Bei einem Lieferantendarlehen gewährt ein Produzent oder Handelsunternehmen seinem Kunden ein großzügiges Zahlungsziel. Handelt es sich beim Kunden um eine Privatperson, spricht man eher von einem Kundendarlehen. Der Begriff Lieferantendarlehen dagegen ist eher im B2B-Geschäft üblich, wenn also zwei Unternehmen oder Organisationen miteinander ein Geschäft abschließen. Davon aber abgesehen sind Lieferanten- und Kundendarlehen von ihrem Grundprinzip her exakt das Gleiche.
Inhalt
Vom Unterschied zwischen Lieferantendarlehen und Lieferantenkredit
Anders als der auf kurzfristige Kredite ausgelegte Lieferantenkredit ist ein Lieferantendarlehen stets langfristiger Natur. Allerdings gibt es keine präzise, zeitliche Frist, ab wann ein Lieferantenkredit als Lieferantendarlehen zu bezeichnen ist. Man spricht in der Regel von einem Lieferantendarlehen, wenn das Zahlungsziel für eine erhaltene Ware 14 Tage übersteigt. Eine Gemeinsamkeit haben jedoch sämtliche Lieferantendarlehen: die damit erworbenen Produkte stehen bis zur vollständigen Zahlung unter Eigentumsvorbehalt. Dies bedeutet, die Ware gehört bis dahin dem Verkäufer, der Erwerbende wird also erst nach vollständiger Kaufpreisentrichtung alleiniger Eigentümer der entsprechenden Ware und sobald der Käufer gegen die Darlehensbestimmungen verstößt, kann der Verkäufer die Ware zurückfordern. Der Verkäufer sichert sich auf diese Weise gegen ein etwaiges Ausfallrisiko ab. Insbesondere bei höheren Darlehenssummen verlangen viele Kreditgeber daher auch zusätzliche Sicherheiten, etwa Bankbürgschaften oder Grundpfandrechte.
Von kurz- und langfristigen Lieferantendarlehen
Lieferantendarlehen werden in kurz – und langfristige unterteilt. Von einem kurzfristigen Lieferantendarlehen spricht man in der Regel, wenn die erhaltene Ware nach 14 bis 30 Tagen bezahlt werden muss. Übersteigt die Zahlungsfrist diesen einmonatigen Zeitraum, so handelt es sich um ein langfristiges Lieferantendarlehen.
Zahlungsfristen und Skonti bei kurzfristigen Lieferantendarlehen
Bei kurzfristigen Lieferantendarlehen muss die Zahlung oftmals innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen, beispielsweise zwischen 30 und 60 Tagen. Oftmals ist es für den Käufer hier vorteilhaft, die Zahlung so früh wie möglich durchzuführen, denn kurzfristige Lieferantendarlehensverträge enthalten oftmals Skonti, (nicht selten im Kleingedruckten), die umso höher ausfallen, je schneller der Käufer innerhalb oder gar vor dem dort genannten Zahlungszeitraum bezahlt. Üblich sind – je nach Gesamtsumme – Skonti in Höhe von einem bis drei Prozent. Oftmals liegt der Skontozinssatz sogar darüber. Nicht zuletzt aufgrund der derzeit extrem niedrigen Kreditzinsen könnte es also für den Käufer finanziell vorteilhaft sein, extra einen Kredit aufzunehmen, um mit diesem das kurzfristige Lieferantendarlehen möglichst frühzeitig zu tilgen. Dazu ein kleines Rechenbeispiel: erhält der Käufer 2 Prozent Skonto dafür, dass er eine Ware 30 Tage früher bezahlt, so entspricht dies einem Jahreszins von 24 Prozent – und dies übersteigt den Jahreszinssatz jedes Kreditvertrags um ein Vielfaches.
Nutzen und Besonderheiten langfristiger Lieferantendarlehen
Langfristige Lieferantendarlehen werden zumeist nur an Geschäftskunden vergeben und sind bei diesen insbesondere bei der Anschaffung teurer und langlebiger Investitionsgüter beliebt. Auf diese Weise lässt sich der Anschaffungspreis auf die gesamte Laufzeit des erworbenen Gutes aufteilen. Dies ist eine finanziell, buchhalterisch und steuerlich überaus sinnvolle Vorgehensweise, die zugleich eine nachhaltige Absatzfinanzierung darstellt. Insbesondere Unternehmen mit geringer Finanzkraft profitieren von dieser Darlehensvariante, denn es kann dadurch mit geringem Eigenkapitaleinsatz in Betriebsmittel investieren, welche seine Umsätze sofort erhöhen. Nicht selten wird auch ein eigentlich kurzfristiges Lieferantendarlehen in ein langfristiges umgewandelt. Die meisten langfristigen Lieferantendarlehensverträge sehen neben diversen, individuellen Sonderbedingungen auch die Möglichkeit einer Tilgungsstreckung gegen geringes Aufgeld vor.
