Bei dem Optionsdarlehen handelt es sich um einen speziellen Kredit, der als Investitionskredit gesehen wird. Es handelt sich um einen mittelfristigen Kredit, bei dem ein Umschuldungsanspruch besteht. Der Umschuldungsanspruch liegt bei einem Tilgungsdarlehen. Damit es zu einem Optionsdarlehen wird muss im Kreditvertrag die Laufzeit des Kredites festgelegt werden. Bei einem Optionsdarlehen handelt es sich im Höchstfall um eine Laufzeit von 48 Monaten. Zudem ist eine regelmäßige und feste Tilgung vorgesehen. Der Kreditnehmer hat bei einem Optionsdarlehen das Recht von dem sogenannten Optionsrecht Gebrauch zu machen und den Restbetrag in ein Tilgungsdarlehen umzuschulden. Allerdings darf nur noch die Hälfte des Optionsdarlehens zu diesem Zeitpunkt offen sein. Dann hat der Kreditnehmer die Möglichkeit ein Tilgungsdarlehen aufzunehmen, dessen Tilgungsdauer zwischen vier und zehn Jahren liegt. Grundvoraussetzung ist, dass der Kreditnehmer ausreichend Sicherheiten stellen kann.
Der Grundgedanke hinter dem Optionsdarlehen besteht darin, dass die meisten Kreditnehmer die Tilgungsleistung des mittelfristigen Kredits nicht aus den verdienten Abschreibungen bezahlen können. Zudem kann der Kreditnehmer mit dem Optionsdarlehen und der Möglichkeit der Umschuldung sich der Konjunktur anpassen, wenn diese sich verändert.
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Optionsdarlehen bei Familienzuwachs in Baden-Württemberg
Einige Förderbanken bieten die Optionsdarlehen bei Familienzuwachs an. Das bedeutet, egal ob gebaut oder gekauft werden soll und noch keine Kinder vorhanden sind, aber Kinder geplant sind und die Bedingungen für die Eigentumsfinanzierung der KFW Bank nicht erfüllt sind, dann besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein Optionsdarlehen von anderen Banken zu bekommen. Mit Hilfe des Optionsdarlehens kann eine Immobilie gekauft oder gebaut werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit den vorhandenen Wohnraum zu erweitern, um den entstandenen Wohnraum von der eigenen Familie zu nutzen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die für dieses Optionsdarlehen erfüllt werden müssen:
- kinderloses Paar mit Kinderwunsch
- alleinstehend mit Kinderwunsch
- mindestens 1 Kind lebt im Haushalt
- die Einkommensgrenzen sind nicht erfüllt (Eigentumsfinanzierung)
- Eigenkapitalvoraussetzungen der Eigentumsfinanzierung sind eingehalten
- Immobilie besitzt ausreichend Wohnraum für Familienzuwachs
- Einkommen überschreitet nach Familienzuwachs die Grenze nicht mehr
- jünger als 45 Jahre
- Immobilie ist förderfähig
Die Leistungen
Das Optionsdarlehen, welches in diesem Fall angeboten werden kann, liegt bei bis zu 75.000 Euro und hat eine Sollzinsbindung von 15 Jahren. Die Tilgung kann frei gewählt werden und liegt zwischen 1 und 3% im Jahr. Das Anlaufjahr ist tilgungsfrei. Zudem bestehen die Chancen auf eine Zinsverbilligung, wenn ein weiteres Kind dazukommt. Es besteht sogar die Möglichkeit einen Tilgungszuschuss zu bekommen, wenn es mehr wie drei Kinder werden. Beim Familienzuwachs von einem zweiten Kind, können die Sollzinsen auf 0% verbilligt werden. Am dem dritten Kind können es bis zu 6.500 Euro sein.
Keine Finanzierung möglich
Diese Art des Optionsdarlehens kann aber nicht für alle Immobilien verwendet werden. Es gibt einige Immobilien, für welche das Optionsdarlehen nicht geeignet ist. Dazu gehören:
- Immobilien, die gebaut, gekauft und erweitern werden sollen, obwohl schon ein angemessener Wohnraum für die aktuelle Familiensituation vorhanden ist. Das gilt auch, wenn die künftige Familiensituation sich verändert und der Wohnraum trotzdem ausreichend ist.
