Ein Kreditlimit ist der maximale Betrag, den ein Kreditinstitut einem Debitor vergeben kann. Die Festlegung unterscheidet dabei eine personengebundene Maximalsumme. Ferner behandelt das Kreditlimit ebenso die hausinterne Höchstgrenze, welche für sämtliche Kreditgeschäfte des Kreditinstitutes aufgebracht wird. Für diese Eingrenzung der Kreditsummen besteht keine öffentliche Kommunikation. Im weitesten Sinn zählen auch Länderlimits für den internationalen Kreditverkehr zwischen separaten Banken oder Unternehmensgesellschaften in unterschiedlichen Ländern dazu. Diese sind meist durch länderwirtschaftliche und -politische Vereinbarungen geregelt. Oft gehen mit der Beschreibung des Kreditlimits auch synonym verwendete Formulierungen wie Kreditlinie oder Kreditrahmen einher.
Inhalt
Personengebundener Kreditlimit
Wie üblich im Kreditgeschäft hängen die Rahmenbedingungen primär von der Bonität sowie der Kreditart ab. Hinsichtlich der Kreditwürdigkeit setzen Banken und andere Kreditinstitute oft kundenspezifische Betragsgrenzen. Diese werden als Kreditlimit bezeichnet und grenzen aufgrund der Ergebnisse einer Bonitätsprüfung maximal zur Verfügung gestellte Kreditsummen in Aussicht. Dies variiert bei einem personengebundenen Kredit durchaus entscheidend – anders als bei den meisten zweckgebundenen Krediten. Es ist Usus, dass sich diese Limitierung der verfügbaren Kreditsumme nach der Kundenüberprüfung in einem persönlichen Gespräch mit dem Finanzberater oder der Bank festsetzen lässt.
Praxis: Die Ablehnung eines Kreditantrages ist vielfach mit einer zu hoch angelegten Kreditsumme begründet. Diese Entscheidung wird in der Regel vorwiegend nach dem Ausfallrisiko getroffen, sodass mitunter lediglich der festgesetzte Betrag das Ausschlusskriterium darstellt. In diesen Fällen darf sich der Kreditantragsteller einen alternativen Weg der Finanzierung mit einem weniger hohen Kreditbetrag durch den Kopf gehen lassen.
Wenn die Liquidität des Verbrauchers nicht mehr gegeben ist – sei es nur für eine überschaubare und kurze Momentaufnahme – wird eine entsprechend hohe Finanzierungshilfe nötig. Eine Anschaffung oder Expansion kann mitunter genau dann notwendig sein, wenn es der eigene Kontoplusstand nicht zulassen würde. Um Potenzial zu ermöglichen und gleichzeitig Risiken zu senken, werden bankintern Kreditlimits vergeben je nach Sachlage und Verwendung vergeben. Um sich einen Kredit in einer bestimmten Höhe leihen zu können, werden Kreditnehmer mit folgenden Aspekten konfrontiert:
- Grund des Darlehens
- Bonitätsüberprüfung
- Ratenfestsetzung
- Laufzeitanpassung
Dies dient der Sicherheit der Banken und ermittelt insgeheim somit die Kreditwürdigkeit. Dabei wird darauf geachtet, welche Sicherheit ein finanziell gefördertes Objekt oder Projekt einbringt. So wirken sich Immobilien und Fahrzeuge positiv auf die Entscheidungsfindung aus. Ein Sachwert erhöht prinzipiell das greifende Kreditlimit – und vielmehr überhaupt oft erst die Zusage eines Darlehens. Nicht ganz offensichtlich bestimmt auch die gewünschte Laufzeit den Kreditrahmen. Dabei zeigt sich diese Variable vor allem von den Einkommensverhältnissen abhängig. Wird eine lange Laufzeit mit daraus resultierenden niedrigeren monatlichen Raten vereinbart, hebt die Bank in der Regel das Kreditlimit noch einmal ein wenig an. Die Mehreinnahmen der Zinsen aus den jeweiligen, viel höheren Restschuldbeträgen fungieren hierbei als Gewinnabsicht mit großem Potenzial. Auf der anderen Seite wirken sich auch manche Faktoren bei der persönlichen Überprüfung des Kreditnehmers als hinderlich auf die Begrenzung des Kreditbetrages aus. Daher senken diese Faktoren das Kreditlimit spürbar:
- Vorhandener Schufa-Eintrag
- Laufende Forderungen
- Parallele Kreditrahmen
- (Aktives) Insolvenzverfahren
- Geringe Vermögenssicherheit
- Rückständiges Zahlungsverhalten
Nach der Festlegung des bankinternen Kreditlimits muss der Debitor neben der Kenntnis über die Darlehenshöchstgrenze auch Informationen über weitere relevante Sachverhalten erhalten. So zählen eine Mitteilung über den aktuellen Jahreszins sowie die Nennung der Bedingungen jeglicher Zinssatzänderungen zum guten Ton. Des Weiteren ist die Regelung über eine Vertragsbeendigung dem Kreditnehmer auszuhändigen.
