Von Marktmanipulation spricht der Finanzexperte, wenn von außen Einfluss auf den Markt genommen wird.
Häufig findet dies als gesteuerter Tatbestand statt und ist mit einer überdurchschnittlich geplanten
Handlung beziehungsweise Aktivität verbunden. Dabei gelten sämtliche Praktiken zur Beeinflussung der
Preisfindung auf den Märkten. Unfaire Maßnahmen, welche zu ungerechtfertigten Gewinnen führen,
werden im Allgemeinen als Marktmanipulation betrachtet. Daher sind die Anwendungen dieser Schritte in
vielen Ländern strikt untersagt und verboten. Rein wirtschaftlich gesehen führen Marktmanipulationen zu
Ineffizienzen.
Hinweis: Die Definition der unterschiedlichen Schritte am Börsenmarkt wird seit 2016 in der
Marktmissbrauchsverordnung als illegal und widerrechtlich beschrieben. Zudem gesellen sich auch
legitimierte Maßnahmen sowie Aktivitäten in der „juristischen Grauzone“. Davor regelte von 2006 bis 2016
die Marktmissbrauchsrichtlinie (2003/6/EG) des europäischen Parlaments und des Rates über diverse
Insidergeschäfte oder Marktmanipulationen.
Inhalt
Wirkung
Durch eine Marktmanipulation können einzelne Aktien, Kursschwankungen sowie ganze Fonds in ihren
Wertigkeiten verändert werden. Dies erfolgt in der Regel der Absicht einer Bevorteilung des/der Beteiligten
beziehungsweise eines kalkulierten Dritten. Die Marktmanipulation wirkt sich dabei auf die drei
wesentlichen Kenngrößen des Aktienmarktes aus:
- Angebot
- Nachfrage
- Preis
Üblicherweise werden diese Marktmanipulationen selten von einzelnen Individuen eingeleitet, sondern oft
durch ganze Anlagefirmen oder Institute gelenkt. Bei der Masse der betroffenen Volumensumme lasse sich
hierbei auf illegale und dennoch sehr schnelle Weise mitunter mehrere Millionen Gewinn mit nur einem
Schritt realisieren.
Hinweis: In Deutschland regelt die Bundesaufsichtsanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht alle Belange
von Marktmanipulation. Dabei stehen ihr diverse Mittel zur Kontrolle etwaiger
Manipulationsverdächtigungen parat. Zudem obliegt dieser Institution die Verhängung von Bußgeldern – in
einigen Fällen leitet sie strafrechtliche Verfolgungen bei eben diesen Delikten ein.
Arten der Marktmanipulation
Für den maximalen Gewinn und die höchste Rendite – salopp gesagt das schnelle Geld – locken einige
Optionen zur unsachgemäßen und manchmal illegitimen Handlung am Börsenmarkt. Beteiligte oder Dritte
versuchen mit strategischem Kalkül zu Vorteilen zu gelangen. Um der eigenen Investition zu mehr Erfolg zu
verhelfen oder einen günstigen Einstiegspunkt zu forcieren, bedienen sich die manipulierend Aktiven
verschiedener Mittel:
- Nutzung von Insiderwissen
- Streuung von Gerüchten
- Überproportional angepriesene Trendperspektiven
- Verbreitung von Falschinformationen
- Vorenthaltung relevanter Informationen
- Unternehmensspezifische Irreführung
- Aussenden irreführender Signale hinsichtlich Waren-Spot.-Kontrakt
- Kursbeeinflussung eines Finanzinstrumentes für künstliches Kursniveau
- Massentransaktionen am Finanzmarkt
Die Marktmanipulation ist als Tatbestand des wirtschaftlichen Betrugs eingestuft und somit kein
Kavaliersdelikt. Überführte Personen müssen mit teilweise hohen Haftstrafen Institutionen mit mindestens
horrenden Entschädigungszahlungen und ebenso weiteren Verboten oder Strafregelungen rechnen. Die
nachfolgenden Formen sollen die manipulierende Wirkung verdeutlichen:
- Aktienspam – Massenhafte Verbreitung von Emails mit dem Sinn der Werbung für eine bestimmte Aktie.
Dabei wird der Kurs der Aktie bewusst verfälscht in die Höhe getrieben.
Hinweis: Die Ziffer 7 des Pressecodex regelt „…dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private
oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen
und Journalisten beeinflusst werden“ dürfen. - Cornering – Unter dieser Bezeichnung versteht sich der im optimalen Fall restlose Aufkauf von
Aktiengattungen oder auch Warengruppen. In Folge dessen kann der Preis selbst bestimmt werden.
