Der Gesamtbetrag ist die Summe aller Beträge zusammengefasst. Der Begriff Gesamtbetrag kommt im Kreditwesen häufig zum Einsatz und besteht aus mehreren Einzelposten. Die Grundbasis ist die Summe für einen Kauf oder eine Leistung. Das ist entweder der Warenwert oder der Preis für die erbrachte Leistung. Dazu kommen in jedem Fall noch die Mehrwertsteuer und andere Gebühren. Am Ende steht der Gesamtbetrag auf dem Vertrag. Es gibt verschiedene Variationen eines Gesamtbetrags.
Inhalt
Gesamtbetrag bei Ratenkäufen
Der Ratenkauf ist seit einigen Jahrzehnten sehr beliebt und wurde von den Versandhäusern in den 80er Jahren eingeführt. Die Versandriesen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, die bestellten Waren in Raten abzutragen oder in einer Summe zu begleichen. Angeboten werden bis zu 48 Monatsraten. Bei den Versandriesen wird der Gesamtbetrag auf mehrere Arten zusammengestellt. Die einfachste Form ist der Kauf auf Rechnung. Hier wird der Kaufpreis plus Mehrwertsteuer fällig und das ist der Gesamtbetrag. Bei einem Ratenkauf sieht das anders aus. Hier setzt sich der Gesamtbetrag aus mehreren Posten zusammen. In erster Linie steht der Kaufpreis für das Produkt. Dazu kommt die Mehrwertsteuer und die Zinsen. Alle einzelnen Komponenten zusammen ergeben beim Ratenkauf des Gesamtbetrag, der zurückgezahlt werden muss.
Gesamtbetrag bei Dienstleistungen
Dienstleistungen werden in der Regel immer nach getaner Arbeit vergütet. Im Vorfeld wird entweder ein Festpreis oder ein Stundenlohn ausgemacht. Nach getaner Arbeit muss die Dienstleistung bezahlt werden. Auf den Festpreis oder den Stundenlohn wird immer 19% Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Unterm Strich steht dann der Gesamtbetrag für die erbrachte Dienstleistung. Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. In seltenen Fällen können auch Ratenverträge für eine Dienstleistung festgelegt werden. Dann ändert sich der Gesamtbetrag, denn es werden noch anfallenden Zinsen aufgerechnet.
Gesamtbetrag bei Krediten
Bei Krediten kommt der Gesamtbetrag am häufigsten zum Einsatz. Der Gesamtbetrag setzt sich aus mehreren einzelnen Komponenten zusammen. Den Grund stellt der Kreditwert selber dar, also die Summe über die der Kredit laufen soll. Je nach Einsatz können das bis zu mehreren Millionen Euro sein. Aber auch schon Kleinsummen von bis zu 5.000 Euro sind möglich. Zu dem Grundwert kommen die Zinsen. Die Zinsen können monatlich oder jährlich berechnet werden. Die Zinsen werden für die gesamte Laufzeit auf den Grundwert gelegt. Dadurch entsteht eine Zwischensumme. Damit der Gesamtbetrag ermittelt werden kann, kommen noch Gebühren von dem Kreditgeber hinzu. Das können Gebühren für den Schriftverkehr oder für den Vermittler sein. Auch diese Kosten werden auf die Zwischensumme gerechnet. Am Ende steht dann der Gesamtbetrag für den Kredit. Der Gesamtbetrag muss komplett an den Kreditgeber gezahlt werden. In der Regel handelt es sich dabei um einen Ratenvertrag, der monatlich beglichen wird.
