Der Kontoabschluss ist eine Bezeichnung für den Rechnungsabschluss beim Kontokorrentkonto. Gemäß § 355 HGB (Handelsgesetzbuch) ist der Rechnungsabschluss ist der Saldo bei einem Kontokorrent mindestens einmal jährlich festzulegen. In Deutschland wird für das Girokonto als Kontokorrentkonto entsprechend den AGB der Banken der Rechnungsabschluss jeweils zum Ende eines Kalender-Quartals festzustellen. Der Kontoabschluss je Quartal wird den Kunden per gedruckter Unterlage oder online zugestellt. Dieser Rechnungsabschluss enthält die Buchungen der Ein- und Ausgänge, einschließlich von Zinsen bei Soll und Haben.
Inhalt
Kontoabschluss Girokonto – Pflichten für Bank und Kontoinhaber
Ist die Zustellung vom Quartals-Kontoabschluss eine Verpflichtung der Bank, so hat der Kontoinhaber die Richtigkeit des Rechnungsabschlusses umgehend zu überprüfen. In den AGB der Banken sind die Fristen enthalten, während derer der Kunde den Kontoabschluss überprüfen und eventuellen Fehlbuchungen widersprechen muss. Wird diese Frist bei einer Fehlbuchung versäumt, entfällt die Haftung der Bank für einen Buchungsfehler. Die Überprüfungspflicht für den Kunden betrifft schriftlich zugestellte Kontoabschlüsse in gleicher Weise wie Online-Kontoabschlüsse. Zum Ende des Quartals muss der Inhaber eines Online-Kontos den Kontoabschluss in seinem Postfach abrufen und prüfen. Wird online der Kontoabschluss nicht abgerufen, stellt die Bank gewöhnlich den Rechnungsabschluss dem Kunden kostenpflichtig per Post zu. Der Kontoabschluss unterscheidet sich von den monatlich erstellten Kontoauszügen. Zwar sollten Kunden auch die regelmäßigen Kontoauszüge überprüfen und unverzüglich Fehlern bei der Verbuchung oder einem Missbrauch ihrer Kontodaten durch Dritte widersprechen, doch dienen die Kontoauszüge rechtlich gesehen nur als Information zu vorgenommenen Buchungen. Ein rechtsgültiger Widerspruch muss spätestens beim Zugang des Kontoabschlusses erfolgen. Die Zustellung und Überprüfung vom Kontoabschluss je Quartal enthebt die Bank einer Mithaftung lt. § 254 BGB. Der Kontoinhaber hat mit den regelmäßigen Kontoabschlüssen rechtskräftige Dokumente über alle Vorgänge auf seinem Girokonto in der Hand.
Girokonto als Kontokorrentkonto
Als Kontokorrentkonto ist ein laufendes persönliches Konto bei einer Bank. Die Bezeichnung Girokonto belegt lediglich, dass es um ein Kontokorrentkonto für den laufenden, bargeldlosen Zahlungsverkehr handelt. Über das Girokonto werden wichtige Zahlungen getätigt:
Laufende Zahlungseingänge für u.a.
- Gehalt
- Weiteres Einkommen wie Rente, Krankengeld, Nebeneinkommen usw.
Laufende Zahlungen wie:
- Miete
- Gas, Strom
- Versicherungen
- Tilgungsraten für Kredite und Ratenkäufe
- Unterhaltszahlungen und weitere private Verpflichtungen
Über das Girokonto können einmalige und turnusmäßige Zahlungen abgewickelt werden. Für regelmäßige Zahlungen wie Miete, Abschläge für Gas und Strom, Versicherungen und mehr können Kunden Daueraufträge einrichten. Die angegebenen Beträge werden dann zum genannten Termin jeweils vom Girokonto auf die Empfängerkonten überwiesen. Bei Änderungen von Geldbetrag oder Zahlungsturnus muss der Dauerauftrag vom Kunden angepasst werden. Bei Wegfall einer Zahlungsverpflichtung wird der Dauerauftrag gelöscht. Alternativ zum Dauerauftrag kann der Kontoinhaber einem vertrauenswürdigen Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilen. In diesem Fall müssen keine Anpassungen durch den Kontoinhaber vorgenommen werden. Anpassungen für die Einzüge nimmt der Zahlungsempfänger vor, nachdem er den Zahlungspflichtigen zuvor über die Erhöhung oder Minderung der Zahlung begründet informiert hat. Eine Einzugsermächtigung kann jederzeit seitens des Kontoinhabers zurückgezogen werden. Einmalzahlungen werden per Überweisung getätigt. Nach wie vor gibt es die Möglichkeit der persönlich schriftlich ausgestellten Überweisung und ihrer Zustellung an die Bank. Ein Großteil der Bankkunden nutzt für Überweisungen sowie andere Zahlungsaufträge die gesicherten Online-Funktionen. Das Girokonto dient gleichzeitig als Verrechnungskonto für alle Formen von Anlagekonten. Je nach Insolvenz und geltenden AGB räumt die Bank für ein Girokonto einen variablen Dispositionskredit an. Die Zinsen für den Dispo sind höher als allgemein übliche Zinsen für Ratenkredite und schwanken von Bank zu Bank. Über den Dispo kann der Kontoinhaber frei verfügen und ihn variabel ausgleichen. Es ist kein Kreditantrag erforderlich und der Dispo ist nicht an Laufzeiten gebunden. Ein- und Auszahlungen von Bargeld können beim Girokonto mit der Bankkarte oder einer Kreditkarte am Geldautomaten vorgenommen werden. Über entsprechende Apps können Zahlungen per Handy vorgenommen werden. Inzwischen können Barauszahlungen und Bareinzahlungen auch bei einer Reihe von Ladenketten vorgenommen werden.