Bereits ein nahezu vollständiger Erwerb bringt die Wertverhältnisse ins Wanken.
Hinweis: Das prominenteste Beispiel ist die Silberspekulation der Gebrüder Hunt. Durch den Leerkauf des
Marktes oblag ihnen die Option den Silberpreis von nur 2 auf satte 50 US-Dollar festzulegen. - Scalping – Das Aufkaufen von Aktien kleiner Unternehmen zu einem günstigen Preis durch Insider wie
Herausgeber von Börsenbriefen, Fondsmanager, Wirtschaftsjournalisten sowie anderer als „Aktiengurus“
genannter Experten wird als Scalping bezeichnet. Durch folglich positive und gezielt ausgesendete
Meldungen wird die Empfehlung zum Kauf dieser Aktie eingeleitet. Fast wertlose Aktien werden absichtlich
als lukrativ gepusht, um sie mit einem höheren Wert letztendlich in der Masse gewinnbringend zu
verkaufen. Bei diesem Szenario wird der beeinflusste Fall der Aktie regelrecht in die Wege geleitet und der
Verlust von anderen Anlegern billigend in Kauf genommen.
Neben diesen häufig auftretenden Formen der Marktmanipulation gesellen sich zahlreiche andere und
spezialisierte Aktivitäten zur Beeinflussung des Börsenmarktes.
Hinweis: Nach Aktien und Rohstoffen bieten Kunstgegenstände als Spekulations- oder Anlageobjekte ein
weiteres Feld der Marktmanipulationen. Resultierend aus Auktionszuschlägen – welche über Datenbanken
eingesehen werden können – wird somit die Preisfindung auch in diesem Sektor beeinflusst. Oft treiben
Strohleute die Zuschlagspreise nach oben, was wiederum zu verfälschten Wertvorstellungen führt. Und
somit wechseln bei Versteigerungen viel größere Summen den Besitzer.
Die Manipulation von Aktienkursen am Börsenmarkt ist tatsächlich tägliche Routine. Überall wo viel Geld
dahinter steckt und einige finanzielle Abhängigkeiten zwischen Dritten und weiteren Instanzen herrschen,
soll der schnelle und große Gewinn die notwendigen Vorteile im Tagesgeschäft sichern. Verspätete
Informationen können bereits in einem kleinen Zeitfenster von nur wenigen Stunden eine große
Verschiebung auf dem Aktienmarkt bedeuten und zu radikalen Kursschwankungen führen. Ebenso
entstehen durch positive Rückmeldungen zu einer geplanten Fusion – bevor sie wirklich beschlossen ist –
beeinflusste Aktivitäten am Markt. Ein weiteres Mittel der Marktmanipulation mit großem Potenzial liegt in
den Fake Orders. Für einen direkten Einfluss werden hierbei höhere Verkaufs- oder auch Ankaufsaufträge
ausgegeben. Dagegen richtet der BDO effektive Schutzmaßnahmen ein. Diese decken unter anderem
folgende Aspekte ab:
- Schulungen zur Themensensibilisierung
- Richtlinien
- Überwachungsmechanismen
- Meldesysteme für Hinweisgeber
- Geeignete Sanktionen
Hinweis: Prinzipiell ist die Marktmanipulation strafbar. Die Beweisführung einer geplanten Kursmanipulation
gestaltet sich in der Regel als schwierig und meist sehr langwierig, da die handfesten Beweise oft nicht ad
hoc erbracht werden können. Ein bloßer Verdacht reicht nicht als Legitimation zur Strafverfolgung.
Der Insiderhandel mit vertraulichen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen, Informationen ist für die
Gewinnsteigerung der eigenen Aktien sowie denen Dritter ist zusätzlich ebenso untersagt. Oft wird dies
durch einen internen Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Institution forciert, bevor die
Veränderungen der Unternehmensstruktur oder einer anderen wirtschaftlichen Lage als offiziell gelten.
Mittlerweile reichen wenige Sekunden, um diese kostbaren Infos per Mausklick lohnenswert zu nutzen.
Doch auch hier ist nicht einmal immer eine interne Quelle von Nöten, da Industrie- und Wirtschaftsspionage
ein reges und ebenso illegales Aktionsfeld stellt.
Hinweis: Die BaFin verzeichnet einen Anstieg der Verfahren gegenüber Insiderhandel.