In seiner ursprünglichen Wortbedeutung ist ein Kontrakt ein Vertrag. Abgeleitet von dem lateinischen Begriff Contractus, wurde im mittelalterlichen Deutschland vom Kontrakt gesprochen, wenn von einer bindenden Vereinbarung zwischen mehreren Personen die Rede war. Der deutsche Begriff „Vertrag“ hat später den Begriff „Kontrakt“ in der Geschäftswelt abgelöst. Heute wird von einem Kontrakt insbesondere bei Finanzgeschäften gesprochen, vorrangig im Zusammenhang mit dem Optionshandel. Der Kontrakt stellt hier einen Vertrag dar, der beim Handel mit Optionen Käufern und Verkäufern bestimmte Rechte und Pflichten zuweist. In der Regel sind diese Rechte und Pflichten standardisiert und somit bereits vorgegeben. Die Standards beziehen sich auf die kleinste handelbare Einheit im Handel mit Optionen.
Im Gegensatz zu einem Vertrag, der immer eine rechtskräftige Verpflichtung beinhaltet, ist der Kontrakt bei Finanzgeschäft nur ein Anrecht auf eine Option, das nicht zwingend wahrgenommen werden muss. Damit dieses System dennoch eine funktionsfähige Ordnung erhält, liegen dem Kontrakt standardisierte Rahmenbedingungen für Preis, Gebühren, Modalitäten der Zahlung, Laufzeit und Fristen zugrunde. Ein weiterer Unterschied zu einem Vertrag besteht darin, dass der Kontrakt gekauft wird. Mit der Zahlung einer festgelegten Gebühr erwirbt der Käufer das Recht, zum Basiswert eine festgelegte Menge eines Vermögensgegenstandes zu erwerben oder veräußern zu können. Erscheint nach Ablauf der festgelegten Frist das Geschäft mit dem Vermögenswert nicht profitabel, kann der Käufer den Kontrakt verfallen lassen. Dabei ist zu berechnen, ob die für den Kontrakt gezahlte Gebühr den Wertzuwachs beim Erwerb oder Verkauf übersteigt.
Inhalt
Kontrakt bei Call- und Put-Optionen
Call-Option
Als Beispiel eines Kontrakts lässt sich der Handel bei Call- und Put-Optionen anführen. Beide sind Ausdruck des Kaufs und Verkaufs von Vermögenswerten an der Börse. Die Call-Option berechtigt den Optionskäufer beispielsweise eine Aktie oder einen anderen Basiswert zu einem festgelegten Preis innerhalb einer Laufzeit zu kaufen. Für diese Berechtigung muss er eine Optionsprämie an den Inhaber des Basiswertes bezahlen. Der Kontrakt verpflichtet nun den Verkäufer, bis zum Verfallsdatum der Option die Aktie oder einen anderen Anteil zum vereinbarten Preis bereitzuhalten. Der Preis ist absolut festgeschrieben, unabhängig davon, ob der Kurs des Vermögenswerts an der Börse fällt oder steigt. Ist für den Optionskäufer abzusehen, dass er mit dem Kauf einen Verlust erleidet, kann er den Kontrakt verfallen lassen. Ist die Bindungsfrist an den vereinbarten Preis abgelaufen, kann der Verkäufer zum jeweils aktuellen Kurs mit dem Vermögenswert handeln. Die Optionsprämie bleibt eine Einnahme des Verkäufers.
Put-Option
Bei einer Put-Option tritt genau der umgekehrte Fall ein. Hier ist der Käufer der Option bis zum Verfallsdatum berechtigt, den Vermögenswert, zum Beispiel die Aktie, zum vorher festgelegten Preis an den Käufer zu abzugeben. Gegenüber dem Käufer ist der Verkäufer verpflichtet, zum vereinbarten Ausübungspreis den Vermögenswert zu kaufen.
Eine Put-Option wird ein Trader an der Börse somit erwerben, wenn er damit rechnet, dass sein Basiswert im Kurs fällt. Er macht mit dem Kontrakt also einen Gewinn, denn ein Verkauf zum aktuellen, gefallenen Kurs wäre für Ihn ein Verlustgeschäft.
