Ein Privatdarlehen kann einerseits als Darlehen zwischen zwei Privatpersonen andererseits als Bankdarlehen, das für nicht gewerbliche Zwecke eingesetzt werden soll, definiert werden.
Ein Darlehen zwischen Privatpersonen hat vor allem den Vorteil, dass Konditionen individuell vereinbart werden können und die Abwicklung der Anleihe oftmals schneller von der Hand geht. Nicht zu vernachlässigen ist hierbei auch das Entfallen der Bonitätsprüfung und anderen üblichen Nachweisen, die bei einer ordentlichen Vergabe üblicherweise benötigt werden. In jedem Fall sollte das Geschäft, egal wie sich die zwei Parteien gegenüberstehen (Verwandte, Freunde, fremde Personen), durch einen Vertrag besiegelt werden, da der Gläubiger ansonsten nicht rechtlich Abgesichert ist. Leider entfällt bei dieser Darlehensform der Kreditnehmerschutz.
Wer ein Privatdarlehen von einem Kreditinstitut beziehen möchte, sollte vorher verschiedene Angebote vergleichen, da die Konditionen von Bank zu Bank stark variieren. Das Darlehen ist nur für private Investitionen und nicht für gewerbliche Nutzung bestimmt.
Inhalt
Darlehen von Privat als Privatdarlehen
Privatdarlehen sind wie der Name schon sagt Darlehen, die von Privat zu Privat vergeben werden. Häufig wird der Begriff Privatdarlehen auch fälschlicherweise für Darlehen verwendet, bei denen nur der Darlehensnehmer eine Privatperson ist, der Darlehensgeber jedoch ein Bankinstitut oder ein Kreditunternehmen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefälle möglich, wenn die Bank als Privatperson auftritt. Vorteile eines Privatdarlehens sind die flexibleren und variableren Konditionen und Bedingungen, die an das Darlehen geknüpft werden. Da das Privatdarlehen häufig von Familienmitgliedern oder von Verwandten gewährt wird, nennt man es auch Familien- oder Verwandtendarlehen. In vielen Fällen wird daher zum Beispiel auf Schufa-Auskünfte verzichtet oder der Vertrag wird gewährt bis der Darlehensnehmer in der Lage ist das Darlehen zurückzuzahlen.
Trotzdem ist es ratsam auch bei einem Privatkredit Sicherheiten zu vereinbaren, so etwa durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder der Miteinbeziehung Dritter (zum Beispiel auf Online-Marktplätzen), um die Geldauszahlung und Zurückzahlung zu überwachen. Heutzutage gibt es seit der Einführung des Internets auf den Online-Marktplätzen mittlerweile auch das Phänomen des Social Lendings. Hier „treffen“ sich potentielle Darlehensgeber und solche, die ein Darlehen benötigen auf den Internetplattformen des Online-Marktplatzes, sodass auf diese Weise ein Privatdarlehen zustande kommen kann. Gerade auf solchen Marktplätzen kann sich dann auch ein Vergleich verschiedener Angebote anbietet, wie er beim Ratendarlehen immer sinnvoll.
Bei dem Privatkredit handelt es sich um einen Kredit, der zwischen zwei natürlichen Personen geschlossen wird. Jede Privatperson darf einer anderen Privatperson einen Kredit gewähren und Geld leihen. Zumeist werden die Privatkredite zum Zwecke von Konsumausgaben, Umschuldungen oder auch als Finanzierungsbaustein für größere Investitionen wie Bauvorhaben verwendet. Eine Schufa-Auskunft wird in den meisten Fällen nicht abgefragt. Oftmals fehlt dem Privatkredit auch der gewerbliche Ansatz. Diese Form des Kredits stellt eine deutliche Abgrenzung zu gewerblichen Krediten dar, die zumeist über allgemeine Kreditinstituten gewährt werden.
