Kontoführungsgebühren, auch Bankgebühren, stellen Banken ihren Kunden für die Führung der verschiedenen Konten und Depots in Rechnung. Je nach Art des Kontos und Konditionen der Bank werden Kontogebühren pauschal oder für bestimmte Leistungen und die Art der Kontoführung erhoben. Bei diesen Gebühren handelt es sich um Kosten, die dem Bankkunden unabhängig von den Zinsen in Rechnung gestellt werden.
Kontogebühren erheben Banken für:
Je nach Art der Konten können die Gebühren unterschiedlich verrechnet werden. Beim Girokonto für den laufenden Zahlungsverkehr werden gewöhnlich pauschale sowie leistungsabhängig Gebühren erhoben. Bei Anlagekonten gelten unterschiedliche Gebühren je nach Kontoführung. Für das Kreditkartenkonto wird meist eine jährliche Kontogebühr erhoben. Bei einem Kreditkonto, auf dem die jeweilige Schuldsumme und ihre Tilgung, einschließlich der Zinsen verrechnet wird, werden die Gebühren bereits beim Abschluss des Kreditvertrags pauschal oder prozentual anteilig berücksichtigt. Die Gebühren fürs Depot berechnen sich in der Regel als Kosten pro Order in unterschiedlicher Höhe.
Inhalt
Kontogebühren für das Girokonto
Das Girokonto ist das wichtige Basiskonto, auf das inzwischen jeder Bürger ein Recht hat. Je nach Kontoart – übliches Girokonto mit Dispo oder reines Guthabenkonto – werden die Gebühren pauschal und pro Monat erhoben. Im Durchschnitt liegen die Kontoführungsgebühren für das Girokonto zwischen 5 Euro und 10 Euro. Immer mehr Banken bieten inzwischen das Girokonto zur gebührenfreien Kontoführung an. Das heißt allerdings nicht, dass ein gebührenfreies Girokonto gänzlich von allen Gebühren befreit ist. Gebührenfreiheit für gewöhnlich für die üblichen Kontovorgänge gewährt. Dazu gehören Zahlungseingänge Gehälter und andere Einkommen, Überweisungen im Inland und Daueraufträge, Lastschriften sowie Auszahlungen über die Geldautomaten der kontoführenden Bank. Häufig werden Kontovorgänge nur bis zu einer bestimmten Anzahl gebührenfrei durchgeführt und ebenso für nur für eine bestimmte Anzahl von Daueraufträgen keine Gebühren erhoben. Überweisungen ins Ausland sind ebenso mit Gebühren verbunden wie Zahlungseingänge in Fremdwährungen. Auszahlungen über Geldautomaten einer anderen Bank sind ebenfalls gebührenpflichtig, auch die Auszahlungen an Geldautomaten im Ausland. Gebühren fallen auch an, wenn ein Kunde darauf besteht, die Kontoauszüge zusätzlich zu den Online Kontoauszügen auch noch per Post zugeschickt zu bekommen. Begrenzt werden können auch die gebührenfreien Bareinzahlungen. Insbesondere bei Selbstständigen werden Gebühren für ein hohes Vorkommen von Bareinzahlungen erhoben. Hier werden teils Tageseinnahmen bei der Bank in Scheinen und gerolltem Hartgeld eingezahlt.
Das gebührenfreie Girokonto – auf die kleingedruckten Konditionen kommt es
Das gebührenfreie Girokonto bewerben viele Banken in Ihren Slogans. Kunden sollten sich hier aber ganz genau das Kleingedruckte ansehen. Je nach Bank gibt sehr unterschiedliche Einschränkungen für die Gebührenfreiheit. Werden Gebühren für häufig verlangte Kontovorgänge verlangt, gilt es deren Höhe bei verschiedenen Banken zu vergleichen oder ein Angebot zu finden, das auch solche Leistungen als gebührenfrei anbietet. Je nach Bank wird auch eine gebührenfreie Ausgabe von EC-Karten und Kreditkarten angeboten. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Banken ein gebührenfreies Girokonto anbieten, der Kunde im zweiten Schritt jedoch erst erfährt, dass die Gebührenfreiheit nur ab einem Mindesteingang der monatlichen Geldeingänge geboten wird. Verringert sich der monatliche Geldeingang durch irgendwelche Umstände, werden sofort Kontoführungsgebühren fällig. Bei weiteren Banken gilt ein Angebot für ein gebührenfrei geführtes Girokonto nur für das erste Jahr nach der Eröffnung des Kontos. In allen Folgejahren werden dann Gebühren für das Konto erhoben.
