Jeder Käufer und Verkäufer wünscht sich einen aktiven Markt. Aktiv bedeutet, dass dort
unbeschränkt gehandelt werden kann und möglichst viele Käufer und Verkäufer aktiv am Marktgeschehen
teilnehmen. Bei einem solchen Markt finden so viele Geschäftsvorfälle statt, dass sich fortwährend, neue
und aktuelle Preisinformationen bilden. Auf einem aktiven Markt herrscht also eine rege Handelstätigkeit.
Jedem Handelsplatz ist daher an einem möglichst aktiven Markt gelegen. Eine prosperierende Börse, an der
täglich unzählige Markttransaktionen stattfinden ist das beste Beispiel für einen aktiven Markt.
Inhalt
Definition Aktiver Markt
Es existiert keine präzise Definition, ab wann ein Markt als aktiv zu bezeichnen ist. Stattdessen gilt
ein Markt nach übereinstimmender Meinung von Wirtschaftsexperten dann als aktiv, wenn er die
nachfolgenden drei Bedingungen kumulativ erfüllt:
- Es werden homogene Güter gehandelt
- Es sind genügend handelswillige Käufer und Verkäufer vorhanden
- Die Preise der gehandelten Werte sind transparent und öffentlich zugänglich
Diese drei Prämissen sind jedoch unpräzise gefasst, sie erlauben
einen weiten Interpretationsspielraum. Daher werden diese drei genannten Grundelemente eines Aktiven
Markts nachfolgend einzeln erläutert.
Was sind homogene Güter?
In einem Satz ausgedrückt sind homogene Güter solche, die sachlich gleich und damit vollkommen
substituierbar – also beliebig austauschbar – sind. Beispielsweise sind Rohstoffe wie etwa Zucker, Weizen
oder Öl homogene Güter. Gleiches gilt aber auch für komplexere Produkte: so bilden beispielsweise Neu-
Fahrzeuge eines ganz bestimmten Automodells, wenn sie absolut identische Werte aufweisen (Baujahr,
Farbe, Aussehen, Typbezeichnung etc.) eine homogene Gütergruppe.
Der Handel mit homogenen Gütern
Das für den Handel entscheidende Kriterium eines homogenen Guts besteht darin, dass der Kaufwillige
keine Präferenzen besitzt, bei welchem Verkäufer er dieses Gut erwirbt. Es macht ja für ihn keinen
Unterschied, also ist es alleine der Preis, welcher über den Kauf entscheidet. Die Anbieter sind folglich
gleichberechtig und der durch die getätigten Markttransaktionen gebildete Preis ist realistisch, d.h.
marktkonform. Zugleich regen homogene Güter den Handel und damit auch die Spekulationsbereitschaft an.
Was sind heterogene Güter?
Der rege Handel mit homogenen Gütern ist ein wichtiger Indikator für einen aktiven Markt, denn daran
beteiligen sich weitaus mehr Marktteilnehmer als am Handel mit heterogegen Gütern, die von homogenen
Gütern abzugrenzen sind. Heterogene Güter sind ähnliche, aber sachlich verschiedene Güter. Sie
konkurrieren miteinander um dieselbe Kundschaft, sind aber nur bis zu einem gewissen Grad austauschbar.
Beim zuvor genannten Autobeispiel wären dies beispielsweise Fahrzeuge des gleichen Typs und der
gleichen Leistungsklasse, die aber von verschiedenen Herstellern stammen. Beispielsweise LKW mit 7,5
Tonnen zulässiger Gesamtmasse, die etwa von Mercedes oder MAN produziert werden und miteinander
konkurrieren. Man spricht hier auch von Substitutionsgütern.
Wie viele Marktteilnehmer braucht ein aktiver Markt?
Als aktiv gilt ein Markt immer dann, wenn für jeden angebotenen Handel stets genügend Käufer gefunden
werden können und wenn auch der potenzielle Käufer jederzeit eine ausreichende Anzahl von Angeboten
vorfindet, die für ihn interessant sind. Die avisierten Markttransaktionen müssen durchgeführt werden, damit
man von einem aktiven Markt sprechen kann. Daher müssen in einem aktiven Markt genügend liquide
Mittel vorhanden sein und dem vorhandenen Kaufinteresse muss in möglichst vielen Fällen ein getätigter
Kauf folgen. Inaktiv ist der Markt also immer dann, wenn nur wenige Käufer oder Verkäufer vorhanden sind
und nur wenige Markttransaktionen stattfinden. Für immaterielle Unternehmenswerte kann übrigens kein
aktiver Markt existieren, da ja Werte wie etwa Fachkompetenz oder Erfahrung nicht handelbar sind und sich
diese buchhalterisch kaum erfassen lassen.
