In Zeiten, in denen Zinsen für Kredite niedrig sind, lohnt es sich zu überlegen, ob eine Investition Sinn macht. Durch die niedrigen Zinsen werden Kredite günstiger und, unter Berücksichtigung der Laufzeiten, können die Tilgungsraten mehr als moderat sein. Dies trifft insbesondere auf Kredite für Immobilien zu. Die Tilgungsraten, gemessen an den Laufzeiten, können niedriger sein als der Mietzins für Mietwohnungen. Wenn ein Hauskauf auch noch so verlockend sein kann, darf nicht unbeachtet bleiben, dass die Immobilienpreise so hoch sind wie noch nie, Hier heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Preise, wie auch die jeweiligen Objekte miteinander zu vergleichen. Anders formuliert – bei einem Autokauf wird auch nicht gleich das erstbeste Angebot akzeptiert. Des Weiteren muss sich jeder Hauskäufer einer Tatsache bewusst sein: Ein Hauskauf ist eine Investition für das Leben und wird auch als Altersvorsorge angesehen. Nichts ist beruhigender, als in der Rentenphase über ein Eigenheim zu verfügen, das einerseits abbezahlt und andererseits auch im Alter einen gewohnten und sicheren Wohnsitz vorhanden ist. Mitunter muss aber auch erkannt werden, dass ein Hauskäufer bei einem Hauskauf sicherlich nicht die wichtigen Dinge beachten kann, die einem Fachmann während einer Besichtigung direkt ins Auge fallen. Allerdings handelt es sich bei dem Kaufpreis um teilweise sehr hohe Summen und da sollte die Begutachtung eines Hauses und seiner Qualität in die Hände eines Profis gegeben werden. Die beste Lösung, um ein Haus bis in das Fundament auf seinen Zustand zu überprüfen, findet sich in die Zuhilfenahme eines Gutachters.
Inhalt
Gutachter Definition
Im Grunde genommen darf sich jeder Handwerker als Sachverständiger oder Gutachter bezeichnen, sofern er in dem Fachbereich tätig ist, in dem er eine gutachterliche Expertise erstellen will. Allerdings sind einige Anforderungen zu erfüllen, um letztendlich auch guten Gewissens Beurteilungen durchführen zu können. Dementsprechend sollte der Gutachter über ein überaus hohes Fachwissen in dem Arbeitsbereich verfügen, in dem eine Beurteilung stattfinden wird. Es gibt entsprechende Unterscheidungen in der Bezeichnung eines Gutachters. So werden Gutachter in Behörden oder von Gerichten laut gesetzlicher Definition als Sachverständige bezeichnet, da die Gutachter in diesem Fall mit ihrem Sachverstand und ihrem großen Fachwissen einen Vorgang beurteilen und vor den Institutionen anhand ihrer Erkenntnisse vortragen können. Der Begriff „Gutachter“ wird in der Regel von privaten Auftraggebern verwendet. Gerade bei einem Immobilienkauf sollten zukünftige Hauseigentümer auf das fundierte Fachwissen der Gutachter vertrauen und diese bei einer Hausbesichtigung teilhaben lassen.
Die unterschiedlichen Arten von Gutachtern
Werden Gutachter benötigt, sollte bekannt sein, dass Gutachter nicht gleich Gutachter ist. Hier gibt es unterschiedliche Definitionen, an denen aber zu erkennen ist, um welche Art von Gutachter es sich handelt. Folgende Bezeichnungen für Gutachter oder Sachverständige werden zurzeit genutzt:
• Freie Gutachter
• EU-zertifizierte Sachverständige
• Staatlich anerkannte Gutachter oder Sachverständige
• Verbandsanerkannte Gutachter oder Sachverständige
Welche Art von Gutachter letztendlich benötigt wird, hängt immer von der Art des Auftrages ab. Dies bedeutet, dass für Schadensfälle an Fahrzeugen ein Gutachter oder Sachverständiger aus dem Kfz-Bereich eher ein adäquater Ansprechpartner sein sollte, als ein Sachverständiger für Bausubstanzen.
