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Was ist der Nettokreditbetrag?
Der dem Kunden ausgezahlte Kreditbetrag wird auch Nettokreditbetrag genannt. Der Nettokreditbetrag ist jene Summe, über die sich ein Kredit bei der Auszahlung beläuft. Es handelt sich also um das Geld, dass dem Kreditnehmer am Ende tatsächlich zur Verfügung steht und von ihm in der entsprechenden Weise und für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. Der Nettokreditbetrag kann sich dabei erheblich vom Bruttokreditbetrag unterscheiden, denn dieser beinhaltet auch alle Nebenkosten und Zahlungen, die in die Tilgung der Summe mit einfließen.
Rechtliche Definition
Die rechtliche Definition des Nettokreditbetrages geht davon aus, dass von dieser Summe alle anfallenden Kosten abgezogen werden. Somit handelt es sich bei diesem Betrag niemals um die Summe, die tatsächlich beantragt wurde. Tatsächlich werden dem Kreditnehmer aber genau die entsprechenden Gelder überwiesen, was daran liegt, dass viele Banken alle anfallenden Nebenkosten direkt in die Bruttokosten mit einfließen lassen.
Rechtlich betrachtet ist dieser Umstand etwas problematisch, wenngleich aber die absolut überwiegende Mehrzahl aller Kredite in dieser Form vergeben werden. Wer also 10.000 Euro beantragt, der erhält auch genau diese Summe auf sein Konto ausgezahlt. Korrekt wäre in diesem Zusammenhang aber die Vorgehensweise, dass erst alle anfallenden Kosten die nicht die Zinszahlungen betreffen, von dieser Summe abgezogen werden müssen. Somit würde die tatsächlich anfallende Kreditsumme geringe Ausfallen, als dies eigentlich der Fall ist.
Allerdings erwarten die Kreditnehmer in der Regel eine Auszahlung der geforderten Summe, sodass die gesamten Kosten über den Bruttokreditbetrag abgerechnet werden. Da dies gesetzlich nur in einer bestimmten Weise zulässig ist, handelt es sich hier im Grunde um eine Grauzone des Rechts, die aber schon über Jahrzehnte hinweg so akzeptiert wird.
Aufführung im Kreditvertrag
Der Nettokreditbetrag muss unweigerlich schriftlich im Kreditvertrag vermerkt werden, da es sich bei ihm um die Summe handelt, auf die sich ein Kunde am Ende berufen kann. Allerdings muss in diesem Zusammenhang nicht der Bruttokreditbetrag genannt werden, es genügt hier, wenn die anfallenden Kosten entsprechenden Aufgeschlüsselt werde. In der Praxis wird aber auch der Bruttokreditbetrag auf dem Vertrag vermerkt, denn schließlich handelt es sich bei ihm um die Summe, die vom Kreditnehmer zurückgezahlt werden muss. In dieser sind auch die anfallenden Zinsen vermerkt, sodass es sich hier um eine wichtige Angabe handelt. Allerdings wäre rein rechtlich betrachtet die Aufführung auf dem Vertrag nicht notwendig.
Ermittlung des Nettokreditbetrages
Der Nettokreditbetrag wird in der Regel schon bei der Beantragung vom Kunden selbst festgelegt. Bei ihm handelt es sich um die Summe, die in den Kreditantrag eingetragen wird, was somit dem Wunschbetrag des Kreditnehmer entspricht. Allerdings muss die vergebende Bank diesem Ersuchen nicht nachkommen, denn diese kann eine abweichende Einschätzung treffen, welche sich auch an der Kreditwürdigkeit des Kunden ausrichtet.
Dabei spielt für die korrekte Berechnung des Nettokreditbetrages auch die Bonität des Kunden eine Rolle. Hier sind Faktoren wie Sicherheiten und Schufa-Einträge von Bedeutung, sodass diese den Nettokreditbetrag deutlich beeinflussen können. Somit kann die am Ende im Raum stehende Kreditsumme deutlich von eigentlichen Auszahlungsbetrag abweichen. Allerdings muss die jeweilige Bank über Änderungen an der Summe im Vorfeld informieren, sodass diese nicht einfach einseitig beschlossen werden kann.
