Zu den Abschreibungsmethoden gehört auch die Leistungsabschreibung. Sie gehört zur planmäßigen Abschreibung im Sinne von § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuches. Interessant ist, dass bei dieser Form sich die Abschreibungsbeträge im jeweiligen Geschäftsjahr entsprechend der in Anspruch genommenen Leistung berechnen. Hierzu gehören zum Beispiel die Arbeitsstunden, die Maschinenstunden oder die produzierte Stückzahl. Auch die verbrauchten Kilometer gehören zur Leistungsabschreibung. Insoweit variieren die Abschreibungsbeträge über die jeweilige Nutzungsdauer und sind daher nicht gleich. So werden Unternehmen mit Mehrschichtbetrieb stärker belastet, als Unternehmen mit einem Einschichtbetrieb. Die Erträge aus Umsatz und Aufwendung aus diesen Abschreibungen laufen in diesem Fall parallel. Die Leistungsabschreibung ist steuerlich zulässig bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Diese müssen aber wirtschaftlich begründet sein und den tatsächlichen Verschleiß aufweisen. Nach § 7 Abs. 1 Satz 6 des Einkommensteuergesetztes muss der Leistungsverbrauch nachgewiesen werden.
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Beispiel einer Leistungsabschreibung
Die Heinrich Meier GmbH kauft am 01. Januar 2019 einen neuen Transport-Lkw an. Dieser kostet netto 100.000 Euro. Experten des Unternehmens schätzen, dass dieser Lkw etwa 200.000 km zurücklegen kann, bevor dieser verschrottet werden muss. In diesem Fall soll die Leistungsabschreibung nach der zurückgelegten Kilometerzahl erfolgen. Als Richtwert werden für den Abschreibungsbetrag 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet. Dies ergibt sich auf einfache Weise durch Division der 100.000 Euro Anschaffungskosten geteilt durch 200.000 km.
Wird der Lkw im 1. Geschäftsjahr 80.000 km gefahren, dann ergibt sich hieraus eine Leistungsabschreibung in Höhe von 40.000 Euro. Der Buchwert am Ende des 1. Geschäftsjahres beträgt in diesem Fall noch 60.000 Euro. Werden im 2. Geschäftsjahr 60.000 km zurückgelegt, dann entspricht dies einer Leistungsabschreibung von 30.000 Euro, sodass am Ende des Jahres noch ein Buchwert von 30.000 Euro übrigbleibt.
Die ungeeignete Leistungsabschreibung
In der Annahme, dass zum 01. Januar 2019 ein neuer Lkw für 100.000 Euro angeschafft wird, kann eine Leistungsabschreibung nicht erfolgen, wenn der Lkw gar nicht gefahren wird. Dennoch muss der Unternehmer mit einer jährlichen Wertminderung rechnen, da zum Beispiel nach 5 Jahren das Fahrzeug durch den Zeitablauf wesentlich weniger wert ist. Eine Leistungsabschreibung kann hier zu keinem besseren Ergebnis führen, da der Lkw keine Kilometerleistung erbracht hat.
Eine Lösung für eine solche Nichtnutzung wäre aber die außerplanmäßige Abschreibung.
Die Leistungsabschreibung wird nur selten angewandt
Wer sich die vorgenannten Beispiele näher ansieht, der wird feststellen, dass die Leistungsabschreibung sehr umständlich ist. Sie wird daher aus praktischen Gründen in der Wirtschaft nur sehr selten angebracht. Die verbrauchten Leistungseinheiten müssen jährlich immer wieder neu berechnet werden, sodass viele Unternehmen lieber zu den anderen Abschreibungsmethoden greifen.
Vorteile der Leistungsabschreibung
Die Leistungsabschreibung ist wirtschaftlich immer dann begründet, wenn die Leistung eines Wirtschaftsgutes erheblich schwankt und der Verschleiß hierbei wesentliche Unterschiede aufweist. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass für die Leistungsabschreibung der Umfang der Leistung auf jedes Wirtschaftsjahr getrennt nachgewiesen werden muss. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass es bei der Leistungsabschreibung in der Höhe keine Beschränkungen gibt. Unternehmer wählen in Ausnahmefällen diese Abschreibungsmethode, wenn feststeht, dass diese zum Beispiel steuerlich günstiger als eine lineare Abschreibung ist.
Grundsätzlich kann die Leistungsabschreibung als Alternative zur linearen Abschreibung angesehen werden. Diese erfolgt daher nicht nach der Kalenderzeit, sondern nur nach Maßgabe der Inanspruchnahme oder auch Substanzverringerung eines Betriebsmittels. Im Gegensatz zur zeitlichen Abschreibung gehört die Leistungsabschreibung zu den variablen Kosten. Sie wird daher immer dann bevorzugt, wenn der Gebrauchsverschleiß als Abschreibungsursache überwiegt.
