Ein Makler ist qua Definition eine Person, die bei der Vermittlung von Verträgen hilft. Im Erfolgsfall erhält der Makler eine Prämie, im Normalfall bezahlt der Auftraggeber die Maklerkosten. Allerdings herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass die Maklerkosten auch vertraglich anderen Personen, etwa dem Vertragspartner des Auftraggebers auferlegt werden können. Zwar ist die Berufsbezeichnung des Maklers nicht gesetzlich geschützt, sie brauchen aber eine behördliche Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Die allermeisten Makler besitzen jedoch zumindest eine kaufmännische Ausbildung, einige wenige sogar einen Studienabschluss.
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Ein Makler muss sich neutral verhalten
Ein Makler ist gemäß § 98 HGB gehalten, die Interessen beider Vertragsparteien angemessen zu berücksichtigen. Er darf sich also nicht auf die Seite seines Auftraggebers schlagen und schon gar nicht versuchen, die Gegenseite mit falschen Angaben zu einem Vertragsabschluss zu drängen. Bei Zuwiderhandlungen haftet er der benachteiligten Seite gegenüber für den entstandenen Schaden. Den ausgehandelten Vertrag müssen übrigens beide Seiten in der Schlussnote unterschreiben. Unterlässt ein Vertragspartner dies, kann es passieren, dass der Makler selbst für ihn einspringen muss.
Vielfältige Aufgaben
In zivilrechtlicher Hinsicht kommt die Ausübung der Maklertätigkeit durch den Maklervertrag bzw. Den Handelsmaklervertrag zustande. Der Makler kann sowohl im Grundstück- oder Mietbereich, aber auch bei Wertpapieren oder Versicherungen aktiv seine Aufgaben in beratender und vermittelnder Funktion übernehmen. Die Tätigkeit als Makler bedarf grundsätzlich einer speziellen Zulassung, wobei die Grundlagen in den Makler- und Bauträgerverordnungen fixiert sind.
In welchen Branchen sind Makler tätig?
Makler sind vor allem dann gefragt, wenn ein komplexes und für den Laien nicht vollständig durchschaubares Geschäft abgeschlossen werden soll, bei dem größere Vermögenswerte oder Geldbeträge den Besitzer wechseln. Dies ist beispielsweise bei komplexen Finanzprodukten oder dem Immobilienerwerb, aber auch bei der Anschaffung sehr wertiger Kraftfahrzeuge der Fall. Die allermeisten Makler sind daher in einem der vier nachfolgend genannten Bereiche tätig. Um welche Branche es sich jeweils handelt, ergibt sich bereits aus dem Namen.
Der Finanzmakler
Wie der Name schon sagt, vermittelt ein Finanzmakler Geld. Seine Tätigkeit entspricht in etwa der eines Finanzassistenten oder eines Finanzberaters. Genau wie diese berät der Finanzmakler Privatkunden und auch Geschäftskunden bei der Kreditaufnahme ebenso wie bei der Geldanlage. Er arbeitet auch gemäß Kundenweisung Finanzierungsangebote in Zusammenarbeit mit einem Geldinstitut aus. Ein Finanzmakler erstellt für den Kunden zudem auf Wunsch komplette Finanzierungsangebote. Dabei fungiert er als Vermittler zwischen Bank und dessen Kunden und versucht die Interessen beider Seiten auszugleichen, so dass ein Vertragsabschluss zustande kommt und er damit seine Provision erhält.
Der Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler berät seine privaten oder gewerblichen Kunden in sämtlichen Versicherungsfragen, von der Haftpflicht- über die Lebens- bis hin zur KFZ-Versicherung. Dabei stehen die Versicherungsmakler nicht unter Vertrag einer Versicherungsgesellschaft sondern müssen gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs im Interesse des Versicherungsvertreters als dessen treuhänderähnlichem Sachwalter agieren. (Urteil BGH vom 22. Mai 1985, IVa ZR 190/83). Dennoch ist nicht jeder Versicherungsmakler so unabhängig wie es den Anschein hat. Viele kooperieren mit bestimmten Versicherungsgesellschaften und erhalten von diesen eine Prämie, wenn sie dieser Versicherung einen Kunden zuführen. So kann es leicht passieren, dass besagter Versicherungsmakler dem Kunden nicht den aus Kundensicht günstigsten, sondern stattdessen den Vertrag empfiehlt, für den der Makler die höchste Courtage kassiert. Eventuell wird er aus dem gleichen Grund sogar versuchen, dem Kunden noch eine unnötige Versicherung unterzuschieben. Seien Sie also insbesondere bei Versicherungsmaklern sehr kritisch und holen Sie sich im Verdachtsfall besser noch eine zweite, kompetente Meinung ein, bevor Sie ein Vertragsangebot vorschnell akzeptieren.
