Als Kapitalisierung der Eigenheimzulage bezeichnet, wird die Nutzung einer Eigenheimzulage für die Tilgungsraten eines Darlehns zur Immobilienfinanzierung einer privaten, selbst genutzten Immobilie. In der Praxis stellt die Kapitalisierung der Eigenheimzulage eine finanzielle Entlastung beim Erwerb von Wohneigentum dar und entlastet die Käufer oder Bauherren eines Eigenheims. Die Eigenheimzulage wurde im Jahr 2006 abgeschafft.
Inhalt
Eigenheimzulage
Vom Oktober 1995 bis zum Ende des Jahres 2005 wurde für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum die Eigenheimzulage in Deutschland vergeben. Diese Maßnahme stellte eine der umfangreichsten Finanzierungshilfen in der Bundesrepublik Deutschland dar. Das milliardenschwere Förderungspaket hatte erhebliche Erleichterungen für neues Wohneigentum zum Inhalt. So gab es Zuschüsse für die Herstellungskosten der Wohnung, für Neubauten, für die Anschaffungskosten von Wohneigentum und darüber Zulagen je Kind. Gefördert wurde mit der Eigenheimzulage nicht nur Wohneigentum innerhalb von Deutschland, sondern auch Wohneigentum in anderen Ländern der EU. Für die Gewährung der Fördermittel aus der Eigenheimzulagen wurden Einkommensgrenzen geltend gemacht sowie die Nutzung des gekauften Wohneigentums durch die Inhaber.
Förderungen für Wohneigentum gab es bereits in den vorhergehenden Jahren. Bereits im Jahr 1949 wurde eine Förderung über die besonderen Abschreibungsmöglichkeiten gewährt, mit der Bauherren bei der Einkommenssteuer entlastet wurden. Ab 1982 wurde zusätzlich noch eine Vergünstigung für Familien mit Kindern eingeführt. Im Jahr 1987 wurden die Bedingungen durch weitere Erleichterungen über die Abschreibung weiter verbessert.
2005 wurde die Abschaffung der Eigenheimzulage schließlich mit der Begründung beschlossen, dass das Förderziel erreicht sei. Allerdings zeigte die Entwicklung schon bald, dass von einem erreichten Förderziel kaum die Rede sein konnte, zumal Wohneigentum einen immer höheren Stellenwert für die Sicherung erhielt.
Eigenheimzulage mit neuem Namen wieder aktuell
Mit dem Jahr 2018 entschloss man sich in Deutschland neuerlich, die Förderung von Wohneigentum anzukurbeln. Schließlich wurden nun Eigenheim und Eigentumswohnung auch zur Alternative zu den drastisch steigenden Mieten, besonders in den Ballungsgebieten. Als „Baukindergeld“ gibt es seitdem neuerlich eine Eigenheimzulage. Diesmal soll die Förderung besonders den Familien mit Kindern zugutekommen. Bezuschusst wird die Bildung von Wohnheim durch Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf mit Zulagen pro Kind.
Die jüngste Förderung von Wohneigentum sieht eine Zahlung von 1.200 Euro je Jahr und Kind vor. Gefördert wird mit diesem Zuschuss über einen Zeitraum von 10 Jahren. Auch das neue Förderungsprogramm ist an das Einkommen der Familien gekoppelt. Ein Anrecht auf die Beantragung der Förderung haben Familien mit einem besteuerbaren Jahreseinkommen von 75.000 Euro, wobei sich die Einkommensgrenze je Kind um je 15.000 Euro nach oben verschiebt. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 105.000 Euro erhält so eine Zulage zum Wohneigentum in Höhe von 24.000 Euro, bei der Familie mit vier Kindern gibt es den doppelten Betrag bei einem Einkommen von 135.000 Euro.
