Hinter der Abkürzung LV verbirgt sich die Lebensversicherung. Hierunter werden alle Versicherungen verstanden, die Risiken wie Invalidität und Tod absichern. Ebenso gehören hierzu sämtliche Versicherungen, die einer privaten Altersvorsorge dienen. Generell handelt es sich bei einer LV um eine Individualversicherung. Hiermit werden die wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der möglichen Lebensdauer des Versicherten abgesichert. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn ein bestimmter Zeitpunkt im Erleben (Erlebnisfall) erreicht wird oder bei Tod des Versicherten (Todesfall). Eine Lebensversicherung ist immer eine Personenversicherung. Hierbei liegt das versicherte Risiko in der Person selbst. Aus diesem Grund wird im Versicherungsvertrag eine bestimmte Leistung vereinbart, welche im Versicherungsfall entweder an den Versicherungsnehmer oder einem Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Üblich ist, dass die Versicherungsleistung in Geldeswert erbracht wird. Der tatsächlich entstandene, wirtschaftliche Schaden spielt hierbei keine Rolle, da nur der festgelegte Betrag ausgezahlt wird.
Folgende Versicherungsfälle können eine Zahlung auslösen:
- Tod,
- Erleben eines bestimmten Zeitpunktes,
- Eintritt einer schweren Krankheit,
- Berufs- und Arbeitsunfähigkeit sowie
- Pflegebedürftigkeit.
Interessant ist, dass auch die Rentenversicherung zu den LV gehört. Hierbei wird eine regelmäßige Zahlung von Seiten der Rentenversicherung als Leistung fällig.
Inhalt
Geschichtliche Hintergründe
Schon im alten Rom gab es erste Lebensversicherungen in Form von Beerdigungsvereine. Die Mitglieder übernahmen die Bestattungskosten und unterstützten die Angehörigen finanziell. Im 17. Jahrhundert gab es in Frankreich die sogenannten Tontinen. Zur selben Zeit trafen sich Kaufleute und Schiffseigner im Lloyd´s Coffee House, dem Vorläufer der bekannten Versicherungsbörse Llyod´s of London, in welchem auch Lebensversicherungsleistungen vereinbart wurden. Die ersten Lebensversicherungen wurden in Deutschland 1827 von der Gothaer Lebensversicherungsbank verkauft. Der Gründer Ernst-Wilhelm Arnoldi zählt daher als Vater des deutschen Versicherungswesens. 1892 führte Otto Gerstenberg von der Victoria zu Berlin die Lebensversicherung für jedermann ein. Es war eine der ersten Volksversicherungen.
Die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen
Lebensversicherungen können nach folgenden Kriterien unterschieden werden:
LV nach dem Versicherungsfall
Hierzu gehören beispielsweise:
- Todesfallversicherungen,
- Erlebnisfallversicherungen,
- Berufsunfähigkeitsversicherungen,
- Geburtenversicherungen und
- Aussteuerversicherungen.
LV nach der Kapitalbildung
Hierzu gehören beispielsweise:
- Risikolebensversicherungen,
- Berufsunfähigkeitsversicherungen und
- Kapital-Lebensversicherungen.
LV nach der Bestimmung der Versicherungsleistung
Hierzu gehören beispielsweise:
- Konventionelle Lebensversicherung als fester Geldbetrag,
- Fondsgebundene Lebensversicherung und
- Indexgebundene Lebensversicherung.
LV nach der Art der Versicherungsleistung
Hierzu gehören beispielsweise:
- Kapitalversicherungen,
- Beitragsbefreite Versicherungen und
- Rentenversicherungen.
LV nach der Anzahl der versicherten Personen
Hierzu gehören beispielsweise:
- Versicherungen auf ein Leben,
- Versicherungen auf verbundene Leben und
- Gruppenversicherungen.
