In Deutschland ist das amtliche Vermessen von Grundstücken und das Führen eines amtlichen Verzeichnisses aller Grundstücke einer Gemeinde nach dem Grundgesetz die Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Diese Aufgabe wird in den einzelnen Ländern von dem so genannten Katasteramt übernommen, das manchmal auch Vermessungsamt oder Vermessungsbehörde genannt wird. Das amtliche Verzeichnis, das nach Vermessen der Grundstücke erstellt wird, trägt den Namen Liegenschaftskataster. Die Vermessung der Grundstücke wird meist von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren übernommen.
Im Liegenschaftskataster werden alle vermessenen Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzung beschrieben und topografisch in Karten dargestellt. Außerdem erfasst das Katasteramt alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der einzelnen Grundstücke.
Das Katasteramt (auch Vermessungsamt oder Amt für Geoinformation und Vermessung genannt) ist ein Teil der Baubehörde mit der Aufgabe, alle Gebäude, Grundstücke und landschaftlichen Eigenheiten zu kartieren und zu beschreiben. Dazu wird das Katasterkartenwerk (Flurkarte) im Maßstab 1:500 bis 1:2000 angefertigt. Dieses Kartenwerk wird als Kataster, Liegenschaftskataster oder Flurbuch bezeichnet und darin werden alle Flurstücke nach ihrer Lage, Nutzung und Größe verzeichnet und dargestellt. Die Hauptteile des Katasters sind die Katasterbücher mit der Beschreibung der Grundstücke in Lage, Adresse, Nutzungsart, Fläche, Gebäude und Eigentümer und das Kartenwerk.
Das Katasteramt oder auch gerne umgangssprachlich Vermessungsamt genannt, ist ein Amt, welches hauptsächlich für die Vermessung von Grundstücken aber auch Flurstücken verantwortlich ist. Ein Katasteramt wird aber auch benötigt, wenn es um die amtliche Kartographierung von Seegebieten geht oder die Ausmessung und Kontrolle von Landschaften. Verbraucher benötigen in der Regel nur das Katasteramt um Vermessungen durchzuführen und sich bei diesem Amt sogenannte Flurkarten zu besorgen. Die Flurkarten zeigen an, welche Grundstückgrößen und Eigenschaften ein bestimmtes Grundstück hat, dies ist wichtig, wenn man ein Grundstück erworben hat und dieses bebauen möchte.
Kataster- oder Vermessungsämter benötigt man dann, wenn man sich über ein Bauland oder Flurstück informieren möchte. Die Katasterämter sind zudem enorm wichtige Auskunftsstellen, denn Eigentümer eines Baugrundstückes dürfen nicht größer Bauen als das Katasteramt vorgibt, ansonsten läuft man Gefahr, dass das Katasteramt den Abriss eines Teilstückes der Immobilie anordnet.
Informationen, welche Sie sich bei Ihrem Katasteramt einholen können sind folgende:
- Wo läuft die Grenze zu Ihrem Grundstück lang?
- Sie möchten Ihr vorhandenes Grundstück teilen und die genaue Grenze errechnen
- Sie möchten neue Gebäude, welche sich auf Ihrem Grundstück befinden in die Flurkarte eintragen lassen
Inhalt
Wie vermisst das Katasteramt ein Grundstück?
Wenn Sie ein Grundstück erworben haben, ist es immer gut zu wissen, wo genau Ihre Grundstücksgrenze langläuft, da Sie ansonsten erhebliche Probleme bekommen könnten und nicht nur mit Ihrem Nachbarn. Sie dürfen jedoch nicht eigenständig Ihr Grundstück vermessen und willkürlich eine Grenze setzen, selbst dann nicht, wenn Ihr Nachbar mit der Grenzsetzung einverstanden ist. Es ist immer erforderlich, dass Sie hier ein Katasteramt beauftragen.
