Um einen Kreditantrag auf Basis der Rechtsvorschriften zu prüfen, müssen der Bank die erforderlichen Kreditunterlagen vorgelegt werden. Welche Kreditunterlagen über die Angaben des Antragstellers/der Antragsteller hinaus erforderlich sind, hängt von der Art des Kredits und der Rechtsstellung der Antragsteller ab.
Die Überprüfung von Antragstellern für Kredite wird im §18 KWG (Kreditwesengesetz) geregelt. Das Gesetz schreibt vor, dass sich die Bank „klares, zeitnahes und hinreichend verlässliches Bild über die wirtschaftliche Situation“ des Antragstellers macht. Auch während der Kreditlaufzeit sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer offenlegen zu lassen (§ 18 KWG), wenn der Kredit 10 % des haftenden Eigenkapitals. Gemäß § 25a KWG werden sich Kreditinstitute auch bei geringeren Kreditrahmen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers im Sinne einer ordnungsmäßigen Geschäftsführung offenlegen lassen. Das Kreditwesen wird in Deutschland von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen § 18 KWG werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 150.000 Euro geahndet. Die gesetzlichen Regelungen des § 18 KWG gelten für sämtliche Kreditinstitute in Deutschland. Sichergestellt werden soll, dass auf der Basis von sorgfältigen Überprüfungen der Bonität von Antragstellern Kreditausfälle vermieden bzw. auf wenige nicht voraussehbare Fälle reduziert werden.
Je nach Art des Kredits und des Antragstellers werden unterschiedliche Kreditunterlagen für die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gefordert. Besondere Bedingungen gelten u.a. für Anträge von Personalgesellschaften, Personenmehrheiten, Unternehmen mit Konzernzugehörigkeit und Unternehmen, die im Mehrheitsbesitz einer Person sind. Es gibt hier bestimmte Voraussetzungen, die den Verzicht auf die Offenlegung ermöglichen.
Inhalt
Kreditunterlagen für Verbraucherkredite
Verbraucherkredite sind neben den Autokrediten die häufigsten Kredite für Privatpersonen. Welche Kreditunterlagen erforderlich sind, ist dem Formular für den Kreditantrag bzw. die Kreditanfrage zu entnehmen. Zu den wichtigen, generell erforderlichen Kreditunterlagen gehören:
- Angaben zur Person wie im Personalausweis oder Pass
- Einzelner Antragsteller oder Ehepaar
- Angaben zum regelmäßigen Einkommen – Gehaltsbescheinigungen der letzten Monate, Rente …
- Nachweis eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses und des Arbeitgebers
- Laufende Verbindlichkeiten – weitere Kredite, Dispo,
- Ratenzahlungen, Baudarlehn usw.
- Kontodaten – Girokonto in Deutschland
Beim speziellen Autokredit kann noch die Hinterlegung des Fahrzeugbriefs gefordert werden. Von Fall zu Fall kann die Bank vom Antragsteller noch weitere Kreditunterlagen anfordern.
Einreichung der Kreditunterlagen bei der Bank
Wird der Kreditantrag in einer Filialbank persönlich gestellt, werden die erforderlichen Kreditunterlagen dort direkt eingereicht und anschließend von der Bank geprüft. Beim Online Kredit wird der Kreditantrag auf der Webseite der Bank ausgefüllt. Jeder Kreditanbieter stellt die Formulare den Antragstellern online zur Verfügung. Die Unterlagen können digital oder per Post übermittelt werden. Die Banken in Deutschland sind laut GwG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, bei jedem Antragsteller für einen Kredit eine Legitimationsprüfung durchzuführen.
Zugleich mit der Einreichung der Unterlager muss sich der Antragsteller identifizieren. Die Identifikation kann per PostIdent bei einer nahen Postdienststelle vorgenommen werden. Der Antragsteller reicht seine Kreditunterlagen direkt in Verbindung mit der Identifizierung per Personalausweis oder Pass ein. Eine weitere Möglichkeit für das PostIdent Verfahren ist die Legitimationsprüfung durch einen Postboten, dem die Unterlagen zum Versand übergeben werden.
Die Legitimation kann auch per Videoident Verfahren vorgenommen werden. Für die digitale Identifikation wird der Personalausweis oder Pass gescannt und zusammen mit den erforderlichen gescannten Kreditunterlagen der Bank online übermittelt. Personalausweise der neusten Generation, die bereits über eine Online-Funktion verfügen müssen sich eigens eingescannt werden.
