Kosten, die in Verbindung mit einer Kredit- oder Darlehnsaufnahme stehen, nennen sich Geldbeschaffungskosten. Kredite zählen zu den üblichen Finanzierungsinstrumenten. In dieser Richtung sind allerdings noch weitere Finanzierungsinstrumente auf dem Markt verfügbar.
Inhalt
Geldbeschaffung in der Definition
Wenn ein privater Haushalt oder ein Unternehmen für Finanzierungsvorhaben eine Fremdfinanzierung in Anspruch nimmt, nennt sich dieser Vorgang in der Betriebswirtschaftslehre „Geldbeschaffung“. Der private Haushalt oder das Unternehmen sind in der Definition der Betriebswirtschaftslehre „Wirtschaftssubjekte“. Bei der Aufnahme der Kredite entstehen Kosten für den Kreditnehmer. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen und alle zusammen bilden die Geldbeschaffungskosten. Die Geldbeschaffungskosten werden zusätzlich zu den Zinsen bezahlt. Beide Kostenarten ergeben schlussendlich die Finanzierungskosten.
Aufschlüsselung der Geldbeschaffungskosten
Die einzelnen Posten der Geldbeschaffungskosten ergeben sich aus folgenden Positionen, die immer bei den jeweiligen Krediten mit angerechnet werden. Hierzu zählen unter anderem die
• Provisionen für Makler für den Fall einer Kreditvermittlung
• Kosten für die Bestellung der Kreditsicherheiten, der Börseneinführung oder die Emissionskosten. Diese drei Aufwendungen zählen zu den Kapitalbeschaffungskosten
• Bearbeitungsgebühren
• Wertermittlungsgebühren oder Gutachterkosten
• Notargebühren
• Bereitstellungsprovisionen
Schuldzinsen sind laut Steuerrecht nach dem Paragraphen § 9, Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes auch Nebenkosten im Sinne der Kredit- oder Darlehnsaufnahme. Hierzu zählen auch alle weiteren Kreditkosten, inklusive der Geldbeschaffungskosten. Eine weiterer Punkt der Geldbeschaffungskosten findet sich im Disagio, auch Damnum oder Abgeld genannt. Hier wird ein Unterschied hinsichtlich des Steuerrechts und der Kreditkosten unternommen. Das Steuerrecht zählt Disagio als Geldbeschaffungskosten, während die Wirtschaft hier einen Kreditzins sieht.
Besonderheit der Geldbeschaffungskosten
Geldbeschaffungskosten haben ihren jeweiligen Ursprung aus der Geldbeschaffung, beziehungsweise sie sind die Nebenkosten, die während einer Kreditaufnahme neben den Zins bezahlt werden müssen. Geht man hier von einem Finanzierungsmodell aus, bei dem eine Finanzierung für eine gewerbliche Immobilie getätigt wird, ist eine Erwerbseinnahme geplant. Dieser Umstand führt dazu, dass Kreditnehmer diesen positiv für ihre Buchführung verwenden können. Laut Steuerrecht wird hier eine Gewinnschmälerung durch die Finanzierungskosten verursacht und kann bei den Betriebsausgaben gebucht werden. Wichtig ist allerdings tatsächlich, dass eine gewerbliche Immobilie erschaffen und die Finanzierungskosten im Jahr des steuerpflichtigen Gewinns entstanden sind.
Provisionen für Vermittlungen und Gebühren
Die Nebenkosten, die bei einer Kreditaufnahmen entstehen, sind im weitesten Sinne auch Geldbeschaffungs- oder Finanzierungskosten. Beide Begriffe sind gültig und werden bei Banken oder Kreditinstituten wahlweise verwendet. Im Bereich einer Immobilienfinanzierung fallen für den Kreditnehmer zusätzliche Kosten an. Hierzu zählen unter anderem die notarielle Ausstellung eines Kaufvertrages und die dazugehörigen Gebühren, wie auch die eigentliche Immobilienfinanzierung. Weitere Kosten finden sich bei dem Grundbucheintrag, sowie bei den Maklerkosten und der fälligen Grunderwerbssteuer.