Förderung für Bausparverträge
Als weitere Förderung für Wohneigentum werden Bausparverträge mit einer Wohnungsbauprämie bezuschusst, sofern das Einkommen unterhalb der festgelegten Höchstgrenze liegt. Eine zusätzliche staatliche Förderung für das Bausparen gibt es, wenn Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Geförderte Altersvorsorge gekoppelt mit der Förderung von Wohneigentum
Als Riester-Rente ist ein staatlich gefördertes System für die private Altersvorsorge bekannt. Mit der Nutzung von einem Wohn-Riester-Vertrag können Riester-Sparer schon vor dem Rentenalter von der Altersvorsorge profitieren. Für die Vorsorge-Spar-Verträge für Wohneigentum gibt es staatliche Zuschüsse. Die Rücklagen für Wohn-Riester können zudem als Sonderabgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die ersparten Beträge können direkt in Wohneigentum durch den Kauf einer Wohnung, eines Eigenheims oder eines Baugrundstücks für das Eigenheim verwendet werden. Möglich ist darüber hinaus auch die Einzahlung der Wohn-Riester Beträge in einen Bausparvertrag.
Günstige Kredite für Neubau und Sanierung von der KfW
Energetisches Bauen ist ein Gebot der Stunde, um den Anstieg der CO² Werte zu bremsen. Hier greifen die günstigen Darlehen, die von der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bauherren können die KfW Darlehen für einen energetischen Neubau antragen. Die Förderung kann ebenso für energetische Sanierungen in Anspruch genommen werden. Eine Förderung für Neubauten und Sanierungen nach neuen energetischen Richtlinien ist zukunftsweisend. Die vergünstigten Darlehen kommen künftigen Ersparnissen zugute. Energiebewusstes Bauen und Sanierung sorgt für sehr beträchtliche Einsparungen bei den Kosten der Energie für Heizung und Warmwasser. Die vergünstigten Darlehen der KfW sind allerdings nicht nur der Schaffung von Wohneigentum vorbehalten. Auch Bauherren, die Gebäude zur Vermietung errichten oder sanieren kommen in den Genuss der Förderungen sowie die Bauvorhaben der Kommunen. Insgesamt 700 Förderprogramme gibt es von der KfW.
Förderungsprogramme der einzelnen Länder
Über die Fördermittel, die der Staat direkt bezuschusst oder die über die Beantragung von günstigen Krediten von der KfW fliesen hinaus, gibt es noch eigene Programme der Länder und Kommunen, um Wohneigentum in Deutschland finanziell zu fördern. Die Bundesländer vergeben entweder vergünstigte Darlehen oder Zuschüsse aus der Landeskasse für den Bau oder den Kauf von Wohneigentum. Zuständig für die Vergabe der Mittel sind Landesförderinstitute. Dabei handelt es sich in der Regel um die jeweilige Landesbank oder eine Landestreuhandstelle. Verschiedene Programme von Ländern sehen auch über die KfW Darlehen hinaus noch eigene Förderungen für den Bau vom energieeffizienten Haus vor und fördern Sanierungen für gesteigerte Energieeffizienz. Fördermittel der Länder können vielfach auch für den Bau oder Umbau für barrierefreies Wohnen beantragt werden. Je Bundesland sind die Förderprogramme und günstigen Darlehen an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. So können die Einkommensgrenzen von denen für das Baukindergeld abweichen. Teils wird zur Auflage gemacht, die Immobilie als Eigenheim oder zumindest für den Zeitraum von mehreren Jahren selbst zu nutzen.
Eine Vielzahl von Fördersystemen hat die Eigenheimzulage abgelöst
Die Einführung für das Baukindergeld kann nicht als direkte Wiederbelebung der Eigenheimzulage betrachtet werden. Vielmehr wurde die einst einheitlich geregelte Eigenheimzulage von einer sehr großen Anzahl der unterschiedlichsten Förderungen für die Bildung von Wohneigentum abgelöst. Das hat Vor- und Nachteile. Es ist vorteilhaft, die gesamte Förderung für Wohneigentum anstelle eines enorm teuren bundesweiten Förderprogramms auf breitere Schultern zu legen. Für die privaten Bauherren, Haus- und Wohnungskäufer ist damit aber die gesamte Förderlandschaft unübersichtlicher geworden. Ohne fachkundige Beratung wird kaum jemand aus der Vielzahl der Möglichkeiten die Förderungen herausfinden können, in deren Genuss er kommen könnte. Entsprechend der Kapitalisierung der Eigenheimzulage werden auch die folgenden Fördermittel kapitalisiert. Grundsätzlich sind alle Fördermittel streng daran gebunden, ausschließlich für die Kosten vom Wohneigentum eingesetzt zu werden.
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