Die Kreditkontrolle ist auch unter dem Begriff Kreditüberwachung bekannt. Grundsätzlich wird jeder Kreditnehmer vor der Vergabe eines Kredits genau überprüft, das beginnt bei der Bonität und endet bei der Kontrolle über die gegebenen Angaben. Aber auch während der Kreditlaufzeit nutzen die Banken regelmäßig die Kreditkontrolle, um Veränderungen in der Bonität oder die Werthaltigkeit der Sicherheiten zu überprüfen. Die Kontrolle erfolgt in regelmäßigen Abständen, um Veränderungen, die sich zum Nachteil für die Bank entwickeln könnten, frühzeitig zu erkennen und das Ausfallrisiko zu minimieren.
Inhalt
Vor der Kreditvergabe
Bei der Anfrage nach einem Kredit ist der Kreditnehmer verpflichtet seine finanzielle Verhältnisse korrekt und vollständig anzugeben. Eine unkorrekte Angabe kann schwerwiegende Folgen haben, die bis zur Kreditkündigung reichen können. Zu den Angaben gehören Informationen zur eigenen Person, die Erlaubnis eine Bonitätsprüfung durchzuführen und natürlich hat die Bank die Erlaubnis die Unterlagen in Bezug auf die Ein- und Ausgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Werden bei der Anfrage auf einen Kredit Sicherheiten angegeben, so werden auch die Sicherheiten auf Herz und Nieren geprüft, wobei bei den Sicherheiten die Wertigkeit kontrolliert wird. Erst, wenn alle Angaben genau kontrolliert und geprüft wurden, dann wird der Kredit genehmigt und die Auszahlung kann erfolgen.
Nach der Kreditvergabe
Nach der Auszahlung der Kreditsumme hat die Bank aber ebenfalls das Recht regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Bei der sogenannten Kreditkontrolle nimmt die Bank sich regelmäßig die Kreditnehmer vor und kontrolliert in erster Linie die Sicherheiten. Bei einem Kredit wird in der Regel mit Sicherheiten gearbeitet, das können Lebensversicherungen, Fahrzeuge oder Immobilien sein. Auch Aktien oder andere Wertpapiere sind als Sicherheiten zugelassen. Einige Sicherheiten verändern im Laufe der Zeit ihren Wert und das muss nicht immer zum positiven sein. Gerade Fahrzeuge und Immobilien, aber auch Aktien und alle anderen Wertpapiere können mit der Zeit an Wert verlieren. Somit ist die hinterlegte Sicherheit nicht mehr in ausreichender Höhe vorhanden und reicht eventuell für die Kredithöhe nicht mehr aus. Aber auch die Bonität des Kreditnehmers kann im Nachhinein erneut geprüft werden. Ein Kredit wird meist über einen langen Zeitraum gewährt und die Rückzahlung kann Jahrzehnte dauern. In der Zeit können unzählige Sachen passieren vom Verlust der Arbeit über Krankheit bis zu anderen unvorhersehbaren Dingen. Viele Dinge haben mit der Rückzahlung der Kreditsumme nichts zu tun, aber einige können einen negativen Einfluss haben. Damit die Bank über die Entwicklung auf dem Laufenden bleibt, werden regelmäßig Kreditkontrollen durchgeführt. Durch die Kreditkontrolle können die Banken frühzeitig auf einen drohenden Zahlungsausfall reagieren oder vorbeugen, damit es gar nicht erst zu einem Ausfall kommt.
Kündigung nach Kreditkontrolle
Ein Kredit wird mit einem Vertrag abgeschlossen, in dem alle Rechte und Pflichten von Kreditnehmer und Bank festgehalten werden. Der Vertrag wird mit der Unterschrift beider Parteien rechtswirksam und muss eingehalten werden. In dem Vertrag steht geschrieben, dass die Bank durchaus das Recht hat eine Kreditkontrolle durchzuführen, um eventuelle Verluste frühzeitig zu erkennen. Zudem hat die Bank durchaus das Recht den Kreditvertrag zu kündigen, wenn die Gefahr für einen Zahlungsausfall sich deutlich abzeichnet. Dabei handelt es sich teilweise um eine außerordentliche Kündigung, denn in der Regel läuft der Kreditvertrag solange weiter bis die Rückzahlung komplett abgeschlossen ist. Allerdings passieren im Leben Dinge, die man im Vorfeld nicht beeinflussen kann und somit kann eine Kreditkontrolle ergeben, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, seine offenen Forderungen pünktlich und in voller Höhe zu halten. Viele Banken nutzen dann die Möglichkeit von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Bei der Kündigung nach der Kreditkontrolle hat die Bank das Recht die hinterlegten Sicherheiten zu nutzen, um die offenen Forderungen zu begleichen. Grundvoraussetzung für eine Kündigung ist ein Gespräch mit dem Kunden.
