Es wurde das Jahr 1987 geschrieben, als an der Börse der geregelte Markt eingerichtet worden war. Trotz der Richtlinien und Vorgaben bezüglich des Schutzes, der Sicherheit und Transparenz – gleichermaßen für die Anleger und Anbieter – geschaffen, bietet dieses Börsenmarktsegment geringere Pflichten bei der Zulassung. Durch das im November 2007 ins Leben gerufene Börsengesetz entstand aus der Symbiose des geregelten Marktes und des amtlichen Marktes der regulierte Markt. Er wurde vor dem einheitlichen regulierten Markt als Teilmarkt der Effektenbörse betrachtet.
Inhalt
Vorzüge Geregelter Markt
Im Gegensatz zu vielen anderen Börsenmärkten zeichnet sich der geregelte Markt vor allem durch das Fehlen einer Publizitätspflicht aus. Dies ermöglichte die Diversität der Angebote am Finanzmarkt. Viele Kredite, Aktienpakete und Fonds liefen bis dato unter der Mitwirkung eines Finanzinstitutes. Dies beeinflusste selbstredend die Offerten und die Auswahl. Fortan musste es sich nun bezüglich der Mitantragsteller nicht mehr zwingend um ein Kreditinstitut handeln. Das Vertrauen in das Know-how vergewisserte die Verlässlichkeit und garantierte über die Qualifikation, Emittenten ordnungsgemäß einzustufen. Es ergaben sich weitere Vorteile bei der Errichtung des geregelten Marktes:
- Universeller Zugang des Börsenmarktes mittels Fachkompetenz
- Größere Auswahl an Produkten
- Chance auf individuelle Nischenofferten
- Segmentspezialisierung möglich
- Freie Angebotsgestaltung
In der Richtlinie 2014/65/EU über Finanzinstrumente wird der geregelte Markt als ein vom Marktbetreiber ausgeübtes und/oder verwaltetes multilaterales System bezeichnet. Hier heißt es weiter, dass Interessen Dritter am Kauf beziehungsweise Verkauf von Finanzinstrumenten zusammenführt. Entsprechend der nichtdiskretionären Regeln seines Systems führt es zu Verträgen gemäß den Vorschriften zum Handel zugelassen Marktes. Dies kommt im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der Beschreibung des organisierten Marktes gleich.
Handel durch Freie Makler
Im Zuge der Etablierung des geregelten Marktes liegt parallel die Begründung des Berufsfeldes Börsenmakler. Mit eigenen Kompetenzen und dem dazu notwendigen Nachweis öffnete sich die Börse fern der Bankgeschäfte hin zum Unternehmens- und Privatgeschäft. Ähnlich wie am amtlichen Markt erfolgte die Kursermittlung über individuelles Know-how und mitunter nach speziellen individuellen Ansprüchen auf bestimmte bevorstehende Aktivitäten auf dem Börsenmarkt.
Dank der Ausrichtung auf einen globalen Handel wurde mit diesem EU-regulierten Marktsegment eine verlässliche Basis für einen länderübergreifenden Börsenmarkt der Europäischen Union geschaffen, welcher den Zugriff zu offiziellen, legalen und gesicherten Optionen ermöglicht. Dabei erfüllen die beteiligten Unternehmen folgende Kriterien:
- Bestehen am Börsenmarkt seit mindestens drei Jahren
- Mindestanzahl der angebotenen Aktien von 10.000 (Stückaktien)
- Veröffentlichung des Zulassungsdokumentes
- Aufklärung über rechtliche und tatsächliche Verhältnisse eines Wertpapiers
Hinweis: Zusätzlich zu den oben genannten Vorgaben muss das Unternehmen die eigenen Firmenberichte der letzten drei Jahre vollständig sowie richtig verfügbar stellen. Dies schließt ebenso Gewinn- und Verlust-, aber auch Kapitalflussrechnungen sowie sämtliche Bilanzen mit ein.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie ein Zwischenbericht des ersten halben Jahres des Geschäftsjahres müssen die Unternehmen am geregelten Markt aufweisen. Der einstige geregelte Freiverkehr – der mit fehlender Transparenz und einer unbesicherten Charakteristik aufwartete – wurde aus der bis dato als Grauzone beschriebenen Existenzluftblase befördert. Aufgrund der Aushebelung aus der juristischen Undefiniertheit steigerte sich zugunsten der investierenden Käufer der Anlegerschutz erheblich. Vorwiegend wurden über den geregelten Markt nachstehende Handelsoptionen gepflegt:
- Aktien
- Y-Anleihen
- Genussscheine
Der Zugang von Unternehmen zum offiziellen deutschen Börsenmarkt, welche die Minimalanforderungen des amtlichen Marktes nicht erfüllen konnten, wurde mittels dieses neuen Instruments inklusive sehr großem Potenzial immens erleichtert. Vor allem die Diskrepanz zwischen der Zulassung an anderen Börsen und der an der deutschen Börse wurde somit aufgebrochen. Die Aufnahmebedingungen präsentierten sich für die Unternehmen einerseits als unkomplizierter und andererseits auch als kostengünstiger.
