Die Bank leiht Antragstellern auf einen Kredit nur dann die benötigten finanziellen Mittel, wenn eine Sicherheit der Rückzahlung gegeben ist. Dies kann einerseits bei absehbar liquid einwandfrei dastehenden Kunden in Form fristgerechter Ratenzahlung geschehen – insofern die Einnahmen und die Perspektive viel versprechend erscheinen. Auf der anderen Seite kann ebenfalls eine Bürgschaft eines liquiden Bürgen eine entscheidende Rolle für die Bewilligung eines Kredites spielen. Neben Hypotheken oder Grundschuldeintragung wird diese Bürgschaft als gängiges Mittel im Finanzverkehr verstanden.
Inhalt
Was bedeutet eine Bürgschaft?
Bürgschaften können nur von Dritten übernommen werden. Die Bank sowie das Kreditinstitut erstellen einen Kreditauftrag inklusive Ratenzahlung und anderen Rahmenbedingungen. Unter Hinzuziehung eines Bürgen können das Vertrauen des Geldgebers stark gesteigert werden, sodass relevante, zeitnahe und große Projekte auch dann realisiert werden können, wenn es im Kontoverkehr nicht so rosig ausschaut. Diese Bürgensubstitution ersetzt das schlechte Risikogewicht des Antragstellers per besseren Risikogewicht des Bürgen. Sollte der Schuldner während der Laufzeit seines Kredites bezüglich der Ratenzahlung in Verzug geraten, ist der Einzug der Teilschuld beim Bürgen durch die Bank legitimiert. Dies erfolgt in der Regel erst nach Informationsnachrichten und mehrere Instanzen beim Kreditnehmer, vor allem bei Sachverhalten ohne Antworten und Kontakten des Schuldners.
Hinweis: Der altruistische Hilfsgedanke gegenüber eines Freundes oder einer bekannten Person kann zur Vollhaftung des Bürgen führen. Unter bestimmten Regelungen kann sogar Privateigentum gepfändet werden – daher Vorsicht vor solchen Gefälligkeitsdiensten!
Bürgen wird das Haftungsrisiko in folgenden Sektoren minimiert:
- Sachliche Begrenzung
- Zeitliche Begrenzung
- Finanzielle Begrenzung
Dabei regelt die Höchstbetragbürgschaft ganz klar den letzten Sektor – die finanzielle Begrenzung.
Tipp: In der Regel ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft zeitlich nicht terminiert. Dies muss nach einer diesbezüglichen Besprechung unbedingt schriftlich festgehalten werden.
Was regelt die Höchstbetragbürgschaft?
Schnell einmal ist die Situation geschaffen, in der ein Kreditnehmer die vorher so unkomplizierten Raten aufbringen kann. Oft auch ohne eigenes Verschulden geraten Menschen unvorhersehbar in finanzielle Nöte. In diesen Fällen ist der Weg zum Bürgen für die Bank eine einfache Lösung, ihr Geld einzufordern. Da es sich bei Kreditaufträgen oft um horrende Summen handelt, kann dies rein theoretisch die meisten Bürgen sofort in eine eigene Existenznotlage bringen. Zum Schutz dieser beteiligten „Dritten“ lassen sich solche Geldgeschäfte mit einer Bürgschaft um einen Absatz der Höchstbetragbürgschaft erweitern. Diese regelt eine Höchstsumme, welche die Bank sofort einziehen kann. In der Regel existieren auch hier Ratenabzahlungen. In argen Fällen und mit dem Ausbleiben des Kontaktes durch den eigentlichen Kreditnehmer ist das Geldinstitut ermächtigt, eine sofortige Ausgleichszahlung bis zu dieser festgelegten Höhe vorzunehmen beziehungsweise zu verlangen.
Hinweis: Eine Bürgschaft wird nicht bei minimalen Haftungsgrundsätzen akzeptiert. Daher liegt die Höchstbetragbürgschaft dennoch in einem hohen Zahlungsniveau, jedoch nicht bei der gesamten Summe des Kredites.
Einmal eine Höchstbürgschaft einverleibt, kann die Bank keine weiteren Forderungen vom Bürgen verlangen. Auch aus diesem Grund wird eine sofortige, vollständige Zahlung verlangt anstatt von weiterführenden Teilzahlungen.
Charakteristik der Höchstbetragbürgschaft
Die Höchstbetragbürgschaft ist eine Personalsicherheit und gewährleistet der Bank den sicheren Rücktransport geliehenen Geldes. Dabei zeichnet sich diese selbstschuldnerische Risikominderung durch folgende Charakteristik aus:
- 1. Die Höchstbetragbürgschaft muss schriftlich erteilt worden sein
- 2. Der Bürge darf eine einmal ausgestellte Bürgschaft nicht widerrufen
- 3. Eine Pfändbarkeit der Vermögenswerte des Bürgen muss durch ein vollstreckbares Urteil erwirkt werden können.