Für den allgemein üblichen Zahlungsverkehr ist ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühren jedoch unbedingt ein Plus für die Kunden. Beschränkt sich die Kontoführung auf die allgemeinen Basisvorgänge, dann sind mit dem gebührenfreien Girokonto teilweise mehr als 100 Euro Einsparungen im Jahr möglich. Vor der Eröffnung eines Girokontos, das als gebührenfrei beworben wird, müssen jedoch die genauen Vertragsbedingungen eingehend gelesen werden.
Diese Leistungen kosten Kontoführungsgebühren
- Nutzung vom Nachttresor der Bank
- Hohe Bareinzahlungen von besonderer Häufigkeit
- Daueraufträge – Einrichtung, Löschung, Änderungen
- Portopflichtige Zusendungen
- Kopien von Kontoauszügen
Gesetzliche Regelungen für bestimmte gebührenfreie Leistungen der Bank
Für einige Leistungen schreibt der Gesetzgeber den Banken die Gebührenfreiheit vor. Gebührenfrei müssen danach solche Leistungen sein, zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten der Banken gehören. Das betrifft zum Beispiel Bescheinigungen zur Abgeltungssteuer. Weiterhin dürfen Banken keine Gebühren erheben für Ihre Beratungsgespräche zur Einrichtung eines Kontos und für Gespräche zur Bonität eines Kunden bezüglich seines Dispo-Kredits beim Girokonto. Bei nicht eingelösten Lastschriften sind die anfallenden Gebühren dem Gläubiger aus den Lastschriften zu berechnen.
Keine Kontogebühren für das Tagesgeldkonto und Festgeldkonto
Bei Konten für Sparanlagen werden von den Banken keine Kontoführungsgebühren erhoben. Weder bei der Eröffnung, noch bei der Änderung des Referenzkontos oder der Schließung von Tagesgeld – oder Festgeldkonto werden Gebühren fällig. Ebenso können Kunden Gelder vom Tagegeldgeldkonto gebührenfrei auf das Girokonto als Referenzkonto überweisen. Sowohl das Tagesgeld- wie das Festgeldkonto sind an ein Referenzkonto gebunden. Das Referenzkonto muss nicht bei der gleichen Bank wie das Konto für die Spareinlagen geführt werden. Die Kontoauszüge sind gewöhnlich über das Online Postfach des Kunden bei seiner kontoführenden Bank einzusehen.
Kontoführungsgebühren und weitere Kosten beim Depot
Es werden inzwischen auch Depots bei Banken ohne Kontoführungsgebühren angeboten. Vielfach fallen bei einem Depot für Wertpapiere und Fonds auch Kontogebühren als Grundkosten an. Generell werden immer Gebühren je Order von der Bank berechnet. Sind die Kontoführungsgebühren bei einem Depot unabhängig davon, ob das Konto für einen Kleinanleger oder für einen sehr aktiven Trader geführt wird, so steigen die Kosten für die Ordergebühren mit der Handelsaktivität des Kontoinhabers. Ähnlich wie beim Girokonto unterschieden sich die Kosten auch für das Depot von Bank zu Bank. Im Durchschnitt sind die Kosten für ein Depot bei der Online Bank günstiger als für das Depot bei der Hausbank. Bei einigen Filialbanken können sich die Depotkosten auf fast 400 Euro bis zu über 650 Euro belaufen. Die entscheidenden Einflüsse auf die Depotkosten üben dabei aber nicht die Kontoführungsgebühren aus, sondern die Gebühren je Order und die Gebühren nach Bemessung des Wertvolumens im Depot. Wie für alle Arten von Konten gibt es auch Online Vergleiche für die Depotkosten und insbesondere für die Ordergebühren. Die Gebühren pro Order können zwischen ca. 2,40 Euro und 25 Euro von Bank zu Bank schwanken. Sehr hohe Gebühren je Order und weitere Gebühren für das Depot schmälern jedoch Gewinne, die bei Verkäufen an der Börse gemacht werden. Bei sehr hohen Orderkosten summieren sich schnell Gebühren von mehreren hundert Euro, die sich beim Trading besser anlegen lassen könnten.
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