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Was bedeutet PAngV?
Das Kürzel PAngV steht für die Preisangabenverordnung. Diese stellt ein Recht aus dem Verbraucherschutz dar, welches seit 1985 besteht. Die Preisangabenverordnung, also kurz PAngV, besagt, dass Banken sämtliche Preise, die bei einer Aufnahme eines Darlehens anfallen, explizit in Angeboten und Darlehensverträgen ausweisen müssen. Ebenfalls wird hierbei festgelegt, dass die Banken verpflichtet sind, einen effektiven Zinssatz auszuweisen, der für die bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Kredite untereinander sorgt. Der effektive Zinssatz muss dabei allerdings nur im Geschäft mit Privatkunden angegeben werden. Die PAngV dient Verbrauchern also, damit sie im Wirrwarr des Dschungels unterschiedlicher Kreditangebote den Überblick behalten können.
Die Preisangaben Verordnung, abgekürzt PAngV, dient dem Schutz des Verbrauchers. Seit 1985 gibt es die PAngV in Deutschland, welche dem Endverbraucher durch sachlich richtige und vollständige Informationen den Vergleich von Preisen ermöglichen soll. Als sehr gutes Beispiel eignet sich hier der Vergleich von Kreditinstituten, welche man dann vergleicht, wenn man eine Baufinanzierung benötigt. Kreditinstitute sind durch die Preisangaben Verordnung dazu verpflichtet, den effektiven Jahreszinssatz anzugeben. Gleichzeitig müssen alle für einen Vertrag relevanten Preise und Kosten aufgeführt werden. Für den Verbraucher müssen sie so aufgeführt werden, dass dieser sie leicht erkennen kann.
Die PAngV – ausgeschrieben Preisangabenverordnung – legt fest, in welcher Weise Preise für den Verbraucher dargestellt werden müssen. Sie gilt seit 1985 und ist für alle gewerbsmäßig handelnden Personen sowie für alle regelmäßig zur Verfügung stehenden Angebote, anzuwenden. Der Sinn der PAngV besteht darin, dass der Verbraucher auf verlässlich gestaltete Preise zurückgreifen kann, die eine entsprechende Aussagekraft haben und daher für den Endverbraucher immer den Endpreis darstellen. Auf diese Weise soll aber auch der Wettbewerb gefördert werden, denn es können nicht durch unrichtige Preisangaben entsprechende Vorteile erzielt werden. Die PAngV ist als Bundesdeutsches Recht zu behandeln und unterliegt der Kontrolle der entsprechenden Gewerbeaufsichtsbehörden. Sie sind für die Einhaltung der Selben in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.
Allgemeines
Die PAngV wurde im Zuge der Reform des Wirtschaftsmarktes und der damit verbundenen Gesetzgebung in den achtziger Jahren eingeführt. Grund dafür war, dass die Preisgestaltung in der Zeit davor erheblich von einander abwich. So konnten sich die Verkäufer entscheiden, ob sie reine Netto-Preise oder den Bruttopreis auswiesen. Dies sorgte unter den Kunden aber für einige Verwirrung, denn es konnte nicht klar definiert werden, ob beispielsweise ein Preisnachlass auf den Netto- oder den Brutto-Preis erfolgt.
Aus diesem Umstand heraus wurde der Wettbewerb maßgeblich beeinträchtigt, denn je nach dem, welche Vorgehensweise der jeweilige Händler nutzte, schienen die Preise bei dem einen manchmal günstiger und manchmal teurer zu sein, wobei dabei der erhöhte Preis zwangsläufig sogar der günstigere sein konnte, da in ihm bereits alle Abgaben enthalten waren. Durch die Einführung der PAngV, wurde diesem Chaos auf dem Markt ein Ende gesetzt, denn seit dem Inkrafttreten, müssen alle Angaben in der gleichen übersichtlichen Form gestaltet werden.
Umsatzsteuerangabe
Die PAngV schreibt vor, dass alle Preise in Deutschland die gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten müssen. Zwar kann auf einem Preisschild darauf hingewiesen werden, welchen Anteil dieser Wert am Gesamtpreis hat, doch der eigentliche Endpreis muss diesen Betrag in jedem Fall enthalten. Eine Angabe ohne Mehrwertsteuer ist nur dann zulässig, wenn das jeweilige Produkt aufgrund seiner Beschaffenheit erst im Nachhinein versteuert werden kann. Dies ist zum Beispiel oft bei Dienstleistungen der Fall, bei dem der konkrete Endpreis noch nicht genau festgestellt wurde.
