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Was ist eine Kreditnehmereinheit?
Der Begriff „Kreditnehmereinheit“ ist ein wichtiger Fachbegriff im Kreditwesen. Er bezieht sich auf Darlehen, die von Unternehmen, juristischen Personen oder natürlichen Personen genommen werden. Der Begriff „Kreditnehmereinheit bezeichnet die Zusammenfassung von voneinander unabhängigen Kreditnehmern zu einem hypothetischen Kreditnehmer. Diese Zusammenfassung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll das Risiko für den Darlehensgeber mindern.
Die zusammengefassten Kreditnehmer sind rechtlich und / oder wirtschaftlich komplett unabhängig voneinander. Eine Kreditnehmereinheit wird gebildet, wenn es um Millionenkredite nach § 14 KWG geht. Mit der Zusammenfassung mehrerer unabhängiger Kreditnehmer sollen mögliche Konzentrationen von Risiken bei Krediten für Geldinstitute dargestellt werden.
Diese Risikokonzentrationen werden oft auch „Klumpenrisiko“ genannt. Es handelt sich dabei um Risikokonzentrationen bei Krediten an wirtschaftlich oder rechtlich miteinander verbundenen Kreditnehmer. Um das Risiko der kreditgebenden Banken zu erfassen, verlangen die Millionenkreditbestimmen eine Zusammenfassung der Kreditnehmer, die bankintern gemacht wird.
So werden diese Kreditnehmer, die rechtlich bzw. wirtschaftlich unabhängig voneinander sind, als ein einziger Kreditnehmer dargestellt. Dieser Kreditnehmer existiert allerdings nur hypothetisch. Durch diesen Prozess kann das gesamte kumulierte Risiko der Kredite nach § 14 KWG erfasst werden.
Zusammenfassung der Kreditnehmer
Um eine Kreditnehmereinheit zu erstellen gibt es zwei Ebenen, von denen keine ausgelassen werden darf. Wichtig sind Kreditnehmereinheiten, die bzgl. § 14 KWG gebildet werden müssen. Diese Gruppe der Kreditnehmereinheiten bezieht sich auf Kreditnehmer, die wirtschaftlich und / oder rechtlich unabhängig voneinander sind.
Zudem gibt es die Zusammenfassung von Kreditnehmer, die aufgrund von §§ 13, 15 und 18 KWG gebildet werden müssen. Diese Kreditnehmer sind miteinander verbunden.
Kategorien von Kreditnehmereinheiten
Es gibt verschiedenen Arten von Einheiten der Kreditnehmer. Zum besseren Verständnis soll die folgende Übersicht beitragen.
- Mindestens zwei juristische oder natürliche Personen
- Personenhandelsgesellschaften, wenn diese mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss aufeinander ausüben können.
- Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, persönliche haftende Gesellschafter
- Partnerschaften mit den jeweiligen Partnern
- Unternehmen, die zum selben Konzern gehören (Nach § 18 Aktiengesetz)
Zum besseren Verständnis muss an dieser Stelle erläutert werden, wann bei Personengesellschaften ein beherrschender Einfluss vorliegt. Das kann in mehreren Konstellationen der Fall sein.
Dieser Sachverhalt liegt u.a. vor, wenn Unternehmen nach § 290 Abs. 2 HGB konsolidiert werden. Auch bei Firmen, die durch Unternehmensverträge so miteinander kooperieren, dass ein Unternehmen seinen gesamten Gewinn an das andere Unternehmen abtritt, liegt so genannter beherrschender Einfluss vor. Hält ein Unternehmen oder eine natürliche Person Stimmrecht oder Kapitalanteile in einer Mindesthöhe von 50%, spricht man ebenfalls von einen beherrschenden Einfluss. Hierbei ist irrelevant, ob es sich um ein Treuhandverhältnis handelt.
In den meisten Fällen, wenn eine Kreditnehmereinheit gebildet wird, handelt es sich um aktienrechtliche Konzerne. Schon bei einer Kapitalbeteiligung von 50% greift diese Regel. Das ist u.a. bei Zweckgesellschaften oder Joint Ventures der Fall. Für Banken ist die Bildung einer Kreditnehmereinheit keine Seltenheit.
Kreditnehmereinheit bei natürlichen Personen
Sind natürliche Personen die Kreditnehmer, kann es unter Umständen auch von Nöten sein, eine Kreditnehmereinheit zu bilden. Das ist in folgender denkbarer Situation der Fall.
Nimmt eine natürliche Person einen Kredit auf, ist aber gleichzeitig ein persönlich haftender Gesellschafter ist für ein Unternehmen, das bei der gleichen Bank bereits ein Darlehen hat, muss eine Kreditnehmereinheit gebildet werden. Nur so kann das Risiko für den Kreditgeber, die Bank, dargelegt werden. Bekommt das Unternehmen Zahlungsschwierigkeit, wäre der Gesellschafter haftbar. Das kann sich negativ auf seinen zweiten, privaten Kredit auswirken.
Eine Ausnahme ist von Gesetzt her nicht möglich. Die Kreditnehmer, die natürliche Person und das Unternehmen, müssen zusammengefasst werden.
Gründe für die Zusammenfassung von Kreditnehmern
Es liegt auf der Hand, dass es sich bei dem Vorgehen, einzelne, auch unabhängige Kreditnehmer zusammenzufassen, um eine Maßnahme zur Risikoreduktion für Kreditgeber handelt.
