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Was bedeuten Konditionen?
Als Konditionen werden die Bedingungen bezeichnet, die im Zusammenhang mit einem Darlehen in einem Darlehensvertrag schriftlich festgehalten werden. Als Konditionen werden nominaler Zinssatz, Zinsfestschreibung, Bereitstellungskosten, Tilgungsbeginn, Tilgungssatz, Auszahlungskurs und alle anderen Vertragsteile bezeichnet. Siehe auch Bedingungen.
Als Konditionen werden die Bedingungen bezeichnet, zu denen der Darlehensgeber bereit ist, das Darlehen zu gewähren. Dabei zählen zu den Konditionen der nominale Zinssatz, der Auszahlungskurs, die Dauer der Zinsfestschreibung (Zinsbindungsfrist), der Tilgungssatz, der Tilgungsbeginn, die Höhe der Bereitstellungszinsen und der Bearbeitungsgebühren. Nur wenn man all diese Einzelkonditionen genau miteinander vergleicht, ist auch ein insgesamter Vergleich der verschiedenen Darlehensangebote möglich. Die Konditionen eines Darlehens sind jedoch nicht mit den Allgemeinen Darlehensbedingungen zu verwechseln. Diese regeln nämlich alle anderen Beziehungen, insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer und gelten für alle Darlehensnehmer gleichermaßen. Die Konditionen hingegen werden immer individuell vereinbart.
Bei den Konditionen handelt es sich um die Anforderungen und und die Bedingungen, unter denen ein Kredit vergeben oder ein bestimmter Vertrag mit dem Kunden geschlossen wird. Die Konditionen stellen also die Basis dar, unter welchen Voraussetzungen es für eine bestimmte Person oder Firma möglich ist, die beantragten oder bestellten Leistungen zu nutzen. Sollten die Konditionen nicht vom Kunden erfüllt werden können oder diese Bestandteile von diesen ablehnen, dann kann der Vertragsschluss zurückgewiesen werden. Es besteht aber Grundsätzlich die Möglichkeit, die Konditionen bei allen Verträgen neu zu verhandeln, sodass hier durchaus ein gewisser Spielraum besteht.
Rechtliche Grundlagen für die Konditionen
Nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit können im Grunde beliebige Konditionen festgelegt werden. Diese dürfen aber grundsätzlich nicht gegen die geltenden Gesetze verstoßen. Beinhalten die Konditionen beispielsweise Punkte, die zwangsläufig dazu führen würden, dass der Vertragsnehmer eine Straftat begehen müsste, sind solche Anforderungen nicht zulässig und können abgelehnt werden. Auch Konditionen, die die Anforderungen so hoch stellen, dass diese vom Vertragsnehmer nur unter erheblichen Leistungsaufwand zu erfüllen wären. In einem solchen Fall muss der Anbieter entsprechend begründen können, warum die Konditionen auch auf einem solchen Niveau befinden.
Konditionsfestlegung
Die Bekanntgabe der Konditionen hat bereits vor dem Vertragsschluss zu erfolgen. Der Kunde muss definitiv die Möglichkeit besitzen, in diese umfassenden Einblick zu nehmen, um sich in Anbetracht seiner eigenen Lage entsprechend entscheiden zu können. Eine Bekanntgabe der Konditionen nach dem Vertragsschluss oder während der Unterzeichnung ist nicht statthaft und entwickelt keine Rechtswirkung.
Die Konditionen müssen klar formuliert und so dargestellt sein, dass diese für den Kunden unmissverständlich sind. Konditionen die auf eine Art und Weise formuliert wurden, dass diese nicht nachvollzogen werden können, entfalten ebenfalls keine Rechtswirkung. Bei allen Privatverträgen zu denen auch Kreditverträge zählen, müsse die Konditionen auch für in der Rechtssprechung unbedarfte Menschen absolut verständlich sein
Ausgeschlossene Konditionen
Grundsätzlich dürfen in die Konditionen keine Bedingungen aufgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf das Leben des Kreditnehmers haben. Neben den bereits oben erwähnten Verboten, dürfen die Konditionen nicht so gestaltet sein, dass die Einhaltung oder Erfüllung dieser, zu einer Bloßstellung der jeweiligen Person führen würde.
Als Beispiel könnte hier die Verpflichtung im Rahmen eines Kreditvertrages genannt werden, sich zum Zwecke der Prüfung der andauernden Zahlungsfähigkeit, monatlich bei der lokalen Zweigstelle der Bank zu melden und dort alle Kontoinformationen offen zu legen. Dies könnte für den Kunden einen erheblichen Nachteil darstellen, da davon ausgegangen werden muss, dass die Personen vor Ort sich gegenseitig kennen.