Der Anleger, der eine Call-Option erwirbt, wird darauf spekulieren, dass der Kurs steigt. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, ihm den Basiswert zum niedrigeren Ausübungspreis zu verkaufen. Der Käufer kann anschließend den Basiswert zum aktuellen, gestiegenen Wert an der Börse verkaufen und macht einen Gewinn. Fällt dagegen der Kurs wird der Käufer seinen Kontrakt verfallen lassen und muss lediglich den Verlust der Optionsprämie hinnehmen.
Optionshandel und Kontrakte erfordern umfangreiche Börsenkenntnisse
Bei den Kontrakten im Handel mit Optionen handelt es sich um Spekulationsgeschäfte. Immerhin könnte der Käufer auch bei leicht sinkendem Kurs von dem Kauf Gebrauch machen, z.B. wenn er mit guter Aussicht auf einen schnellen, anschließenden Kursanstieg des Basiswertes spekulieren kann.
Trader mit Optionen, die solche Kontrakte schließen, brauchen ein fundiertes Wissen über den Finanzhandel an den internationalen Börsen. Sie müssen nach erfolgversprechenden Strategien handeln und zu schnellen Entscheidungen ebenso befähigt sein wie zum Abwarten. Dazu sind umfangreiche Analysen der Kursverläufe und Aussichten bestimmter Aktien die Voraussetzung. Gewöhnlich wird für diesen Handel ein Broker eingeschaltet, denn nicht alle Aktienhändler verfügen über diese fundierten Kenntnisse und haben auch ausreichend Zeit, um ihren gesamten Handel selbst zu managen. Bei der Einschaltung eines Brokers übernimmt dieser den aktiven Handel im Auftrag seiner Klienten.
Weitere Verwendungen des Begriffs Kontrakt
Kontraktlogistik bezeichnet einen Geschäftszweig der Systemdienstleistung. Bezeichnet wird damit eine Dienstleistung, die sich mit der Gesamtheit der Vorgänge zwischen Produzenten/Händlern und Logistikdienstleistern befasst. Dabei wird der Dienstleistungsvertrag als Kontrakt bezeichnet.
In der Wirtschaft wird vielfach vom Lieferantenkontrakt gesprochen. Dabei geht es um vertragliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer über die Zustellung von bestellten Gütern.
In der Informatik kommt der Begriff Kontrakt bei der Software-Technik zur Beschreibung von Zeichensystemen innerhalb eines Software-Systems. Umschrieben werden mit dem Kontrakt die Bedingungen, die vor und nach Durchführungen für eine Operation sicherzustellen sind. Weiterhin beschreiben Kontrakte Schnittstellen von Komponenten bei der Entwicklung einer Software.
Im Rahmen der Arbeit von Sozialarbeitern und ihren Klienten wird von einem Kontrakt gesprochen, wenn zwischen den beiden Beteiligten verbindliche Vereinbarungen getroffen werden. Solche Vereinbarungen nehmen einen Platz zwischen dem zwingend verbindlichen Vertrag und einer freiwilligen Abmachung ein. Hält sich der Klient nicht an die Kontraktvereinbarungen, so hat das gewöhnlich keine rechtlichen Folgen, wie bei einer Verletzung von Verträgen. Rechtliche Folgen können lediglich Verletzungen von wichtigen Rahmenvereinbarungen im Rahmen der Bewährungshilfe haben. Kontraktarbeit beschreibt u.a. Lüssi in seinem „Praktisches Lehrbuch der Sozialberatung“ zur systemischen Sozialarbeit.
In der Medizin wird der Begriff „Kontrakt“ für Zusammenziehung von Muskeln verwendet.
Im Wesentlichen wird der Begriff allerdings für die Finanzgeschäfte beim Handel mit Optionen gebraucht. Hier ist der Rahmen für einen Kontrakt auch durch die fest umrissenen Standardisierungen auch ganz konkret festgelegt.