Ein Konditionenangebot/Konditionsangebot bezeichnet, zu welchen Geschäftsbedingungen ein vorgeschlagener Vertrag abgeschlossen werden kann. Mit den Konditionen wird der Rahmen beschrieben, innerhalb dessen Geschäfte getätigt werden können. Das betrifft u.a.:
- Die AGB (Allgemeinde Geschäftsbedingungen)
- Rahmenbedingungen für Lieferverträge
- Bedingungen für die Abschlüsse bestimmter Verträge – Kaufverträge, Dienstleistungsverträge usw.
Ein Angebot ist grundsätzlich rechtlich bindend für die gesetzte Frist des Angebots. Die Rechtgrundlagen finden sich unter § 130 BGB und § 145 BGB zum Antrag. Wird ein Konditionsangebot als unverbindlich bezeichnet, entfällt diese Bindung. Ein Angebot kann einer Person, einem Unternehmen gemacht oder auch als allgemeines Angebot an potientielle Kunden veröffentlicht werden. Die rechtlichen Bedingungen für das Angebot umfassen auch den Rechtsrahmen für ein Konditionenangebot. Wie jedes Angebot bedarf das Konditionenangebot der ausdrücklichen Annahme.
Inhalt
Konditionenangebote von Banken und Finanzdienstleistern
Konditionsangebote werden von Banken gemacht, um Bedingungen zu beschreiben, unter welchen Bedingungen ein Kredit vergeben, ein Konto eröffnet oder Kapitalanlagen getätigt werden können. Händler ergänzen ein Warenangebot mit dem Angebot, zu welchen Konditionen der Kauf getätigt werden kann. An der Börse bezeichnet das Konditionsangebot die Bedingungen zu denen bestimmte Wertpapiere, Aktien ausgegeben werden.
Bei einem Verkaufsangebot unter Privatleuten kann das Konditionsangebot mündlich gemacht werden. Der Verkäufer teilt dem Käufer beispielsweise mit, ob und wo er den Gegenstand abholen kann, dass er dem Käufer den Gegenstand verpackt zusendet. Unternehmen legen in den AGB grundsätzliche Konditionen fest. Dazu gehören z.B.:
- Zahlungsbedingungen
- Lieferbedingungen
- Bedingungen und Fristen für die Rücknahme von Waren
- Festgelegte Abnahmemengen
- Dauer der Vertragsbindung
- Nutzungsrechte
- Gewährleistung
Zur Vereinfachung gibt es Formularvordrucke für die Formulierung der AGB. Die in den AGB enthaltenden Konditionen werden gewöhnlich langfristig festgelegt. Bei Bedarf werden die AGB verändert und angepasst. Kunden, die an langdauernde Leistungen des Unternehmens vertraglich gebunden sind (Kredit, Kontoführung, turnusmäßige Lieferung) müssen über Veränderungen der AGB schriftlich informiert werden. Die AGB sind Bestandteil von Verträgen, die zwischen den Geschäftsparteien geschlossen werden. Mit dem Abschluss des Vertrages werden auch die jeweiligen AGB akzeptiert. Um sicherzustellen, dass Kunden vom Konditionsangebot Kenntnis genommen und die AGB anerkannt haben, müssen bei Online-Verträgen die AGB vom Kunden eigens bestätigt werden, damit der Vertrag rechtsgültig geschlossen werden kann. Insbesondere bei langfristig gültigen Verträgen sollten sich Kunden sehr genau über die Konditionen informieren, zu denen sie einen Vertrag abschließen.
Die jeweiligen Konditionen, zu denen ein Finanzdienstleister, eine Bank ein Kreditangebot, das Angebot einer Baufinanzierung macht, entscheiden maßgeblich darüber, wie vorteilhaft ein Angebot ist. Dabei finden sich die eingehenden Beschreibungen der Konditionen im Unterschied zur Bewerbung der günstigsten Zinsen meist im „Kleingedruckten“. Beispiel: Eine Bank bietet einen Sofortkredit zum Zins von 2,4 % an. Das Konditionenangebot zu dieser Leistung legt fest, dass die Zinsen bonitätsabhängig sind, das Angebot für einen Kredit zu kurzen Laufzeiten und hohen Monatsraten gilt. Sucht der Kunde nach einem langfristigen Kredit und hat er ein niedriges Einkommen, wird er auf seine Anfrage ein Kreditangebot zu viel höheren Zinsen erhalten. Das vorteilhaftere Konditionenangebot könnte von einer Bank gemacht werden, die ebenfalls 2,4 % anbietet, allerdings bonitätsunabhängig.
