Die öffentliche Hand ist der Sammelbegriff für staatliche Institutuinonen, die aus Gebietskörperschaften (Bund, Länder,Gemeinden), Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehen.
Das Erscheinungsbild der öffentliche Hand gegenüber den Bürgern variiert, je nach dem in welcher Hinsicht, wirtschaftlicher oder finanzieller, ihr gegenübergetreten wird. Wirtschaftlich steht eine staatliche Institution seinem Arbeitnehmer (Beamten), der im öffentlichen Dienst arbeitet, gegenüber. Durch die Eintreibung von Steuern, mit denen Investitionen in staatliche Unternehmungen finanziert werden, tritt die öffentliche Hand dem Bürger in finanzieller Hinsicht gegenüber.
Inhalt
Der Umfang des Begriffes öffentliche Hand
Im Grunde handelt es sich bei dem Begriff öffentliche Hand um einen umgangssprachlichen Ausspruch. Allerdings wird er auch im Gesetz erwähnt. Laut § 224 SGB IX:
§ 224
Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand
(1) 1 Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, werden bevorzugt diesen Werkstätten angeboten. 2 Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates hierzu allgemeine Verwaltungsvorschriften.
(2) Absatz 1 gilt auch für Inklusionsbetriebe.
befasst sich die öffentliche Hand mit der Vergabe von Aufträge. Zudem kann die öffentliche Hand sich aber auch um die Haushaltsdefizite kümmern, was im Artikel 126 AEU-V festgelegt ist.
Selbst das Bundesverfassungsgericht nutzt den Begriff recht häufig im Zusammenhang bei Eigentum von wissenschaftlich bedeutenden Funden oder bei kulturhistorischen Funden, bei denen ein Eigentümer ermittelt werden muss und sie bis dahin als herrenlos gelten.
Aber auch der Staat und andere Gebietskörperschaften werden als öffentliche Hand angesehen. Das ist im Artikel 2 der EU-Transparenzrichtlinie nachzulesen.
Im Bereich der offiziellen Statistiken ist der öffentliche Sektor gemeint, wenn von der öffentlichen Hand gesprochen wird. In diesem Bereich kann der Begriff gleich aus drei Ebenen verteilt werden:
- Im engeren Sinne handelt es sich bei öffentlichen Sektoren, die als öffentliche Hand bezeichnet werden, um Gebietskörperschaften, die von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Deutschland und Ländern zusammengesetzt werden.
- Die Parafisci (juristische Personen) bezieht die öffentliche Hand als Begriff mit ein, wenn es um organisatorische selbstständige Einrichtungen geht die kein Hoheitsrecht haben und ihre öffentlichen Aufgaben mit eigenen Mitteln bewerkstelligen. Beispielsweise gehört die Sozialversicherung dazu, in der viele andere Versicherungen enthalten sind,
– Arbeitslosenversicherung
– Rentenversicherung
– Unfallversicherung
– Krankenversicherung
– Pflegeversicherung
Aber auch Sondervermögen gehören dazu. Zudem kommt das Aggregat bei der öffentlichen Hand zum Einsatz. Dabei richtet sich der Blick auf die Neuverschuldung des öffentlichen Sektors. Diese darf 3% des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. - Öffentliche Hand kann aber auch in Bezug auf öffentliche Unternehmen genannt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Unternehmen, die mehrheitlich zum öffentlichen Eigentum gehören und die Beteiligung öffentlich erfasst sein muss.
Die Tätigkeitsgebiete der öffentlichen Hand
Das Tätigkeitsfeld der öffentlichen Hand ist sehr umfangreich und hängt natürlich in erster Linie an der Definition. Aber im Grunde sind alle marktwirtschaftlichen und nicht marktwirtschaftlichen Aufgaben von der öffentlichen Hand zu erledigen und somit nimmt sie also auf jeden Fall am aktuellen Wettbewerb teil. Bei den nicht marktwirtschaftlichen Tätigkeiten kümmert sich die öffentliche Hand in erster Linie um die Daseinsvorsorge.
