Pfandbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, gehören zur Kategorie der Anleihen und werden an
der Börse gehandelt. Je nach Art der Pfandbriefe, nach Art des Pfandes, dienen die Pfandbriefe
der Refinanzierung von Staatsausgaben, Immobiliendarlehen durch Hypothekenbanken,
Investitionen in Transport- und Personenverkehr zu Wasser und in der Luft. Pfandbriefe sind mit
hohen Sicherheiten ausgestattet und zählen zu den sicheren Anlagepapieren an den Börsen.
Unterschieden werden verschiedene Arten von Pfandbriefen nach der Deckungsmasse:
- Hypothekenpfandbriefe
- Schiffspfandbriefe
- Flugzeugpfandbriefe
- Öffentliche Pfandbriefe
Inhalt
Die wichtigsten Eigenschaften von Pfandbriefen
- Lombardfähigkeit – Pfandbriefe können als besonders sichere Wertpapiere für Kredite der
EZB (Europäische Zentralbank) und Deutschen Bundesbank beleihen werden. - Mündelsicherheit – Pfandbriefe gelten als sichere Anlagen, in die ein Vormund das
Vermögen seiner Mündel anlegen dar. - Deckungssicherheit – Versicherungen dürfen Pfandbriefe für ihr Sicherungsvermögen
verwenden. Das Sicherungsvermögen gilt er Leistungssicherheit gegenüber Versicherten.
Beteiligte am Pfandbriefgeschäft
Grundsätzlich beteiligen sich immer drei Parteien an einem Geschäft mit dem Pfandbrief:
- Anleger – stellt einer Bank Kapital gegen einen Pfandbrief mit einer bestimmten Laufzeit
zur Verfügung. - Bank – zahlt dem Anleger nach einem vereinbarten Zinssatz Zinsen innerhalb festgelegter
Fristen aus. Nach Ablauf der Laufzeit erhält der Anleger den Wert des Pfandbriefs wieder
ausbezahlt. - Bankkunde – erhält in Form eines langfristigen Kredits, z.B. für das Immobiliendarlehn, das
Geld ausbezahlt und muss den Kredit wiederum mit Zinsen tilgen.
Pfandbriefkäufer haben kein Recht zu einer Kündigung der Anlage. Für die Rückzahlung gibt es
die Festlegungen der Laufzeiten. Rückzahlungen können über den freihändigen Rückkauf, eine
globale Kündigung oder Auslosung erfolgen. Im Falle, dass eine Hypothekenbank in Konkurs
geht, haben die Gläubiger mit Pfandbriefen ein Vorzugsrecht vor allen übrigen Gläubiger für
Erstattung aus dem vorhandenen Wertbestand.
Neben den üblichen Pfandbriefen gibt es auch sogenannte Jumbo-Pfandbriefe, für die ein
Emissionsvolumen von mindestens 1 Mrd. Euro vorgeschrieben ist.
Finanziert werden mit den Pfandbriefen Vorhaben, für die für lange Zeiträume viel Kapital als
Kredite zu vergeben sind. Dazu zählen u.a. Darlehen für Schiffe, Flugzeuge, Gebäude,
Grundstücke, kommunale und staatliche Ausgaben. Pfandbriefe sind nicht kündbar. Sie werden zu
bestimmten Terminen innerhalb vorgegebener Laufzeiten ausgelost, global gekündigt oder
gelangen in den freihändigen Rückkauf.
Pfandbriefe – Handel an der Börse
Die Pfandbriefe werden an den Börsen gehandelt. Bei den Käufern handelt es sich vorwiegend
um institutionelle Kunden wie Fonds oder Versicherungen. Allerdings können Pfandbriefe auch
von privaten Anlegern über einen Broker an der Börse gekauft werden.
Die Kurse der Pfandbriefe sind im Vergleich zu anderen Wertpapieren beständiger. Durch höhere
Zinssätze können häufig die Renditen höher ausfallen als z.B. bei den Staatsanleihen. Allerdings
sind in der Regel weniger Pfandbriefe als Staatsanleihen im Umlauf und auch die Umsätze sind
folglich geringer.
