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Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Eine Gewährleistungsbürgschaft ist ein Rechtsdokument, das dem Projekteigner garantiert, dass der Auftragnehmer, der die Arbeiten ausgeführt hat, zurückkehrt und fehlerhafte Arbeiten oder Material repariert, wenn während der im Vertrag angegebenen Gewährleistungsfrist Probleme auftreten.
Der wichtigste Grund, mit Auftragnehmern zu arbeiten, die Garantie-Bürgschaften anbieten, ist die Gewissheit, nach Abschluss des Projekts Rückgriff auf die Gewährleistungsbürgschaft nehmen zu können, wenn die Auftraggeber feststellen, dass ein Problem mit der Arbeit oder dem Material vorliegt, das bei der Arbeit installiert wurde.
Nehmen wir das Beispiel eines verbundenen Sanitärinstallateurs, der nach der erfolgreichen Installation von Rohrleitungen auf einer großen Baustelle nach sechs Monaten feststellt, dass das installierte Rohr defekt ist und sich ein Leck entwickelt hat. Obwohl der Klempner alles richtig gemacht hat, ist er gesetzlich verpflichtet, das defekte Rohr gemäß den Vertragsbedingungen zu ersetzen. Die Garantiebindung des Installateurs ist vorhanden, um den Projektinhaber zu schützen, sollte sich der Installateur weigern, das Rohr aus irgendeinem Grund zu ersetzen. In diesem Beispiel könnte der Eigentümer des Projekts dann einen Anspruch auf die Instandhaltungsgarantie des Installateurs erheben und das Geld aus der Forderung verwenden, um einen anderen Installateur zu beauftragen, das Problem zu beheben.
Gewährleistungsbürgschaft die Grundlagen
Auftraggeber haben den richtigen Handwerker gefunden, um die Sanitär-, Elektro- oder Klimatechnik für das Verbesserungsprojekt zu installieren. Oder vielleicht will der Auftraggeber ein Haus umgestalten. Das Erstellen einer Gewährleistungsbürgschaft schützt die Investition in das Haus-, Geschäfts- oder Nebenprojekt, indem die vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten garantiert werden.
Auftragnehmer verwenden die Gewährleistungsbürgschaft, wenn:
- Sie sind Auftragnehmer und die Projektunterlagen oder die Eigentümer verlangen, dass die Auftragnehmer eine Gewährleistung für die Reparatur von Mängeln der Arbeit geben.
- Sie sind ein Projekteigentümer, der eine Garantie für den Fall wünscht, dass der Auftragnehmer Mängel im Projekt nicht beheben kann.
Reparaturen und Umbauten können stressig sein. Sie sollten also wissen, dass sie richtig gemacht wurden. Als Eigentümer hilft eine Gewährleistungsbürgschaft, das Risiko fehlerhafter Konstruktion zu reduzieren, indem Sie die geleistete Arbeit versichern. Sie können auch von einer Gewährleistungsbürgschaft profitieren, da Ihr Geld erstattet wird, wenn Ihr Auftragnehmer aus dem Geschäft ausscheidet oder die Fehler an den Arbeiten nicht reparieren kann.
Eine Garantieverpflichtung ist ein Vertrag zwischen einem Eigentümer, einem Auftragnehmer und einem Bürgschaftsunternehmen. Gewährleistungsbürgschaften garantieren, dass während der Garantiezeit auftretende Arbeitsfehler in der Originalkonstruktion repariert werden. Wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht beheben kann, wird der Eigentümer zurückgezahlt.
Beispiel einer Gewährleistungsbürgschaft
Wenn ein Kunde sich für eine Vertragsarbeit in seinem Haus oder Eigentum entscheidet, gibt er dem Auftragnehmer, der diese Arbeit erledigt, großes Vertrauen. Da hier ein Risiko besteht, sollte sich der Auftragnehmer eine Garantie sichern. Gewährleistungsbürgschaften stellen sicher, dass die Kunden in der Lage sind, bei der Arbeit, die mit ihrem Eigentum vollzogen wird, auf eine Gewährleistungsbürgschaft zurückzugreifen.
