Der gedeckte Kredit ist ein Kredit, der mit Hilfe von verschiedenen Sicherheiten abgesichert wird. Diese Art von Krediten wird in der Regel an Verbraucher rausgegeben, die eine hohe Summe von einem Kreditinstitut haben wollen. Das beste Beispiel für einen gedeckten Kredit ist das Immobiliendarlehen. Bei einem Immobiliendarlehen wird die Sicherheit durch das Grundstück und die Immobilie gewährleistet. Dafür wird das Kreditinstitut in der Regel ins Grundbuch eingetragen, um im Falle eines Zahlungsausfalls sofort über Grundstück und Immobilie verfügen zu können. Grundsätzlich kann ein gedeckter Kredit von allen Verbrauchern aufgenommen werden. Grundvoraussetzung ist nicht nur eine ausreichende Bonität, sondern auch die entsprechenden Sicherheiten, die benötigt werden. Die gedeckten Kredite können bei allen Banken aufgenommen werden, die verschiedene Kreditarten im Angebot haben. Bei der Sicherheit für einen gedeckten Kredit ist es wichtig, dass die Sicherheit eine entsprechende Höhe aufweist. Die Verhältnismäßigkeit muss stimmen.
Inhalt
Die Namensherkunft des gedeckten Kredites
Schon in früheren Zeiten gab es den gedeckten Kredit, der eigentlich für das Personal also den Arbeitnehmer gedacht war. Bei der Kreditaufnahme trat der Arbeitgeber als Bürge auf und somit wurde der Kredit überhaupt erst möglich. Es gab auch ungedeckte Kredite, bei denen der Arbeitgeber keine Bürgschaft übernommen hat und bei diesen Krediten war das Risiko eines Zahlungsausfalls sehr hoch und wurde meist abgelehnt. Bei dem Arbeitgeber als Bürgen war die Möglichkeit wesentlich höher einen Kredit zu bekommen. Heute gibt es gedeckte Kredite in verschiedenen Varianten von Privatkrediten bis hin zu Immobiliendarlehen. Gerade bei einem gedeckten Kredit sind die Banken gern bereit, das Kapital zur Verfügung zu stellen, denn durch die zur Verfügung gestellten Sicherheiten ist das Risiko für die Bank beinah nicht vorhanden.
Die Arten des gedeckten Kredites
Kredite gibt es in den verschiedensten Varianten, die sich im Grunde allein durch den Verwendungszweck unterscheiden. Aber im Grunde wird der gedeckte Kredit in zwei Varianten angeboten.
Die erste Form des gedeckten Kredites ist der Privatkredit. Bei einem solchen Kredit hat der Kreditgeber die Möglichkeit von seinem Pfandrecht Gebrauch zu machen, denn der Schuldner seinen Zahlungen nicht nachkommt und die angekündigte Sicherheit zu veräußern. Damit kann der Kreditgeber seine offenen Forderungen begleichen und der Schuldner hat keine Schulden bei dem Kreditgeber mehr. Gerade bei einem Kredit werden gern Sicherheiten genommen, die in Form von Gütern präsentiert werden. Dazu gehören Fahrzeuge aller Art, Grundstücke, Immobilien, Sparbücher und sogar Lebensversicherungen. Die Güter können im Notfall schnell veräußert werden, um die Forderungen auszugleichen. Andererseits gibt es die Sicherheit im Ausmaß eines Bürgen. Der Bürge bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die offenen Forderungen im Falle eines Zahlungsausfalls übernimmt. Der Kreditgeber ist also in jedem Fall abgesichert, akzeptiert den Bürgen aber nur, wenn die Kreditwürdigkeit stimmt.
Die zweite Form eines gedeckten Kredites ist ein Darlehen, das von Arbeitgeber gedeckt werden kann. Bei einem solchen gedeckten Kredit handelt es sich um ein Darlehen, dass in der Regel bei einem Umzug eingesetzt wird. Immer wieder kommt es vor, dass aufgrund der Tätigkeit ein Ortswechsel stattfinden muss und somit ein teurer Umzug. Gerade bei Fachkräften kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber einen gedecktem Kredit zustimmt, um die Fachkraft zum Ausübungsort der Tätigkeit zu bekommen. Dabei setzt der Arbeitgeber sein gesamten Firmenvermögen ein, damit der Facharbeiter den Kredit bekommt, aber er kann auch einzelne Objekte als Sicherheit angeben. Auch ein solcher gedeckter Kredit wird von den Kreditinstituten gern angenommen, denn das Risiko eines Zahlungsausfalls ist sehr gering, denn am Ende muss immer der Bürge also der Arbeitgeber für die offenen Forderungen aufkommen.