Transparente und öffentlich zugängliche Marktpreise
Transparent und öffentlich zugänglich sind Marktpreise immer dann, wenn sie den Marktteilnehmern
regelmäßig zur Verfügung gestellt sowie leicht verständlich sind und von den Handelnden auf einfache
Weise abgerufen werden können. Unerheblich ist dabei, von wem die Marktpreise bekanntgegeben werden.
Die regelmäßige Bekanntgabe der aktuellen Preise kann von einem der nachfolgenden Institutionen,
Gruppen oder Individuen durchgeführt werden:
- von der Börse selbst
- von einer Aufsichtsbehörde
- von einem Händler
- von einem Broker
- von einer Branchengruppe
- von einem Preisberechnungsdienstleister (etwa Bloomberg oder Reuters)
Wer für die Preistransparenz sorgt ist also letztlich unerheblich. Von entscheidender Bedeutung ist dagegen,
dass die veröffentlichten Marktpreise von unabhängigen Dritten erhoben werden. Unabhängig bedeutet, dass
diese Personen, Gruppen und Institutionen kein geschäftliches Eigeninteresse an einer bestimmten
Marktentwicklung haben dürfen. Zudem müssen die veröffentlichen Preise auf den getätigten
Markttransaktionen basieren.
Preisermittlung im aktiven Markt
Der reale Preis eines Werts respektive eines Guts lässt sich in einem aktiven Markt über die getätigten
Verkäufe präzise, objektiv und sehr einfach ermitteln. Der aktuelle Kurswert entspricht hier stets dem
objektiven und realen Preis. Existiert ein solcher auf einem aktiven Markt ermittelter, öffentlicher Wert, so
ist dieser als beizulegender Zeitwert für die Bewertung mittels Finanzinstrumenten zu verwenden.
Gleicht man allerdings den Börsenhandel mit den drei beschriebenen Merkmalen eines aktiven Marktes ab,
fällt schnell auf, dass es kaum aktive Märkte zu geben scheint. Vor allem bei heterogenen oder
spezialisierten Gütern und Finanzwerten gibt es beispielsweise weder Anbieter noch Kaufinteressenten in
ausreichender Zahl. Am Ehesten findet man aktive Märkte daher beim allgemeinen Wertpapier- und
Rohstoffhandel, denn ein gewisses Quantum an Rohstoffen wie etwa Zucker, Getreide oder Stahl benötigt
jeder Staat. Insbesondere der durch den Handel mit Standardwerten und Rohstoffen ermittelte Marktpreis ist
also ein aus dem aktiven Marktgeschehen ermittelter, hochaktueller und objektiver Preis.
Preisermittlung im nichtaktiven Markt
Da für manche gehandelten Güter und Werte aus den beschriebenen Gründen kein ausreichend aktiver
Markt existiert, kann auch die Preisbildung nicht über diesen erfolgen. Will beispielsweise eine GmbH
Geschäftsanteile verkaufen, so kann sie dies nicht über einen Marktplatz wie etwa die Börse tun. Stattdessen
wird der Marktpreis der Unternehmensteile über Bewertungsmethoden wie etwa über die
Ertragswertmethode ermittelt. Er wird in solchen Fällen also gemäß § 255 Handelsgesetzbuch geschätzt.
Daran angelehnt erfolgt auch die Preisermittlung mit börsennotierten Werten, sofern diese nicht ausreichend
– also aktiv – gehandelt werden. Man spricht hier von der ersatzweisen Ermittlung des Fair Value. Dies
geschieht, indem man die möglichst zeitnah gehandelten Preise vergleichbarer Waren als Preisbasis
hernimmt. Dieser Wert wird auch beizulegender Zeitwert genannt. Der so berechnete Preis kann aber stets
nur eine Schätzung sein, da die Waren ja nur in den seltensten Fällen identisch sind und der kaum
einpreisbare Zeitfaktor ebenfalls eine Rolle spielt – denn sämtliche für die Preisermittlung herangezogenen
Markttransaktionen fanden ja bereits in der Vergangenheit statt und die Marktpreise schwanken beständig.
Bei Preisen, die sich nicht aus einem aktiven Markt ergeben existiert also ein gewisser Ermessensspielraum.
Demzufolge sind die Preise eines aktiven Marktes objektiv, die eines nicht aktiven Marktes aber nicht, denn
sie sind kaum objektivierbaren Faktoren unterworfen. Preisfeststellungen in einem nichtaktiven Markt
können folglich nicht vollständig objektiv sein.