Die gesetzliche Rentenversicherung ist das jeweilige Alters- und Hinterbliebenensicherungssystem einer Nation, die in vielen Ländern auch die Absicherung gesundheitlicher Risiken übernehmen kann. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung, die als Bestandteil des gegliederten deutschen Sozialversicherungssystems fungiert. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) finanziert sich nach dem Umlageprinzip. Dies bedeutet, dass die Leistungen, die die DRV gegenüber den Leistungsempfängern erbringt, aus Beiträgen der versicherungspflichtigen Mitglieder finanziert werden.
Kritik am Umlagesystem: Aufgrund des demographischen Wandels steht die Deutsche Rentenversicherung wegen des Umlageprinzips in der Kritik. Aufgrund der Tatsache, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfänger finanzieren müssen, ist davon auszugehen, dass sich das umlagefinanzierte Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland langfristig nicht mehr tragen kann, ohne dass die Beitragszahler weiterhin mit deutlich höheren Belastungen rechnen müssen. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden allerdings auch die Vorteile der Umlagefinanzierung deutlich: Anders als bei kapitalgedeckten Alterssischerungssystemen, die aufgrund von deflationären Tendenzen bei verschiedenen Vermögenswerten deutlich Verluste erlitten, haben umlagefinanzierte Rentenversicherungen die Krise unbeschadet überstanden.
Die Deutsche Rentenversicherung leistet in verschiedenen Fällen an die Versicherten. Wichtige Bestandteile des Leistungsumfangs sind vor allem die Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Um in den Genuss der verschiedenen Leistungen zu kommen, müssen die Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierbei ist zwischen persönlichen Voraussetzungen (Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Erreichen von Wartezeiten, etc.) zu unterscheiden. Die Voraussetzungen zum Erwerb einer Anwartschaft unterscheiden sich je nach Leistung der DRV.
Das Renteneintrittsalter liegt in Deutschland derzeit (2009) bei 65 Jahren und wird schrittweise angehoben. Für Rentner, die ab dem Jahr 2029 in Rente gehen, gilt ein Renteneintrittsalter von dann 67 Jahren um die volle abschlagsfreie Rente zu erhalten.
Inhalt
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung tritt nicht nur im Alter ein, sondern auch bei Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes. Im Falle des Todes erhält der Hinterbliebene die sogenannte Hinterbliebenenrente. Grundsätzlich ist der Träger der Rentenkasse auf die Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft bedacht und so unterstützt der Träger nicht nur medizinische, sondern auch berufliche Rehabilitationen. Bei diesen Leistungen handelt es sich in erster Linie um Leistungen, die nicht versicherungsfremd sind und die in erster Linie dazu führen, dass der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit auch in Zukunft noch nachkommen kann. Zudem sorgt der Träger der Rentenversicherung mit diesen Maßnahmen dafür, dass keine Beitragsausfälle stattfinden, die dazu führen könnten, dass die gesetzliche Rente gemindert wird. Bevor also die gesetzliche Rente ausgezahlt wird, werden alle Maßnahmen versucht, um den Versicherten gesund zu bekommen. Der Grundsatz lautet: Reha vor Rente. Sollte es aber nicht möglich sein, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, dann wird monatlich Rente ausgezahlt. Für die gesetzliche Rentenversicherung sind Risikofälle, wie oben beschrieben von Bedeutung. Zusammengefasst handelt es sich um:
- Rente aufgrund der Altersrenten
- Rente aufgrund verminderter Erwerbsunfähigkeit
- Rente aufgrund des Todes des Versicherten
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die der Versicherte erfüllen muss, um leistungsberechtigt zu sein. Im Sozialgesetzbuch §35 stehen die Voraussetzungen.
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
§ 35 Regelaltersrente
Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
1.
die Regelaltersgrenze erreicht und
2.
die allgemeine Wartezeit erfüllt
haben. Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Altersrente ist die Rente, die jeder Mensch bekommt, wenn er ein gewisses Alter erreicht hat. Allerdings wird die Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht einfach so ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Nach geltender Rechtslage, die im Sozialgesetzbuch §50 festgehalten ist, bekommt der Versicherte nach Erreichen der Altersgrenze Rente ohne Abzüge oder Zuschläge.
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
§ 50 Wartezeiten
(1) Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
1.
Regelaltersrente,
2.
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
3.
Rente wegen Todes.
Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt für einen Anspruch auf
1.