Die Risiko-Lebensversicherung
Wenn Sie ein größeres Darlehen aufnehmen, dann kann die kreditgebende Bank als Absicherung den Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung verlangen. In aller Regel wird dies der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel eine Immobilie erwerben, die über viele Jahre abbezahlt werden muss. Mit Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung wird im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit ein ausreichend hoher Betrag zur Verfügung gestellt, mit die die ausstehenden Forderungen der Bank gedeckt werden können. In aller Regel handelt es sich bei einer solchen LV um ein Versicherungsmodell mit fallender Versicherungssumme. Dies bedeutet, dass die Versicherungssumme aufgrund der vom Versicherungsnehmer und Kreditnehmer kontinuierlich getätigten Tilgung abnimmt. Die LV muss dann nur noch für die verbliebene Restschuld einen Versicherungsausgleich tätigen. Ist das Darlehen getilgt, entspricht diese LV den Restwert Null. Andererseits gibt es auch Risiko-Lebensversicherungen, die im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit die volle Versicherungssumme auszahlen. Wird zum Beispiel für den Kauf einer Immobilie ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro aufgenommen und in dieser Höhe auch eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen, dann spielen die in der Zwischenzeit getätigten Tilgungen keine Rolle. Auch wenn das Restdarlehen nur noch wenige tausend Euro beträgt, werden im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit die vollen 200.000 Euro als Versicherungsleistung ausgezahlt. Im Vergleich zur ersten Variante ist diese Risiko-Lebensversicherung jedoch wesentlich teurer.
Die Kapital-Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherungen werden monatlich durch Beiträge angespart. Zu einem bestimmten Bezugszeitpunkt werden sowohl sichere als auch unsichere Leistungen ausgezahlt. Es handelt sich um eine gemischte Lebensversicherung, die im Todesfall als auch im Erlebensfall eine Leistung erbringt. Zu den sicheren Leistungen gehören die über die Jahre angesparten, anteiligen Beiträge. Ein Teil der Beiträge wird auf dem Finanzmarkt zur Gewinnerzielung eingesetzt. Da das Ergebnis über die Jahre unbestimmt ist, erhalten die Versicherungsnehmer jährlich lediglich geschätzte Rückzahlungswerte mitgeteilt. Die meisten kapitalbildenden Lebensversicherungen werden so abgeschlossen, dass der Versicherungsnehmer im Erlebensfall über die Versicherungsleistung verfügen kann. Je nach Beitragszahlung können hierbei etliche tausend Euro zusammenkommen.
Bei dieser Lebensversicherung wird auf jeden Fall eine Leistung erbracht. Die mindestens zu erbringende Versicherungsleistung im Erlebensfall muss der Versicherer zum größten Teil selbst ansparen. Tritt vorher der Tod ein, dann ist die Versicherungsleistung für die Angehörigen wesentlich höher. Viele nutzen die Auszahlung der Versicherungsleistung im Erlebensfall, um damit die Restschulden eines Darlehens auszugleichen. So eignet sich eine Kapital-Lebensversicherung durchaus, um mögliche Restdarlehen für eine Immobilie nach Ende der Zinsbindung abzulösen.
Die Rentenversicherung
Nicht unerwähnt bleiben soll die Rentenversicherung, die ebenfalls zur kapitalbildenden Lebensversicherung zählt. Grundsätzlich müssen hier die sofortbeginnende Rentenversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung unterschieden werden. Bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung wird nach Zahlung eines Einmalbetrags sofort mit der Rentenzahlung begonnen. Üblich ist hierzulande jedoch die aufgeschobene Rentenversicherung. Durch regelmäßige Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen wird diese Versicherung bedient. Erst bei Erreichen des Renteneintrittsalters erfolgt eine monatliche Auszahlung einer berechneten Rente. Interessant ist, dass die Rentenversicherungen kein tatsächliches Todesfallrisiko beinhalten, sondern nur ein Erlebensfallrisiko während des Rentenbezuges.
Bei einer Rentenversicherung ist es sehr wahrscheinlich, dass über einen gewissen Zeitraum Rentenzahlungen erfolgen. Von daher spielt die Kapitalbildung eine wichtige Rolle. Leben die Menschen länger, dann liegen die Gesamtleistungen dieser Versicherung höher als tatsächlich die Beiträge eingezahlt wurden.
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