Inhalt
Was ist ein KO-Darlehen?
Ein KO-Darlehen steht für Kommunaldarlehen. Ein Kommunaldarlehen stellt einen Kredit dar, der an Körperschaften oder andere Anstalten des öffentlichen Rechts gewährt werden können. In diesem speziellen Fall ist sehr oft auch die Rede von echten KO-Darlehen. Ist es so, dass sich die Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts nur verbürgen, spricht man von einem unechten KO-Darlehen. Die Bonität ist in diesen Fällen einwandfrei, weil sie nicht nur mit dem gesamten Vermögen haften, sondern auch mit dem gesamten Steueraufkommen. Deshalb wird sehr oft ein KO-Darlehen blanko bewilligt.
Der Begriff KO-Darlehen steht für die Kommunaldarlehen. Diese wiederum stellen Kredite dar, die an Körperschaften oder andere Anstalten des öffentlichen Rechts gewährt werden. In diesem Fall spricht man auch von echten KO-Darlehen oder Kommunalkrediten. Verbürgen sich die Körperschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts für derartige Kredite, spricht man hingegen von unechten Kommunalkrediten. Da die Bonität der Schuldner einwandfrei ist, sie zudem nicht nur mit ihrem gesamten Vermögen, sondern auch mit dem Steueraufkommen haften, werden diese KO-Darlehen meist blanko erteilt. Das heißt, hier müssen keine Sicherheiten gestellt werden, um ein Kommunaldarlehen zu erhalten, da die Haftung auch mit dem Steueraufkommen meist ausreichend ist.
Bei einem KO-Darlehen handelt es sich um die Kurzform für ein sogenanntes Kommunaldarlehen. In der allgemeinen Finanzwirtschaft wird dabei grundsätzlich von einem KO-Darlehen gesprochen, da sich dieses einfach im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert hat. Allerdings darf ein Kommunaldarlehen in keiner Weise mit einem Kommunalkredit verwechselt werden. Beide Formen unterschieden sich zwar nicht in ihrer Funktionsweise, allerdings durchaus in den Vergaberichtlinien, sodass hier klar differenziert werden muss. Das Darlehen kann dabei nur von Kommunen, Ländern oder dem Staat als Ganzes in Anspruch genommen werden. Nicht staatliche Stellen haben keinen Anspruch darauf, da es sich um ein sogenanntes Blankodarlehen handelt.
Unterschied zu einem Kommunalkredit
Zwangsläufig muss an dieser Stelle zuerst eine Unterscheidung zwischen einem Kommunalkredit und einem Kommunaldarlehen gemacht werden. Ein Kommunalkredit ist sofort nach dem Abschluss in Kraft, sodass hier meist auch die Auszahlung der Kreditsumme umgehend erfolgt. Anders sieht dies bei einem KO-Darlehen aus.
Hier wird der Vertrag erst mit Erhalt des Geldes gültiges, sodass ein Darlehen im Vergleich zu einem Kredit auch auf lange Zeit geschlossen werden kann. Daher kann das KO-Darlehen zu einem bestimmten Zeitpunkt beantragt, aber erst zu einem viel späteren Moment in Anspruch genommen werden. Hierdurch behält sich die Kommune quasi einen Kredit vor, denn sie dann nutzen kann, wenn dieser wirklich erforderlich ist.
Allerdings können entsprechende Darlehen nicht auf unbestimmte Zeit im Voraus aufgenommen werden. Vielmehr werden die meisten Darlehen dieser Art für eine Zeit von maximal zwei Jahren vorgehalten, bis diese wieder erlöschen. Ab diesem Zeitpunkt muss das KO-Darlehen neu beantragt werden.
Vergabe als Blankodarlehen
Alle KO-Darlehen werden nur als Blankodarlehen vergeben, da die Kommunen keine Sicherheitsleistungen stellen dürfen. Dieser Umstand rührt daher, dass eine Gemeinde, ein Bundesland oder der Staat an sich, nicht insolvenzfähig ist. Somit können auf diesen keine Pfändungen gelegt werden, da er aufgrund seiner Steuerkraft immer als Zahlungsfähig gilt und somit seine gesamte Leistungsfähigkeit als Sicherheit einsetzt. Die Verpfändung von Sicherheiten – etwa von öffentlichen Gebäuden an eine Bank – wäre daher nicht statthaft, da diese keine Handhabe hätte, diese später in einem Prozess der Zwangsversteigerung zu veräußern. Anders ausgedrückt wird der Staat also immer als kreditwürdig angesehen, sodass eine Bestellung von Sicherheiten hier nicht erforderlich ist.
Die meisten KO-Darlehen werden von den großen Banken in Deutschland vorgehalten. Je nach dem, wo eine Kommune ihr Konto unterhält, ist diese Bank auch dafür verantwortlich, die jeweiligen Darlehen zu stellen. Eine Verpflichtung hierzu existiert allerdings nicht, sodass eine Bank in der Regel auch ablehnen könnte. Dies ist in den meisten Fällen aber nicht gegeben, da hier erhebliche Zinszahlungen im Raum stehen, die sehr hohe Einnahmen für die jeweiligen Banken versprechen.
