Hinter dem Begriff monatliche Belastung wird angegeben, welche finanziellen Verpflichtungen ein
Darlehens- oder Kreditnehmer im Monat zu leisten hat, damit eine festgesetzte Rate ohne größeres Risiko
zurückgezahlt werden kann. In aller Regel überprüft das Kreditinstitut im Rahmen einer Baufinanzierung
die Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Hierzu werden nicht nur das zur Verfügung stehende Eigenkapital,
weiteres Vermögen sowie die Höhe des Kredites berücksichtigt, sondern bei einer Bonitätsprüfung auch
gleich der finanzielle Rahmen festgelegt. Die Banken müssen im Rahmen ihrer Beratungspflicht dem
Antragsteller mitteilen, ob die gewünschte Rate aus Zinsen und Tilgung nach Abzug aller Verpflichtungen
monatlich überhaupt tragbar ist. Besonders wichtig ist, dass das verbleibende Einkommen noch zur
Deckung des täglichen Bedarfs ausreicht. Dabei sollte noch ein kleiner Spielraum gewährleistet sein.
Natürlich hängen die monatliche Belastung und damit auch die Entscheidung für die Höhe der
Darlehensrate von den finanziellen Gegebenheiten des Antragstellers ab sowie seinen Lebensumständen.
Inhalt
Gibt es ein Mindesteinkommen für die monatliche Belastung?
Es gibt keine festgelegten Grundlagen, welche die Höhe eines monatlichen Mindesteinkommens festlegt.
Verständlicherweise ist es jedoch für Geringverdiener schwieriger, einen Kredit zu erhalten, als wenn
jemand über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt. Besonders vorteilhaft ist, wenn zum Beispiel
beide Ehepartner ein Einkommen beziehen. Die Darlehensverträge sind dann so ausgerichtet, dass beide
Partner bei der Rückzahlung in die Pflicht genommen werden können und sich die monatlichen
Belastungen dann auch besser auf zwei Personen verteilen lassen.
Beispiel der Ermittlung der monatlichen Belastungen
Das nachfolgende Beispiel dient nur der groben Übersicht und fällt für jeden Antragsteller natürlich
individuell aus. Dennoch werden hier die wichtigsten Punkte für eine Baufinanzierung berücksichtigt.
Im vorliegenden Beispiel wird von einer kleinen Familie mit einem Kind ausgegangen. Dabei werden die
Ehepartner beide als Darlehensnehmer berücksichtigt.
Ermittlung des Eigenkapitals
- Bank- und Sparguthaben 10.000,00 €
- Zuteilungsreifes Bausparguthaben 20.000,00 €
Eigenkapital 30.000,00 €
Ermittlung des Einkommens beider Darlehensnehmer
- Monatliches Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 €
- Monatliches Nettoeinkommen Ehefrau 450,00 €
- Kindergeld 194,00 €
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 200,00 €
Gesamteinnahmen 4.344,00 €
Gemeinsame Ausgaben beider Darlehensnehmer
- Lebenshaltungskostenpauschale Ehemann 790,00 €
- Lebenshaltungskostenpauschale Ehefrau 790,00 €
- Monatliche Warmmiete 650,00 €
- Bausparbeitrag 50,00 €
- Lebens- und Rentenversicherung Ehemann 20,00 €
- Lebens- und Rentenversicherung Ehefrau 20,00 €
- Zusätzliche Kreditraten 200,00 €
- Sonstige monatliche Ausgaben 300,00 €
Gesamtausgaben 2.820,00 €
Monatlich stehen hier also 1.524,00 € zur Verfügung, die für die Finanzierung eingesetzt werden kann. Diese
Summe ist relativ hoch, wobei bei vielen Darlehensnehmern meist von einer geringeren Summe
auszugehen ist.
Die monatlichen Belastungen müssen nicht nur auf den Zeitpunkt vor Einzug in eine neue Immobilie
berücksichtigt werden, sondern natürlich auch dann, wenn die Familie in ihrer Immobilie wohnt. In diesem
Fall können beispielsweise von folgenden monatlichen Belastungen ausgegangen werden:
- Darlehenskosten bei 2,8 % Zinsen plus 2 % Tilgung auf 10 Jahre festgelegt: 340,00 €
- Grundsteuer B: 14,00 €
- Müllabfuhr: 20,00 €
- Abwasser: 35,00 €
- Gebäudeversicherung: 20,00 €
- Strom und Gas: 80,00 €
Monatliche Belastung 509,00 €
Zusätzlich zu dieser Summe kommen natürlich noch die Lebenshaltungskosten, weitere
Versicherungsbeiträge, zusätzliche Kreditrückzahlungen und sonstige Kosten.
