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Was bedeutet Laufzeit?
Jeder Kredit hat eine vertraglich festgelegte Laufzeit. Diese beginnt mit der Auszahlung des Darlehnsbetrages und Endet mit dem Zeitpunkt der Vollständigen Rückzahlung. Die Laufzeit kann in der Regel frei gewählt werden, je länger sie gewählt, desto niedriger sind die monatlichen Raten. Innerhalb der Laufzeit, wird für ein Baudarlehen für einen bestimmten Zeitraum eine Zinsbindungsfrist vereinbart. Der Darlehensgeber garantiert für einen bestimmten Zeitraum einen festen Zinssatz, egal ob sich dieser in diesem Zeitraum erhöht oder niedriger wird. Die ermöglicht dem Kreditnehmer, dass dieser in diesem Zeitraum sehr gut planen kann.
Als Laufzeit wird bei einem Darlehen der Zeitraum von Vertragsbeginn des Darlehens bis zu seiner vollständigen Rückzahlung gesprochen. Die Laufzeit kann dabei frei gewählt werden, wobei sich bei längeren Laufzeiten auch niedrigere Raten ergeben. Innerhalb der Laufzeit wird häufig beim Baudarlehen noch eine Zinsbindungsfrist vereinbart. Diese besagt, dass der Zins von der Bank, also dem Darlehensgeber, über einen bestimmten Zeitraum garantiert wird. Die Laufzeit bei Hypothekendarlehen beträgt dabei in der Regel 30 Jahre. Durch die Änderung der Zinsen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist, wird das Darlehen zu diesem Zeitpunkt aber häufig gekündigt, da anderswo ein günstigeres Angebot gefunden wurde.
Unter Laufzeit versteht man die Dauer vom Beginn eines Kredits bis zu dessen endgültigen Tilgung. Er unterscheidet sich von der Zinsbindungsfrist dadurch, dass diese lediglich den Zeitraum benennt, für den die vereinbarten Konditionen Anwendung finden.
Der Gesamtzeitraum zwischen Kreditgewährung und der kompletten Begleichung des Kredites.
Die Laufzeit stellt die Zeitspanne dar, über welche die Rückzahlung der Kreditsumme erfolgt. Dabei muss die Laufzeit nicht identisch mit dem Tag der vollständigen Tilgung des Darlehens sein, sie kann auch recht unterschiedliche Werte annehmen – je nach dem um welche Art von Kredit es sich handelt. Die Laufzeit eines Kredites wird bereits bei der Kreditvergabe festgelegt. Allerdings handelt es sich um eine statische Größe, sie kann während der Frist auch immer wieder angepasst und an den aktuellen Bedingungen ausgerichtet werden. Die Laufzeit ist auch abhängig von der Höhe der Kreditsumme und den angesetzten Tilgungsraten.
Beginn der Laufzeit
Die Laufzeit beginnt in der Regel mit dem Monat zu laufen, in welchem die erste Rate zur Zahlung seitens des Kreditnehmers angewiesen wird. Ab diesem Moment gilt sie über die gesamte vereinbarte Zeitspanne. Eventuell tilgungsfreie Phasen zählen dabei nicht zur Laufzeit, denn hier werden keine Kreditraten gezahlt, sodass es durch eventuell für diesen Zeitraum anfallende Zinsen, noch zu einer Erhöhung der Summe kommt.
Ende der Laufzeit
Das Ende Laufzeit stellt den Moment dar, an dem der Kunde die letzte Kreditrate zur Zahlung angewiesen hat. Mit dieser ist für gewöhnlich das Darlehen getilgt, sodass der Kunde eine vollständige Rückzahlung erreicht hat. Allerdings gibt es zu diesem Zeitpunkt sehr abweichende Werte, denn die das Ende der Laufzeit kann auch durch andere Umstände gekennzeichnet sein.
Ablauf der Zinsbindungsfrist
Das Ende einer Laufzeit kann auch mit dem Ablauf der Zinsbindungsfrist gegeben sein. Die ist vor allem bei Immobiliendarlehen der Fall, denn hier muss nun eine Anschlussfinanzierung verhandelt werden. Da es sich dabei um einen neuen Vertrag handelt, ist die Erstlaufzeit in der Regel beendet. An dieser Stelle können alle Konditionen noch einmal neu festgelegt werden, sodass durch veränderte Ratenhöhen auch die Laufzeit einer Neugestaltung unterlegen sein kann.
Erhöhung oder Senkung der Raten
Viele Banken bieten inzwischen die Möglichkeit, die Raten zu erhöhen oder diese während der Laufzeit zu senken, sollten sich die finanziellen Verhältnisse verändern. Durch entsprechende Anpassungen kommt es dann ebenfalls zu einer Veränderung der Laufzeit, sodass diese zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt beendet sein kann.
Aussetzung der Laufzeit
In manchen Fällen kann die Laufzeit unter Umständen auch ausgesetzt werden. Dies bedeutet, dass für eine gewisse Frist keine Raten gezahlt werden müssen. Diese Aussetzung der Zahlungen verlängern die Laufzeit nicht, schieben diese aber um die Anzahl an Monaten nach hinten, für die keine Geldbeträge geflossen sind. Wird also eine Aussetzung von sechs Monaten durchgeführt, wobei diese im Januar stattfindet, müssen die Raten erst ab Juli wieder gezahlt werden. Dabei werden an die bisher festgelegte Laufzeit weitere sechs Monate angeschlossen.