Das Kundengespräch nach der Kreditkontrolle
Während der Kreditkontrolle, zu der die Bank durchaus das Recht hat, kann es vorkommen, dass der Mitarbeiter der Bank ein persönliches Gespräch führen will. In diesem Fall bekommt der Kunde von der Kreditabteilung der Bank eine Einladung zum persönlichen Gespräch und wird aufgefordert bestimmte Unterlagen mitzubringen. In diesem Gespräch ist der Mitarbeiter der Kreditabteilung, eventuell auch der Filialleiter und der Kunde selbst anwesend. Alle Informationen im Bereich der Kreditkontrolle werden besprochen und es wird eine gemeinsame Lösung gesucht. Die Lösung kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Beispiel:
Der Kunde hat sein Fahrzeug als Sicherheit angegeben, aber mit der Zeit verliert das Fahrzeug an Wert und mittlerweile liegt der Wert des Fahrzeugs unterhalb der Kredithöhe. Die Bank sieht in einem solchen Fall ein Problem, denn das Risiko für einen Verlust beginnt zu steigen. Um einen Verlust auszugleichen besteht die Möglichkeit das Fahrzeug als Sicherheit auszutauschen, gegen eine Sicherheit, die den Wert der offenen Kreditforderung aufweist. Das kann ein neues Fahrzeug sein, aber auch eine Immobilie oder eine andere Sicherheit. Selbst Bankguthaben kann dazu genommen werden.
Wird bei dem Gespräch eine Lösung gefunden, dann läuft der Kreditvertrag ohne Probleme weiter. Es wird nur eine Änderung in Bezug auf die Sicherheit durchgeführt, die aber auch vertraglich festgelegt wird.
Die Häufigkeit der Kreditkontrolle
In Bezug auf die Häufigkeit einer Kreditkontrolle gibt es keine festgelegten Angaben. Die Kreditkontrolle wird regelmäßig durchgeführt, gerade bei Kunden, die eine lange Laufzeit in ihrem Kreditvertrag haben.
Die übergeordnete Kreditkontrolle
Allerdings wird nicht nur der Kreditnehmer mit einer Kreditkontrolle kontrolliert, auch de Bank wird durch alle Instanzen kontrolliert. Dabei wird schon der gesamte Weg von der Anfrage eines Kredits bis hin zur Ausgabe intern überwacht. Alle beteiligten Instanzen werden einer internen Kreditkontrolle unterzogen. Dabei hat die interne Kreditkontrolle die Aufgabe das Anhäufen von fälligen Beiträgen zu vermeiden. Zudem müssen adäquate Lösungen gefunden werden, bevor es zu Zahlungsversäumnissen kommt. Für die übergeordnete Kreditkontrolle ist der Gesetzgeber zuständig. Dabei übernimmt der Gesetzgeber alle Ausführungen der aufsichtlichen und währungspolitischen Maßnahmen der Geschäftsbanken für den gesamten Sektor. Durch die übergeordnete Kreditkontrolle soll in erster Linie verhindert werden, dass unsachgemäße Kredite vergeben werden. Zudem sorgt die übergeordnete Kreditkontrolle dafür, dass das ganze Bankensystem in Bezug auf die Kreditvergabe nicht zusammenbricht.
Kreditkontrolle bei Unternehmen
Nicht nur die Kunden einer Bank und die Geschäftsbank selbst werden Kreditkontrollen unterzogen. Auch Unternehmen müssen sich kontrollieren lassen. Durch die Kreditkontrolle bei Unternehmen kann verhindert werden, dass hohe Forderungen anfallen und es gibt es gesteuertes Mahnwesen, das offene Forderungen minimieren kann. Heutzutage werden fast alle Geschäfte auf Rechnung oder Kredit bearbeitet und mit der Kreditkontrolle wird der Erhalt des Unternehmens gesichert. Mit der Kontrolle wird ein einwandfreies Funktionieren gewährleistet und das ist bedeutsam für die Wirtschaft.
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