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Was ist das Kreditangebot?
Mit der Abgabe eines Kreditangebotes an einen Kreditnehmer sagt ein Kreditgeber einen Kredit zu bestimmten Konditionen zu – jedoch handelt es sich noch nicht um einen verbindlichen Kreditvertrag.
Bei einem Kreditangebot handelt es sich um einen konkreten Vorschlag der Bank, zu welchen Konditionen und unter welchen Bedingungen, ein bestimmter Kredit vergeben werden kann. Dabei sind alle Kreditangebote grundsätzlich als unverbindlich zu verstehen, die reine Vorlage des Angebotes entfaltet noch nicht die Pflicht zur Annahme. Kreditangebot können dabei in vielen Formen ausgestellt werden, sodass es in diesem Zusammenhang einiges zu beachten gilt. Da es sich bei entsprechenden Offerten in der Regel um die bestmöglichen Konditionen handelt, sind diese aber auch noch nicht als endgültig zu verstehen. Einflüsse wie die Bonität oder aber Zinsveränderungen, können stets noch eine Abwandlung des vorliegenden Angebotes zur Folge haben.
Rechtliche Wirkung des Kreditangebotes
In Verbindung mit der Rechtskraft eines Kreditangebotes, können zwei verschieden Formen unterschieden werden. Zum einen das von Seiten der Bank verbindliche Angebot und einmal das unverbindliche. Dies bedeutet nun nicht, dass der Kreditnehmer verpflichtet ist, bei Vorlage des Angebotes dieses auch anzunehmen.
Das verbindliche Angebot sagt lediglich aus, dass die Angaben in diesem endgültig sind. Dies bedeutet, dass auch bei einem konkreten Abschluss eines Kreditvertrages, hier keine Änderungen mehr vorgenommen werden und der Kunde, damit genau die Leistungen zu den Konditionen erhält, wie diese im Angebot auch dargelegt sind. Hierbei handelt es sich also um eine verlässlich Sache, sodass solche Angebot bevorzugt werden. Allerdings werden diese meist auch erst nach einer Prüfung der Bonität offeriert, sodass hier alle wesentlichen Angaben vorhanden sind.
Das unverbindliche Angebot hingegen wird vor der Prüfung der Bonität abgegeben. Hierbei handelt es sich also um einen möglichen Kredit, der unter den jeweiligen Bonitätsvoraussetzungen vergeben werden kann. Allerdings können sich diese nach einer Prüfung der Schufa und weiterer Angaben nochmals ändern, sodass dann ein endgültiges Angebot vorgelegt werden muss. Das unverbindliche Angebot stellt also nur eine möglich Option dar, das sich nach den potenziellen Idealwerten für alle Faktoren richtet.
Anforderung eines Kreditangebotes
Ein Kreditangebot kann im Grunde von jeder beliebigen Bank angefordert werden, ohne das hierfür nähere Informationen über die eigene Person preisgegeben werden müssen. Allerdings müssen in diesen dann die bereits erwähnten Abweichungen berücksichtigt werden, sodass es sich hier nicht um Endangaben handelt. Für Kunden einer Bank, die dort auch das entsprechende Konto führen, können in der Regel exaktere Angaben gemacht werden. Hier kann in den meisten Fällen die Bonität gleich einkalkuliert werden, sodass der Kunde eine recht genaue Vorstellung von den späteren Kreditkonditionen erhält.
Dabei ist eine Bank nicht grundsätzlich verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zu erstellen, wenn auf der Website oder in anderen Dokumenten, entsprechende Verweise auf die Konditionen vorhanden sind. Die Anforderung des Kreditangebotes ist also eine Kannleistung, die in keinem Fall erbracht werden muss. Dennoch werden die meisten Banken der entsprechenden Anfrage nachkommen, da es sich hier de facto um einen Kundenservice handelt.
Das Kreditangebot kann dabei heute in zwei Formen erstellt werden. Beide sind rechtlich gültig und zulässig, wobei die Wahl des Formates ganz der jeweiligen Bank unterliegt.
