Inhalt
Was bedeutet Nachschusspflicht?
Bei der Nachschusspflicht handelt es sich um die Pflicht des Kunden, bei einem Kredit, einem Wertpapierhandel oder dem CFD-Trading, entsprechend mehr Kapital einzuzahlen, wenn durch Kurzschwankungen oder Wertverfall, der entsprechende Investitionsbetrag ausgeglichen werden muss. Dabei muss der Ausgleich in der Höhe erfolgen, dass die Balance auf dem jeweiligen Konto mindestens wieder Null erreicht. Der Ausgleich ist für entsprechende Finanzgeschäfte verpflichtend, wobei dies erhebliche finanzielle Belastungen erzeugen kann, da der Wertverfall auch enorme Dimensionen annehmen kann. Zur Vermeidung dieser Schwankungen können sogenannte Stopp-Lose Begrenzen im Devisenhandel gesetzt werden, die dann ab diesem Punkt automatisch den Verkauf der jeweiligen Derivate herbeiführen.
Nachschusspflicht in der Praxis
Die Nachschusspflicht wird in der Finanzwirtschaft in der Regel in drei Fällen angewendet. Diese sind sehr speziell und unterscheiden sich von allgemeinen Finanzgeschäften wie etwa der Aufnahme eines normalen Kredites erheblich. Dabei gilt die Nachschusspflicht derzeit nur für gewerblich agierende Personen, für auf private Rechnung handelnde Anleger, ist diese seit 2015 aufgehoben. Der Handel wird also automatisch beendet, wenn das jeweilige Portfolio 0 Euro erreicht.
Nachschusspflicht beim Effektenlombardkredit
Bei einem Effektenlombardkredit handelt es sich um einen Kredit, dessen Basis von Sicherheiten in Form von Wertpapieren untermauert ist. Dies bedeutet allerdings auch, dass diese Wertpapiere durch Kursschwankungen an Wert verlieren können. Sollte dies der Fall sein, so muss der Kreditnehmer eine Erhöhung der Wertpapiereinlage vornehmen. Dies bedeutet natürlich weitere Investitionen die zu Ungunsten des Eigenkapital gehen. Somit kann bei dieser Kreditform auch eine erhebliche Menge an Geld verloren gehen, was am Ende zu großen Verlusten führt. Daher werden solche Kredite nur von Firmen aufgenommen, die sich durch die eventuelle Wertsteigerung der Aktien eine entsprechende schnelle Tilgung wünschen.
Nachschusspflicht im Aktienhandel
Auch im Aktienhandel kann es zu einer Nachschusspflicht kommen, wenn ein Depot derart an Wert verliert, dass es unter die Effektivgrenze fällt. In diesem Fall kostet das Depot der Bank also Geld, welches vom Anleger ausgeglichen werden muss. Je nach Größe der Kursschwankungen können hier erhebliche Beträge zustande kommen. Allerdings verhalten sich die Wertverluste in diesem Bereich noch recht human, sodass sehr selten größere Summen nachgeschossen werden müssen.
Nachschusspflicht im CFD Handel
Die größten Kursschwankungen ergeben sich im Handel mit Devisen im Bereich des außerbörslichen CFD-Handels. Da dieser Markt nicht reguliert ist, können hier erhebliche Gefälle zwischen Steigerung und Abfall auftreten. Die Differenz zwischen beiden Punkten stellt dann jeweils den Gewinn oder den Nachschuss dar. In diesem Zusammenhang kann es zu sehr extremen Schwankungen kommen, wie dies im Jahre 2015 durch die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro geschehen ist. Hier kam es zu erheblichen Einbrüchen und plötzlichen Anstiegen, was denn Anlegern enorme Verluste in Form von Nachschüssen einbrachte. In Folge dessen wurde für private Anleger die Nachschusspflicht aufgehoben und ist nur noch für gewerblich handelnde Trader verpflichtend.
Anwendung im Gesellschaftsrecht
Die Nachschusspflicht wird allerdings auch im Gesellschaftsrecht angewendet. Hier kann ein Gesellschafter dazu verpflichtet werden, gemäß seiner Anteile einen Nachschuss auf das Gesamtvermögen zu leisten, um einen etwaigen Verlust auszugleichen. Eine solche Pflicht kann sich aus dem Gesellschaftsvertrag, der Satzung wenn es sich um einen gewerblichen Verein handelt oder auch aus den gesetzlichen Bestimmungen zu einer bestimmten Unternehmensform ergeben.