Auch die Verpflichtung zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung ist nicht statthaft, sofern der Vertrags- oder Kreditgeber nicht genau erklären, kann warum diese im Rahmen der Leistungserbringung unumgänglich ist. Natürlich handelt es sich hier jeweils nur um Beispiele, die noch durch viel andere Punkte ausgebaut werden könnten.
Recht der Einrede
Der Kunde kann bei Konditionen jederzeit das Recht der Einrede nutzen. Sollten diese ihm nicht statthaft erscheinen oder wie bereits erwähnt Anforderungen stellen, die so in keiner Weise von einem Menschen zu erbringen sind, können diese angefochten werden. Dies ist selbst dann noch der Fall, wenn der Kunde den Vertrag bereits unterschrieben hat und somit faktisch sein Zugeständnis gegeben hat.
Die Einrede ist schriftlich zu formulieren und zu begründen. Dabei beendet die Einrede nicht zwangsläufig den bestehenden Vertrag, vielmehr sind bei korrekter Beanstandung die jeweiligen Konditionen durch solche zu ersetzen, die vom Vertragsnehmer erfüllt werden können, oder aber aus dem Vertrag zu streichen, wenn diese nicht konkret den Zweck der Erfüllung de Vertragsgegenstandes beinhalten. In einem solchen Fall genießt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, von dem er fristlos Gebrauch machen kann.
Rechtsgültige Konditionen
Gestatte Konditionen setzen sich beispielsweise aus den Folgenden zusammen, wenngleich hier erwähnt werden muss, dass die Liste nicht vollständig ist.
Kreditvertrag
Bei einem Kreditvertrag kann die Bank die Auflage erstellen, dass der Kunde sein gesamtes Vermögen in einer Form offenlegt, die nicht zur Bloßstellung führt. Dies geschieht meist schon im Rahmen des Kreditantrags, da hier die entsprechenden Unterlagen wie Kontoauszüge oder Arbeitsverträge an das Institut übermittelt werden müssen.
Zudem können die Konditionen eine Auskunft über die aktuellen Lebensumstände enthalten, in denen auch durchaus allgemeine persönliche Daten abgefragt werden dürfen. Des Weiteren ist es eine Bank gestatte ein Mindesteinkommen festzulegen oder entsprechende Altersgrenzen zu formulieren. Auch Materielle Gegenleistungen können in einem gewissen Rahmen gefordert werden, wobei hier das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss.
Es mag unwahrscheinlich klingen, aber tatsächlich kann eine Bank bei einer Kreditvergabe auch die Auflage stellen, dass der aktuelle Hausstand in seinem Wert geschätzt wird, wenn hier eine bestimmte Kreditsicherheit gegeben werden soll. Diesem Umstand muss der Kreditnehmer aber konkret zustimmen, sodass eine entsprechende Begutachtung bei ihm vor Ort durchgeführt wird. Ein solcher Schritt ist in der Regel selten, war aber zu früheren Zeiten oftmals Gang und gebe, da hier Systeme wie die Schufa noch nicht existieren und somit eine einfache Prüfung der Bonität erlaubten.
Konditionen bei anderen Verträgen
In Verträgen, die sich über Dienstleistungen wie zum Beispiel einen Telefonanschluss erstrecken, sind nur Konditionen zulässig, die die Erfüllung des Vertrages für den Kunden nicht maßgeblich erschweren. Das hier als Kondition die regelmäßige Zahlung der anfallenden Kosten bestimmt wird, ist also verständlich.
Allerdings dürfen diese nicht so ausgelegt werden, dass eine Begleichung dieser im Rahmen des gewählten Vertragsumfangs nur unter erheblichen Aufwendungen möglich wäre.
Wird zum Beispiel ein Standard-Telefonvertrag mit Internet angeschlossen, müssen sich die Konditionen für diesen in einem entsprechenden Rahmen bewegen. Hier können also keine zusätzlichen Monatlichen Entgelte verlangt werden, die Leistungen mit dem doppelten Umfang entsprechen würden.
auch dürfen die Konditionen nicht mit einem unerfüllbaren Aufwand verbunden sein, wie zum Beispiel der Tatsache, dass bei einem Neuanschluss ohne wirkliche Begründung, massive Anschlusskosten verlangt werden, obwohl keine technischen Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen. An solchen Punkten reicht die Begründung, dass diese Kosten für alle gleich anfallen würden nicht aus, diese Konditionen müssen durch einen konkreten Fall begründet werden.
Abschlussbemerkung
Konditionen sind zwar rechtlich definiert, allerdings handelt es sich dabei in vielen Punkten um ein sehr abstrahiertes Rechtsgebiet. Da es stets auf die Formulierungen ankommt, sind die entsprechenden Bestimmungen vor allem eine Sache der Auslegung, sodass bei der Anfechtung von Konditionen im Idealfall immer ein Anwalt konsultiert werden sollte.
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