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Was ist eine Kreditbürgschaft ?
Mit der Übernahme einer Kreditbürgschaft erklärt ein Bürge gegenüber einem Kreditgeber, ggf. für die Rückzahlungsverpflichtung des Kreditnehmers zu haften.
Eine Kreditbürgschaft ist die Vergabe eines Kredites an eine Person, deren Bonität nicht ausreicht. Um der Bank zusätzliche Sicherheiten zu bieten, nimmt der Kreditnehmer einen Bürgen mit in den Kaufvertrag. Ein weiterer Kreditnehmer, der die Bürgschaft übernimmt, muss in den meisten Fällen eine ausreichend gute Bonität bei der Schufa nachweisen und ein gleichbleibend hohes Gehalt monatlich erhalten. Der Bürge übernimmt die Haftung für die Person, im Falle diese eine oder mehrere Kreditraten nicht zahlen kann. Der Bürge ist verpflichtet, die Haftung für den Kredit mitzutragen. Kann der Kreditnehmer den Kredit gar nicht mehr bezahlen oder auch nur einmal die Rate nicht rechtzeitig begleichen, so ist die Person, die die Bürgschaft übernommen hat, verpflichtet diese zu leisten. Auf diese Weise sichert sich der Kreditgeber ab und kann auch Personen einen Kredit vergeben, deren Bonität keine Sicherheiten für den Kreditgeber aussagt.
Formvorschriften
Welche Formvorschriften gelten bei einer Kreditbürgschaft?
Eine Bürgschaft ist wie ein eigener Kreditvertrag für den Bürgen. Dieser wird im Vertrag zwar nicht als Hauptkreditnehmer angegeben, jedoch als Kreditnehmer, falls der Hauptkreditnehmer nicht rechtzeitig zahlen kann. Damit ein Kreditvertrag mit einem Bürgen rechtens ist, muss dieser zwingend schriftlich aufgesetzt werden. Dieser Formzwang schützt beide Kreditnehmer als auch den Kreditgeber vor Risiken. Der Bürge muss schriftlich mit dem Kreditvertrag über die möglichen Risiken, die eine Kreditbürgschaft einhergeht, aufgeklärt werden. Eine Kreditbürgschaft tritt nur dann in Kraft, wenn der Bürge eine schriftliche Bürgschaftserklärung unterzeichnet hat und diese bei der Bank einreicht. Selbst Online Kredite müssen schriftlich unterzeichnet werden und in Papierform bei der Bank eintreten, um die Gültigkeit dieses Vertrages zu erreichen. Dies bedeutet, dass Bürgschaftserklärungen, die auf elektronischem Wege bei der Bank eingehen, nicht gültig sind.
Risiken
Was sind die Risiken einer Kreditbürgschaft?
Die Folgen einer Kreditbürgschaftserklärung können dazu führen, dass unter Umständen sogar die Existenz des Bürgen bedrohend sein kann. Deshalb sollte eine Kreditbürgschaft generell nur in äußerst seltenen Fällen eingegangen werden bzw. sollte diese Bürgschaft nur dann unterzeichnet werden, wenn der Bürge sich diesen Kredit leisten kann. Der Bürge muss damit rechnen, den gesamten Kredit für den Hauptkreditnehmer abzuzahlen. Die monatlichen Raten sowie die gesamte Kreditlaufzeit muss in die finanzielle Lage des Kreditbürgen passen. Kann dieser für diese Laufzeit oder die Höhe der Raten selbst nicht bringen, sollte dieser keinesfalls solch eine Bürgschaftserklärung einreichen.
Ein weiteres Risiko ist, dass der Hauptkreditnehmer nicht nachweisen muss, dass dieser sich nicht mehr in der Lage befindet, die Kreditsumme pünktlich zu tilgen. Selbst wenn dieser sich in keiner finanziellen Notlage befindet und in der Theorie diesen Kredit bezahlen könnte, ist der Bürge verpflichtet, den Kredit teilweise oder ganz zu übernehmen.
Zusätzlich darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass Kreditnehmer, die eine Kreditbürgschaft unterzeichnen, bei weiteren Kreditnehmern und auch bei der Schufa so behandelt werden, als wenn sie schon einen Kredit derzeit am Laufen haben. Sprich, die Bonität wird auch bei dem Bürgen eingeschränkt, da dieser schon eine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist. Möchte der Kreditnehmer einen weiteren Kredit aufnehmen, darf die monatliche Rate nur so hoch sein, dass beide Kredite monatlich getilgt werden können. Auch dann, wenn sich der Hauptkreditnehmer bei dem einen Kredit als zuverlässig in den vergangenen Monaten erwiesen hat.
Formen
Welche Formen der Bürgschaften gibt es?
Es gibt mehrere Formen bei einer Kreditbürgschaft. In der Praxis können Kreditgeber entweder verlangen, eine einzelne Kreditrate zu begleichen oder aber verlangen, dass der Bürge den gesamten Kredit tilgt. Dies kann vorkommen, wenn der Hauptschuldner mehrmals nicht pünktlich oder gar nicht getilgt hat.
Wann unwirksam?
Wann wird eine Kreditbürgschaft unwirksam?
Eine Kreditbürgschaft wird dann unwirksam, wenn diese laut Rechtsprechung sittenwidrig ist. Beispielsweise wenn der Bürge in sehr nahem Verhältnis zum Hauptkreditnehmer steht und die finanzielle Belastung den Bürgen überfordern würde. Von Überforderung spricht man, wenn es dem Bürgen gar nicht möglich wäre, den Kredit abzuzahlen ohne den alltäglichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die emotionale Verbundenheit kommt häufig auch dann zustande, wenn beispielsweise ein Ehepaar zusammen diesen Kredit aufnimmt. Häufig möchten Kreditgeber deshalb auch eine Bürgschaftserklärung von einer neutralen Person, die nicht im selben Haushalt mit dem Hauptkreditnehmer lebt.
Rückgängig machen
Kann die Kreditverbindlichkeit eines Bürgen rückgängig gemacht werden?
War der Bürge zum Zeitpunkt, als er die Kreditbürgschaftserklärung unterzeichnet hat, beschränkt oder nicht geschäftsfähig, ist die Kreditverbindlichkeit für den Bürgen gar nicht entstanden. Aber auch wenn der Kreditnehmer seine Kreditbürgschaft rechtzeitig wiederrufen hat, ist keine Kreditverbindlichkeit eingetreten. Aber auch in Fällen, wenn die Kreditsumme zum größten Teil beglichen wurde, kann die Kreditverbindlichkeit für den Bürgen aufgehoben werden. Im Falle das der Kreditnehmer den Kreditvertrag kündigt und der Kreditgeber diese Kündigung wirksam bestätigt, ist der Bürge nicht mehr verpflichtet, Zahlungen für den Kredit auszuführen. Letztendlich ist festzuhalten, dass Bürgen sich umfangreich vor Vertragsunterzeichnung informieren sollten und auch die eigene finanzielle Lage in die finanzielle Verpflichtung mit einrechnen sollten.
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