Eine Gewährleistungsbürgschaft dient einem wichtigen Zweck. Diese Art von Bürgschaft zeigt dem Kunden, dass Auftragnehmer zusätzliche Schritte unternehmen werden, um ihre Vertrauenswürdigkeit zu beweisen. Für den Auftragnehmer erklären die Gewährleistungsbürgschaften, dass sie eine vertrauenswürdige Vergangenheit haben. Darüber hinaus lassen die Gewährleistungsbürgschaften den Kunden wissen, dass er nicht wehrlos ist, wenn die auf seinem Eigentum geleistete Arbeit in irgendeiner Weise fehlerhaft, untergeordnet, gefährlich oder unethisch ist.
Gewährleistungsbürgschaften sind für den Auftraggeber und den Auftragnehmer wichtig
Eine Gewährleistungsbürgschaft, einschließlich einer Garantie für das Entfernen von Mängeln, ist ein wichtiger Bestandteil der Vertragsbedingungen. Eine Gewährleistungsbürgschaft dient zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Gewährleistungszeit und der Behebung von Mängeln, die während der Gewährleistungsfrist aufgetreten sind. Die Gewährleistungsbürgschaft verbessert die Glaubwürdigkeit bei dem Handelspartner und die Handelspartner werden sich auf die Bürgschaft verlassen können. Eine Bank kann den Garantiebetrag zahlen, sofern die vertraglichen Verpflichtungen während der Gewährleistungsfrist liegen.
Gewährleistungsbürgschaften können auch Zahlungsgarantien sein, die die unwiderrufliche Verpflichtung einer Bank darstellen, einen Betrag bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu zahlen, wenn der Vertragspartner (d. h. beispielsweise der Lieferant) die vertraglichen Verpflichtungen während der Gewährleistungsfrist nicht erfüllt und Fehler nicht beseitigt, die während der Gewährleistungszeit erscheinen.
Zusätzliche Vorteile von Gewährleistungsbürgschaften:
individueller Ansatz und Änderung des Wortlauts der Gewährleistung entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens und des Begünstigten. Ein Rahmenvertrag sorgt für die einfache wiederholte Ausstellung von Gewährleistung.
Standardbedingungen in deutschen Bauverträgen
Standardbedingungen in deutschen Bauverträgen enthalten oft Anforderungen, um eine Gewährleistungsbürgschaft zu bilden, um die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag sicherzustellen. Diese Anforderungen sehen oft vor, dass der Auftragnehmer sowohl eine Ausführungsgarantie als auch eine Gewährleistungsbürgschaft stellt.
Die Gewährleistungsbürgschaft sichert die Gewährleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers während der Gewährleistungszeit (typischerweise nach Abnahme und Übernahme der Bauleistung) und beträgt häufig nicht mehr als 5 % der Auftragssumme. Diese Praxis wurde aufgrund der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgestellt. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist das Sicherheitsinteresse des Kunden nach Abnahme des Baus deutlich geringer als sein Sicherheitsinteresse während der Leistungserbringung.
Die Rechtsgrundlagen für eine Gewährleistungsbürgschaft
Das Bundesgesetzbuch dient als Rechtsgrundlage für die Gewährleistungsbürgschaft, wobei es sich bei einer solchen Bürgschaft auf jeden Fall um eine Unterform der Garantie beziehungsweise der Bürgschaft handelt, die im Bundesgesetzbuch im § 765 geregelt ist.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 765 Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft
(1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
(2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.
