Jeder der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, kann sich aus dem Grundbuch, welches eine öffentliche Kartei darstellt, die jedermann zugänglich ist, einen so genannten Grundbuchauszug anfertigen zu lassen. Dieser Auszug wird dann als beglaubigte Kopie der Urkunde angefertigt, auf der die Eintragungen hinterlegt sind. Alle Eintragungen, die für ein Grundstück existieren, kann ein Grundbuchauszug beispielsweise über die Eigentumsverhältnisse oder den Maßangaben als Abschrift überlassen werden. Bei Aushändigung des Grundbuchauszuges ist gleichzeitig auch eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
Das Grundbuch als solches ist eine öffentliche Kartei, die jedermann zugänglich ist und wird auf dem Grundbuchamt, in einer gesonderten Abteilung des Amtsgerichtes, geführt. Jeder, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, bekommt Einsicht in das Grundbuch und kann sich einen so genannten Grundbuchauszug anfertigen lassen. Der Auszug wird dann als beglaubigte Kopie der Urkunde angefertigt, auf der die Eintragungen des Grundbuchauszuges hinterlegt sind. Alle Eintragungen, die über ein einzelnes Grundstück im Grundbuch existieren, so zum Beispiel die Eigentumsverhältnisse oder die Maßangaben und Eigenschaftes des Grundstückes, können somit eingesehen werden und als Abschrift dem Interessenten gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr ausgehändigt werden.
Inhalt
Was ist der Grundbuchauszug?
Das Grundbuch ist ein Verzeichnis welches öffentlich zugänglich ist. In einem Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken eingetragen. Im Grundbuch kann man die jeweiligen Besitzer eines Grundstückes einsehen und zudem Inhalte bzw. Lasten des Grundstücks. Wesentliche Inhalte eines Grundbuches sind zudem das sogenannte Bestandsverzeichnis, dieses gibt Auskunft zum einen über die genaue Lage des Grundstückes und über die Größe des jeweiligen Grundstücks. Das Grundbuch richtet sich stets nach den Eintragungen im Katasteramt. Außerdem können Sie im Grundbuch alle Angaben über ein eventuell vorhandenes Erbbaurecht oder das Wohnungseigentum einsehen.
Das Grundbuchamt verfügt über mehrere Abteilungen
Insgesamt sind 3 Abteilungen für das Grundbuch zuständig, die 1. Abteilung enthält Eintragungen zu den Eigentümern oder zu den Erbbauberechtigten eines Grundstückes. Die 2. Abteilung ist für die Eintragung der Auflassungsvormerkung verantwortlich und die 3. Abteilung für eventuell vorhandene Grundpfandrechte.
Egal ob ein Eigentümerwechsel stattfindet oder das Grundstück oder die Immobilie dem Erdboden gleich gemacht wird, jede Veränderung muss beim Grundbuchamt eingetragen werden, damit immer und zu jeder Zeit nachvollzogen werden kann, wer der momentane Eigentümer ist. Bei einem Eigentümerwechsel wird der vorherige Eigentümer nicht gelöscht, sondern bleibt immer noch im Grundbuch als früherer Besitzer vermerkt.
Wann benötigt man einen aktuellen Grundbuchauszug?
Sollten Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden, so sollten Sie vorab immer einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern, denn es ist wichtig, dass Ihnen bekannt ist welche Rechte andere Personen an diesem Grundstück haben. Nicht das der Verkäufer überschuldet ist und eventuell eine Pfändung für das Grundstück vorhanden ist. Der Grundbuchauszug sollte nicht älter als 14 Tage sein, den Sie anfordern. Manchmal stehen Immobilien auch zur Zwangsversteigerung und damit Sie sich hier absichern können ist es absolut wichtig, dass Sie eine Auflassungsvormerkung vornehmen. In der Regel ist diese Vormerkung Bestandteil des notariellen Kaufvertrages. Hierbei handelt es sich um die rechtsverbindliche Zusage des Verkäufers, dass die Immobilie oder das Grundstück nicht vorbelastet sind.
Was ist ein elektronischer Grundbuchauszug oder auch Online-Grundbuchauszug?