Kreditunterlagen für ein Baudarlehn
Für eine private Immobilienfinanzierung sind umfangreichere Unterlagen vorzulegen als für den Verbraucherkredit. Wie bei jedem Kredit müssen auch hier alle Unterlagen zur Person, Einkommensnachweise, Nachweise des ungekündigten Arbeitsverhältnisses usw. eingereicht werden sowie die eigene Kontoverbindung.
Weitere Unterlagen für den Immobilienkredit können über den Bauträger oder Architekten bei einem Bauvorhaben, den Notar oder den Verkäufer erhalten werden.
- Bauplan
- Baubeschreibung
- Grundbuchauszug
- Umbauter Raum
- Vollständige Wohn- und Nutzfläche
- Kaufvertrag, Architektenvertrag
- Kostenaufstellung vom Architekten oder Bauingenieur abgezeichnet
- Grundriss, Berechnung der Wohnfläche
- Teilungserklärung beim Kauf eines Teilgrundstücks
- Katasterpapiere, Flurkarte
Welche Unterlagen speziell für das Immobilien-Darlehn angefordert werden, hängt davon ab, ob es sich um ein Bauvorhaben, den Kauf eines fertigen Hauses, den Kauf einer Wohnung oder ein Darlehn für die Sanierung eines Gebäudes handelt.
Überprüfung der Bonität anhand der Kreditunterlagen
Mit dem Eingang des Kreditantrags und der geforderten Unterlagen beginnt die Bank die Bonität des Antragstellers zu überprüfen. Dazu wird zusätzlich zu den eingereichten Kreditunterlagen auch bei Schufa eine Anfrage gestellt. Die Schufa-Auskunft informiert die Bank u.a. über das bisherige Zahlungsverhalten des Antragstellers (vorhergehende, angemahnte Zahlungsanfälle, Insolvenzen und mehr). Teils werden noch weitere Scores zur Prüfung der Bonität herangezogen, die vielfach als sehr zweifelhaft eingeschätzt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannten weichen Prüfdaten. So wird in manchen Fällen das Wohnumfeld des Antragstellers für die Einschätzung der Bonität anhand der jeweiligen Durchschnittsbonität mit herangezogen und ähnliche Kriterien.
Wahrheitspflicht bei der Einreichung der Kreditunterlagen
Der Antragsteller für einen Kredit oder ein Baudarlehn hat die Pflicht Unterlagen beizubringen, die keinen Zweifel an der Echtheit und Aktualität der Daten zulassen. Der Auskunft bei der Schufa muss der Antragsteller im Zuge der Antragstellung persönlich zustimmen. Unterbleibt die Zustimmung, wird von den Banken eine weitere Prüfung und die Aussicht auf einen Kredit abgelehnt. Ebenso wird ein Antrag negativ beantwortet, wenn die Kreditunterlagen unvollständig sind und trotz Aufforderung nicht vervollständigt werden oder wenn vorgelegte Personenpapiere wie Pass oder Personalausweis abgelaufen sind. Bei Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt der Kreditunterlagen können gerade bei den Online-Banken heute Kreditanträge sehr schnell geprüft werden. Einige Online-Banken werben sogar mit der Prüfung der Unterlagen und der Kreditauskunft innerhalb von 24 Stunden bis 48 Stunden.
Kreditantrag planen – Kreditunterlagen vorbereitend bereithalten
Wer Wert auf eine schnelle Überprüfung und eine schnelle Kreditauskunft legt, sollte die erforderlichen Kreditunterlagen bereits vor der Antragstellung bereithalten. Wichtig dafür ist, die vorhandenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen. Gehaltsnachweise und Kontoauszüge sollten zum Beispiel mindestens von den letzten drei Monaten vorliegen, ebenso Kontoauszüge, falls diese verlangt werden. Ebenso sollten Unterlagen zu Versicherungsunterlagen noch laufenden Krediten auf ihre Aktualität und Vollständigkeit überprüft werden. Sind für einen Kredit Sicherheiten erforderlich, müssen dazu die erforderlichen Belege vorliegen, zum Beispiel Grundbuchauszug, Kfz-Brief usw. Soll der Kreditantrag von mehreren Personen, zum Beispiel von beiden Ehepartnern gestellt werden, müssen von beiden Antragstellern vollständige Kreditunterlagen eingereicht werden. Sollte die Bank bei einer schwierigen Kreditsituation einen Bürgen vorschlagen, ist es von Vorteil, bereits im Vorfeld abzuklären, werden zur Bürgschaft bereit wäre.
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