In der heutigen Zeit ist die Aufnahme eines Kredites Gang und Gebe geworden, denn die finanziellen Mittel reichen zwar für ein monatliches Auskommen, aber für Anschaffungen ist kein Geld da. Aber nicht nur in solchen Fällen ist der Kredit ein Ausweg auch bei der Planung einer Familie, mit dem Kauf oder dem Bau eines Hauses bietet sich ein Immobiliendarlehen oder eine Baufinanzierung an. Heutzutage haben die Verbraucher nicht die finanziellen Mittel ein Haus ohne einen Kredit zu bauen oder zu kaufen. Durch die verschiedenen Kreditanforderungen und Einsatzgebiete haben sich verschiedene Kreditarten entwickelt. Dazu gehört auch der syndizierte Kredit. Bei einem syndizierten Kredit handelt es sich um einen Kredit, der durch mindestens zwei Kreditinstitute vergeben wird. Er wird auch unter der Bezeichnung Metakredit oder Konsortialkredit geführt.
Inhalt
Die Erklärung zum syndizierten Kredit
Ein Zusammenschluss von mehreren Banken bildet ein Konsortium, das auch unter dem Namen Syndikat bekannt ist. Syndikat wird allerdings sehr selten für ein Konsortium genommen. Heute wird in der Regel von einem Zusammenschluss oder halt einem Konsortium gesprochen. Dabei bilden die Banken eine GbR also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 705 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
Der Zusammenschluss von Banken besteht aus einem Innenkonsortium und ein Außenkonsortium. Die Aufgaben der beiden Bereiche sind strikt getrennt. Das Außenkonsortium kümmert sich um alle Belange rund um die Kreditnehmer und die Vertragsbeziehungen, während das Innenkonsortium nur im eigenen Namen handelt, aber auch bei den Rechnungen immer mit angegeben werden. Die Rechts- und Parteifähigkeit liegt aber immer beim Außenkonsortium. Das Außenkonsortium ist somit immer der Inhaber von Darlehensforderungen und auch der Schuldner bei einem Anspruch des Kreditnehmers. Neben dem Außenkonsortium gibt es aber immer noch einen Konsortialführer, der zumeist für die Verhandlungen zuständig ist. Dabei ist die Haftung unterschiedlich verteilt und wird in der Regel in einem Konsortialvertrag festgehalten. Bei der Vergabe eines Kredites ist somit immer der Konsortialführer der Inhaber, obwohl es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Banken handelt. Somit ist klar, dass es sich bei einem syndizierten Kredit nicht um eine direkte Art eines Kredites handelt, sondern es geht eher um die Form des Bankgeschäfts.
Die Gründe für einen syndizierten Kredit
Für die Aufnahme eines syndizierten Kredites gibt es die unterschiedlichsten Gründe. Zu den bedeutendsten Gründen gehören:
- die Risikominimierung
- Vermeidung von Großkrediten
- einzelne Bank kann das Volumen nicht liefern
- bestehende Bankverbindung
- Kundenwunsch
Die Aufnahme eines syndizierten Kredits
In der Regel kommt der syndizierte Kredit nicht im privaten Bereich zum Einsatz, denn bei einem solchen Kredit handelt es sich um Summen, die eine Privatperson gar nicht aufnehmen kann und wird. Die Mindestgrenze bei einem syndizierten Kredit liegt bei 30 Millionen Euro, kann aber auch bis auf 50 Millionen Euro festgelegt werden. Anhand der hohen Summen wird klar, dass es sich meist um eine hohe Investition handelt, die von Unternehmen gemacht wird. Dabei kann eine so hohe Summe nicht von einer Bank zur Verfügung gestellt werden und somit wird sich an ein Konsortium gewandt, dem mehrere Banken angehören. Zusammen können sie die Summe zur Verfügung stellen und die Finanzierung ermöglichen. Mit einem syndizierten Kredit werden Investitionen gemacht oder teure Projekte finanziert. Zu den typischen Kreditnehmern gehören öffentliche Institutionen, Finanzinstitute, aber auch Unternehmen. Für den normalen Verbraucher spielt der syndizierte Kredit überhaupt keine Rolle, denn selbst bei hohen Summen, die bei einer Baufinanzierung notwendig sind, bietet sich eine Bank als Kreditgeber an und kann die Finanzierung auch alleine bewältigen.