Regelaltersrente, wenn der Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen hat,
2.
Hinterbliebenenrente, wenn der verstorbene Versicherte bis zum Tod eine Rente bezogen hat.
(2) Die Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung an Versicherte, die die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt haben.
(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
1.
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und
2.
Rente für Bergleute vom 50. Lebensjahr an.
(4) Die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
1.
Altersrente für langjährig Versicherte und
2.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
(5) Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Je später der Versicherte die Rente beantragt, desto höher wird diese ausfallen, denn während der gesamten Arbeitszeit wird in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, um die eigene Rente zu erhöhen. Bis vor einigen Jahren lag das Renteneintrittsalter noch bei 63 Jahren. Bergleute, die ihr Leben lang unter Tage gearbeitet haben, konnten sogar schon mit 60 Jahren in Rente gehen und ihren Lebensabend genießen, aber in den letzten 12 Jahren hat sich das Renteneintrittsalter verändert und wurde nach hinten gesetzt. Heute ist das offizielle Renteneintrittsalter 65 bis 67 Jahre.
Die Rentenhöhe
Die Höhe der Rente ist bei allen Versicherten unterschiedlich, denn es gibt keine einheitliche Rente. Die Anzahl und die Höhe der eingezahlten Beiträge während des Versicherungslebens sind ausschlaggebend für die Rentenhöhe, die im Endeffekt ausgezahlt wird. Dabei werden die Beiträge, die über das Arbeitsleben eingezahlt wurden, in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet. Bei den Entgeltpunkten handelt es sich um eine Werteinheit, die zur Berechnung der Rente genutzt wird. Dazu komme Kindererziehungszeiten, die ebenfalls mit eingerechnet werden. Zudem hat der Versicherte die Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rentenversicherung privat für das Alter vorzusorgen und somit den Rentensatz zu erhöhen und für einen ruhigen Lebensabend ohne finanzielle Sorgen zu sorgen. Für die Berechnung der Rentenhöhe gibt es eine Rentenformel, in der nicht nur die Entgeltpunkte wichtig sind, sondern auch der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und die aktuellen Rentenwerte. Diese Werte werden alle multipliziert und dann berechnet. Es entsteht ein Höchstbetrag, der auf die monatliche Zahlungen umgerechnet wird. Am Ende wird die Rente ausgezahlt, wovon der Rentner oder die Rentnerin ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.
Altersrente plus Beschäftigung
Auch nach dem Eintritt ins Rentenalter sind viele Rentner nicht bereit zu Hause zu bleiben und wollen auch weiterhin zumindest einen Teilzeitjob machen. Das hat verschiedene Gründe. Der erste und wichtigste Grund ist das Geld. Die heutige Rente ist teilweise einfach nicht ausreichend, um alle Kosten zu decken und gleichzeitig einen finanziell entspannten Lebensabend zu verbringen. Also suchen sich die Rentner einen Job um sich etwas dazu zu verdienen. Mit einem Job muss der Rentner allerdings keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung mehr leisten. Der Arbeitgeber hingegen muss auch mit einem Rentner im Betrieb seinen Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Allerdings werden die Rentenansprüche dadurch nicht erhöht. Der zweite Grund ist einfach die ganze Zeit, die der Rentner hat und sinnvoll verbringen will.
Die gesetzliche Rente und das heutige Auskommen
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Rentner über die Höhe der Rente beschwert, denn teilweise wurde ein Leben lang hart gearbeitet und als Rentner reicht das Geld zum Leben einfach nicht aus. Es können gerade die monatlichen Kosten gedeckt werden, aber ein „würdevolles“ Leben ist für viele Rentner nicht möglich. Aus dem Grund müssen viele Rentner im hohen Alter sich beim Sozialamt vorstellen und Zuschüsse beantragen, um überleben zu können. Auch in den Medien werden immer mehr Missstände aufgezeigt, aber auch die Politik ist nicht untätig und versucht die Rentenpolitik anzupassen. Erst in den letzten Tagen hat die Politik eine Einheitsrente beschlossen, die als Entlastung der Rentner dienen soll. Mehr als 1,5 Milliarden Euro sollen dafür in die Hand genommen werden, aber um die Einheitsrente zu bekommen, müssen die Rentner strenge Auflagen erfüllen. Zudem ist die Einheitsrente zwar auf den Weg gebracht, aber noch nicht aktiv und wird mit Sicherheit noch ein paar Jahre dauern.
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