Konditionsangebote von Banken können noch weitere Bedingungen festlegen. So könnte der Finanzdienstleister z.B. für die Vergabe ihrer Verbraucherkredite eine Altersgrenze benennen, bestimmte Kredite nur für Berufsgruppen wie Beamte oder Ärzte anbieten. Es können günstige Konditionen wie beispielsweise kostenlose Sondertilgungen zur schnelleren Rückzahlung anbieten oder der Kredit ohne Abfrage der Schufa angeboten werden. Eine Finanzdienstleistung kann die Kondition beinhalten, dass besondere Vorteile bei einem Online-Abschluss gewährt werden. Nicht allein der Zins ist also entscheidend, wie vorteilhaft ein Kreditangebot ist, sondern ganz entscheidend auch das Konditionsangebot. Die Konditionenangebote der verschiedenen Finanzdienstleister beinhalten auch, welche Laufzeiten für die jeweiligen Darlehn angeboten und unter welchen Bedingungen. Das ist besonders entscheidend, wenn es langfristige Finanzierung wie die Immobilienfinanzierung geht.
Bei Baudarlehen sind die Konditionsangebote von ganz besonderer Bedeutung. Es handelt um sehr hohe Kapitalbeträge, die vielfach für mehrere Jahrzehnte aufgenommen werden. Hier ist beispielsweise wichtig, auf welche Dauer eine Zinsbindung festgelegt ist. Ebenso bedeutsam sind Konditionen bezüglich der zugestandenen, kostenfreien Sonderzahlungen. Darlehnsverträge für Immobilienfinanzierung sind meist mit sehr umfassenden, vielseitigen Konditionsangeboten versehen. Nicht immer ist jedem Laien klar, was hinter allen Formulierungen steckt. Daher ist es empfehlenswert einen Anwalt, Notar oder einen anderen sachverständigen, unabhängigen Berater zur Prüfung des Konditionsangebots hinzuziehen.
Konditionsangebote im Handel
Umfangreiche AGB sind auch bei Handelsunternehmen üblich. Die Festlegung der Konditionen schützt den Händler vor unerwarteten Forderungen und Beanstandungen durch seine Kunden. Angebote können zu Konditionen gemacht werden, die eine zeitliche Begrenzung enthalten, z.B. Angebote für eine Saison, befristete Sonderangebote, Rabatte für Bestellungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Zu den vorteilhaften Konditionen gehört der versandkostenfreie Versand. Weiterhin können für eine Warenart, einen bestimmten Artikel beim Konditionenangebot Einschränkungen gemacht werden, wie z.B.:
- Solange Vorrat reicht
- Nur Online-Bestellung
- Ausschließlich im Filialhandel erhältlich
- Beschränkung von Mengen, Festlegung einer Minimal-Abnahmemenge
- Beschränkungen des Erfüllungsorts
- Nennung von mehr oder weniger Bezahlmethoden, Ausschluss vom Kauf auf Rechnung
- Mindestmenge oder Mindestbetrag für versandkostenfreie Lieferungen
- Vergünstigungen ausschließlich für gewerbliche Abnehmer
- Ausschluss vom Umtausch
Vergleichen Kunden Preise und Angebote, spielen hierbei die Konditionenangebote des Händlers eine wichtige Rolle. So kann ein Produkt auf den ersten Blick etwas teurer sein, durch den versandkostenfreien Versand aber günstiger als ein billigeres Konkurrenzangebot. Bestandteil der Konditionsangebote sind auch über die gesetzlich geregelte Gewährleistung hinausgehende Garantien für bestimmte Waren. Ebenso entscheidend können die Lieferfristen sein. Der Käufer, der dringend auf die neue Waschmaschine angewiesen ist, wünscht sich ein Angebot mit besonders schneller Lieferung. Er wird also Konditionsangebote auch auf die Lieferfrist prüfen.
Konditionsangebote von Verkäufern und Herstellern können auch zusätzliche Leistungen enthalten. Das Unternehmen kann als gute Konditionen Reparaturen, Teppichreinigungen, vergünstigte Wartungsverträge für eigene Elektrik- oder Wasseranlagen anbieten.
Kein Handels- oder Finanzdienstleistungsvertrag ohne Konditionsangebote
Die Konditionsangebote, sei es in den AGB oder zusätzlichen Bedingungen, sind unabdingbare Bestandteile von jedem Vertrag. Unabhängig davon, ob es um den Handel mit Produkten, um Dienstleistungen, Finanzierungen, Aktienhandel geht, die Konditionsangeboten bilden den entscheidenden Rahmen, in dem Geschäfte getätigt werden. Zu welchen Konditionen ein Produkt oder eine sonstige Leistung angeboten wird, kann auch maßgeblichen Einfluss auf die Preisgestaltung haben. Das Konditionsangebot eines Anbieters kann mit einem Vertragsschluss angenommen oder vor dem Abschluss des Vertrages verhandelt werden. Vielfach wird über die Konditionen eines Vertrages besonders lange verhandelt, da sie das Gerüst des gesamten Vorhabens abbilden.
« Zurück zum Wiki Index