Wo spielt die monatliche Belastung noch eine wichtige Rolle?
In vielen Bereichen des täglichen Lebens ist es wichtig, vorab sich einen Überblick über die monatlichen
Belastungen eines Haushaltes zu verschaffen. Insbesondere bei denjenigen, die soziale Leistungen vom
Staat in Anspruch nehmen möchten, müssen vorab Einkommen und Vermögen offenlegen. Dabei können
eine Vielzahl an monatlichen Belastungen sich positiv auf eine mögliche Bewilligung dieser Leistungen
auswirken.
Im Unterhaltsrecht spielen diese Belastungen eine wichtige Rolle. Der Unterhaltspflichtige kann durch
Darlegung unabwendbarer Belastungen den Unterhaltsbetrag zu seinen Gunsten verringern. Hierbei
handelt es sich nicht nur um diejenigen, die nach einer Trennung für ihre Kinder aufkommen müssen,
sondern auch für Kinder, die ggf. für die im Pflegeheim lebenden Eltern aufkommen müssen.
Ebenfalls werden Angaben zu monatlichen Belastungen benötigt, wenn Hilfebedürftige bei der Ortsbehörde
einen Wohngeldantrag stellen. Verständlicherweise muss hier geprüft werden, ob anhand des
Einkommens, Vermögens sowie der monatlichen Belastungen überhaupt ein Wohngeld gezahlt werden
darf. Ähnlich verhält es sich bei der Grundsicherung im Alter oder dauernder Erwerbslosigkeit. Die
staatlichen Stellen müssen immer überprüfen, ob diese sozialen Leistungen zu Recht bewilligt werden
dürfen. Sämtliche monatlichen Belastungen wirken sind insoweit immer positiv auf diese Hilfen aus. Sie
mindern das eigene Einkommen und machen daher den Weg zu sozialen Leistungen frei.
Zinstief lässt die monatlichen Belastungen sinken
Aktuell sind die Darlehenszinsen äußerst niedrig und werden es in aller Voraussicht auch weiterhin bleiben.
Viele Darlehensnehmer haben vor vielen Jahren ihre Verträge mit den Kreditinstituten abgeschlossen.
Wichtig ist in allen Fällen, dass die 10-jährige Zinsbindungsfrist beachtet wird. Dies bedeutet, dass nach 10
Jahren ein Darlehensvertrag neu ausgehandelt werden kann. Da die Zinsen meist beim ersten Abschluss
relativ hoch waren, lassen sich die monatlichen Belastungen mit niedrigen Zinsen natürlich minimieren.
Ebenso besteht die Möglichkeit, bei bleichbleibender Belastung den Tilgungssatz anzuheben, sodass sich
eine Immobilie etwas schneller abbezahlen lässt.
Was wird noch als monatliche Belastung bezeichnet?
Während in den vorhergehenden Kapiteln die monatlichen Belastungen vor Bewilligung eines Darlehens
errechnet wurden, kann auch das Darlehen selbst als monatliche Belastung bezeichnet werden. Bei einem
typischen Annuitätendarlehen bleiben über die gesamte Laufzeit hinweg die Darlehensraten, bestehend
aus Tilgung und Zinsen, gleich. Hierbei handelt es sich um eine feste monatliche Belastung. Darüber
hinaus gibt es aber auch das Tilgungsdarlehen. Hier nimmt die monatliche Belastung im Laufe der Jahre
ab, da der Zinsanteil sich bei gleichbleibender Tilgung verringert.
Monatliche Belastung – ein Begriff aus dem Finanzwesen
Im Finanzwesen kommt der Begriff der monatlichen Belastung sehr häufig vor und wird als eine wichtige Nenngröße bezeichnet. Er kommt vor:
- bei der Buchführung
- im Grundstücksrecht
- bei der Darlehensvergabe
Monatliche Belastung in der Buchführung
In der Buchführung ist der Begriff monatliche Belastung sehr häufig zu finden. Dabei beschreibt er die Belastung, die auf der Soll-Seite des Kontos zu finden sind. Er ist ein einzelner Buchungsposten und gilt als finanzielle Belastung. Ihm gegenüber steht immer der Begriff Gutschrift.
