Bei dem Postlaufakkreditiv handelt es sich um eine Sonderform des Akkreditivs Kredits. Bei dieser Sonderform gewährt eine Bank einer anderen Bank einen Akkreditiv Kredit. Die sogenannten Postlauf-Linien werden nicht nur den deutschen Banken eingeräumt, sondern auch den ausländischen Banken. Dabei werden sie in der Regel bei Akkreditivgeschäften eingeräumt. Die deutschen Banken haben die Möglichkeit, den ausländischen Banken die Akkreditive einzuräumen, die ohne eine sofortige Deckung auskommen. In dem Fall wird die deutsche Bank zu Akkreditivbank. Diese Bank braucht den Gegenwert erst anzuschaffen, wenn eine Benachrichtigung in Bezug auf die Dokumenten-Aufnahme ankommt. Die Bank, die einen Akkreditiv Kredit aufnimmt gewährt der Akkreditivbank einen Kredit, der für die Dauer des Postlaufs gewährt wird.
Der Postlaufakkreditiv kommt überwiegend im internationalen Rahmen zum Einsatz. Im Grunde handelt es sich um eine Art von Überbrückungskredit, den sich die einzelnen Banken untereinander gewähren können. Er dient eigentlich dazu Waren- und Dienstleistungsgeschäfte finanziell abwickeln zu können. Die Zahlung wird im Grunde erst ausgeführt, wenn die Unterlagen über den normalen Postweg eingetroffen sind. Meistens wird der Postlaufakkreditiv im Zusammenhang mit einem sogenannten Dokumentenakkreditiv vergeben. Die Importeurbank kann die Zahlung für eine Dienstleistung oder eine Ware erst ausführen, wenn die Dokumente eingetroffen sind. Allerdings wollen die meisten Exporteure direkt nach dem Versand der Waren bezahlt werden. Die Bank zahlt also erstmal die offene Rechnung an den Exporteur bis die Unterlagen für die Waren eingetroffen sind. Im Grunde gewährt die Bank also einen kurzfristigen Kredit, der sofort nach Dokumentenerhalt beglichen werden muss. Dieser kurzfristige Kredit wird als Postlaufakkreditiv bezeichnet.
Inhalt
Banken, die Postlaufakkreditivs anbieten
Im Prinzip kann jede Bank einen Postlaufakkreditiv anbieten. Es handelt sich schließlich um eine Art Kredit, der einem Kunden gewährt wird, der seine Zahlung selbst erst nach Erhalt der Rechnung zahlt, der Exporteuer sein Geld aber direkt nach Warenversendung haben will. Grundvoraussetzung für einen Postlaufakkreditiv ist eine Geschäftsbank, bei dem der Kunde ein Konto besitzt. Im besten Fall handelt es sich dabei um die Hauptbank des Kunden, die einen guten Einblick auf die Finanzen des Kunden hat. Grundsätzlich wird ein Postlaufakkreditiv nur Kunden angeboten, wie eine ausgezeichnete Bonität besitzen und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um diese Art des Kredits sofort ausgleichen zu können. Bei einem Postlaufakkreditiv handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, der im Höchstfall für eine Dauer von drei Monaten gewährt wird. Sobald die Unterlagen beziehungsweise die Dokumente für das Geschäfts bei dem Kunden eingegangen sind, muss der Postlaufakkreditiv Kredit ausgeglichen werden.
Wer bekommt einen Postlaufakkreditiv?
Im Grunde kann jedes Unternehmen einen Postlaufakkreditiv Kredit bekommen, das eine gute Bonität aufweist und ausreichend finanzielle Mittel besitzt. Wichtig ist, dass ein gut geführtes Konto bei der Geschäftsbank vorhanden ist und die Bank einen direkten Einblick auf die finanzielle Mittel hat. Nur in einem solchen Fall wird die Geschäftsbank einen Postlaufakkreditiv Kredit gewähren.