Einen Online-Grundbuchauszug erhält man direkt von den Grundbuchämtern, jedoch bietet sich die Möglichkeit einen Grundbuchauszug online zu erhalten nur Personen, welche diese Möglichkeit oft nutzen wie beispielsweise Notare oder auch Behörden. Wenignutzer wie Privatpersonen, welche einen solchen Auszug vielleicht nur einmal beantragen haben keine Möglichkeit diesen online anzufordern.
Wer jedoch trotzdem den Online-Service nutzen möchte, der muss sich an sogenannte Online-Services wenden, die diesen Service gegen ein Endgeld anbieten. In einem solchen Fall erhalten Sie den Grundbuchauszug per E-Mail zugesandt. Dies ist momentan jedoch nur für einige wenige Bundesländer möglich. Hierzu zählen Bayern, Sachsen und Hamburg. Wer seinen Wohnsitz in einem der anderen Bundesländer hat, der kann nur auf die Zusendung per Post zurückgreifen.
Gibt es Muster für einen Grundbuchauszug?
Es ist möglich sich im Internet Muster anzuschauen, jedoch können diese nicht verwendet werden, so wie es oftmals bei anderen Behörden der Fall ist. Wer einen Grundbuchauszug benötigt, der muss sich direkt an sein Grundbuchamt wenden, bestenfalls sprechen Sie hier persönlich vor.
Was kostet der Antrag für einen Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist nicht besonders kostspielig in der Regel zahlen Sie hier um die 10 Euro, wenn Sie jedoch einen beglaubigten Grundbuchauszug benötigen, so liegen Sie bei etwa 20 Euro. Die Kosten für einen solchen Grundbuchauszug sind vom Staat festgelegt und hier kann man nicht dran rütteln. Brauchen Sie einen Grundbuchauszug für Ihre eigenen Unterlagen so ist ein nicht beglaubigter Grundbuchauszug absolut ausreichend, soll dieser jedoch zur Vorlage bei der Bank dienen, so wird Ihnen diese mitteilen, dass ein beglaubigter Grundbuchauszug nötig ist.
Manchmal lohnt es sich nachzufragen
Kaufen Sie eine Immobilie so fragen Sie den Verkäufer, ob dieser eventuell noch einen aktuellen Grundbuchauszug hat, den er Ihnen überlassen würde. Dieser Grundbuchauszug sollte nicht älter als 3 Monate sein. In manchen Fällen übernimmt diese Kosten auch gerne ein Notar, denn so möchte er Sie als Kunden gewinnen und Sie sparen die Kosten, auch wenn diese nur gering sind.
Gut zu wissen
Wenn Sie einen Grundbuchauszug online über einen externen Service beantragen so müssen Sie diese Kosten für diesen Service ebenfalls übernehmen, hier zahlen Sie in der Regel für einen nicht beglaubigten Grundbuchauszug um die 35 Euro und für einen beglaubigten Grundbuchauszug um die 50,00 Euro. Sie sollten sich diesen Schritt gut überlegen, denn wenn Sie sich selbst auf den Weg machen und diesen per Post anfordern können Sie bares Geld sparen.
Kann auch eine 3. Person den Grundbuchauszug abholen?
Wenn Sie eine 3. Person mit der Abholung des Grundbuchauszuges beauftragen möchte, so ist möglich, wenn Sie dieser eine Vollmacht ausstellen. Wichtig hierbei ist, dass der Bevollmächtigte seinen gültigen Personalausweis zur Abholung mitbringt, denn ohne einen solchen wird er den Grundbuchauszug nicht erhalten.
Erhält man den Grundbuchauszug sofort, wenn man persönlich vorspricht?
Sie müssen beim Grundbuchamt einen Antrag stellen, dies können Sie auf dem Postwege oder online durch einen externen Service machen, auch die persönliche Vorsprache ist möglich. Den Grundbuchauszug erhalten Sie nicht gleich bei der Antragstellung, sondern dieser benötigt eine Wartezeit von 4 bis 8 Wochen. Sie erhalten bei Fertigstellung eine Nachricht, ebenfalls auf dem Postwege, dass der Grundbuchauszug beim Grundbuchamt für Sie bereit zur Abholung ist. In manchen Fällen wird dieser auch gleich mit der Post zu Ihnen nach hause versandt.
« Zurück zum Wiki Index