Im internationalen Kreditverkehr wird die Gewährleistungsbürgschaft von der Garantie ersetzt. Die Garantiebestimmungen sind allerdings nicht im Bundesgesetzbuch geregelt. Die Bestimmungen können somit nur bedingt bei einer Garantie in Anspruch genommen werden. Bei der Garantie kommt im Grunde das Schuldrecht zum Einsatz. Die Gewährleistungsbürgschaft ist als Erfüllungsbürgschaft oder Erfüllungsgarantie anzusehen.
Der wirtschaftliche Nutzen der Gewährleistungsbürgschaft
Im Grunde hat die Bank beziehungsweise ein Auftraggeber immer zwei Möglichkeiten, um sich gegen ein Ausfallrisiko abzusichern. Der erste Weg ist der Bareinbehalt. Der Bareinbehalt muss im Vorfeld vereinbart werden und hat eine festgelegte Höhe von 5% der Rechnungssumme. Der zweite Weg ist die Gewährleistungsbürgschaft durch eine Geschäftsbank oder ein anderes Kreditinstitut. Auch Versicherungen können als Bürgen eingesetzt werden. Im Falle einer Insolvenz muss die Versicherung, das Kreditinstitut oder die Geschäftsbank einspringen und die Zahlung übernehmen. Im Grunde kann eigentlich jeder als Bürge in Frage kommen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen aber die Bürgen in der Regel und Grenzen die Möglichkeiten ein.
Die Laufzeiten der Gewährleistungsbürgschaft
Die Gewährleistungsbürgschaften können unbefristet ausgestellt werden, aber eine tatsächliche Laufzeit ist immer vorhanden und muss festgelegt werden. Die Laufzeiten richten sich meist nach einer Verjährungsfrist für die auftretenden Sachmängel. Der Beginn der Frist startet mit der Abnahme beziehungsweise der Übernahme der Leistung und endet erst, zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Für Bauwerke zum Beispiel liegt die Laufzeit der Gewährleistungsbürgschaft bei etwa vier Jahren. Bei anderen Bauwerken kann die Bürgschaft für bis zu zwei Jahren festgelegt werden. Innerhalb dieser Laufzeit müssen Mängel erkannt und schriftlich angezeigt werden. Erst dann müssen die Mängel innerhalb der Verjährungsfrist beseitigt werden. Die Kosten für die Beseitigung müssen vom Auftraggeber bezahlt werden. Sobald eine schriftliche Mängelliste angegeben wurde beginnt eine neue Verjährungszeit, die wieder bis zu zwei Jahren dauern kann.
Die rechtlichen Folgen der Gewährleistungsbürgschaft
Die Gewährleistungsbürgschaft kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Hersteller, der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, den Vertrag nicht oder nicht vollständig zu erfüllen. In einem solchen Fall muss der Bürge dann mit seinen finanziellen Möglichkeiten einstehen, um den Auftrag rechtmäßig und vollständig zu beenden. Der Bürge könnte seinen Pflichten nachkommen müssen, wenn der eigentliche Auftraggeber seinen Pflichten in Bezug auf eine Nachbesserung nicht nachkommt und die Mängel immer noch deutlich vorhanden sind. Dann muss der Bürge die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um die Mängel auszugleichen. Der Auftraggeber kann und darf den Betrag der Bürgschaft nur verlangen, wenn eine gesicherte Hauptverbindlichkeit besteht oder ein Sicherungsfall vereinbart oder vorausgesetzt wurde. In einem solchen Fall braucht der Auftraggeber nur die Zahlungsbedingung für eine Bürgschaft vorlegen und dann kann die Forderung eingefordert werden. Der Auftraggeber muss immer nachweisen, dass die Gewährleistungsforderung fällig ist und dann kann er die Versicherung, die Bank oder das Kreditinstitut auf die Zahlung hinweisen und diese verlangen. Sobald die Zahlung getätigt wurde, geht die Forderung des Auftraggebers sofort an den Bürgen über und der Auftraggeber ist nun verpflichtet, dem Bürgen die Zahlung entgegenzubringen.
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