Der Antrag für einen gedeckten Kredit
Im Grunde gibt es keinen Unterschied bei der Antragsstellung von eines gedeckten Kredits oder eines normalen Kredits. Zur Beantragung muss der Personalausweis mitgebracht werden, sowie Unterlagen zum Einkommen und zu den Ausgaben. Eine ausreichende Bonität ist von Vorteil, aber bei einem gedeckten Kredit nur zweitrangig. Wichtig ist zudem, dass die Unterlagen für die Sicherheit mitgebracht werden oder der Bürge persönlich anwesend ist. Die Sicherheiten oder der Bürge werden mit in den Kreditvertrag eingetragen, damit das Kreditinstitut eine vollständige Verbriefung bekommt und somit die Schuldeinlösung garantiert wird. Das ist der einzige Passus im Vertrag, der bei einem gedeckten Kredit anders aussieht als bei einem normalen Kredit. Die Beantragung dauert ebenfalls seine Zeit. Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, dann kann es bis zu 14 Tage dauern bis eine Bestätigung vorliegt. Anschließend wird die Kreditsummer innerhalb von bis zu 5 Werktagen auf das Girokonto des Kreditnehmers überwiesen. Die Rückzahlung beginnt meist zum 1. des Folgemonats und ist ebenfalls vertraglich festgehalten.
Ablehnungsgründe für einen gedeckten Kredit
Grundsätzlich ist der gedeckte Kredit in den meisten Fällen keine Schwierigkeit und gehört zu den Kreditarten, die am häufigsten angenommen werden. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen wird eine Ablehnung ausgesprochen. Eine unnötige Bonität ist nicht der Fall, denn mit Hilfe der Sicherheiten oder einem Bürgen wird dieser Punkt eher an zweite Stelle gesetzt und ist nicht wirklich aussagekräftig. Anders sieht es bei extremen Negativmerkmalen aus. Eine Ablehnung kann durchaus erfolgen, wenn der Kreditnehmer die eidesstattliche Versicherungen abgegeben hat, sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden oder aufgrund der Schulden ein Haftbefehl offen ist. Ist einer der drei Fälle vorhanden, dann hat es in der Regel eine Ablehnung des Kreditantrags zur Folge, denn rechtliche Sicherheiten sind für den Kredit dann nicht mehr gegeben. Aber auch der Bürge kann Schuld sein, wenn eine Ablehnung stattfinden. Der Bürge für einen gedeckten Kredit muss eine ausreichende Bonität nachweisen können. Ist das nicht der Fall, dann kann der Kreditantrag abgelehnt werden. Ein weiterer Fall für eine Ablehnung liefern die Sicherheiten. Die Sicherheiten sollten verhältnismäßig zum Kredit stehen. Sollten die Sicherheiten einen weit niedrigeren Wert haben als der verlangte Kredit, dann kann es ebenfalls zur einer Ablehnung kommen.
Die Haftung bei gedeckten Krediten
Grundsätzlich ist bei einem Kredit immer der Kreditnehmer in die Pflicht zu nehmen und gilt als voll haftungsfähig. Anders sieht es bei dem gedeckten Kredit aus, der mit einem Bürgen aufgenommen wird. Mit einem Bürgen sind beide Parteien also der Kreditnehmer und der Bürge für die Haftung zuständig. Sobald der Kreditnehmer seine Forderungen nicht mehr pflichtgerecht erfüllen kann, muss der Bürge die Pflicht übernehmen. Für die Begleichung des Kredites sind beide Parteien zu gleichen Teilen verantwortlich. Aus dem Grund sollte der Bürge sich im Vorfeld sehr gut überlegen, ob er sich als Bürge eintragen lässt.
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