Die Ziele des Postlaufakkreditivs
Im Außenhandel ist der Postlaufakkreditiv ein wichtiges Instrument. Es handelt sich um eine vertragliche Verpflichtung, die eine Bank eingeht. Für einen bestimmten Zeitraum ist die Bank vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag an den Begünstigten zu zahlen. Dabei handelt die Bank immer um Auftrag eines Kunden, aber nur, wenn der Bank die konformen Dokumente vorliegen und die festgelegten Bestimmungen erfüllt sind. Das Ziel des Postlaufakkreditivs ist die Zahlungssicherung. Der Exporteur kann sich auf das Versprechen verlassen, dass die Bank die Kosten in jedem Fall ausgleichen wird. Dabei handelt es sich um ein unwiderrufliches Versprechen. Sobald der Exporteur alle Bedingungen für den Postlaufakkreditiv Kredit erfüllt hat, wird die Bank die Zahlung durchführen.
Das Eröffnen des Postlaufakkreditivs
Alle Unternehmen, die einen Postkaufakkreditiv eröffnen wollen, müssen sich im Klaren sein, dass ein solcher Kredit nur mit den entsprechenden Dokumenten durchgeführt werden kann. Es handelt sich also nicht um eine Dienstleistung, eine Leistung oder eine Ware. Es geht immer nur um die richtigen Dokumente. Es gilt immer der Grundsatz der sogenannten Dokumentenstrenge. Die Banken sind verpflichtet die Dokumente pedantisch genau zu überprüfen, ob diese überhaupt akkreditivkonform sind. Die Akkreditivbestimmungen müssen dem Standard der internationalen Bankenpraxis und der ERA 600 gerecht werden. Zudem müssen die Banken die nachfolgenden Richtlinien prüfen:
- Vollständigkeit
– Die Banken müssen alle Unterlagen beziehungsweise die Dokumente auf Vollständigkeit prüfen. Auch nach Widersprüchlichkeiten und Ordnungsmäßigkeit müssen die Dokumente geprüft werden.
– Originale und Kopien
Alle Originale und auch die Kopien müssen in erforderlicher Anzahl vorhanden sein. - Formelle Ordnungsmäßigkeit
– Alle Dokumente müssen ordnungsmäßig vorgelegt werden. Es kann nicht zu einem Postlaufakkreditiv kommen, wenn die Grundlage für das Geschäft erfüllt ist, aber die Unterlagen nicht ordnungsgemäß vorliegen.
– Die einzelnen Dokumente müssen untereinander perfekt übereinstimmen. Alle Daten müssen identisch sein und es darf keinen noch so kleinen Widerspruch geben. Die Dokumente müssen dem internationalen Bankenstandard gerecht werden können, ansonsten kommt es nicht zu einem Postlaufakkreditiv.
– Es kann vorkommen, dass ein Postlaufakkreditiv eine Bedingung vorsieht, die nicht im Dokument benannt wird. Allerdings wird die Bank diese Bedingungen als nicht Existent ansehen.
– Bei einem Postlaufakkreditiv wird ein Dokument nicht beachtet, wenn es nicht für die Vorgang notwendig ist. Es wird an den Einreicher ohne Umwege zurückgegeben. - Bearbeitungszeitraum der Banken
– Die Dokumente müssen von der Bank innerhalb von fünf Banktagen geprüft werden. Dabei gilt der Eingang der Dokumente als Einreichtag.
– Der Begünstigte kann noch eine weitere Bank einschalten, die nicht zur Abwicklung vorgesehen ist. Allerdings gilt dann immer noch die Frist bei der ersten Bank, bei der die Unterlagen zuerst vorgelegt wurden. - Vorlagenfrist
– Es kann vorkommen, dass die Bank Original-Transportdokumente laut ERA 600 vorgelegt werden müssen. Die Unterlagen müssen immer vollständig sein und sollten nur innerhalb der Laufzeit eingereicht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Unterlagen bis zum 21 Kalendertag nach dem Verladedatum einzureichen. Allerdings handelt es sich hierbei um die allerletzte Frist.
– Die Unterlagen können bei einer anderen Bank eingereicht werden, die dann als Durchleitungsstelle angesehen werden kann. In der Regel sollten die Unterlagen immer bei der Zahlstelle der Akkreditiv Bank eingereicht werden. Sollten die Unterlagen von der Durchleitungsbank bis zur eigentlichen Akkreditiv Bank verloren gehen, dann trägt der Begünstigte das Verlustrisiko.