Die Kosten für eine Vermessung muss der Grundstücksbesitzer selber tragen. In manchen fällen ist es zudem möglich, dass Sie ein Ingenieurbüro mit der Vermessung beauftragen, auch die Vermessung durch Baufirmen ist in Einzelfällen möglich, doch hier müssen Sie sich bei Ihrem Bundesamt erkundigen wie die Regelung ist. In einigen Fällen müssen Sie sich um die Vermessung gar nicht mehr kümmern, wenn dies die Gemeinde bereits gemacht hat, doch diese wird die Vermessungskosten auf den Kaufpreis aufschlagen.
Welche Aufgaben übernimmt das Katasteramt im Allgemeinen?
Das Katasteramt übernimmt im allgemeinen eine ganze Reihe von Aufgaben und ist nicht nur für die Vermessung Ihres Grundstückes zuständig. Eine der wohl wichtigsten Aufgaben des Katasteramtes ist das Führen des sogenannten Liegenschaftskatasters. Hierbei handelt es sich um einen Register aller vorhandenen Flurstücke in Liegenschafts- und Flurkarten. Diese Register werden ausschließlich elektronisch vorgenommen und liegen beim Katasteramt zur Einsicht aus.
Ebenso können Sie sich an das Katasteramt wenden, wenn Sie
- Vermessungen von Grundstücken und Gebäuden vornehmen möchten
- Bei Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren
- Auswertungen einsehen möchten
- Wenn Sie Landkarten mit Ihrem Grundstück einsehen möchten
Kann das Katasteramt Unterlagen ausstellen?
Das Katasteramt kann Ihnen jederzeit Unterlagen für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilienbe ausstellen. So können Sie beispielsweise Kopien von Flurkarten erhalten, jedoch nur gegen eine Gebühr. Manchmal ist es wichtig sich solche Unterlagen anzufordern, beispielsweise wenn Sie ein Grundstück geerbt haben und gerne wissen möchten, wo sich dieses genau befindet. Bei zahlreichen Katasterämtern können Sie diese Unterlagen online anfordern, nur wenige Stellen wünschen eine persönliche Vorsprache.
Kann das Katasteramt den Abriss einer Immobilie veranlassen?
Sie haben ein Grundstück erworben und ein bisschen Voreilig mit dem Bau einer Immobilie begonnen? Es ist absolut wichtig, dass Sie vorab einen Termin mit dem zuständigen Katasteramt vereinbaren, bevor Sie mit dem Bau Ihrer Immobilie beginnen. Das Katasteramt zeigt Ihnen auf, wo genau Sie die Immobilie platzieren können und dürfen und wo sich eine Grenze eventuell zum Nachbargrundstück befindet. Haben Sie bereits mit dem Bau der Immobilie begonnen oder diese sogar fertiggestellt und das Katasteramt misst nach, so kann es Ihnen passieren, sollten Sie zu groß gebaut haben oder die Grundstücksgröße sogar überschritten haben, dass dieses einen Abriss veranlasst. In der Regel müssen Sie nicht die gesamte Immobilie abreißen, aber unter Umständen verkleinern. Sich vorab bei dem Katasteramt Rat zu holen ist nie verkehr, manchmal dürfen Sie sogar größer bauen als Sie es eigentlich vorgehabt hätten, was Ihnen wieder Vorteile bringt.
Welche Kosten berechnet das Katasteramt?
Die Kosten, welche ein Katasteramt veranschlagt sind von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich, jedoch in der Regel können Sie sich etwa nach folgenden Aufstellungen richten:
- Flurkarte Größe bis DIN A3: 30,00 Euro
- Flurkarte größer als DIN A3: 60,00 Euro
- Flurkarte Internetabruf: 15,00 Euro
- Flurstück- und Eigentümernachweis: je Auszug 30,00 Euro
- Bestandsnachweis: je Auszug 30,00 Euro
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: je Grundstück zwischen 50 und 150,00 Euro
- Unschädlichkeitszeugnis: 300 bis 3000,00 Euro
Bei vielen anderen Fragen verlangt das Katasteramt eine Gebühr für die Zeitaufwendung, hier werden oftmals 30,00 Euro je halbe Stunde berechnet. Im besten Fall erfragen Sie im Katasteramt die dort üblichen Gebühren.
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