Was ist die Legitimationsprüfung?
Bevor ein Vertrag vom Kunden unterschrieben wird, muss sich dieser legitimieren und seine Zeichnungsberechtigung durch Personalausweis, Reisepass, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung belegen.
Beim Abschluss eines Kreditvertrages nimmt die Bank immer auch eine Legitimationsprüfung vor. Sie prüft in diesem Zusammenhang, ob die im Antrag genannte Person auch tatsächlich Antragsteller ist. Zudem muss die Bank darlegen, mit welchen Personen sie Geschäfte abwickelt und Kreditverträge eingeht. Diese Verpflichtung besteht sowohl aus der Abgabenverordnung wie auch aus dem Geldwäschegesetz. Wird der Kredit in einer Filialbank aufgenommen, kann die Legitimationsprüfung direkt vor Ort im Rahmen des Beratungsgesprächs vorgenommen. Die Bank lässt sich hierzu einen aktuellen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen und erfasst die Daten in ihren Systemen. In der Regel werden die Ausweise auch kopiert, um später hierauf zurückgreifen zu können. Anders als bei Filialbanken ist eine Legitimationsprüfung bei Direktbanken mit erhöhtem Aufwand verbunden. Da die Institute ausschließlich über das Internet bzw. das Telefon agieren, bekommen sie ihre Kunden meist nie zu Gesicht. Doch auch sie müssen darlegen, wer Vertragsinhaber ist und wer gegenüber der Bank als Kunde auftritt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Legitimationsprüfung die Feststellung der Identität von Personen verstanden. Die Legitimationsprüfung ist ein allgemein bekanntes Verfahren aus der Kreditwirtschaft. Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet jeden ihrer neuen Kunden bei der Eröffnung von Konten, Depots oder Schließfächern zu identifizieren. Gemäß § 154 AO muss sich ein Kreditinstitut Gewissheit über ihren Kunden und die Anschrift des Verfügungsberechtigten verschaffen und die Angaben in geeigneter Form in ihren Unterlagen festhalten. Weitere Regelungen zur Legitimationsprüfung finden sich im seit 1993 geltenden Geldwäschegesetz. Alle Verpflichteten nach dem GwG (z.B. Banken, Steuerberater, Immobilienmakler, etc.) haben gemäß § 10 GwG die Pflicht zur Identifizierung ihrer Vertragspartner, bzw. der wirtschaftlich Berechtigten, die dahinter stehen.
Der Begriff umfasst auch die Unterschriftsprüfung auf Urkunden oder sonstigen Schriftstücken. Die Prüfung der Echtheit von Unterschriften erfolgt dabei durch Abgleich der auf den Urkunden oder sonstigen Schriftstücken geleisteten handschriftlichen, eigenhändigen Namenszeichnung, mit der auf einem geeigneten Legitimationspapier hinterlegten Unterschrift. In Deutschland sind dazu Personalausweis und Reisepass mit Wohnsitzbestätigung geeignet, da diese Dokumente alle für die Legitimation erforderlichen Personenangaben wie Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift enthalten. Führerscheine, Betriebsausweise oder andere Dokumente, wie z.B. Meldebescheinigungen, sind für eine gültige Legitimationsprüfung in der Regel nicht geeignet und werden meistens auch nicht akzeptiert.
Die notarielle Beglaubigung ist eine spezielle von Notaren durchgeführte Legitimationsprüfung. Mit ihr wird bestätigt, dass die Unterschrift des Unterzeichnenden in Gegenwart eines Notars zum angegebenen Zeitpunkt vollzogen worden ist und dass die im Beglaubigungsvermerk namentlich aufgeführte Person und der Unterzeichnende identisch sind. Diese Art der Legitimationsprüfung kommt überwiegend im Vertragsrecht bei Beurkundungen zur Anwendung.
Die für juristische Personen ebenfalls vorhandene Legitimationspflicht erfolgt mittels Handelsregister, Vereinsregister oder ähnlicher anerkannte Auszüge.
Im Geldwäschegesetz § 8 Abs. 2 Satz 1 werden noch weitere Angaben für eine Legitimationsprüfung gefordert. Festzuhalten sind danach auch die ausstellende Behörde, die Art des vorgelegten Dokuments (z. B. Personalausweis, etc.) und die Ausweisnummer. Die zur Identifizierung vorgelegten Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Legitimationsprüfung noch gültig sein. Das GWG nennt auch noch weitere gültige Legitimationspapiere, wie zum Beispiel Geburtsurkunden, Kinderausweise, Diplomatenpässe, sowie Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung.
Im Rahmen einer Legitimationsprüfung sind grundsätzlich folgende Angaben zu überprüfen: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit. Das GwG sieht dabei die Überprüfung zwingend anhand eines gültigen Lichtbildausweises vor.