Die Kombination der Leistungsabschreibung mit der linearen Abschreibung
Nach dem Handelsrecht ist eine Leistungsabschreibung uneingeschränkt möglich. Dabei muss jedoch zuvor eine Schätzung über das Nutzungspotenzial vorgenommen werden, was nicht immer möglich ist. Die Leistungsabgabe spielt in diesem Fall eine wichtige Rolle bei der Leistungsabschreibung. Darüber hinaus werden auch andere Verzehrursachen wirksam. Hierzu gehört unter anderem auch der Zeitverschleiß. In diesem Fall darf die Leistungsabschreibung mit der linearen Abschreibung kombiniert werden. Hierzu sind jedoch die Anteile des Gebrauchsverschleißes und des Zeitverschleißes genau am Wertverzehr zu schätzen. Hierbei werden die Anschaffungskosten entsprechend dem Verhältnis aufgeteilt. Die Abschreibung des Wirtschaftsgutes erfolgt getrennt nach beiden Abschreibungsmethoden. Die Summe der Leistungsabschreibung und der linearen Abschreibung ergibt dann insgesamt die jeweilige Abschreibung des Wirtschaftsgutes für das betreffende Jahr.
Da diese Erfassung sehr aufwändig ist, werden in der Kostenrechnung die Leistungsabschreibungen häufig nach Leistungsgrad in Form von Bezugsgrößen pro Produkteinheit errechnet. Liegen jedoch frei verfügbare Produktionsfaktoren vor, dann ist der Leistungserfolg gleich null.
Die Leistungsabschreibung gibt es auch im Sinne einer Leistungsmengenabschreibung oder auch als mengenorientierte Abschreibung. Diese basiert auf der Hypothese, dass der Verbrauchsverschleiß sowie der Gebrauchsverschleiß von Produktionsmaschinen in erster Linie durch die Mengeneinheiten hervorgerufen wird. In vielen Betrieben werden auf den Maschinen die gleichen Verschleißanteile über einen bestimmten Zeitraum festgestellt. Insoweit ergibt sich eine periodische Abschreibung aus der Stückzahl der in der bezeichneten Periode hergestellten Produkte. Eine Leistungsabschreibung auf Basis der Stückzahl ist recht aufwändig. Daher erfordert eine solche Abschreibung immer hohe Verwaltungskosten. Diese sind höher als bei einer zeitabhängigen Abschreibung.
Die Berechnung der Leistungsabschreibung
Bei einer sehr hohen Leistung kann die Leistungsabschreibung dazu führen, dass die Abschreibung in den ersten Jahren deutlich höher ist als bei der linearen Abschreibung. Eine Berechnung ist nur möglich, wenn die folgenden Werte im Vorfeld ermittelt werden können:
- die Nutzungsdauer
- die voraussichtliche Gesamtleistung
- die tatsächliche Leistung in jedem Jahr
Die sogenannten Leistungseinheiten, zu denen die tatsächliche Leistung gehört können und werden nicht im Vorfeld geschätzt. Grundlage für die Berechnung der Leistungsabschreibung ist immer die tatsächliche Leitung in dem jeweiligen Jahr. Dabei wird die geschätzte Leistung mit der tatsächlichen Leistung verglichen. Sollte eine Maschine in die Leistungsabschreibung fallen, dann kommen die voraussichtlichen Arbeitsstunden für eine Produktionseinheit mit in die Rechnung und dann entsteht die gesamte Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer selber kann nicht verändert werden, egal wie hoch die Beanspruchung oder die KM-Leistung ist. Bei einem LKW zum Beispiel liegt die amtliche Nutzungsdauer bei etwa 9 Jahren. Es spielt aber keine Rolle, ob es sich um einen Schwerlaster oder einen Kleintransporter handelt. Bei einem LKW kann keine einheitliche Gesamtkilometerleistung festgelegt werden, denn je nach Modell kann die Laufleistung sehr unterschiedlich ausfallen.
Warum eine Leistungsabschreibung machen?
Die Leistungsabschreibung kann dafür sorgen, dass der Vermögenswert gemindert werden kann. Gerade Selbstständige und Unternehmen sollten gewisse Vermögensgegenstände in der Abschreibung geltend machen, denn die steuerlichen Vorteile sind eindeutig. Neben dem Sparen bei der jährlichen Einkommenssteuer spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle, warum eine Leistungsabschreibung Sinn macht:
- Die Zeit
Wertgegenstände können mit der Zeit altern und der Verschleiß macht sich deutlich. - Der Verbrauch
Wertgegenstände können durch den Gebrauch mit Abnutzungsspuren behaftet werden. - Die Wirtschaft
Die Nachfrage oder der technische Fortschritt ändert sich. - Das Recht
Schutz- und Nutzungsrechte laufen ab. - Die Witterung
Schäden durch Frost oder Rostbildung bei Regen gehören zu den Witterungsproblemen.