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Die Negativbescheinigung ist die schriftliche Zusicherung der Gemeinde, dass sie auf ihr Vorkaufsrecht für
ein Grundstück verzichtet. Das Vorkaufsrecht berechtigt nach BauGB die Gemeinden unter bestimmten
Voraussetzungen in einen ausgehandelten Kaufvertrag anstelle des Käufers einzutreten. Maßstab für das
Vorkaufsrecht ist die Wahrnehmung des Gemeinwohls. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite
Negativbescheid.