Mit der Notarbestätigung, bestätigt der Notar gegenüber einem Kreditinstitut, dass die
Möglichkeit der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch besteht. Allerdings
haftet der Notar für diese Aussage, da diese meist vor dem eigentlichen Grundbucheintrag
gemacht wird. Dies hängt damit zusammen, da es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis die
Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, der Darlehensnehmer das Geld allerdings meist
schon vorher braucht, braucht die Bank für die Auszahlung die Notarbestätigung. Damit kann
diese Zeit überbrückt werden, damit der Darlehensnehmer die Auszahlung erhält.
Inhalt
Banken legen Wert auf ersten Rang bei der Grundschuld
Ein Gläubiger, der auf dem ersten Rang für eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, hat
die höchste Sicherheit gegen Verluste im Falle von Zahlungsausfall und Zwangsversteigerung der
Immobilie. Der erstrangige Gläubiger kann im Falle einer Zwangsversteigerung wegen
Zahlungsausfall auf den vollen Wert der betreffenden Immobilie zugreifen. Das sichert eine
kreditgebende Bank in einem sehr hohen Maß gegen Verluste bei einem Immobiliendarlehn ab.
Daher wird die Notarbestätigung auch als Rang-Attest, Ranggarantie oder Rangbescheinigung
bezeichnet. Die kreditgebenden Banken legen viel Wert auf eine möglichst erstrangige Eintragung
der Grundschuld. Kann sich die Bank auf diesen Eintrag verlassen, steht gewöhnlich einer
vorzeitigen Auszahlung vom Darlehn nichts entgegen.
Für die Immobilienfinanzierung spielt die schnelle Auszahlung eine besonders wichtige Rolle,
wenn es um den Kauf einer Bestandsimmobilie geht. Während bei Neubau eines Hauses das
Darlehn in Etappen, je nach Baufortschritt, ausgezahlt wird, braucht der Käufer eines bestehenden
Hauses direkt beim Abschluss des Vertrages die gesamte Kaufsumme oder zumindest eine
ausreichend hohe Anzahlung. Der Verkäufer seinerseits möchte die Summe aus dem
Hausverkauf so schnell wie möglich verbuchen können. Häufig hat der Verkäufer des
Grundstücks, des Hauses, die Verkaufssumme bereits verplant, d. h. sie soll für andere wichtige
Investitionen ausgegeben werden. Damit spielt der Zeitfaktor auch für den Verkäufer eine
entscheidende Rolle. Die Überweisung des Kaufpreises ist meist bereits bei bindenden
Vorabsprachen terminlich festgelegt. Für ein Fertighaus können ebenfalls schon terminlich
vereinbarte Anzahlungen zu leisten sein. Für ein Neubauvorhaben möchte der Bauherr
sicherstellen, dass so reibungslos wie möglich der Kauf des Grundstücks abgesichert ist und er
eine Baufirma beauftragen kann oder beim Eigenbau, die Auslagen für die Bauvorbereitung
vornehmen kann.
Bis zur vollzogenen Eintragung der Grundschuld im Grundbuch können allerdings einige Wochen
vergehen. Das könnte so manche Planung und Vorabsprache bei dem Kauf einer Immobilie ins
Schwanken bringen. Durch eine Notarbestätigung erhält die Bank eine garantierte Sicherheit ihrer
Eintragung im Grundbuch auf dem bevorzugten Platz. Baurate oder Kaufsumme können direkt
ausgezahlt werden. So erhält auch der Darlehnsnehmer die erwünschte Zahlungssicherheit für
einen erforderlichen Teilbetrag oder sogar die Gesamtsumme des Darlehns.
Sicherheit für die gewünschte vorrangige Eintragung der Grundschuld wird der Bank gewährt,
indem der Notar für die Ranggarantie die Haftung übernehmen muss. Dafür hat der Notar bereits
im Vorfeld alle erforderlichen Ermächtigungen, um die Sicherheit für den Eintrag im Grundbuch zu
prüfen. Er kann vorweg die erforderlichen Unterlagen für das Register einsehen und feststellen, ob
es eventuell schon weitere Einträge einer alten Grundschuld gibt. Darüber hinaus wird der Notar
für die Bescheinigung prüfen, ob Anträge von anderen Gläubigern für Einträge von einer
Grundschuld vorliegen. Das könnte der Fall sein, wenn der Darlehnsnehmer weitere Kredite
beantragt hat, bei denen die Kreditgeber auf die Sicherheit durch eine Grundschuld setzen.
