Inhalt
Was bedeutet Postidentverfahren?
Sobald ein Verbraucher die Dienstleistung einer Bank über das Internet in Anspruch nehmen möchte, kommt der Begriff Postident-Verfahren ins Spiel. Allerdings können sich einige Verbraucher nichts unter diesen Begriff vorstellen. Beim Eröffnen eines Kontos bei einer Bank benötigt es immer einen Personalausweis, um seine Personalien festzuhalten. Sparkassen sowie Banken sind aufgrund des Geldwäschegesetztes dazu verpflichtet, die Personalien ihrer Kunden festzuhalten. Allerdings ist das Vorzeigen bei Ort nur bei Banken mit einer Filiale möglich. Bei Direktbanken laufen sämtliche Geschäfte über das Internet ab. Speziell für diesen Grund wurde das Postident-Verfahren eingeführt. Wie ein Postident-Verfahren genau abläuft und worauf zu achten ist, wird im Folgenden erklärt.
Wie funktioniert das Postident-Verfahren?
Generell lässt sich das Postident-Verfahren so gut wie gar nicht vermeiden. Speziell für Girokonten oder Kreditkarten kann darauf nicht verzichtet werden. Das Verfahren agiert stets im gleichen Muster. Nach Eröffnung eines Kontos erhalten die Personen immer eine Mail mit den Bankunterlagen.
Darunter zählen unter anderem:
- AGB´s
- Antragsunterlagen
- Details zum bestellten Produkt
- Widerrufsbelehrung
- Gebühren- und Preisverzeichnis
- Postident-Coupon
Besonders wichtig für die Identifizierung ist der Coupon. Dieser muss ausgedruckt und mit zur Poststelle gebracht werden. Grundsätzlich reicht der Coupon in elektronischer Ausführung nicht aus, da Gefahr auf Betrugt entsteht. Deswegen muss er ausgedruckt werden. Auf dem Coupon selbst befindet sich immer ein Strichcode sowie Referenznummer. Mitsamt den Unterlagen gibt es auch einen Link, welche die nächstgelegenen Poststellen anzeigt. Ansonsten reicht eine einfache Google-Suche aus. Allerdings muss es sich um eine Agentur der Deutschen Post handeln. Alternativ können Agenturen in Supermärkten oder anderen Geschäften genutzt werden. In der Filiale angekommen, läuft der Prozess immer gleich ab.
- Vorlegen des Coupons mit Personalausweis
- Abgleich der Daten
- persönliche Unterschrift zur Bestätigung
Nach dem Abschluss erhält man seinen Personalausweis wieder zurück. Die Post kümmert sich anschließend um die Versendung der Unterlagen. Bei der Post muss lediglich der Coupon abgegeben werden und der Rest erledigt sich von alleine.
Wie viel kostet das Postident-Verfahren?
In der Regel entstehen beim Postident-Verfahren keine Gebühren. Dabei ist es völlig egal. ob es sich um die Eröffnung eines Kontos oder Beantragung einer Kreditkarte handelt. Die Post erhebt zwar Aufwand, jedoch kommt dafür die Bank auf. In diesem Bereich muss sich keiner Sorgen um versteckte Kosten machen. Selbst das Videoident-Verfahren wäre völlig kostenlos. Der gleiche Fall gilt, wenn man bei der Bank abgelehnt wird. Trotz des Postident-Verfahrens kann es vorkommen, dass die Beweise nicht ausreichen. Das ist zwar selten, jedoch können Kunden mit einer schlechten Bonität hin und wieder abgelehnt werden. In diesem Fall kommen ebenfalls keine Kosten auf einen zu. Es muss nur ein neuer Anbieter für sein Vorhaben gesucht werden.
Unbedingt benötigt wird ein Personalausweis oder auch ein Reisepass. Wer beides vergessen hat, kann alternativ auf ein anderes Identitätsdokument zurückgreifen, sofern man kein deutscher Bürger ist. Für die Identifizierung nicht ausreichend ist ein Führerschein. In Deutschland wird er nicht als Ausweisdokument behandelt.
Warum genau muss sich bei der Post identifiziert werden?