Ausnahmen
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, denn Kleinunternehmen können nach UStG §19, auf die Angabe der Umsatzsteuer verzichten, da diese sie nicht unmittelbar an das Finanzamt abführen müssen. Grund ist hier, dass die meisten Kleinunternehmer nicht genügend Kapital zur Verfügung haben, um diese Lasten tragen zu können, sodass diese Allgemein von der Pflicht zur steuerlichen Preisausweisung befreit sind. Allerdings muss dann in einer Rechnung definitiv auf diesen Umstand hingewiesen werden.
Grundpreisangaben
Besonders bei Lebensmitteln oder bei allen Produkten, die in Einheiten wie Kilogramm gewertet werden, muss eine konkrete Grundpreisangabe erfolgen. Dies bedeutet, dass der Kunde zum Beispiel bei einem Grundpreis von 50 Cent pro Kilogramm die Möglichkeit haben muss zu errechnen, was ihn in diesem Fall zwei Kilogramm kosten würden. Dabei handelt es sich auch bei diesen Angaben immer um Werte, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten sein muss. Auch die Auszeichnung muss deutlich auf den Kilogrammpreis hinweisen, denn andere Vorgehen sind nicht gestattet und gelten als Irreführung.
Abweichende Regelungen
Abweichend von der oben genannten Regelung besteht auch die Möglichkeit, die angaben in zusammengefassten Werten zu machen. So kann zum Beispiel eine andere Basiseinheit gewählt werden, die dann als Grundlage für die Preisgestaltung fungiert. Wird dabei eine Ware in Form von Einheiten verkauft, muss ersichtlich sein, was diese Einheiten für einen Grundpreis aufweisen, wobei diese aber auch zu gewissen Stückzahlen addiert werden können.
Wenn also ein Händler beispielsweise auf die Angabe verweist, dass eine Mindestabnahme von 20 Einheiten erforderlich ist, dann muss auch nur der Gesamtpreis für die 20 Einheiten genannt werden, da dieser den Basiswert darstellt. Allerdings muss auch aus der angegebenen Summe immer der Grundpreis für eine Einheit inklusive Steuern errechnen lassen. Dies bedeutet, dass der Basiswert der Einheiten in jedem Fall die Umsatzsteuer enthalten muss, wenn diese denn erhoben wird.
Angabe der Versandkosten
Die PAngV schreibt zudem Form, dass jede Form der Versandkosten im Vorfeld genau zu benennen sind. Dies gilt auch dann, wenn diese sich nicht errechnen lassen, wobei in diesem Fall ein pauschaler Wert gewählt werden muss. Unabhängig von der Tatsache, ob sich die Versandkosten später als höher herausstellen, ist dieser Preis dann für den Kunden verbindlich und kann im Nachhinein nicht einfach angepasst werden.
Die einzige Ausnahme stellen in diesem Zusammenhang Sondertransporte dar. Hier hängen die Transportkosten oftmals von der Beschaffenheit der Fracht ab, sodass in einem solchen Fall auch im Nachhinein noch entsprechende Kosten erhoben werden können. Allerdings muss der Kunde, dann unbedingt auf den Umstand hingewiesen werden, dass die Kosten für die Lieferung erst später berechnet werden können. Ein Weglassen dieser Information kann als Irreführung betrachtet werden.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Die PAngV ist eng verknüpft mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Viele Presigestaltungsregeln greifen unmittelbar in die Rechtsvorschriften ein, denn sie gelten als Messlinie für die Art und Weise, wie in Deutschland die Preise angesetzt werden dürfen. Dabei definieren diese deutliche Ausschlussregeln, sodass klar ersichtlich wird, welche Form der Werbung in Verbindung mit Preisen genutzt werden darf oder welche Arten der Angebotsgestaltung überhaupt nicht zulässig sind. Verstöße dagegen können in der Regel mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden, wobei im schlimmsten Fall sogar Strafverfahren die Folge sein können.
Bezug zu Krediten
Auch Kredite unterliegen der Preisabgabenverordnung, denn die Banken sind ebenso wie alle anderen Unternehmen dazu verpflichtet, alle Kosten eines Kredites im Vorfeld, spätestens aber vor der Unterzeichnung des Vertrages, offen zu legen. Dabei muss dem Kunden klar werden, wie sich die Kreditkosten Zusammensetzen und welche Gesamthöhe auf ihn am Ende zukommt.
Besonders bei Krediten, bei denen es um erhebliche Summen gehen kann, ist dieser Grundsatz von spezieller Bedeutung, denn eine ungenaue Ausweisung der Preise, kann hier schnell zu erheblichen Mehrkosten für den Kreditnehmer führen, die so im Vorfeld von diesem nicht eingeplant wurden. Daher werden im Speziellen Banken mit hohen Strafen belegt, wenn sie der Auszeichnungspflicht nicht eindeutig nachkommen und ihre Kreditprodukte korrekt gestalten, um jedwede Art von Unsicherheit aus dem Weg zu räumen.
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