Es exitieren verschiedene anerkannte Verfahren für eine Legitimationsprüfung. Das Standardverfahren erfordert persönliche Anwesenheit unter Vorlage eines geeigneten Ausweispapieres. Bei dem mittlerweile insbesondere bei Kreditinstituten angewandten Postident-Verfahren, wird die Legitimationsprüfung durch Mitarbeiter der deutschen Post AG vorgenommen. Die Überprüfung der Unterschrift und der Identität erfolgt direkt in einer Postfiliale. Die Bank versendet auf Antrag an einen Neukunden zusammen mit den Unterlagen zum Kredit- oder Kontoantrag, einen sogenannten Postident-Coupon. Mit dem unterschriebenen Antrag, dem Postident-Coupon und einem gültigen Ausweispapier geht der Kunde anschließend in eine Postfiliale, in der ein Mitarbeiter der Post die Identität überprüft. Neben dem Namen und der Person, werden dabei auch die Adressdaten des Antragstellers auf Gültigkeit überprüft.
Nach erfolgreicher Prüfung bestätigt die Post die Identität der auftretenden Person und leitet alle Unterlagen an die Bank weiter. Das Postident-Verfahren eignet sich daher insbesondere auch für Direktbanken, da diese ja keine Filialen unterhalten die ein Kunde persönlich aufsuchen könnte. Nicht nur Banken nutzen dieses Verfahren. Auch Mobilfunkanbieter nutzen die Möglichkeit der Identifizierung und Legitimation per Post, bei Onlineabschlüssen von Verträgen.
Ein noch einfacheres, anerkanntes Legitimationsverfahren ist das VideoIdent-Verfahren. Der Kunde muss seine Wohnung überhaupt nicht mehr verlassen. Er bestätigt seine Identität online per Webcam. Dieses Verfahren erfordert daher einen Computer, Laptop, Tablet, etc. mit einer Webcam. Bekannte Anbieter für dieses Legitimationsverfahren sind das Verbraucherportal Verivox, oder die WebID Solutions GmbH (Berlin) und die IDnow GmbH (München).
Beim VideoIdent-Verfahren kann der Kunde auf der Webseite des Anbieters einen Video-Chat starten. Er wird von einem Mitarbeiter des Anbieters durch das nur wenige Minuten dauernde VideoIdent-Verfahren geleitet. Für die Identifizierung muss der Kunde ein gültiges Ausweispapier vor die Kamera halten. Benötigt wird dazu aber ein Ausweispapier mit optischen Sicherheitsmerkmalen (Hologramm). In Deutschland verfügen nur der Personalausweis oder Reisepass über diese Merkmale. Nach erfolgreicher Durchführung der Online-Legitimation, erhält der Kunde per SMS oder E-Mail eine TAN-Nummer, die er abschließend eingeben muss. Damit ist seine Identität bestätigt und das Online-Legitimationsverfahren beendet. Abschließend sei noch erwähnt, das für dieses Verfahren einige technische Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Der Internetbrowser sollte z.B. WebRTC unterstützen. Mozilla Firefox bietet z.B. diese Funktionalität. Die Lichtverhältnisse und Bildübertragung müssen für eine Videoerkennung ausreichen. Die sprachliche Kommunikation muss störungsfrei ablaufen. Die Video-Chat-Software muss über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verfügen. Ist dies alles der Fall, steht einer Online-Identifizierung nichts mehr im Wege.
Für alle Legitimationsverfahren gibt es aber die gleiche Grundbedingung. Es ist zwingend erforderlich ein gültiges Ausweispapier vorzuzeigen.
Die Möglichkeiten der Legitimationsprüfung bei Direktbanken
Direktbanken haben daher verschiedene Möglichkeiten genutzt, die Legitimationsprüfung durchzuführen. Das klassische System ist das Post-Ident-Verfahrenin einer Filiale der Deutschen Post AG. Der Kunde legt hier in der Filiale den Ausweis vor, der Postmitarbeiter nimmt die Daten auf und bestätigt gegenüber der Bank, dass der Kunde tatsächlich vor Ort war. Die Prüfung wird nun noch eigenhändig unterschrieben, sodass auch ein Abgleich der Unterschriften möglich ist. Als Alternative zu diesem Verfahren wurde in den vergangenen Monaten vielfach die Online-Legitimation eingeführt. Mit ihr ist es möglich, die Ausweisdaten nach Eingabe via Webcam überprüfen zu lassen. Ein Mitarbeiter der Bank prüft hier über die Kamera, ob der Ausweis echt ist und ob die Daten überein stimmen. Ist dies der Fall, wird eine PIN-Nummer erstellt, die eine weitere Bearbeitung des Antrages ermöglicht. Letztlich kann die Legitimationsprüfung auch mit Hilfe des neuen Personalausweiseserfolgen, dieser muss zuvor allerdings entsprechend freigeschalten werden.
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