Im Grunde genommen hat es zwei Gründe, warum man sich bei der Post identifizieren muss. Vor langer Zeit war die Post für deutlich mehr Bereiche zuständig als in der heutigen Zeit. Aufgrund der Privatisierung musste sie einige der Aufgaben abgeben. Der andere Grund hängt mit dem Netzwerk zusammen. Dank des Netzwerks können Kunden besser Filialen ausfindig machen, an denen eine Identifizierung möglich ist. Dank des Postident-Verfahrens ist es nahe zu jeder Privatperson möglich, sich innerhalb kürzester Zeit zu identifizieren. Nur bei ländlicheren Regionen kann die nächste Filiale der Post etwas weiter entfernt sein.
Wo kann man sich sonst noch identifizieren?
Wer einen Kreditantrag verschickt oder ein Girokontovergleich tätigt, der kann heutzutage über drei unterschiedliche Wege seine Identifizierung abschließen. Entweder bei der Post, in einer Filiale vor Ort oder über das Internet. Direkt bei der Bank handelt es sich um das klassische Postident-Verfahren. Wer sich für eine Zusammenarbeit mit einer Filialbank entscheidet, kann sich dort ebenfalls verifizieren lassen. Doch auch bei Kontoeröffnungen im Internet sind sie teilweise möglich. Mittlerweile bieten einige Filialen das sogenannte Videoident-Verfahren an. Die Verifizierung kann ohne Probleme von zuhause aus gemacht werden, Benötigt wird ein Smartphone oder ein Computer mit einer Kamera. Weiterhin benötigt wird der Personalausweis.
Ab wann wird das Postident-Verfahren notwendig?
Das Postident-Verfahren wird immer dann benötigt, wenn ein Bankkonto geöffnet oder eine Kreditkarte im Internet beantragt wird. Der gleiche Fall gilt für andere Finanzprodukte wie Tagesgeldkonten oder Depots. Dabei wird die Identifizierung vom Gesetzgeber festgelegt. Laut dem Geldwäschegesetz ist das Postident-Verfahren Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos. Zudem wird das Verfahren benötigt, um die Daten miteinander abzugleichen. Der Mitarbeiter der Bank muss sichergehen, dass es sich um die richtige Person handelt. Bei jeder Eröffnung eines Bankkontos muss man persönlich in der Filiale auftreten samt seinem Personalausweis.
Wer kann ein Postident-Verfahren durchführen?
Das Postident-Verfahren lässt sich im Grunde genommen von jedem durchführen. Auch die fehlende Webcam für ein Videoident-Verfahren ist oft der Grund, warum lediglich ein Postident-Verfahren zur Verfügung steht. Auch lässt sich nicht immer eine passende Filiale finden. Verbraucher können das Verfahren für die Eröffnung ihres Girokontos oder Beantragung einer Kreditkarte nutzen. Nicht nur Einheimischen, sondern auch Nicht-Deutschen wird das Postident-Verfahren ermöglicht. Selbst mit einer Aufenthaltsgenehmigung lässt sich das Verfahren an der Poststelle durchführen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn mit der entsprechenden Staatsangehörigkeit ein die Eröffnung oder Beantragung ermöglicht wird. Beispielsweise können Basiskonten auch für Verbraucher geöffnet werden, welche aktuell über keinen festen Wohnsitz verfügen beziehungsweise keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Nicht möglich ist das Postident-Verfahren für Dritte. Das Verfahren lässt sich weder für den Ehepartner noch für die Kinder selbst durchführen. Selbst eine Vollmacht verweigert die Identifizierung. Jede Eröffnung eines Finanzprodukts muss persönlich durch die entsprechende Person getätigt werden. Ausnahmen gibt es lediglich bei speziellen Sonderfällen bei denen die Vormundschaft übertragen wurde. Grundsätzlich gilt, das Postident-Verfahren kann nicht durch Hilfe von Dritten stattfinden. Zudem wird bei dem Verfahren eine Unterschrift benötigt.
Vor- und Nachteile des Postident-Verfahren
Vorteile:
- Verifizierung per Ort geht schnell und günstig
- wenig Aufwand
- hohe Sicherheit
Nachteile:
- beim Unterschreiben von Verträgen aufpassen