Spätere Abweichungen
Der Nettokreditbetrag kann auch späteren Abweichungen unterlegen sein. Dies kann zum Beispiel im Falle von Zinsanpassungen der Fall sein, die noch während der Antragsphase im Raum stehen. Auch kann die Bank noch nach der Auszahlung den Betrag korrigieren, sodass zum Beispiel eine höhere oder geringere Summe getilgt werden muss. Allerdings kann dies nur nach Information an den Kunden geschehen. Eine einseitige Anpassung ist nicht möglich, denn der Kunde muss in jedem Fall die Chance haben, die entsprechenden Daten einzusehen und diese auch widersprechen zu können. Die Anpassung auch im Nachhinein erfordert in jedem Fall der Erklärung per Schriftform.
Nettokreditbetrag bei diversen Kreditformen
Der Nettokreditbetrag ist auch von der gewählten Kreditform abhängig. So kann dieser bei reinen Darlehen anders ausfallen, als dies bei Krediten der Fall ist. Ein Immobiliendarlehen wird grundsätzliche ein größere Abweichung besitzen, als dies bei einer Autofinanzierung der Fall ist.
Dies hat zwangsläufig mit den anfallenden Nebenkosten zu tun, da diese bei einem Hauskauf natürlich höher ausfallen, als dies bei einem Fahrzeug der Fall ist. Da diese Nebenkosten über die Laufzeit hinweg angerechnet und bei der Tilgung berücksichtigt werden müssen, können diese besonders im Rahmen einer Anschlussfinanzierung einen bedeutenden Einfluss auf den Nettokreditbetrag haben.
Das gleiche ist auch bei Spezialkrediten der Fall, wobei der Betrag davon abhängt, welche Risiken mit dem Darlehen verbunden sind. Dabei muss deutlich herausgestellt werden, dass der Nettokreditbetrag nicht die Summe ist, die zurückgezahlt werden muss. Hierbei muss stets der Bruttokreditbetrag im Auge behalten werden, denn aus diesen setzen sich am Ende die anfallenden Zahlungen zusammen.
Tilgung des Nettokreditbetrages
Der Nettokreditbetrag kann unabhängig von den übrigen Kosten getilgt werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Kredit endfällig gestellt wird. Hier werden zuerst nur die Zinsen und die Nebenkosten beglichen, wobei die Rückzahlung des eigentlichen Kreditbetrages erst am Ende der Laufzeit in einer Zahlung stattfindet.
Umgekehrt gibt es auch Varianten, bei denen der Nettokreditbetrag zuerst getilgt wird, während die Nebenkosten hinten an gestellt werden. Diese Tillgungsform wird aber sehr selten genutzt, da in der Regel die Kreditsumme zu Investitionszwecken genutzt werden soll und somit zu einer Tilgung nicht zur Verfügung steht.
Grundsätzlich muss an dieser Stelle gesagt werden, dass sich der Nettokreditbetrag niemals ändert. In der Regel sind es immer äußere Faktoren, die auf diesen einwirken, sodass die reine Kreditsumme einen Festbetrag darstellt, der durch die Fixierung im Kreditvertrag unabänderlich ist, sofern nicht beide Vertragsparteien entsprechenden Anpassungen – etwa durch eine Aufstockung der Summe zustimmen.
Abschlussbetrachtungen
Da die hier ausgeführten Betrachtungen recht Abstrakt wirken, bleibt an dieser Stelle nur zu sagen, dass es für den normalen Kreditnehmer stets nur auf den Bruttokreditbetrag ankommt. Die Nettosumme spielt nur in der >Weise eine Rolle, da es sich um das Geld handelt, was dem Kunden am Ende tatsächlich zur Verfügung steht. Für eine anstehende Rückzahlung sind aber immer die Gesamtkosten zu betrachten, sodass in dieser alle Gebühren, Zinsen und Auslagen beachtet werden müssen. Allerdings können an diesen Werten sehr wohl Anpassungen erfolgen, sodass auf diese und nicht auf den Nettokreditbetrag, im besonderen Maße geachtet werden muss.
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