- 4. Es besteht eine Prüfungserlaubnis der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgen durch die Bank
- 5. Die Bürgen dürfen zur Vermeidung einer positiven Korrelation nicht mit dem Kreditnehmer und auch nicht mit dem Kreditinstitut verbunden sein
- 6. Der Betrag der Kreditsicherheit für den Ernstfall ist anzusetzen und zu notieren.
Hinweis: Banken verlangen im Allgemeinen bei fast jedem Kreditgeschäft eine Bürgschaft – sei es eine Ehe- oder eine Gesellschafter-Bürgschaft.
Tipp: Oft werden Grundschuld und eine Bürgschaft in den Kreditvertrag aufgenommen. Dies bedeutet, dass die Bank in einem finanziellen Notfall entscheiden kann, ob sie die Verbindlichkeiten aus dem Privat-, Unternehmensvermögen oder vom Bürgen bezieht. Nach eingehenden Wertschätzungen kann in solchen Fällen vom Kreditnehmer entschieden werden, dass die Grundschuld allein die Bürgschaft ersetzen kann oder zumindest zum Teil. Die Höchstbürgschaft ist im ersten Fall zu streichen, im Letzten nur mit dem fehlenden Betrag zwischen Wertschätzung des Vermögens und Kreditsumme anzusetzen. Somit wird die selbstschuldnerische Bürgschaft in diesem Fall möglichst klein gehalten.
Notwendigkeit einer Höchstbetragbürgschaft
Eine Bürgschaft soll der Bank eine Sicherheit für die finanziellen Auslagen während der Abzahlung eines Kreditauftrages bieten. Da es sich meist um hohe Summen handelt und einige unvorhergesehene Situationen geschehen können, welche ein Investmentprojekt gefährden, muss die Rückführung der Leihgelder geregelt sein. Doch in der Vergangenheit stellte sich heraus, dass in solchen Fällen weitere Zahlungsforderungen entstanden, welche den Bürgen zu einer Verbindlichkeit von weitaus mehr als dem eigentlichen Kreditbetrag brachten. Diese Erweiterungsklauseln stockten die Schuld üblicherweise durch folgende Kosten auf:
- Zinsansprüche
- Kosten der Rechtsverfolgung
- Personalkosten
- Aufwandserhebungen
Die Höchstbetragbürgschaft schützt somit seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahre 2002 den Bürgen, durch die Verlautbarung der Unwirksamkeit solcher Erweiterungsklauseln. Das nicht einsehbare und wenig kalkulierbare Risiko der Bürgschaftsverpflichtung wird dadurch vermindert.
Hinweis: Als Gegenmaßnahme zu dieser Höchstbetragbürgschaft wird von Banken die Kreditsumme in der Regel höher angesetzt, damit diese bisherig eingeplanten Kosten ebenfalls abgedeckt sind. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Höhe des Kredites auch dem Antrag entspricht.
Individuelle Betragsfestlegung
In bestimmten Fällen der absehbaren Liquidität legen Kreditinstitute ebenfalls persönliche Bürgschaftssummen mit allen Beteiligten fest. Diese betreffen in der Regel nicht die gesamte Summe des fehlenden Betrages, sondern orientieren sich an den vorher ausgehandelten Beträgen. Unter anderem in diesen speziellen Fällen können Angebote seitens der Bank offeriert werden:
- Hohes Einkommen
- Kurze Laufzeiten
- Liquidität durch Anlagen
- Perspektivische Projekte (einige Branchen)
Achtung: Bürgen sollten sich vor Augen führen, dass sie stets komplett mit der Höchstbetragbürgschaft haften, wenn der Schuldner nicht zahlen kann oder mag. Eine Bürgschaft als Freundschaftsdienst zu bewerten, kann somit als sehr fahrlässig eingestuft werden – oft geraten Bürgen schnell selbst in finanzielle Engpässe oder gar Existenzsorgen. Eine Bürgschaft kann aber auch das Vertrauen der Bank in ein Unternehmen selbst erhöhen, forciert durch das Vertrauen des Bürgen.
Hinweis: Eine Bürgschaft für eine GmbH zeichnet sich als wenig durchdacht aus. Eine beschränkte Haftung und eine zeitgleiche persönliche Haftung eines Bürgen ergeben keinen Sinn.
Tipp: Es lässt sich auch eine Höchstbetragbürgschaft nur für den nicht mit Sicherheiten abgedeckten Kreditanteil vereinbaren.
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