Dispositionskredit
Der kurz als Dispo bekannte Monatskredit findet sehr oft Anklang in der Nutzung einer handelsüblichen Kreditkarte. Hierbei bedeutet dies ein monatliches Limit für den Karteninhaber. In der Regel werden diese Beschränkungen auf 500 Euro begrenzt. Sie dienen dem volkswirtschaftlichen Ausgleich aufgrund verschieden terminierter Einzahlungen sowie Abbuchungen vom jeweiligen Konto. Es kann vorkommen, dass zum Monatsende sämtliche Nebenkosten und Versicherungen abgebucht werden und der Kontoinhaber bis zur Auffüllung des Kontorahmens durch die Überweisung von Lohn beziehungsweise Gehalt einen Engpass erleben kann. Zusätzlich der allgemeinen finanziellen Aufwendungen für Ernährung, Kleidung und ein wenig Freizeitbedarf führt dies somit zu manchem Notstand in der Überbrückungszeit. Insbesondere für spezielle Berufsbranchen und Mindestlohnarbeiter wird die finanzielle Lebensplanung ohne Dispo schnell zu einer unnötigen Herausforderung hinsichtlich nicht notwendiger Einschränkungen – schließlich kommt die Einzahlung in der Regel etwas zwei Wochen später verlässlich. Andererseits stehen bei einkommensschwachen Kunden neben aller planbaren Ausgaben auch schon einmal spontane Arztrechnungen, Reparaturen oder Neueinkäufe aufgrund von Defekten oder andere abrupt auftretende Forderungen sowie Verbindlichkeiten ins Haus. Daher wird der Dispo-Kredit in der Regel von Privatpersonen in Anspruch genommen.
Hinweis: Der Dispositionskredit dient dem einfachen Ausgleich von Vermögensverhältnissen und nicht einer Finanzierung großer Projekte. Zudem ist es üblich, dass die Bank eine vorher festgesetzte Gebühr für die Inanspruchnahme der „Geldleihe“ einbehält.
Girokonten und Kreditkarten
Girokonten und Kreditkarten werden in Abstimmung mit den durchschnittlichen Höhen des Einkommens und weiterer Einzahlungen individuell berechnet. Über ein bestimmtes Zeitfenster muss nachgewiesen werden, dass ein zur Verfügung gestelltes Limit auch unkompliziert ausgeglichen werden kann. Generell wird diese Ausgleichspflicht im Rahmen eines Monats angedacht. Für diese Bereitstellung fallen bei unterschiedlichen Banken verschiedene Kontoüberzugskosten an. So kann dezidiert ermittelt werden, welche Angebote günstig sind und ob überhaupt ein Vorteil dieser Offerte für den Individualfall vorliegt. Bei Privatpersonen und Firmen werden hierbei unterschiedliche Bemessungsgrundlagen angesetzt. Neben der privaten Nutzung eines Dispositionskredits ermöglicht diese Variante insbesondere Firmengründungen einen leichteren Einstieg in die Wirtschaftswelt. Wenn Verbindlichkeiten und Forderungen bisher kein aktiver Teil des Arbeitslebens waren, kann die Abstimmung dieser beiden Instrumente im Zahlungsverkehr schnell ein Loch in das Budget schneiden. Damit der Handlungsspielraum nicht unnötig blockiert und das Startup gehindert wird, offenbart sich ein Kontokorrentkredit – als betriebsgeeignetes Äquivalent zum privaten Dispo – in Form eines Kreditlimits als wahres Hilfsmittel. Außerdem kann in einem Beratergespräch auch auf Sonderfälle wie unregelmäßige, aber hohe Einnahmen oder nicht terminierbare wie bei Selbständigen Rücksicht genommen werden.
Beispiel: Das Geschäftskonto ist von diversen Ein- sowie Auszahlungen gekennzeichnet. Daher schwankt der aktuelle Kontostand aufgrund von eigenen Verbindlichkeiten und dem Erhalt ausstehender Forderungen. Vor allem Unternehmen gehen für die Produktion, Herstellung und Veredelung von Waren oft in Vorkasse. Und auch die Buchung von Personal, Räumlichkeiten und insgesamt kompletten Events bedarf einiger Vorauszahlungen. So klafft bis zur eigentlichen Bezahlung manchmal ein finanzielles Loch – zudem nutzen einige Kunden die maximale Terminierung der Zahlungsfrist. Um keiner unverschuldeten Finanzmisere ausgesetzt zu sein, wird zwischen Hausbank und Kreditnehmer einen Kontokorrentkredit vereinbart. In der Regel beträgt dieser zwischen einem bis drei durchschnittlicher Monatseinkünfte. Geht man nun von einer Monatseinnahmen von 6.000 Euro aus, dann würden im beidseitig vereinbarten Kreditvertrag 18.000 Euro als Kontokorrentkredit zur Verfügung stehen. Überzieht der Betrieb folgend das Konto auf 18.500 Euro, wird eine intensive Sonderzinszahlung fällig. Diese schlägt sich auf die generell übliche Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent des Kreditrahmens nieder. In dieser Situation fällt die kurzfristige Überziehung in den Rahmen des geduldeten Kreditlimits.
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