Übersicht über den syndizierten Kredit
Gerade in der heutigen Zeit müssen Unternehmen sich weiterentwickeln. Dazu gehören moderne Fertigungsanlagen oder eine neue Niederlassung in einer anderen Stadt. Allerdings wird für eine solche Investition ein Kredit benötigt. In der Regel ist eine sehr hohe Summe notwendig, die nicht von einem einzelnen Kreditinstitut bewältigt werden kann. Auch ein Finanzbedarf zu decken, bei dem es sich um dreistellige Millionenbeträge handelt ist kaum möglich. Regional öffentliche Institutionen und Kommunen müssen ebenfalls öfter mit hohen Summen hantieren und das ist von einer Bank gar nicht möglich. Sie müssen einen Großkredit aufnehmen, der als syndizierter Kredit bezeichnet wird.
Solche Großfinanzierungen wurden bis Anfang der 1990er Jahre auf mehrere kleine Kredite verteilt, aber das war nicht nur sehr aufwendig, sondern auch sehr kostenintensiv. Mittlerweile bietet sich der syndizierte Kredit oder der Konsortialkredit an, wo die Summe auf mehrere Banken verteilt werden kann. Nur so kann eine so hohe Summe überhaupt vergeben werden.
Die Aufnahme eines syndizierten Kredits funktioniert in der Regel fast wie ein normaler Kredit auch, nur dass es sich um eine wesentlich höhere Kreditsumme handelt. Das Unternehmen, die Kommune oder ein anderer Kreditnehmer muss einen Antrag auf Kredit stellen und dafür muss die Bonität stimmen oder ausreichend Sicherheiten vorhanden sein. Damit der Kredit überhaupt zustande kommen kann wird der Konsortialführer also der Verhandlungspartner mit den anderen Banken Kontakt aufnehmen und sie bitten sich an der Kreditvergabe zu beteiligen. In der Regel werden alle Banken angesprochen, die dem Konsortium angehören, aber auch andere Banken können sich als Kreditgeber beteiligen. Der syndizierte Kredit bietet sich auch als ein hervorragendes Mittel an, um zwischen den Banken für neue Geschäftsbeziehungen zu sorgen. Der Konsortialführer macht mit den Banken die Konditionen klar und diese werden dann an den Kreditnehmer weitergegeben. Dabei spricht der Kreditgeber immer nur mit dem Konsortialführer also mit der Bank, die als Verhandlungspartner ausgewählt wurde. Alle anderen Banken bleiben während der gesamten Zeit im Hintergrund. Die Konditionen werden anhand der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers bestimmt und sind von Fall zu Fall unterschiedlich.
Der Vertrag für den syndizierten Kredit
Der Vertrag für den syndizierten Kredit wir immer zwischen dem Kreditnehmer und dem gesamten Konsortium abgeschlossen. Alle Rückzahlungsmodalitäten und die Kreditsumme sind im Vertrag festgehalten, genau wie bei allen anderen Kreditarten auch. Zudem sind Informationen enthalten, was passiert, wenn ein Verstoß der Vertragsbedingungen stattfindet. Mittlerweile gibt es Musterverträge, die für das deutsche Recht ausreichend sind. Das Vertragswerk wird einheitlich aufgesetzt und die einzelnen Banken spielen keine Rolle. In dem Vertrag befinden sich einige Klauseln, die auf jeden Fall enthalten sind. Dazu gehören:
- die Negativerklärung
- die Pari-passau-Klausel
- die Default-Klausel