Bei der Daseinsvorsorge handelt es sich um einen verwaltungstechnischen Begriff, der in Deutschland genutzt wird. Er beschreibt im Grunde alle staatlichen Aufgaben, die zum menschlichen Dasein notwendig sind. Dazu gehören Güter, Dienstleistungen, aber auch die Grundversorgung. Ein Teil der Leistungsverwaltung, wozu alle Versorgungen und Einrichtungen in Bezug auf die Allgemeinheit gehört auch dazu. Zu diesen öffentlichen Einrichtungen gehören:
Verkehrs- und Beförderungswesen
Müllabfuhr
Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung
Abwasserbeseitigung
Krankenhäuser
Friedhöfe
Bildungs- und Kultureinrichtungen
Schwimmbäder
Feuerwehr
und alle Bereiche, die für die Infrastruktur wichtig sind. Dabei bekommt die öffentliche Hand meist keine Grenzen gesetzt, damit die Handlungsfreiheit nicht unnötig eingeschränkt wird. Unterstützung bekommt die öffentliche Hand durch die Gemeindeordnung.
Bei den marktwirtschaftlichen Tätigkeiten handelt es sich um alle Aktivitäten in Bezug auf die öffentlichen Betriebe, die eine gewisse Leistungsfähigkeit erbringen müssen. Als Beispiel bieten sich die Schwimmbäder an. In den letzten Jahren ist immer deutlicher geworden, dass die Schwimmbäder in manchen Städten kaum bis gar nicht mehr genutzt werden. Das bedeutet, sie sind nicht mehr marktwirtschaftlich und bringen kein Kapital ein. Zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört nicht nur, dass ein Schwimmbad sicherheitstechnisch einwandfrei ist und regelmäßig gewartet wird, sondern auch, dass es wirtschaftlich arbeitet. Die öffentliche Hand kann entscheiden, ob das Schwimmbad im nächsten Jahr wieder seine Pforten öffnet oder nicht. Das hängt von der marktwirtschaftlichen Lage ab.
Schulen und Spielplätze dank der öffentlichen Hand
Die öffentliche Hand ist für die Schulen und Spielplätze verantwortlich und das beginnt schon beim Bau. Dabei kümmert sich die öffentliche Hand nicht selber um den Bau, sondern stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung, die notwendig sind, um eine Schule oder einen Spielplatz zu bauen. Das Leben der Bürger und Bürgerinnen soll und wird mit Schulen und Spielplätzen maßgeblich verbessert. In dem Fall kümmert sich die öffentliche Hand, die aus dem Bund, den Gemeinden oder den Bundesländern besteht darum, dass ein Ort für den Bau gefunden wird und beauftragt die entsprechenden Unternehmen, damit der Bau durchgeführt wird. Die öffentliche Hand selbst ist erstmal nur für die Finanzierung zuständig. Aber damit endet die Aufgabe der öffentlichen Hand nicht, denn Schulen und Spielplätze sind keine einmalige Investition. Bei Spielplätzen halten sich die Folgekosten in Grenzen und liegen nur bei der Wartung. Auch für die Kontrolle der Spielplätze ist die öffentliche Hand zuständig. Sie muss die Unternehmen zur Wartung beauftragen und für einen einwandfreien, nutzungsmöglichen, sicheren Zustand des Spielplatzes und dessen Gerätschaften sorgen. Anders sieht es bei den Schulen aus. Nachdem die Schule gebaut ist, fallen weitere Ausgaben an. Die Ausgaben beginnen bei der Einrichtung und endet beim Personal. Die Lehrer und Direktoren der Schule werden ebenfalls durch die öffentliche Hand bezahlt. Ohne die öffentliche Hand gebe es also im Endeffekt keinen einzigen Spielplatz und auch keine Schule.
Haushaltsplan der öffentlichen Hand
Grundsätzlich hat die öffentliche Hand kein festes Budget, das sie ausgeben kann. Aber die öffentliche Hand muss einen Haushaltsplan einhalten. Im Grunde kann die öffentliche Hand nur die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, die auch vorhanden sind. Das bedeutet, bevor finanzielle Mittel für den Bau von Schulen, Spielplätzen oder andere öffentliche Gebäude zur Verfügung gestellt werden können, müssen zuerst Einnahmen eingenommen werden. Die Einnahmen werden durch Steuern gewährleistet, die jeder Bürger an den Staat zahlen muss. Diese Einnahmen werden auf die einzelnen Bereiches des Bundes verteilt und können dann in Neuerungen fließen. Damit die öffentliche Hand einen genauen Einblick in die Einnahmen hat gibt es ein Haushaltsplan, der einmal im Jahr vorgestellt und abgesegnet werden muss. Wichtig bei dem Haushaltsplan ist, dass die öffentliche Hand kaum bis keine neuen Schulden macht und wirklich nur das Geld ausgibt, was auch wirklich eingenommen wird.
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