Der Gesamtbetrag hinsichtlich des rechtlichen Backgrounds
In der kaufmännischen Welt stellt der Gesamtbetrag hinsichtlich der Definition eine Summe für einen Warenwert dar. Der Gesamtbetrag gliedert sich bei Veräußerungsgeschäften mittels mehrerer Posten in einer Rechnung. Hierbei ist die Veräußerungspartei rechtlich angehalten, den Käufer darauf hinzuweisen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer in dem Gesamtbetrag bereits enthalten ist oder ob der Gesamtbetrag zuzüglich der Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Neben den Veräußerungsgeschäften entstehen zusätzlich Situationen, in denen durch Kaufrücktritte oder Stornierungen aus den verschiedensten Beweggründen Erstattungen getätigt werden müssen. Versandhäuser, Reiseveranstalter oder Eventagenturen – alle Institutionen, die eine Leistungen erbringen haben die Möglichkeit, möchte ein Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen, diesem Rücktrittsrecht aus Kulanz zuzustimmen. Rechtlich gesehen ist kein Unternehmen verpflichtet, eine erbrachte Leistung in seinen Warenstamm zurück zu nehmen. Da in der Regel jedem Widerrufsrecht entsprochen wird, hat das Unternehmen die Möglichkeit, für die Rücknahme eine entsprechende Gebühr von der Erstattung einzubehalten. Diese Gebühr kann allerdings auch nur erhoben werden, wenn im Vertrag durch einen entsprechenden Paragraphen die Rücknahmegebühr angekündigt wurde. Selten ist es der Fall, dass ein Käufer das Vertragswerk eines Kaufvertrages liest. Somit gilt die Zahlung des Gesamtbetrages beim Kauf als Zustimmung der Gebühr im Falle einer Rückgabe der Ware oder Leistung.
Gesamtbetrag bei Geldinstituten
Der Begriff Gesamtbetrag kommt im alltäglichen Leben in den verschiedensten Situationen zum Einsatz. In der Regel wird die Summe aller Käufe und Leistungen mit den Begriff Gesamtbetrag zusammengefasst, wodurch ein Käufer sofort erkennen kann, welche Summe an den Händler oder das Unternehmen zu zahlen ist. Es gibt allerdings auch Situationen, in denen ein Gesamtbetrag anfällt, ohne das für den Kunden eine erkennbare Leistung erbracht wurde. Dies ist allerdings ein Trugschluss, da der Gesamtbetrag in dem Falle erhoben wird, wenn in einem laufenden Quartal die Gebühr für eine zur Verfügung gestellte Sache berechnet wird. Ein treffendes Beispiel findet sich hierbei in der Kontenführung bei Kreditinstituten, Sparkassen oder Banken. Die Banken führen Zahlungsvorgänge für ihre Kunden durch, bedienen Dauerzahlungsaufträge und überwachen den Geldfluss innerhalb der Institution. Am Ende eines Quartals fallen für die Kunden Kontenführungsgebühren an, die automatisch als ein Gesamtbetrag vom Guthaben des Kunden einbehalten werden. Die Ausweisung des Gesamtbetrag und die Ausweisung der einzelnen Posten, aus denen sich der Gesamtbetrag zusammen setzt, findet sich im Allgemeinen auf den Kontoauszügen des jeweiligen Kontoinhabers.
Gesamtbetrag bei Einlagengeschäften
Aktien und Derivate können für geübte Spekulanten am täglichen Börsengeschäft eine ertragreiche Einnahmequelle bedeuten. Für Kenner der Börse ist es eine tägliche Pflicht, die Börsenverläufe des Vortages und die aktuelle Börsenentwicklung zu verfolgen. Mit mehr oder weniger hohen Summen wird in erfolgversprechende Technologien, Agrarbereiche oder Rohstoffe investiert und somit Aktienanteile von verschiedenen Unternehmen gekauft. Jeder Aktieneigner ist somit auch ein Anteilhaber eines Unternehmens und daran interessiert, dass die Entwicklung eines Unternehmens durchweg positiv und gewinnorientiert verläuft. Mit der Investition und der Gewinnausschüttung bei positiven Kursverläufen, erhalten Aktieneigner eine entsprechende Auflistung aller Gewinne, die durch die jeweiligen Aktien getätigt wurden und in einem Gesamtbetrag zusammengefasst. Hierbei ist es gesetzlich geregelt, das in dem Gesamtbetrag die Abgeltungssteuer angezeigt wird, die der Aktieneigner auf seine Kursgewinne an den Staat abführen muss. Der Abzug der Abgeltungssteuer geschieht automatisch und beträgt einheitlich 25 % im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Gesamtbetrag bei Behörden
Setzt der Gesamtbetrag in der Regel aus Summe verschiedener Postionen einer Rechnung zusammen, ist dies im Behördenalltag anders geregelt. Hierbei wird oftmals nur eine Leistung beantragt und durch die Behörde bearbeitet, wodurch eine Bearbeitungsgebühr fällig wird. Hier wird eine Rechnung mit einer Position ausgehändigt, die zur Zahlung verpflichtet. Somit enthält die Rechnung die Bezeichnung der Leistung und die entstandene Gebühr, die letztendlich als Gesamtbetrag ausgewiesen wird.
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