Notarbestätigung wird gewünscht? Die Bank entscheidet
Ob eine Notarbestätigung für die schnelle Auszahlung eines Darlehns erwünscht ist, liegt allein bei
der Bank. In der Regel werden diese Bestätigungen für die Rangeintragung verlangt, wenn der
Kreditnehmer nur über einen geringen Anteil von Eigenkapital verfügt und über die aktuelle
Immobilie hinaus keine weiteren Sicherheiten der Bank angeboten worden sind. Die Bank muss
allerdings nicht begründen, warum Sie auf einer Rangbescheinigung besteht. Wird eine
Bestätigung durch den Notar angefordert, muss der Kreditnehmer dem unbedingt Folge leisten,
wenn er zeitig sein Darlehn erhalten möchte. Der Darlehnsnehmer kann für eine schnelle
Auszahlung aber auch der Bank von sich aus anbieten, dass er eine Notarbescheinigung
beibringen wird. Angesichts der Sicherheit, die eine Rangbescheinigung für die Bank bedeutet,
wird sie auf dieser Basis gewöhnlich einer vorzeitigen Auszahlung zustimmen.
Der Ablauf bei einer Notarbescheinigung:
- Antrag auf Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch.
- Beauftragung des Notars für die Erstellung einer Rangbescheinigung.
- Der Notar nimmt Einsicht in die Register der zuständigen Behörde und prüft die Sicherheit
der Eintragung des Kreditgebers auf einem ersten Rang. - Die Notarbescheinigung wird erstellt und an die Bank übergeben.
- Die Bank prüft das Rang-Attest.
- Das Darlehn oder die erste Rate für das Darlehn werden an den Kreditnehmer ausgezahlt.
Die Notarbescheinigung sorgt auch dafür, dass der Verkäufer eine Sicherheit auf die Zahlung des
Verkaufspreises hat.
Keinerlei Einfluss hat eine Notarbestätigung darauf, in welcher Höhe eine Auszahlung von dem
gesamten Darlehn erfolgt. Dies hängt von den Einzelheiten der vereinbarten
Immobilienfinanzierung ab. Bringt der Bauherr viel Eigenkapital mit, kann die erforderliche
Anzahlung oft von ihm aus eigenen Mitteln getätigt werden. In diesem Fall kann auch die
Wartefrist bis zum endgültigen Grundbucheintrag bis zur ersten Auszahlung eingehalten werden.
Kosten für die Notarbestätigung
Die Kosten für eine Notarbestätigung sind verhältnismäßig gering. Sie richten sich anteilsmäßig
nach der Höhe der vereinbarten Kreditsumme und dem Arbeitsaufwand. Alle Notargebühren sind
in einer Gebührenliste festgelegt. Sie werden nicht willkürlich berechnet. Bei einem Darlehn von
rund 200.000 Euro betragen die Kosten für die Notarbescheinigung beispielsweise unter 100
Euro. Diese Kosten fallen bei einer Baufinanzierung nicht ins Gewicht. Zu einem recht geringen
Aufwand an Kosten hat der Darlehnsnehmer durch diese Bescheinigung erhebliche Vorteile.
Gegen geringe Gebühren wird dem Kreditnehmer von der Bank die vorzeitige Auszahlung vom
Darlehn oder einem Teilbetrag zugesichert.
Notarbestätigung schnell beantragen
Wird eine Notarbescheinigung vom Kreditnehmer gefordert oder bietet dieser ein Rang-Attest der
Bank für die schnelle Auszahlung an, sollte der Notar so schnell wie möglich damit beauftragt
werden. Je eher das Darlehn oder eine Anzahlung auf das Darlehn ausgezahlt werden können,
desto reibungsloser wird sich die gesamte Abwicklung der Formalitäten für den Kauf gestalten. In
der Regel ist bereits ohnehin ein Notar für die gesamte Abwicklung von Verkauf und Kauf bestellt,
der mit der Bescheinigung betraut werden kann. Ihn mit dem Rang-Attest zu beauftragen bedeutet
also keinen Zeitverzug durch eine Notarsuche.