Der Immobilienmakler
Der stets selbständig tätige Immobilienmakler ist der wohl bekannteste Maklertyp. Hier sind auch die Bestimmungen etwas strenger. Immobilienmakler darf sich nur nennen, wer regelmäßige Weiterbildungen absolviert. Darüber hinaus verlangt der VDM (Verband Deutscher Makler) von seinen Mitgliedern einen Fachkundeausweis, den der Verband selbst nach einer vorangegangenen Prüfung ausstellt.
Wozu braucht es beim Immobilienerwerb einen Makler?
Seine Hilfe ist bei sehr vielen Immobiliengeschäften unverzichtbar, egal ob es um Miete, den Immobilienerwerb oder den Abschluss von Pachtverträgen geht. Denn er kennt im Regelfall den Markt genau und kann gut abschätzen, ob ein Objektpreis angemessen oder überteuert ist. Damit wirkt er auch als Marktregulator, denn er verhindert unangemessene Preisvorstellungen bei Käufer und Verkäufer, da er ja selber Interesse daran hat, dass ein Geschäft zustande kommt.
Der Immobilienmakler führt auch Besichtigungen von Objekten durch, die zum Verkauf stehen. Daher zählen Wohnungen ebenso zum Geschäftsfeld eines Immobilienmaklers wie Grundstücke, Häuser und auch Gewerbeobjekte. In den meisten Fällen arbeitet ein Immobilienmakler gemäß §652 BGB für ein Erfolgshonorar. Dies bedeutet er kassiert nur dann seine Provision (meist „Courtage“ genannt), wenn ein Vertragsabschluss auch zustande kommt.
Wer bezahlt den Immobilienmakler und wie viel?
Seit 1.6.2015 gilt deutschlandweit das Bestellerprinzip. Dies bedeutet die Maklercourtage bezahlt stets die Person, die ihn auch beauftragt hat. Wer ab dem genannten Datum des Inkrafttretens eine Maklerprovision bezahlt hat, trotzdem nicht er diesen Makler beauftragt hat, kann diese Provision bis zu drei Jahre lang zurückfordern.
Bezüglich des Immobilienerwerbs gibt es landesweite Unterschiede bezüglich der Provisionshöhe. In den meisten Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision hälftig auf. Diese sogenannte Bruttocourtage beträgt beim Immobilienverkauf derzeit in den meisten Bundesländern 3,57 %. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg, und Bremen sowie in Hessen und Brandenburg fällt diese Courtage deutlich höher aus. In Berlin und auch Brandenburg sind es beispielsweise derzeit 7,14 Prozent.
Für Mietverträge gilt dagegen: Kommt ein solcher zustande, ist der Makler berechtigt, eine Provision von maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Auch hier zahlt stets Derjenige, der den Makler beauftragt hat. Abgesehen vom Immobilienverkauf und den Mietverträgen gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Maklergebühren regelt. Stattdessen ist die Gebührenhöhe frei verhandelbar.
Unternehmensmakler
Unternehmensmakler sind nicht immer selbständig, manchmal sind sie in Maklerkanzleien, Verkaufsagenturen oder in Consulting-Unternehmen angestellt. Unternehmensmakler werden oft auch als Unternehmensvermittler bezeichnet, denn sie bringen Käufer und Verkäufer eines ganzen Unternehmens zusammen. In dieser Eigenschaft beraten sie beide Seiten, verhandeln die Vertragsdetails und begleiten den gesamten Vorgang der Vertragsverhandlung von der ersten Anbahnung bis hin zum Vertragsabschluss. Der größte Vorteil für das verkaufsbereite Unternehmen besteht darin, dass die Durchführung eines Unternehmensverkaufs enorm viel Zeit für die Vorbereitung und die Käufersuche verschlingt. Das Unternehmen kann sich also weiterhin voll auf das Tagesgeschäft konzentrieren, während der Unternehmensmakler nach einem geeigneten Käufer sucht und mit diesem über die zuvor mit dem Verkäufer vereinbaren Verkaufsdetails verhandelt. Auch besitzt ein guter Unternehmensberater juristisches Fachwissen und wird daher den Vertrag so gestalten, dass hinterher keine juristischen Auseinandersetzungen entstehen können.
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