Sicherheit von Pfandbriefen
Die hohe Sicherheit von Pfandbriefen beruht auf der gesetzlichen Regelung durch das PfandBG
(Pfandbriefgesetz). Sie dürfen nur von eigens festgelegten „Pfandbriefbanken“ herausgegeben
werden. Die gesetzlichen Regelungen stecken den Rahmen für die Sicherheit der Pfandbriefe ab
wie folgt:
- Pfandbriefbanken brauchen die schriftliche Berechtigung durch die BaFin. Diese Banken
sind in Deutschland im VdP (Verband deutscher Pfandbriefbanken)
zusammengeschlossen. Sie werden laufend überprüft. - Für die Absicherung von Zahlungsausfällen müssen die Sicherheiten für Pfandbriefe bei
den Banken gesondert vom Bankvermögen geführt werden. - Die jeweiligen Barwerte der Pfandbriefe sind durch die berechtigten Banken ständig
abzusichern. Entsprechende Deckungswerte müssen um 2 % über dem Wert der
Pfandbriefe liegen. - Alle Deckungswerte für Pfandbriefe unterliegen der geografischen Restriktion. D.h., Die
Werte für die Sicherung der Pfandbriefe müssen sich in einem geografisch umrissenen
Länderkreis befinden. Zu diesem Länderkreis zählen alle Staaten der EU, Staaten mit
Verträgen nach dem EWR (Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum), die
Schweiz, Kanada, die USA, Australien, Neuseeland, Japan, Singapur. - Ein bestellter Treuhänder der BaFin überwacht regelmäßig den Deckungsstock der
Pfandbriefbanken. - Pfandbriefe für Schiffe, Flugzeuge oder Immobilien dürfen nur 60 % des Beleihungswerts
herausgegeben werden. Die ordnungsgemäße Höhe überwachen Sachverständige. - Pfandbriefbanken müssen jeweils ihre Liquidität für den Zeitraum der folgenden 180 Tage
sichern. Dafür ist taggenau ein Abgleich vorzunehmen zwischen Forderungen und
Verbindlichkeiten, die jeweils fällig werden.
Geschichte der Pfandbriefe
Pfandbriefe gab es bereits im Mittelalter. Mitglieder des Adels oder reiche Kaufleute konnten so
Sachwerte für Kredite verpfänden. Nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Städte konnten so
schnell zu Bargeld kommen. Beispielsweise verpfändete Ulm die eigenen Zölle an den Stadttoren.
Bei Hochadel und Königshäusern waren Verpfändungen ebenfalls eine Möglichkeit, die leeren
Kassen schnell wieder zu füllen. Kriege wurden häufig mit Krediten geführt, von den viele auf der
Verpfändung von Schlössern und anderen Vermögenswerten beruhten. Auch der Handel mit
Pfandbriefen begann bereits im Mittelalter sich zu entwickeln. So mancher Gläubiger übertrug
einige der Pfandbrief auf andere Kreditgeber.
Einen großen rechtlichen Rahmen bekamen die Pfandbriefe dann im Jahr 1722 in Preußen. Als
Grundlage wurde die Hypotheken- und Konkursordnung für Preußen geschaffen, womit erstmals
gesetzlich das Hypothekenwesen reguliert wurde. Im Rahmen der Gesetzgebung erhielten die
Gerichte das erste Grund- und Hypothekenbuch. Darin wurde sämtliche Immobilien eines Bezirks
nummeriert und genau bezeichnet eingetragen. Im Grundbuch wurden bereits die Daten der
Eigentümer und der Kaufpreis verzeichnet. 26 Jahre nach der Gesetzgebung wurde die alte
Gläubigerklassifikation abgeschafft und das Prinzip der Priorität des Inhabers der Pfandrechte am
Grundstück, dem Hypothekengläubiger, durchgesetzt. Damit bekam dieser Gläubiger als erster
das Recht, seine Ansprüche über den Verkauf des Pfandgutes zu decken. Auch heute noch gilt
bei der Hypothek der als bevorzugter Gläubiger, der im Grundbuch mit dem ersten Rang
eingetragen ist.
Friedrich der Große sorgte im Jahr 1769 für die Cabinets-Ordre, mit der eine Ausgabe von
Pfandbriefen geregelt wurden. Im großen Rahmen wurden auf dieser Basis an die Grundbesitzer
Agrarkredite vergeben. Im 19. Jahrhunderten entstanden immer mehr Banken, die sich
vorwiegend mit dem Geschäft mit Pfandbriefen befassten. In den Jahren von 1856 bis 1864
entstanden verschiedene Hypothekenbanken. Mit den Pfandbriefen konnten Gutsbesitzer
benötigte Darlehen stützen. 1891 wurde dem Pfandbrief die Lombardfähigkeit zugesprochen.
Damit war der Pfandbrief selbst zu einem Gegenstand geworden, der erfolgreich beliehen werden
konnte.
Mit der Jahrtausendwende zum 21. Jahrhundert entstand das Hypothekenbankgesetz, in dem das
Pfandbriefwesen und die Emissionen von Pfandbriefen geregelt wurden. Die Hypothekenbanken
entwickelten zu einem eigenen Zweig des Bankwesens, der ausschließlich mit für die
Refinanzierung durch Pfandbriefe zuständig war. Das 1927 verabschiedete Öffentliche
Pfandbriefgesetz regelte das Befriedigungsvorrecht für Inhaber von Pfandbriefen, dessen
Prinzipien bis heute gelten. 2005 schließlich wurden Spezialvorschriften im derzeitigen PfandBG
zusammengefasst.