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Was ist eine Kreditlebensversicherung?
Bei einer Kreditlebensversicherung handelt es sich um eine Absicherungsform für einen Kredit, bei welcher eine Lebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen genutzt wird. Die Lebensversicherung erfüllt dabei gleich zwei verschiedenen Zwecke, denn zum einen dient sie der Absicherung für den Todesfall und zum Anderen kann sie aufgelöst werden, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein sollte, die Kreditraten zu tilgen. Beim Vorliegen einer solchen Versicherung sind Banken häufig schneller bereit ein entsprechendes Darlehen zu vergeben, da hier die Möglichkeit eines Zahlungsausfalles verringert wird. Je nach Deckungssumme kann eine Kreditlebensversicherung für verschieden Hohe Darlehen in Anspruch genommen werden.
Hintergrund zur Kreditlebensversicherung
Lebensversicherungen wurden schon immer von den Banken als Sicherheiten für einen Kredit akzeptiert. Daher haben Versicherer die spezielle Kreditlebensversicherung ins Leben gerufen, die genau auf diesen Zweck ausgelegt ist. Anders als bei anderen Lebensversicherungen, bei denen die Angehörigen den Geldbetrag ausgezahlt erhalten, fließt hier das gesamte Kapital an die Bank, sofern die Deckungssumme den Kreditbetrag nicht übersteigt. Sollte ein Restbetrag offen bleiben, dann wird dieser an die Hinterbliebenen überwiesen.
Die Nutzung von Versicherungen als Sicherheit obliegt keinem spezielle Recht, es bleibt also der Bank überlassen, ob sie eine entsprechende Police als Grundlage akzeptiert. Allerdings gibt es auch andere Formen, bei denen eine entsprechende Lebensversicherung gleich mit abgeschlossen werden kann. Hierbei handelt es sich dann um einen Vollgedeckten Kredit, da die Höhe der Lebensversicherung in der Regel so angelegt ist, dass sie den Gesamtbetrag umfasst.
Kriterien für eine Kreditlebensversicherung
Auch für eine Kreditlebensversicherung gilt, dass der Kunde entsprechende Kriterien erfüllen muss. Diese richten sich dabei nach dem gewöhnlichen Anforderungen einer Lebensversicherung, sodass hier auch eine gesundheitliche Prüfung im Raum steht. Dabei darf der Kreditnehmer keine körperlichen Erkrankungen als Vorbelastung aufweisen, die annehmen lassen könnten, dass dieser an den Folgen zu Tode kommen könnte. Hierbei spielen vor allem Herzinfarkte und Schlaganfälle sowie ähnliche Krankheitsbilder eine bedeutende Rolle. Unter gegebenen Umständen, kann der Abschluss der Versicherung dann auch verweigert werden.
Eine Prüfung der Bonität ist in der Regel nicht erforderlich, denn diese wird nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Allerdings erübrigt sich diese ohnehin, wenn der Kunde gleichzeitig mit dem Vertragsschluss auch einen Kredit beantragt. Da hier die Bonität ohnehin seitens der Bank in Augenschein genommen wird, können die entsprechenden Daten einfach an den Versicherungsgeber weitergeleitet werden.
Eintritt der Haftung
Die Haftung der Lebensversicherung tritt dann ein, wenn der Kunde entweder nicht mehr in das Lage ist zu zahlen oder unversehens zu Tode gekommen ist. In einem solchen Fall wartet die Versicherung den Eingang des Totenscheins ab, bevor eine Auszahlung der Versicherungssumme an die Bank erfolgt.
Im Falle von Zahlungsunfähigkeit wird die Versicherung aufgelöst, da hier davon ausgegangen werden muss, dass auch die monatlich anfallen Beiträge nicht mehr beglichen werden können. Abzüglich diverser Pauschalen, wird dann der bis dahin festgelegte Restbetrag, auf das Konto der Bank überwiesen. Die restliche Kreditsumme muss dann weiterhin vom Kunden bedient werden, wenngleich es in einem solchen Fall auch die Möglichkeit der Zahlungsaussetzung gibt, da durch die gestellte Sicherheit ein Teil des Kredites abgezahlt werden konnte.
