Bei dem passiven Kredit handelt es sich um einen speziellen Kredit, der im Rahmen einer Fremdfinanzierung aufgenommen wird. Der passive Kredit wird im Passivgeschäft eingesetzt und das wird auch als Einlagengeschäft bezeichnet. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Bankgeschäft, das im Bankwesen eingesetzt wird. Das Passivgeschäft zeichnet sich dadurch aus, dass die Bank fremde Gelder annimmt und diese als Einlagen nutzt. Es spielt keine Rolle, ob es für die Gelder Zinsen gibt oder nicht. Das angenommene Geld dient rein der Fremdfinanzierung. Grundsätzlich gilt die Annahme von Geldern von fremden Bankkunden zu den klassischen Bankgeschäften. Es handelt sich um ein Passivgeschäft, weil die Geschäfte sich auf der Passivseite der Bankbilanz zeigen. Deswegen wird auch von einem passiven Kredit gesprochen. Der Grund ist einfach, denn die Bank tritt bei einem passiven Kredit nicht als Kreditgeber, sondern als Kreditnehmer auf. Somit ist die Bank der Schuldner. Die Bankkunden hingegen vergeben den passiven Kredit und sind in diesem Fall die Gläubiger. Diese Einlagen sind im Grunde also Fremdkapital für die Banken. Das Fremdkapital der Banken durch einen passiven Kredit ist meist deutlich höher als das Eigenkapital.
Inhalt
Passive Kredite als Voraussetzung für Kreditgeschäfte
Die passiven Kredite sind Voraussetzung dafür, dass die Bank mit Kreditgeschäften arbeiten kann. Der Grund dahinter ist einfach erklärt. Die Bank bekommt einen Kredit und kann mit Hilfe des daraus entstehenden Kapitals weitere Kredite vergeben und sich somit refinanzieren. Diese Art des Einlagengeschäfts stellt die Grundlage dar, um die Berechnung der Mindestreserven möglich zu machen. Die Mindestreserven müssen bei der Bundesbank hinterlegt werden und sind von jedem Kreditinstitut zu leisten.
Die Bilanzierung der passiven Kredite
Der Begriff Einlage ist gesetzlich nicht genau definiert. Im Grunde versteht man unter Einlagen die Entgegennahme von Geldern von vielen Geldgebern. Dabei handelt es sich bei den Geldgebern nicht um Kreditinstitute, sondern um Investoren und Anleger. Die Einlagen dürfen nicht banküblich besichert werden. Die Grundlage sind die typisierten Verträge für Passivgeschäfte. Die Richtlinien der EU besagen, dass es sich bei Einlagen um Gelder handelt, die als Guthaben auf einem Konto hinterlegt sind. Zudem müssen die passiven Kredite auch anhand der gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen an die Investoren zurückgezahlt werden. Es handelt sich bei passiven Krediten also eigentlich um Verbindlichkeiten der Bank gegenüber Nichtbanken. Die Bilanzierung erfolgt nach §21 Absatz 1 beziehungsweise Absatz 2 Kreditinsituts-Rechnungslegungsverordnung.
Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV)
§ 21 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Nr. 1),
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Nr. 2)
(1) Als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind alle Arten von Verbindlichkeiten aus Bankgeschäften sowie alle Verbindlichkeiten von Finanzdienstleistungsinstituten gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten auszuweisen, sofern es sich nicht um verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3) handelt. Hierher gehören auch Verbindlichkeiten aus Namensschuldverschreibungen, Orderschuldverschreibungen, die nicht Teile einer Gesamtemission sind, Namensgeldmarktpapieren, Haben-Salden aus Effektengeschäften und aus Verrechnungskonten sowie Verbindlichkeiten aus verkauften Wechseln einschließlich eigener Ziehungen, die den Kreditnehmern nicht abgerechnet worden sind.
(2) Als Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Nichtbanken (Kunden) auszuweisen, sofern es sich nicht um verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3) handelt. Hierzu gehören auch Verbindlichkeiten aus Namensschuldverschreibungen, Orderschuldverschreibungen, die nicht Teile einer Gesamtemission sind, Namensgeldmarktpapieren, Sperrguthaben und Abrechnungsguthaben der Anschlußfirmen im Teilzahlungsfinanzierungsgeschäft, soweit der Ausweis nicht unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ (Passivposten Nr. 1) vorzunehmen ist, sowie „Anweisungen im Umlauf“.
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Die passiven Kredite sind immer gesondert auszuweisen. Zu diesen passiven Krediten gehören unter anderem:
- Namensschuldverschreibungen
- Orderschuldverschreibungen
- Namensgeldmarktpapiere
- Habensalden aus Effektgeschäften
- Verbindlichkeiten aus verkauften Wechseln
Dabei müssen die passiven Kredite in verschiedene Restlaufzeiten gegliedert werden. Die Restlaufzeiten bis drei Monate, mehr als drei Monate bis zu einem Jahr, mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren und mehr als fünf Jahre sind dafür vorgesehen. Diese Informationen sind im §9 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 des RechKredV nachzulesen.
Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV)
§ 9 Fristengliederung
(1) Im Anhang sind gesondert die Beträge der folgenden Posten oder Unterposten des Formblattes 1 (Bilanz) nach Restlaufzeiten aufzugliedern:
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3.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1 Buchstabe b),
4.
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten (Passivposten Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe ab),
5.
andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb),
6.
andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3 Buchstabe b).
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Woher bekommen Banken einen passiven Kredit?
Die Fremdfinanzierung mit Hilfe eines passiven Kredites ist für eine Bank nicht einfach. Im Grunde hat jede Bank die Möglichkeit einen passiven Kredit aufzunehmen. Dazu stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Es gibt die Zentralbank, andere Banken, aber auch Investoren, die als Kreditgeber genutzt werden können. Mit dem passiven Kredit wird das Aktivgeschäft der Bank abgewickelt. Im Grunde muss nur das Kapital fremdfinanziert werden, was für die Kreditgewährung bereitstehen sollte. Die klassische Form eines passiven Kredits ermöglicht die Zentralbank. Die Zentralbank ist dafür zuständig, dass die Geschäftsbanken immer ausreichend Kapital zur Verfügung haben, um dem Aktivgeschäft ungehindert nachgehen zu können. Aber nicht nur die Zentralbank bietet sich für einen passiven Kredit an. Es können auch Einlagen an Investoren verkauft werden oder es werden andere Geldgeber aufgetan, die einen passiven Kredit vergeben.
Die Konditionen der Bank spielen bei der Aufnahme des passiven Kredits eine wichtige Rolle. Je günstiger die Bank einen passiven Kredit aufnehmen kann, desto günstiger kann sie das Kapital auch weitergeben. Das zeigt sich bei den Immobilienkrediten, der letzten Jahre. Der Zinssatz ist immens niedrig, das liegt daran, dass die Banken den passiven Kredit von der Zentralbank zu immens günstigen Konditionen bekommen haben. So können sie die niedrigen Zinssätze auch an ihre Kunden weitergeben. Allerdings sind passive Kredite mit niedrigen Konditionen für die Kunden der Bank, die sich auf das Sparen festgelegt haben nicht von Vorteil. Während die Konditionen für Kredite sehr gut sind, müssen die Sparer eigentlich hohe Zinsen bekommen, damit das Sparen sich lohnt. Das ist zurzeit nicht der Fall. Für die Banken bietet sich die Zentralbank für einen passiven Kredit einfach an, da die Zinsen immens niedrig sind.
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