Lieferantendarlehen – sehr beliebt in der Gastronomie
Besonders beliebt sind langfristige Lieferantendarlehen im gastronomischen Bereich. Notwendige Restaurant-Einrichtungen und -Ausstattungen wie etwa
- Tische und Stühle
- Geschirr (z.B. Lampen, Gläser, Besteck)
- Zapfanlage und andere technische Einrichtungen
- Dekoration
- Firmenschild
- Sonnenschirme
- Servietten
werden in Deutschland oftmals von Brauereien finanziert oder gestellt. Das Restaurant schließt dafür im Gegenzug mit dem Gastronomen einen langfristigen Bierliefervertrag ab. Es handelt sich letztlich hierbei um einen langfristigen Lieferantenkredit, denn die Einrichtungskosten holt sich die Brauerei über den Bierpreis im Laufe mehrerer Jahre wieder zurück. Der Vorteil der Brauerei besteht natürlich darin, dass sie damit einen Kunden langfristig an sich bindet. Es handelt sich aus ihrer Sicht also um eine Absatzfinanzierung.
Lieferantendarlehen aus der Sicht eines Gastronomen
Für Gastronomen ist die Aufnahme eines Lieferantendarlehens häufig sehr sinnvoll. Denn die Einrichtung eines Restaurants ist unverhältnismäßig teuer und gerade kleine oder angehende Gastronomen haben es mangels Sicherheiten oftmals sehr schwer, von der Bank einen Kredit zu bekommen. Aus Sicht des Gastronomen ist also das Lieferantendarlehen eine Alternative zum ansonsten unumgänglichen Bankdarlehen. Allerdings sollte der Gastronom vor Abschluss eines solchen Vertrags – der ihn schließlich auf lange Jahre an eine Brauerei kettet – insbesondere auf zwei Aspekte achten
- Kann er bei realistischer Betrachtung des Marktumfelds die vertraglich vereinbarte Menge an Bier wirklich auf Dauer absetzen? Ein kluger Gastronom sollte daher versuchen, sich zur Abnahme einer möglichst kleinen Biermenge zu verpflichten. Nachträglich erhöhen – falls dies nötig sein sollte – lässt sich die Bierlieferung in den allermeisten Fällen ohne jegliches Problem.
- Handelt er sich mit einem solchen Vertrag eventuelle Einkaufsnachteile ein? Müsste er also für das gelieferte Bier einen höheren Preis zahlen als auf dem freien Markt und entspricht der zu zahlende Bierpreis auch der Produktqualität?
Das Lieferantendarlehen – Pro und Contra
Insbesondere für kleinere bis mittlere Unternehmen sind Lieferantendarlehen sinnvoll, und zwar aus folgenden Gründen:
- Weder Vorkasse noch Nachnahme.
- die Liquidität des Unternehmens bleibt gewahrt, nur ein geringer Eigenkapitaleinsatz ist erforderlich.
- Warenbestellmengen lassen sich an die aktuelle Nachfrage anpassen.
- Bei Lieferantendarlehen ist das Skonto bereits eingepreist, selbst wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wird. Sie sollten stets nach dem Skonto fragen, wenn Sie beispielsweise einen Haushaltsgegenstand auf Rechnung kaufen.
Negativ bei einem Lieferantendarlehen ist dagegen
- Der Käufer bindet sich langfristig an den Verkäufer.
- Auf die eine oder andere Weise wird der Lieferantendarlehensnehmer Einkaufsnachteile – die nicht immer offensichtlich sind – in Kauf nehmen müssen.
- Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen zeitweise nicht vollständig oder fristgerecht nachkommt, könnte der Verkäufer sein unter Eigentumsvorbehalt stehendes Produkt zurückverlangen.
- Bei langfristigen Lieferantenverträgen müssten Zinsen bezahlt werden – wenn sie nicht vertraglich ausgewiesen werden, sind sie in der Regel bereits eingepreist.
Tricks und Tücken bei den Zinsen
Die Zinsen bei Lieferantendarlehen fallen zwar in der Regel deutlich niedriger aus als etwa bei einem Ratenkauf. Manchmal jedoch übersteigt der Zinssatz eines solchen Lieferantenvertrages den üblichen Bankzinssatz bei Weitem und erfüllt sogar den strafrechtlich relevanten Tatbestand des Wuchers. Auch wird der Zinssatz in den Verträgen nicht immer explizit ausgewiesen. Der Darlehensnehmer sollte daher darauf bestehen, dass der Vertrag den effektiven Zinssatz präzise benennt. Aber nicht alle Lieferantendarlehensverträge sehen eine bankübliche, „normale“ Verzinsung vor. Bei dem zuvor beschriebenen Brauerei-Beispiel verstecken sich die Kreditzinsen vielleicht einer übermäßig hohen garantierten Bierabnahmemenge oder in einem überhöhten Bierpreis.
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