Hier können zwei verschiedenen Arten von Nachschusspflicht im Raum stehen:
Die beschränkte Nachschusspflicht
Bei der Beschränkten Nachschusspflicht wird ein Nachschuss in einer festgelegten prozentualen Höhe angesetzt. Somit kann es zum Beispiel verpflichtend sein, 25 Prozent einer festgesetzten Gesamtsumme einzuzahlen. Die Nachschusspflicht erstreckt sich aber niemals auf mehr als diesen Wert, sodass für den Verpflichteten eine entsprechende Sicherheit entsteht. Dabei kann der Betrag nur per Beschluss durch den Aufsichtsrat, die anderen Gesellschafter oder den Vorstand eines Vereins geändert werden. Das Mitglied genießt dabei aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn der neu beschlossene Betrag, seinen finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
Die unbeschränkte Nachschusspflicht
Bei der unbeschränkten Nachschusspflicht kann die Summe in der Regel einen beliebigen Wert annehmen, allerdings darf diese niemals die Gesamteinlagen und den Bestand des Firmenvermögens übersteigen. Da hier allerdings nicht feststeht, welche Höhe die Nachschusspflicht einnimmt, kann sich ein Verpflichteter der Zahlung auch entziehen, in dem er sein Abandonrecht ausübt. Allerdings muss der Gesellschafter hierzu seine Anteile zur Versteigerung freigeben, wobei der Erlös der Gesellschaft bis zur Höhe des zu leistenden Nachschusses zusteht. Sollte die Nachschusspflicht also bei einem Betrag von 500.000 Euro liegen und die Anteile für 800.000 Euro versteigert werden, so erhält die Gesellschaft 500.000 Euro, während der übrige Ertrag von 300.000 Euro an den Gesellschafter ausgezahlt wird. Im umgekehrten Fall, sollten die Anteile für weniger Ertrag versteigert werden also zum Beispiel nur 400.000 Euro ergeben, geht die gesamte Summe an die Gesellschaft, wobei der Gesellschafter aber keine weitere Nachschusspflicht besitzt. Damit gerät das Firmenkapital ins Minus, sodass die ausgefallene Summe durch einen anderen Vorgang ersetzt werden muss.
Aufhebung der Nachschusspflicht
Die Nachschusspflicht ist nicht unbeschränkt gültig, auch wenn es sich zum Beispiel um Devisengeschäfte handelt. Sollte nachgewiesen werden können, dass der Nachschuss durch einen Fehler des Brokers entstanden ist, so kann der Kunde die Nachschusspflicht zurückweisen und der fehlende Betrag muss vom Broker erstattet werden. Gründe hierfür können technische Fehler oder aber auch falsche Berechnungen der Erträge sein. Daher gilt es, den Verlauf der einzelnen Trades, immer genau unter die Lupe zu nehmen.
Die Aufhebung der Nachschusspflicht kann nur unmittelbar erfolgen. Spätere Einwendungen sind nur in sehr engen Kriterien möglich, sodass in einem solchen Fall der Rechtsweg gegangen werden muss. Eine entsprechende rechtliche Beratung kann in diesem Zusammenhang nicht schaden, da es meist um eine Menge Geld geht, was durchaus die finanzielle Situation maßgeblich verändern kann.
Fehlende Genehmigung
Die Nachschusspflicht entfällt auch dann wen rechtlich gesehen nicht die vollen Informationspflichten erfüllt wurden. Sollte der Broker den Anleger nicht ausdrücklich über die Möglichkeit eines Nachschusses informiert haben, ist der Kunde nicht verpflichtet, diesen auch zu leisten. Fehlerhafte Informationen treten vor allem dort auf, wo sich verschiedene Handelsarten kombinieren. Da hier häufig eine spezielle Handelsmethode im Vordergrund steht, bei welcher keine Nachschusspflicht besteht, kann ein Hinweis auf die übrigen Methoden in den AGB oft untergehen. Grade dieser Punkt muss so ausgestaltet sein, dass hier unübersehbar alle Konditionen klar werden.
« Zurück zum Wiki Index