Das Basiskonto
Seit 2016 hat jeder Erwachsende, der in Deutschland lebt, das Recht auf ein Basiskonto. Das Basiskonto erfüllt die Mindestfunktionen eines Girokontos:
- Ein- und Auszahlungen von Bargeld
- Bargeldloses Zahlen mittels der Bankkarte
- Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften
- Gutschriften von Zahlungseingängen
- Zahlkarte für Barein- und Auszahlungen über die Geldautomaten
- Online-Banking
Das Basiskonto steht auch Personen zu, die in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügen. Grundlage ist das ZKG (Zahlungskontengesetz). Bei einem Basiskonto wird kein Dispositionskredit gewährt. Zahlungen können nur getätigt werden, soweit sie durch ein ausreichendes Guthaben gedeckt sind. Auch für das Basiskonto erhält der Kontoinhaber einmal im Quartal den vollständigen Kontoabschluss. Dieser ist mit gleicher Genauigkeit zu prüfen wie der Kontoabschluss für das Girokonto bei einer Bank.
Anlagekonten
Zu den Anlagekonten bei der Bank zählen:
- Tagesgeldkonto – Konto für kurzfristige Anlagen, flexibel verfügbar, flexible Einzahlungen, Kontoabschluss in der Regel einmal im Quartal
- Festgeldkonto – mittel- bis langfristige Anlagen, Festlegung eines Anlagebetrages, meist eine Mindestanlage erforderlich
- Depot – Konto für den Handel mit Wertpapieren und Aktien
- Kreditkartenkonto – spezielles Konto für die Umsätze mit einer Kreditkarte
- Sparkonto – mittel- bis langfristige Anlagen, flexible Ein- und Auszahlungen, Verzinsung zum Jahresende, Kontoabschluss gewöhnlich einmal jährlich zum Jahresende
Ein Anlagekonto die im Unterschied zum Girokonto (Kontokorrentkonto) nicht dem laufenden Zahlungsverkehr. Einzahlungen und Auszahlungen Anlagekonten werden über das Verrechnungskonto, in der Regel das Girokonto, des Kunden vorgenommen. Für Einzahlungen werden gewünschten Geldbeträge vom Girokonto auf das Anlagekonto überwiesen. Für Auszahlungen werden die gewünschten Beträge vom Anlagekonto auf das Girokonto überweisen. Für einige Anlagekonten, zum Beispiel für das Sparkonto, gibt es bei einigen Banken spezielle Zahlungskarten mit Funktionsberechtigung über die Geldautomaten. Für die Anlagekonten werden ebenfalls Kontoabschlüsse von den Banken erstellt, die vom Kunden einer Überprüfung unterzogen werden müssen. Die Kontoabschlüsse enthalten die Eingänge, eventuelle Auszahlungen sowie die Verbuchung der jeweiligen Zinsen.
Die verschiedenen Anlagekonten müssen nicht bei der gleichen Bank eingerichtet werden, bei der der Anleger auch sein Girokonto hat. Das gilt auch für das Kreditkartenkonto. Die Kreditkarte kann bei der für das Girokonto kontoführenden Bank sowie einer anderen Bank beantragt werden. Ungeachtet der kontoführenden Bank für ein Anlagekonto gilt das Girokonto aus Verrechnungskonto, das bei der Kontoeröffnung bei der Bank zu hinterlegen ist. Alle Arten von Konten können als reine Online-Konten von einer Online-Bank angeboten werden oder als Konten einer Filialbank. Die üblichen Filialbanken bieten für die Kontoführung ebenfalls das Online-Banking an. Die Kontoabschlüsse für die verschiedenen Konten werden jeweils von den kontoführenden Banken erstellt und zu den in den AGB aufgeführten Zeiten postalisch oder online zugestellt.
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