- Immobilien, die gekauft oder gebaut werden sollen, wenn das Alter des Antragsstellers bei mehr als 45 Jahren liegt.
- Immobilien, die eine Förderung bekommen.
- Immobilien, die schon gekauft worden.
- Immobilien, deren Wohnraum nicht ausreichend ist, wenn der Familienzuwachs vorhanden ist.
Die Kombinationsmöglichkeiten
Das Optionsdarlehen kann bequem mit anderen Programmen aus der Förderung kombiniert werden. Es gibt allerdings eine Ausnahme und das ist die Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen).
Die Antragstellung für das Optionsdarlehen
Der Antrag für das Optionsdarlehen kann bei jeder Bank gestellt werden. Im Idealfall kommt es im Vorfeld zu einer Beratung, die bei den meisten Banken kostenfrei angeboten wird. Dazu muss ein persönliches Gespräch vereinbart werden. Das ist entweder telefonisch oder schriftlich möglich. Die Banken bieten den Kunden immer zuerst die eigenen Produkte und die wohnwirtschaftlichen Produkte der KFW-Bank an. Allerdings wird die Beratung individuell auf jeden Kunden abgestimmt und ist niemals standardisiert. Nach den vorvertraglichen Informationen kann der Antrag gestellt werden. Er wird bei der Wohnraumförderungsstelle eingereicht, die mit der Prüfung beauftragt ist. Sie prüft ob der Antrag vollständig ist und ob alle Voraussetzungen für eine angemessene Förderung bestehen. Der Antrag wird nur weitergeleitet, wenn alle Voraussetzungen passen und alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.
Das Optionsrecht ist die Grundlage für das Optionsdarlehen
Die Grundlage für das Optionsdarlehen ist immer das Optionsrecht. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um das Recht die Option zu einem festen Zeitpunkt die Erfüllung der Vereinbarung zu verlangen. Es besteht aber auch die Möglichkeit das Optionsrecht an eine dritte Partei weiterzuverkaufen. Es besteht das Recht, die Optionen zu einem, im Vorfeld festgelegten Preis, zu verkaufen oder zu kaufen.
Bei dem europäischen Optionsrecht hat der Anleger nur am Ende der Laufzeit die Möglichkeit sein Optionsrecht auszuüben. Genau diese Möglichkeit macht die Option für den Anleger sehr interessant und zeigt sich auch positiv im Preis. Der günstige Preis kommt nur deswegen zustande, weil die Bank erst nach der Laufzeit die Erfüllung garantieren muss. Gehandelt werden die europäischen Optionsrechte an der EUREX.
Bei den amerikanischen Optionsrechten sieht das ganz anders aus. Bei ihnen ist eine Umwandlung zu jedem Zeitpunkt möglich. Das bedeutet, die Option ist durchaus flexibel, aber auch sehr teuer. Der Preis ist meist deutlich höher als bei Optionen, die mit dem europäischen Optionsrecht ausgestattet sind. Es gibt viele Optionen, die mit dem amerikanischen Optionsrecht ausgestattet sind. Es gibt aber auch Optionen, bei denen die amerikanische Art ausgeschlossen ist. Das ist bei den DAX-Optionen der Fall. Bei den DAX-Optionen handelt es sich um sogenannte Pull- oder Put-Optionen.
Dann gibt es noch die sogenannten Bermuda-Optionen. Die Bermuda-Optionen kommen eher selten zum Einsatz. Bei ihnen handelt es sich um eine sehr exotische Gestaltung. Sie kombiniert die Flexibilität aus den amerikanischen Optionsrechten mit den günstigen Preisen der europäischen Optionsrechten. Das Optionsrecht kann bei der Bermuda-Option also zu einem festen Tag in jedem Monat ausgeübt werden. Die Bermuda-Optionen sind deutlich günstiger als die Optionen mit dem amerikanischen Optionsrecht. Allerdings wird die hohe Flexibilität auch als sehr zweifelhaft angesehen. Der Kurs muss also eigentlich genauso verlaufen, wie der Anleger es sich wünscht. Aber das ist eigentlich nicht vorherzusehen und somit sehen viele Experten diese Art des Optionsrechts sehr gemischt. Meist behaupten sie, es handelt sich eher um einen Werbeeffekt, um Kunden zu locken.
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