Kommt ein Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, sollte sich das möglichst nur, auf dessen Darlehen auswirken. Anders ist das aber der Fall wenn rechtliche und / oder wirtschaftliche Beziehungen vorhanden sind. So kann aus der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditnehmers, leicht eine Zahlungsunfähigkeit eines anderen Kreditnehmers resultieren.
Dieser Prozess kann sich über mehrere Kreditnehmer hinweg fortsetzen. Die kreditgebende Bank wäre in einem solchen Fall einem sehr großen, finanziellen Risiko ausgesetzt. Das soll vermieden werden. Durch die Zusammenfassung von mehreren Kreditnehmer werden Kredite nicht mehr isoliert gesehen. Das Risiko wird zusammengefasst betrachtet und besser abgeschätzt.
Dennoch hat die Bildung von Kreditnehmereinheiten für die Bankenaufsicht eine immer niedrigere Bedeutung. Diese Maßnahme wird nur noch in Bezug auf das Meldewesen nach § 14 KWG verlangt.
Wichtiger ist die Gruppe der so genannten verbundenen Kunden, wobei zu erwähnen ist, dass es zwischen verbundenen Kreditnehmer und einer Kreditnehmereinheit einige Überschneidungen gibt. Bei Bürgschaften und anderen Abhängigkeitsbeziehungen, wie z.B. Lieferbeziehungen oder Kreditbeziehungen zwischen einzelnen Unternehmen, ist das Risiko bei der Darstellung verbundener Kunden leichter ersichtlich als das bei der Bildung einer Kreditnehmereinheit der Fall ist.
Risikomanagement der Banken – Kreditnehmereinheit
Die Kreditnehmereinheit hat das Ziel, das Klumpenrisiko zu vermeiden und das mit Hilfe der Risikenhäufung. Das sogenannte Klumpenrisiko ist eine Häufung der sogenannten Ausfallrisiken, die durch Kreditnehmer passieren können. Gerade im Kreditwesen ist das Risiko für den Kreditgeber sehr hoch, denn er vergibt aufgrund von akuten Informationen einen Kredit raus, der im Grunde durch Ratenzahlung zurückgezahlt werden muss. Das komplette Risiko liegt bei dem Kreditgeber und dieser muss sich vor einem eventuellen Zahlungsausfall schützen, um nicht selber in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die Ausfallrisiken kann das Kreditinstitut vermindern indem Kreditnehmereinheiten entstehen und somit die Zahlung auf mehrere Parteien verteilt werden kann. So liegt das Risiko nicht nur bei einer Partei und der Zahlungsausfall ist deutlich geringer. Durch die Kreditnehmereinheit wird das Risiko der Bank maßgeblich gesenkt und genau das ist auch das Ziel der Kreditnehmereinheit.
Die rechtlichen Grundlagen
In Bezug auf die Kreditnehmereinheit spielt das Kreditwesengesetz die bedeutende Rolle. Der § 19 enthält alle wichtigen Informationen rund um die rechtlichen Grundlagen der Kreditnehmereinheit:
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG)
§ 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18
…
(2) Als ein Kreditnehmer im Sinne des § 14 gelten
1.
zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften, wenn eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann. Unmittelbar oder mittelbar beherrschender Einfluss liegt insbesondere vor,
…
(3) Als ein Kreditnehmer im Sinne der §§ 15 und 18 gelten zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eine Gruppe verbundener Kunden bilden.
Kreditnehmereinheit bilden
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sollen Kreditnehmereinheiten immer dann gebildet werden, wenn die folgenden Abhängigkeiten vorhanden sind:
- Kreditbeziehungen
- Abnehmerabhängigkeit
- Lieferantenabhängigkeit
- Vermieterabhängigkeit
- gemeinsame Refinanzierungsquellen
Allerdings sollte in solchen Fällen nur eine Kreditnehmereinheit gebildet werden, wenn eine Insolvenz eines der Kreditnehmers dazu führen wird, dass weitere Kreditnehmer ebenfalls in die Insolvenz geraten könnten. Im Grunde ist die Kreditnehmereinheit also eine Sicherheit für alle Parteien.
Neuerungen bei den Kreditnehmereinheiten
In den vorhandenen Datenbestand neue Unterscheidungen einzuarbeiten ist mit viel Arbeit und Mühe verbunden. Aber trotzdem müssen die Banken genau zwischen Millionen- und Großkredite unterscheiden. Beim bankaufsichtlichen Meldewesen haben sich einige Änderungen in den letzten Jahren ergeben – zum Leidwesen der Banken. Zudem sind die Änderungen noch nicht endgültig und es könnten noch weitere Neuerung in nächster Zukunft dazu kommen. Ein wichtiger Bestandteil der Neuerung ist die getrennte Definition der Kreditnehmereinheit. Bisher gab es für Millionen- und Großkredite nur eine einheitliche Definition. Jetzt werden die Großkredite in der europäischen Verordnung geregelt. Im Grunde soll die getrennte Definition die Bearbeitung erleichtern. Experten sind sich aber nicht einig, denn viele sind der Meinung, dass es keine Erleichterung darstellt, sondern nur mehr Arbeit macht. Der gesamte Datenbestand muss neu strukturiert werden und auch die Prozesse müssen neu erstellt, verarbeitet und gemeldet werden. Die Banken können sich die Arbeit nur erleichtern, indem die manuellen Vorgänge automatisiert werden.
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