Die Papierform
Das Angebot kann dem Kunden in Papierform zugestellt werden. Dies geschieht dann in der Regel auf postalischem Wege, wobei in der heutigen Zeit ein solcher Weg eher unüblich geworden ist. Allerdings ist diese Form der Information bei diversen Kreditformen der bessere Weg, wenn es nämlich um große Kredite, wie zum Beispiel Immobiliendarlehen geht. Hier werden oftmals auch noch wichtige Broschüren beigelegt, die in diesem Rahmen alles genau erklären und somit die Informationspflichten der Banken sogar übererfüllen.
Die digitale Form
Die digitale Form ist der heute am häufigsten verwendete Weg. Hierbei wird dem Nutzer das gesamte Informationsmaterial entweder per Mail übermittelt oder aber in einem entsprechenden Online-Account hinterlegt. Aus diesem kann sich der Kunde dann die erforderlichen Unterlagen abrufen, wobei in vielen Fällen auch die Informationsflyer gleich den Angeboten in digitalem Format beiliegen. Hierdurch kann die Informationspflicht wesentlich schneller erfüllt und auch das Angebot auf einem kürzeren Weg an den Kunden übermittelt werden.
Formvorschriften
Für ein Kreditangebot gibt es keine definitiven Formvorschriften. Dies bedeutet, dass die Ausgestaltung von der Bank selbst bestimmt werden kann. Allerdings muss das Dokument – dies gilt bei allen Finanzgeschäften – so gestaltet sein, dass die wesentlichen Informationen nicht übersehen werden können. Daten wie etwa die Kreditsumme, der anfallende Zinssatz und die Laufzeit, müssen vor allen anderen Angaben erkennbar sein. Daher werden diese meistens auch speziell herausgestellt, um ein Übersehen der Daten unmöglich zu machen.
Kreditangebote, die nicht diesen Kriterien entsprechen, sind aber nicht sofort ungültig. Vielmehr muss der Kunde der Bank melden, dass er mit den entsprechenden Angaben nicht zurechtkommt und es einer Erklärung bedarf. Daher handelt es sich hier um eine Holschuld, die vom Kunden zu erfüllen ist. Die Bank ist in jedem Fall nicht verpflichtet, die entsprechenden Informationen, ohne Aufforderung zu vermitteln.
Kreditangebote mit Laufzeit
Kreditangebote können auch mit einer entsprechenden Laufzeit vergeben werden. Dies bedeutet, dass die Angebote nur zu einem gewissen Zeitpunkt und unter speziellen Konditionen ihre Gültigkeit behalten. So können diese zum Beispiel an einen aktuell niedrigen Zinssatz gekoppelt sein, der aber im nächsten Monat schon wieder ein anderes Niveau annimmt. Daher ist das jeweilige Kreditangebot dann nur für eine Laufzeit von 30 Tagen gültig.
Kreditangebote mit Verfallsgrenze müssen entsprechend gekennzeichnet sein, denn sollte der Kunde keinen entsprechenden Vermerk finden und nach dem Ablauf der Frist einen Vertrag abschließen, kann dieser darauf bestehen, dass dies zu jenen Konditionen erfolgt, die im ursprünglichen Angebot genannt wurden. Da Banken sich aber bei steigenden Zinsen ungern auf einem solchen Vorgang einlassen, kann dies schon problematisch werden. Um sich vor einem solchen Vorgehen abzusichern, wird meist auf die Ablauffristen sehr genau hingewiesen.
Kreditangebote vergleichen
Der Kunde hat das Recht, mehr als nur ein Kreditangebot anzufordern. Auf diese Weise besteht für ihn die Möglichkeit, diverse Banken miteinander zu vergleichen, sodass der Kunde für sich das beste Angebot eruieren kann. Kreditangebote können dabei auch bei ein und der selben Bank zu unterschiedlichen Kreditarten angefordert werden. Auf diese Weise kann der Kunde sich auch entscheiden, ob nicht eine andere Darlehensform für ihn die bessere Wahl darstellt. Wie bereits erwähnt, müssen Banken zwar kein Kreditangebot ausstellen, allerdings wird auch hier in den aller meisten Fällen dem Wunsch des Kunden als Serviceleistung gerne nachgekommen.
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