Monatliche Belastung im Grundstücksrecht
Im Grundstücksrecht kommt der Begriff monatliche Belastung vor und dient in diesem Fall als Belastung eines Grundstückes. Die Belastung bezieht sich auf das Grundstück und ist im Grundbuch als Sicherung eingetragen. Dadurch bekommt der Grundstückseigentümer ein Forderungsrecht, das ihn dazu bemächtigt das Grundstück zu versteigern und zu verkaufen. Allerdings nur, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Dann kommt es zur Zwangsversteigerung.
Monatliche Belastung bei der Darlehensvergabe
Wie schon erwähnt ist der Begriff der monatlichen Belastung auch bei der Darlehensvergabe bedeutend. Dabei werden alle Ausgaben des Kreditnehmers addiert und am Ende kommt die komplette monatliche Belastung raus. Zu den Ausgaben gehören:
- Mietausgaben
- Versicherungskosten
- Unterhaltszahlungen
- Ratenzahlungen für einen PKW
- Schätzwerte für Lebensmittel und Kleidung
Bei einer Darlehensvergabe sollten die Angaben über die monatlichen Belastungen immer so realistisch wie möglich sein, um eine Kreditbelastung besser ausrechnen zu können. Schließlich muss die Kreditrückzahlung gewährleistet werden und das ist nur mit realen Zahlen möglich. Anschließend wird die monatliche Belastung dem Einkommen im Haushalt gegenübergestellt und der Kreditgeber entscheidet ob und in welcher Höhe das Darlehen sein kann. Zudem wird dann über die Höhe der monatlichen Rückzahlungsraten entschieden.
Monatliche Belastung für einen Kredit berechnen
Die monatlichen Belastungen für einen Kredit zu berechnen ist für einen normalen Verbraucher mitunter sehr schwierig. Dabei können im Grunde die monatlichen Ausgaben im Haushalt zusammengerechnet werden und dadurch wird die monatliche Belastung deutlich. Zudem wird deutlich, ob es einen finanziellen Überschuss gibt, der als Ratenzahlung genutzt werden kann. Allerdings können auch Laien einfach und schnell die Kreditbelastung ausrechnen. Dazu sind einfach nur einige Faktoren zu beachten, bei denen die folgenden Fachbegriffe verwendet werden:
- Annuität
Als Annuität wird die Rückzahlung an den Kreditgeber bezeichnet, die jährlich erfolgen muss. Sie wird aus den Zinsen und dem Tilgungsteil berechnet. - Darlehensgesamtbetrag
Der Darlehensgesamtbetrag ist der Betrag mit allen enthaltenen Kosten, die in der Laufzeit für den Kreditnehmer entstehen. Darin enthalten sind Zinsen, Provisionen und Bearbeitungsgebühren. - Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins sind die Kosten, die als preisbestimmte Kreditnehmenkosten gelten. - Eigenkapital
Bei dem Eigenkapital handelt es sich um die finanziellen Mittel, die in den Kredit eingebracht werden. - Kreditlimit
Das Kreditlimit ist der Höchstbetrag, den die Bank als Summe bereitstellt. - Laufzeit
Die Laufzeit ist variabel und wird anhand der Kreditsumme festgelegt. Es handelt sich um die jährliche Belastung, wie lange der Kredit läuft bis eine vollständige Abzahlung vorhanden ist. - Nominale Kreditsumme
Die nominale Kreditsumme ist die Höhe des aufgenommenen Kredits. - Restschuld
Es handelt sich um die zurückzuzahlende Kreditschuld, die im Tilgungsplan abgelesen werden kann. - Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine Art Lebensversicherung, die zum Kreditvertrag abgeschlossen wird und als Sicherheit für die Bank gilt. - Sondertilgung
Die Sondertilgung sind Zahlungen, die zusätzlich zu den fest abgemachten Raten geleistet werden. - Sollzinsbindung
Die Sollzinsbindung bezeichnet den vereinbarten Zinssatz über die ausgesuchte Laufzeit, die zwischen fünf und 30 Jahren liegen kann. - Sollzinssatz
Hierbei handelt es sich um die zu leistenden Zinssätze ohne Kreditnehmerkosten. - Tilgungssatz
Der Tilgungssatz muss jährlich geleistet werden und wird in Prozent angegeben.