Laufzeit bei Mini- und Kleinkrediten
Einen großen Unterschied zu regulären Krediten stellen die Laufzeiten von Kleinkrediten dar. Diese werden zum Teil nur über wenige Monate oder gar Wochen geschlossen. Minikredite müssen zum Teil innerhalb Monatsfrist zurückgezahlt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Diese Laufzeiten kommen daher zustande, da es sich in der Regel um recht überschaubare Summen handelt, die in kurzer Zeit getilgt werden können. Auf diese Weise können auch die Zinszahlungen sehr moderat gehalten werden.
Laufzeit bei Großkrediten
Die Laufzeit bei Großkrediten kann sehr variabel ausfallen. Hier unterscheidet man in der Regel zwischen Darlehen für Unternehmen und Darlehen für Privatpersonen. Unternehmen vereinbaren in der Regel kürze Laufzeiten bei deutlich höheren Tilgungsraten. Hierdurch können auch massive Kredit im mehrstelligen Millionen-Bereich noch in einer angemessenen Frist zurückgezahlt werden.
Bei Privatpersonen sind derartige Summen eher die Ausnahme Großkredite werden hier auf eine sehr lange Laufzeit vergeben, die sich zum Teil auch auf über 50 Jahre erstrecken kann. Dies hält die Raten gering und Bezahlbar, sodass ein kontinuierliche Tilgung erreicht werden kann. Großkredite mit entsprechenden Laufzeiten sind in der Regel an Enge Konditionen gebunden, bei denen auch die Bonität eine bedeutende Rolle spielt.
Laufzeit bei Privatkrediten
Anders als bei Bankdarlehen, bei denen in den Verträgen zwangsläufig eine Laufzeit benannt werden muss, gestalten sich die Laufzeitregelungen zwischen Privatpersonen deutlich anders. In der Regel kann hier ein Kredit auf unbestimmte Zeit vergeben werden, ohne das dabei der Anspruch auf die Rückzahlung durch eine Frist erlischt. Lediglich der Verzicht würde hier unweigerlich zu einem Verlust der Ansprüche führen, dieser muss in der Regel dann aber auch schriftlich erklärt werden.
Somit kann die Laufzeit zwischen zwei Privatpersonen beliebig ausgelegt werden, was die Rückzahlung des Betrages auch in unregelmäßigen Abständen erlaubt. Einzig Ausnahme stellt hier der Umstand dar, wenn zwischen beiden ein spätester Termin genannt wurde, bis zu dem der vollständige Betrag zurückgezahlt werden muss. Dieser Zeitpunkt entspricht dann nach rechtlichen Gesichtspunkten der Banklaufzeit und ist verbindlich. Dies haben diverse Urteile zur Problematik ergeben. Lediglich im gegenseitigen Einverständnis kann ein entsprechender Termin dann aufgehoben oder weiter hinausgeschoben werden.
Es ist unbedingt zu beachten, dass wenn bei einem Privat-Kredit keine Laufzeit angegeben wurde und auch sonst keine Schriftlichen Konditionen festgehalten sind, dieser dann nicht mehr eingefordert werden kann, wenn nicht binnen drei Jahren mindestens eine Erinnerung an die Rückzahlung erfolgt.
Laufzeit bei Auslandskrediten
Bei Auslandskrediten gelten immer die Regelungen des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat, die den Kredit vergeben hat. Daher können Laufzeitreglungen deutlich von den hiesigen Vorschriften abweichen.
Grundsätzlich gelten im inneuropäischen Zahlungsverkehr – also innerhalb der Euro-Zone – die gleichen Gesetzmäßigkeiten, wie dies in Deutschland der Fall ist. Daher können Banken, die einen Kredit in diesem Bereich offerieren, auch immer auf die deutsche Gesetzgebung zurückgreifen und die Einhaltung der entsprechenden Laufzeit fordern.
Außerhalb der Eurozone gibt es nur sehr wenige zwischenstaatliche Regelungen, die die Laufzeit von Krediten betreffen. Ist hier jeder Fall also gesondert zu betrachten. Tatsächlich ist es im Bereich der Privatkredite aber eine Seltenheit, dass Menschen hierzulande vor dort einen Kredit aufnehmen. Somit treffen die entsprechenden Regelungen meist nur bei Firmen zu, die zwischenstaatliche Geschäfte abwickeln.
Laufzeitüberziehung
Die Laufzeitüberziehung tritt dann ein, wenn trotz konkreter Zahlungsziele, die letzte Rate nicht das Ende der Zahlungen darstellt. Dies kann zum Beispiel dadurch hervorgerufen werden, dass während der regulären Zahlungen ein Verzug aufgetreten ist, der im Nachhinein noch ausgeglichen werden muss. Für die Laufzeitüberziehung können erhöhte Zinssätze aufgrund anfallender Verwaltungsgebühren erhoben werden.
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