Inhalt
Was ist das Meister-Bafög?
Das Meister-BAföG ist eine staatliche Unterstützung, zur Förderung der Weiterbildung. Alternative Bezeichnungen lauten Techniker-BAföG und Aufstiegs-BAföG. Dem Bezieher soll es damit vereinfacht werden, seine Weiterbildung zu finanzieren. Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Das Alter des Beziehers spielt jedoch keine Rolle. Dadurch bleibt die Weiterbildung auch im Alter attraktiv. Die Höhe des Meister-BAföGs ist genau wie bei dem Studenten-BAföG gesetzlich festgelegt. Die rechtliche Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz(AFBG).
finanzielle Unterstützung
Die finanzielle Unterstützung durch das Meister-BAföG
Es handelt sich bei dem Meister-BAföG um eine individuell ausgelegte Förderung. Die Höhe der finanzielle Unterstützung ist somit auf die Situation des Antragstellers angepasst. Es gibt unterschiedliche Situationen, in welchen das Meister-BAföG bezogen werden kann. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist allerdings in jeder eine zwingende Voraussetzung. Ob und wie viel Berufserfahrung vorliegt, spielt jedoch keine Rolle. Die Motivation der Antragsteller ist meist diejenige, dass die Aufstiegschancen durch die Weiterbildung verbessert werden sollen. Da die Weiterbildung recht kostenintensiv ausfällt, können die meisten Antragsteller nicht auf diese finanzielle Unterstützung verzichten. Die Kosten entstehen dadurch, dass ein Verdienstausfall oder eine Einschränkung des Verdienstes durch die Weiterbildung wahrscheinlich ist. Es gibt keine feste Regelung, wie genau die Weiterbildung zum Meister ablaufen muss. Sie kann sowohl als Fernstudium oder als Präsenzlehrgang absolviert werden. Beides ist sowohl in Vollzeit, wie auch in Teilzeit möglich. Dadurch ist es möglich, wie Weiterbildung an die individuelle Situation anzupassen. Dem Antragsteller wird es dadurch erleichtert, auch weiterhin seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Seit dem 01. August 2016 existiert die Bezeichnung Meister-BAföG nicht mehr. Es wird nun als Aufstiegs-BAföG bezeichnet. Im Zuge dessen wurden auch die Fördersätze erhöht. Besonders die Familien des Antragstellers profitieren davon. Damit reagiert der Staat auf die Tatsache, dass viele der Förderungsbedürftigen bereits Kinder haben. Diese sollen unter der Weiterbildung des Elternteils natürlich nicht leiden.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ermöglicht die finanzielle Förderung der zukünftigen Meister. Finanziert werden die Maßnahmen von dem Bund und den Ländern. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass jeder ein Recht auf berufliche Weiterbildung hat. Es handelt sich dabei auch um eine Maßnahme, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel vorzugehen.
Der Antragsteller ist bei der Wahl des Weiterbildungsanbieters nicht beschränkt. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen einzig zu einer anerkannten Abschlussprüfung führen.
Die Höhe
Die Höhe des Meister-BAföGs
Die Lebensumstände entscheiden darüber, wie hoch das Meister-BAföG ausfällt. Deshalb kann keine konkrete Summe angegeben werden. Allerdings kann eine grobe Einschätzung erfolgen. Der Grundbedarf liegt bei 372 Euro. Hinzu kommen 250 Euro für den Wohnbedarf und 71 Euro für die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung wird mit zusätzlichen 15 Euro pro Monat berücksichtigt. Teilweise kann ein Erhöhungsbedarf geltend gemacht werden, der zusätzliche 60 Euro garantiert. Durch diese Teilsummen erhält der Antragsteller durchschnittlich 770 Euro pro Monat. Es handelt sich dabei um den Nettobetrag, da er für die staatliche Förderung keine Steuern bezahlen muss.
Entscheidet sich der Antragsteller dafür, neben der Weiterbildung in Vollzeit zu arbeiten kann er Regelsätze geltend machen. Alleinstehende erhalten dann 770 Euro, Alleinstehende mit einem Kind 1000 Euro. Verheiratete mit einem Kind 1240 Euro und Verheiratete mit zwei Kindern 1470 Euro. Es wird nicht unterscheiden, ob es sich dabei um eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt.