Versagen der Haftung
Die Kreditlebensversicherung muss nur dann ausgezahlt werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht durch eigenes Verschulden ausgelöst wurde. In allen anderen Fällen haftet diese nicht und kann dementsprechend auch nicht aufgelöst werden. Hier bleibt dann nur der Rückkauf, der meist wesentlich teurer ausfällt und somit in der Regel nicht lohnend ist.
Auch im Todesfalle gibt es diverse Beschränkungen, denn hier gilt das gleiche Prinzip, wie bei jeder anderen Lebensversicherung. Selbstmorde oder Verletzungen die zur Arbeitsunfähigkeit führen und durch den Versicherungsnehmer selbst hervorgerufen wurden, stellen keinen Grund für eine Auszahlung dar. Daher müssen die Kreditraten in diesem Fall normal weiter bedient werden, wobei es von Seiten der Versicherung durchaus auch zu einer Anzeige kommen kann.
Anwendungsbereiche
Kreditlebensversicherungen können in der Regel nur für den Bereich der Privatkredite in Anspruch genommen werden. Für eine geschäftliche Haftung sind sie nicht zulässig, es sei denn, dass der entsprechende Vertrag Klauseln enthält, die Zahlungen für den geschäftlichen Bereich vorsehen.
Daher handelt es sich meist um Consumer-Darlehen, die mit einer Kreditlebensversicherung abgesichert werden. Aber auch Immobiliendarlehen können unter Umständen in diese Rubrik fallen, wenn die Deckungssumme hoch genug angesetzt ist. Des weiteren können auch Autofinanzierungen davon profitieren, wobei sich solche Versicherungen in der Regel nur bei Neuwagen lohnen, da hier dann das eigentliche Fahrzeug nicht als Pfandwert bereitgestellt werden muss.
Endauszahlung
Sollte das Darlehen vom Kreditnehmer vollständig getilgt sein, so hat die Kreditlebensversicherung in der Regel ihren Zweck erfüllt. Da diese dann nicht mehr benötigt wird, stehen de, Kunden in der Regel zwei Optionen zur Verfügung. Er kann die Versicherung entweder als normale Lebensversicherung fortführen, oder zu Sonderkonditionen auflösen.
In diesem Fall ist der Rückkaufwert deutlich reduziert, sodass ein Großteil der eingezahlten Summe wieder an den Kunden zurückfließt. Daher kann sich dieser Umstand als lohnenswert erweisen, denn es steht auf einmal deutlich mehr Kapital zur Verfügung. Auf der anderen Seite sollte auch Bedacht werden, dass hier lediglich die eingezahlte Summe in Anspruch genommen werden kann. Die eigentliche Deckungssumme wird nur dann ausgezahlt, wenn der Todesfall eintritt. Daher kann es nicht schaden, die Versicherung zum Schutze der Angehörigen weiterlaufen zu lassen. Schließlich sollte bedacht werden, dass in diese schon über eine erhebliche Zeitspanne eingezahlt wurde.
Aufhebung des Versicherungsverhältnisses
Das Versicherungsverhältnis kann auch während der Laufzeit des Kredites auf Wunsch einer der Vertragsparteien aufgehoben werden. Der Vorteil einer Aufhebung besteht darin, dass der Kunde hier die Konditionen für die Rückzahlung des Geldes selbst verhandeln kann. Dabei ergeben sich in den meisten Fällen deutlich bessere Werte, als wenn ein einfacher Rückkauf der Versicherung durchgeführt wird.
Allerdings sollte auch ein solches Unterfangen erst nach dem Ende der Zahlungen an die Bank durchgeführt werden. Sollte die Aufhebung während der Laufzeit erfolgen, so müssen zwangsläufig neue Sicherheiten gestellt werden, was sich unter Umständen als schwierig erweisen kann. Derartige Schritte sollten also definitiv genau geprüft werden, bevor diese in die Wege geleitet werden. Es gilt zudem zu bedenken, dass die Bank die Summe auch für sich in Anspruch nehmen kann, da die Versicherung ja als Sicherheit für den Kredit fungieren sollte.
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