Gutachter beim Hauskauf
Gutachter können ganz besonders bei älteren Bauwerken eine unerlässliche Hilfe sein. Sicherlich sind Fachwerkhäuser eine besondere Augenweide und verleihen ein ganz besonderes Wohnflair. Allerdings kann bei dieser Art von Häusern ohne professionellen Beistand ganz schnell ein böses Erwachen folgen, lässt sich der Käufer auf einen übereilten Kauf ein. Wie erwähnt, sind die Immobilienkosten derzeit auf Höchstniveau und eine weitere Steigerung der Immobilienpreise ist nicht auszuschließen. Die Liste an Interessenten ist für begehrte Immobilien lang und so kann vorschnell eine falsche Entscheidung getroffen werden, ohne über die notwendige Kenntnis zu verfügen. Der Vorteile bei Gutachtern, die sich Hauskäufer unbedingt zunutze machen sollten ist, dass sie wissen, welche Bereiche besondere Beachtung benötigen und wo Schäden zu finden sind, die einem Laien auf gar keinen Fall sofort auffallen würden. Im Fall einer Immobilienbesichtigung lohnt es sich auf jeden Fall immer, einen privaten Gutachter zu beauftragen. Zwar gehen die Kosten für das jeweilige Gutachter zu Lasten der eigenen Geldbörse – allerdings lassen sich unter Umständen die Preise nach unten korrigieren.
Wie sich Gutachter finden lassen
Unter Umständen lassen sich Gutachter über Verzeichnisse im Internet oder in Telefonbüchern finden. Möchte ein zukünftiger Immobilieneigentümer aber sicher gehen, einen Gutachter mit den passenden Kenntnissen aus dem Bereich zu finden, für die er ihn benötigt, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung. Über folgende Verbände lassen sich schnell die passenden Gutachter finden:
• Bundesverband freier Sachverständiger e.V.
• Bundesverband Deutscher Bausachverständiger e.V.
• Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.
Der Vorteil, der sich bei Gutachtern bietet, die bei den jeweiligen Verbände gemeldet sind ist, dass diese durch zusätzliche Lehrgänge oder entsprechenden Studiengänge ihr Fachwissen erweitern und dieses Wissen über eine Bescheinigung zertifiziert bekommen haben. Eine weitere Eigenschaft, zu der sich Gutachter verpflichtet fühlen, ist deren absolute Neutralität.
Gutachter und Streitfälle
Sind Gebäude (ohne Begleitung eines Gutachters) gekauft oder erstellt worden und es lassen sich preismindernde Schäden im Nachhinein erkennen folgt ohne Einigung in der Regel ein Rechtsstreit. Oftmals werden Bauschäden oder Mängel von den Bauunternehmen in der Zuständigkeit abgewiesen oder ein Verkäufer von Altbauten weisen jede Verantwortlichkeit von sich, dann müssen Gerichte entscheiden. Wenn die Beweislage für eine vernünftige Urteilsfindung uneindeutig ist, können Gerichte Sachverständige beauftragen. Die öffentlich bestellten Sachverständigen können sich in die Aktenlage des Streifalls einlesen, damit sie erfahren, um welchen Schadenfall es sich handelt. Entsprechend der Erkenntnisse, die er durch eine Begehung der entsprechenden Immobilien gewinnt, kann der Sachverständige eine eigene Expertise zu dem vorliegenden Fall anfertigen, die vor Gericht Bestand hat. Fakt ist allerdings, dass Erkenntnisse von Gutachtern nicht bindend sind und manchmal keinen relevanten Einfluss auf das Urteil haben. Zudem kann ein Gutachten auch angezweifelt werden. Somit kann ein Gericht für eine Bestätigung oder Widerlegung eines Gutachtens einen weiteren Sachverständigen beauftragen.
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