Wie sich die Geldbeschaffungskosten auf die Kreditsumme auswirken
Die Kalkulation einer Kreditsumme muss dahingehend auch auf die Geldbeschaffungskosten ausgerichtet sein. Da die Geldbeschaffungskosten quasi bei Beantragung des Kredites von der Kreditsumme abgezogen werden, reduziert sich automatisch die Kreditsumme. Schnell schleicht sich dadurch ein Rechenfehler ein und die Kreditsumme reicht dann womöglich nicht mehr für eine Finanzierung einer Immobilie oder ähnliches aus. Hierbei sollte der Kreditnehmer die Kreditsumme in Höhe der Geldbeschaffungskosten erhöhen. Eine der wichtigsten Kostenarten der Geldbeschaffungskosten ist das Damnum oder auch Disagio genannt. Beim Damnum handelt es sich um einen Abschlag auf die gesamte Kreditsumme. Hier wird zwar eine eine Senkung der zu zahlenden zukünftigen Zinsen erreicht, allerdings tritt dann der Fall ein, dass bei der Finanzierungsberechnung die Finanzierungssumme nicht mehr passt. Aus diesem Grund müssen alle Kosten berücksichtigt und der Kreditsumme hinzugefügt werden. Oftmals werden Geldbeschaffungskosten nicht ausgewiesen, wodurch von einigen Verbrauchern diese Kostenart nicht realisiert wird.
Geldbeschaffungskosten bei der Steuererklärung
Geldbeschaffungskosten können sich positiv auf eine Steuererklärung auswirken. Wichtig ist allerdings, dass es sich bei einer Immobilie nicht um eine privat genutzte handelt, sondern um eine gewerblich genutzte, wie zum Beispiel ein Mietshaus oder eine verpachtete Gewerbeeinheit. Die Geldbeschaffungskosten können in dem Fall als Werbungskosten deklariert und in der Steuererklärung unter Ausgaben angemeldet werden. Welche Aufwendungen in dem Bereich Ausgaben oder Werbungskosten fallen, sind folgende:
• Kosten für die Verwaltung
• Maklerkosten, Wohngeld, einen Vermietungsservice oder entsprechend geschaltete Anzeigen
• Schuldzinsen für die Kreditaufnahme
• Abschreibung des Gebäudes oder der Gewerbeeinheit
• Grundsteuer
• Kosten des Geldverkehrs (Kontoführungsgebühren), Überziehungszinsen
• Gebäudehaftpflicht
• Kosten für die Hausbeleuchtung
• Nebenkosten des Gebäudes hinsichtlich Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Schornsteinfeger
• Fahrten zur Wohnung oder zum Makler
• Restaurierungskosten
Arten der Geldbeschaffungskosten in der Steuererklärung
Die Steuererklärung und das Finanzamt benötigen zur Berücksichtigung aller Ausgabenpositionen eine genaue Erklärung der Arten von Kosten. Dies trifft insbesondere auf die Geldbeschaffungskosten zu, die unter Ausgaben gesondert eingetragen werden müssen. Mit einer möglichst exakten Aufstellung sind diese auch steuerlich abzugsfähig. Unter Geldbeschaffungskosten sind folgende zu verstehen:
• Kosten für Beglaubigungen
• Gebühren für Abschlüsse
• Kosten für Finanzierungen
• Beleihungsgebühren
• Notarkosten
• Gebühren für Grundbucheinträge hinsichtlich der Finanzierung
• Fotokopien
• Fahrten zur Bank
• Telefonkosten hinsichtlich der Finanzierung
• Vorfälligkeitsentschädigungen
Diese Kostenarten wirken sich positiv auf die Steuererklärung aus, allerdings sollten die einzelnen Kostenfaktoren auch bei der Berechnung einer erforderlichen Finanzierungssumme berücksichtigt werden.
Geldbeschaffungskosten und die Abschreibung (AfA)
Gebäude unterliegen ebenso dem Abnutzungs- und Alterungsprozess, wie jedes andere genutzte Wirtschaftsgut. Hierfür hat das Finanzamt die Möglichkeit der Abschreibungen zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen die Anschaffungskosten des Gebäudes inklusive der Geldbeschaffungskosten. Wiederum ist es wichtig, dass das Gebäude wirtschaftlich genutzt wird, sprich ein Gewerbe dort seiner Tätigkeit nachgeht. Die Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung werden in Gegenrechnung zu den Anschaffungskosten in der Abschreibung (AfA) berücksichtigt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass die Anschaffungskosten inklusive der Nebenkosten aufgeteilt werden. Hierfür zählen die jeweiligen Verkehrswerte der gewerblich genutzten Immobilien oder Gewerbeeinheiten. Die Berechnung der Abschreibung gemäß der Aufteilung der Anschaffungskosten wird vom Finanzamt geprüft. Eine weitere wichtige Information ist, dass gerade für Gebäude im Sinne der Instandhaltung eine Instandhaltungsrücklage erforderlich wird. Diese Rücklage wird in der Regel monatlich gerechnet und wird auf einem Sonderkonto geparkt, für den Fall, dass tatsächlich wichtige Instandhaltungen notwendig werden. Diese Rücklagen können allerdings auch beim Kauf ein Bestandteil des Kaufvertrages sein. Hier ist darauf zu achten, dass die Instandhaltungsrücklagen nicht zu den Anschaffungskosten addiert werden.
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