KO-Darlehen ohne Laufzeit
In der Regel werden auch KO-Darlehen mit einer gewissen Laufzeit vergeben. Dies bedeutet, dass die Darlehen in einer bestimmten Zeit zurückgezahlt werden müssen. Allerdings können diese auch ohne eine Laufzeit vergeben werden, wenn nicht absehbar ist, dass entsprechende Kredit in einer bestimmten Zeit zurückgezahlt werden kann oder wenn die Umstände es erforderlich machen, dass weitere Folgedarlehen benötigt werden.
KO-Darlehen ohne Laufzeit werden meist als Kredite mit Festzins vergeben. Allerdings verfügen diese über eine Zinsbindungsfrist. Doch anders als bei Privatkrediten, muss hier keine Anschlussfinanzierung erfolgen. Der Kredit wird automatisch verlängert, wobei einfach der Leitzinssatz die Basis für die neue Verzinsung ergibt. Hierdurch kann sich der Kredit deutlich verteuern, im Idealfall aber auch sehr günstig werden.
Den Kommunen steht es nicht zu, eine entsprechende Verhandlung mit den Banken zu führen, da diese stets an den Leitzins der Zentralbanken gebunden sind. Da die Konditionen für ein KO-Darlehen schon beim Abschluss endgültig vorgegeben sind, lassen sich diese ohnehin nicht mehr verändern.
Beschlussfassung
Ein KO-Darlehen kann nur durch den Beschluss eines dazu befugten Gremiums aufgenommen werden. Bei Gemeinden handelt es sich meist um den Gemeinderat, der eine entsprechende Entscheidung über die Sanierung des Haushaltes trifft. Dabei muss ein triftiger Grund für die Aufnahme des Darlehens im Raum stehen, denn ohne einen solchen ist eine Neuverschuldung nicht statthaft. Daher muss die jeweilige Körperschaft nachweisen können, dass ohne das Darlehen der Betrieb aller wesentlichen Strukturen nicht aufrecht erhalten werden kann. Hierbei handelt es sich meist um Zahlungen, die für die Erhaltung der Infrastruktur anstehen oder für andere wichtige Ausgaben benötigt werden.
Die Beschlussfassung über die Aufnahme eines entsprechenden Darlehens, muss von einem dazu befugten Gremium gefasst werden. Dabei kann ein Kredit dieser Art nur dann aufgenommen werden, wenn dieser dazu dient, das alle Aufgaben der Kommune nur durch entsprechende Finanzierung weiter ausgeführt werden können. Darlehen, die aus anderen gründen aufgenommen werden, sind nicht statthaft und dürfen daher nicht beantragt werden. In konkreten Fällen muss auch keine Zustimmung eingeholt werden, denn sollte eine Kreditaufnahme unumgänglich sein, so kann diese auch dann erfolgen, wenn durch Prüfung des Haushaltes festgestellt wird, dass die jeweilige Kommune nur so all ihren Verpflichtungen nachkommen kann.
Refinanzierung
Ein KO-Darlehen muss sich langfristig von der jeweilige Gemeinde Refinanzieren lassen. Dies bedeutet, dass anhand der vorhandenen Einnahmen, eine komplette Tilgung des Kredites möglich sein muss. Allerdings wird dies in der Praxis in der Regel nicht erreicht, sodass viele Gemeinden einer Überschuldung entgegen sehen, da anstatt einer kompletten Tilgung, immer neue Kredite aufgenommen werden müssen. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist dies nicht statthaft, allerdings lassen es diverse Umstände meist nicht zu, dass eine Kreditaufnahme vermieden wird.
Daher gelten entsprechende Kreditaufnahmen auch als Ausnahmetatbestand, die stillschweigend hingenommen werden, da in der Regel keine anderen Optionen bestehen. Im Grunde sind jene Länder, in denen sich die jeweiligen Kommunen befinden, für den Ausgleich der Kreditsumme verantwortlich. Allerdings lassen es auch deren haushalte oft nicht zu, eine vollständige Tilgung zu erreichen. Die Refinanzierung kann daher am Ende nur über den Bund erfolgen, wobei die entsprechenden Schulden dann zu reinen Staatsschulden werden.
Abschlussbemerkungen
Ein KO-Darlehen ist immer ein Darlehen, dass auch zu Lasten der Bürger einer entsprechenden Region geht, denn aus dem von ihnen erwirtschaften Bruttosozialprodukt, muss der Kredit am Ende getilgt werden. Hierbei sind alle Steuereinnahmen gemeint, die von der Kommune erhoben werden, wobei einige Gelder auch über den Bundeshaushalt zurück in die jeweiligen Haushalte fließen. Daher stellen KO-Darlehen auch immer einen Faktor dar, der von öffentlichem Interesse ist.
« Zurück zum Wiki Index