Aktivitäten am geregelten Markt
Der geregelte Markt war durch eine Vielzahl an beteiligten Unternehmen und einer minderen Einflussnahme von Kreditinstituten gekennzeichnet. Aufgrund der Liberalisierung des Börsenmarktes konnte folglich Papiere mit nicht amtlicher Notierung gehandelt werden – dies ist auch der große und Namen gebende Unterschied zum damalig gegensätzlich existenten amtlichen Markt. Die funktionale Koexistenz eines freien Börsenmarktes mit weniger ausführlichen sowie bürokratischen Zulassungsbedingungen sowie der dennoch bestehenden gesetzlichen Regelungen öffnete den Aktienmarkt spürbar. Dies erfolgte unter anderem über folgende Optionen:
- Unternehmensaktien
- Wirtschaftliche Investments
- Individualanleihen
- Finanzierungsprojekte
Dabei galt der Handel auf dem geregelten Markt als Börsenparkett zwischen dem amtlichen Markt und dem Freiverkehr. Die Ermöglichung der Eigenkapitalbeschaffung stach dabei in Hinblick auf die Unternehmen als großer Pluspunkt hervor. Gerade vielen verlockenden Investmentoptionen außerhalb des amtlichen Marktes, mitunter Nischenfinanzierungen sowie unter dem Ausschluss der Kreditinstitute stehenden Angebote wurde damit eine Bühne geboten. Und bei all dieser neuen Freiheit genossen die Unternehmen mit ihren Aktien zudem gleichzeitig die öffentliche Aufsicht des Börsenvereins. Dieser Aspekt schaffte Vertrauen am Rande der neuen Flexibilität bezüglich der Finanzierung. Ein weiterer Pluspunkt erwies sich in der Existenz auf dem geregelten Markt als Vorstufe zur Etablierung am amtlichen Markt. Es stellte sich somit heraus, dass dieses Börsensegment als der „einfache“ Weg einer Aktiengesellschaft zum Handel an einer liquiden Börse dient. Dabei war in der Regel nur die Hürde des Mindestkapitals von 250.000 Euro und ein Stückvolumen von 10.000 Aktien genommen werden mussten. Über die Zulassung entschied hierbei ein Zulassungsausschuss gemäß Zulassungsantrag im Zulassungsverfahren – der üblichen Börsenzulassung von Wertpapieren. Dabei wird insbesondere auf folgende drei Eigenschaften Wert gelegt:
- Fachliche Eignung
- Anlegerschutz
- Gewährleistung des ordnungsgemäßen Börsenhandels
Zusätzlich galten die gängigen Vorschriften bezüglich erstmalig zugelassener Aktien sowie sonstiger auf Nennbetrag laufender Wertpapiere eines Emittenten. Die Erfüllung der Druckausstattung der entsprechenden Wertpapiere nach den inländischen Börsenanforderungen wurde zusätzlich verlangt und überprüft.
Hinweis: Nach der Übernahme des amtlichen sowie geregelten Marktes in den regulierten Markt wurden die strengen Zulassungsvoraussetzungen sowie die zu erbringenden Pflichten des amtlichen Marktes auf sämtliche Aktien übertragen.
« Zurück zum Wiki Index