Beachtet werden sollte allerdings, dass die finanzielle Unterstützung von dem Vermögen des Beziehers abhängig ist. Schließlich soll nur gefördert werden, wer sich die Weiterbildung selbst nicht leisten kann. Liegen jedoch bereits mehrere Jahre Berufserfahrung vor, könnte bereits auch ein eigenes Vermögen erarbeitete worden sein. Die Berechnung fällt dann sehr komplizierter aus und muss individuell durchgeführt werden.
in Teilzeit
Das Meister-BAföG in Teilzeit
Die Weiterbildung zum Meister oder Techniker wird als ausgesprochen anspruchsvoll und zeitintensiv empfunden und wird deshalb häufig in Teilzeit durchgeführt. So ist es möglich, rund 20 Stunden pro Woche berufstätig zu sein und in der restlichen Zeit die Fortbildung zu betreiben.
Diese sinnvolle Kombination wird ebenfalls durch das Meister-BAföG gefördert. Es muss dann allerdings berücksichtigt werden, dass die Fortbildung innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden muss. Widmet sich der Antragsteller in Vollzeit seiner Weiterbildung halbiert sich diese Angabe.
Voraussetzungen
Die konkreten Voraussetzungen für das Meister-BAföG
Das Meister-BAföG wird nur gewährt wenn drei Grundsätze erfüllt werden.
- Eine Berufsausbildung wurde absolviert.
- Die nun angestrebte Weiterbildung muss eine Aufstiegsfortbildung sein.
- Es muss eine direkte Verbindung zu der Berufsausbildung bestehen.
Die Fachrichtungen, welche durch das Meister-BAföG gefördert werden sind:
- Erzieher
- Krankenpfleger
- Kaufleute
- Programmierer und Informatiker
- Fachwirte und Buchhalter
Liegt keine Berufsausbildung vor, wird die Beantragung des Meister-BAföGs deutlich erschwert. Der Antragsteller muss dann eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen, die fachlich zu der Weiterbildung passt.
Beantragung
Die Beantragung des Meister-BAföGs
Um die finanzielle Unterstützung während der Fortbildung nutzen zu können, muss diese zunächst beantragt werden. Der Antrag besteht aus insgesamt sieben Formblättern, welche die Bezeichnungen A-G tragen. Sie können sowohl bei dem zuständigen Amt bezogen, als auch online heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Besonders wichtig ist es, bei der Antragstellung die Fristen nicht zu vernachlässigen. Der Antrag sollte sofort gestellt werden, wenn die Weiterbildung sicher erfolgen wird. Die Auszahlung kann dann mit dem ersten Monat der Fortbildung beginnen. Eine rückwirkende Beanspruchung ist jedoch nicht möglich. Auch ein finanzieller Zuschuss für die Prüfungsphasen ist möglich. In den Wochen vor den Klausuren ist es vielen Berufstätigen nicht mehr möglich, ihrer Arbeit nachzugehen. Immerhin benötigen sie viel Zeit, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten. Damit es hier nicht zu finanziellen Engpässen kommt, kann ein Zuschuss beantragt werden. Auch dabei müssen unbedingt die Fristen beachtet werden. Außerdem muss der Zuschuss für jede Prüfungsphase erneut beantragt werden.
Rückzahlung
Die Rückzahlung des Meister-BAföGs
Das Meister-BAföG besteht aus zwei Teilen. Dem Zuschuss-Anteil und dem Darlehens-Anteil. Den ersten Anteil muss der Begünstigte nicht zurückbezahlen. Der zweite Anteil muss erstattet werden. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach der erfolgreich abgeschlossenen Fortbildung. Die Höhe der Ratenzahlung kann selbst festgelegt werden, wobei sie mindestens 128 Euro pro Monat betragen muss. Eine vorzeitige Rückzahlung (vor Ablauf der zwei Jahre Karenzzeit) ist ebenfalls möglich. Die Beträge müssen dann genau 500 Euro betragen.
Ist eine Rückzahlung aus finanziellen Gründen nicht möglich, kann eine Stundung beantragt werden.