Allerdings können auch Privatkredite einer natürlichen Person als gewerblich gelten. Dies führt zur steuerlichen Anerkennung eines Gewerbes. Im April 2012 folgte ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Demnach ist derjenige gewerblich im Sinne der Umsatzsteuer tätig, der nachhaltige Tätigkeiten zur Erzielung von Einnahmen verfolgt. Hierbei sind nicht nur die Anzahl und der Umfang maßgeblich, sondern die Dauer und Intensität, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden und das Unterhalten eines Geschäftsraums. Diese Einnahmen aus Privatkrediten müssen über die Abgeltungssteuer versteuert werden.
Arten und Formen
Es gibt unterschiedlichste Arten von Privatkrediten. Häufig werden diese Kredite von Verwandten, Freunden, Kollegen oder Bekannten gewährt. Oftmals werden keine Verträge unterzeichnet, sondern die Übereinkunft basiert auf einem Vertrauensverhältnis.
Daneben existieren noch unterschiedliche Formen von Privatkrediten. So spricht man von einem Bürgerkredit, wenn eine Privatperson einer Gemeinde einen Kredit gewährt. Bei sogenannten Peer-to-Peer-Krediten handelt es sich um Kredite, die von Privatkreditgebern an zumeist fremde Privatpersonen gewährt werden. Die Abwicklung dieser Transaktion geschieht über das Internet. Der Fachbegriff für die Art des Kredits lautet Crowdlending.
Beispiele für diese Plattformen sind die Portale Auxmoney, Mintos und Bondora. Da es sich bei den Kreditnehmern oftmals um Privatpersonen handelt, die über unsichere Einkünfte verfügen bzw. Schwierigkeiten haben, auf dem klassischen Kreditmarkt einen Kredit zu erhalten, werden sehr hohe Zinsen von zumeist deutlich über 10 % verlangt. Auf der anderen Seite stellt dies eine sehr gute Einnahmequelle mit hohen Zinsen für die Kreditgeber dar. Natürlich besteht bei den Peer-to-Peer-Krediten immer die Gefahr des Kreditausfalls.
Rechtssicherheit
Es ist immer ratsam einen Kreditvertrag in schriftlicher Form abzuschließen. Dies sollte unabhängig von einem beziehungsbedingen Vertrauensverhältnis geschehen. Hierdurch werden alle wichtigen Parameter des Kredits festgehalten und Rechtsklarheit wird geschaffen. So können spätere Unklarheiten oder Missverständnisse, die leicht bei mündlichen Vereinbarungen auftreten können, vermieden werden. Besonders in engen familiären oder freundschaftlichen Verhältnissen sollte man dies berücksichtigen und nicht der Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Beziehung aussetzen.
Dennoch ist ein Privatkredit im Sinne des § 488 Abs. 1 BGB auch mündlich rechtswirksam. Durch den Vertrag ist der Kreditgeber verpflichtet dem Kreditnehmer den Geldbetrag in der vereinbarten Höhe bereitzustellen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, festgelegte Kreditzinsen zu zahlen und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzuzahlen. Laut § 488 Abs. 3 BGB ist der Kreditnehmer zur Rückerstattung des Darlehens auch ohne Kündigung berechtigt, wenn es sich um ein zinsloses Darlehen handelt.
In einem Kreditvertrag sollten v.a. Kreditbetrag, Kreditzins, Tilgung, Fälligkeit und ggf. Sicherheiten geregelt werden. Je nach Höhe des Privatkredits können unterschiedliche Sicherheiten vereinbart werden. Bei kleineren Krediten unterhalb von 1.000 Euro reicht zumeist schon ein Fernseher, Fahrrad oder Möbelstück als Sicherheit. Sollte die Kreditsummer 1.000 Euro übersteigen, könnten Autos, Motorräder, Schmuck oder Immobilieneigentum als Sicherheit gelten.
Sollte kein Kreditzins festgelegt werden oder befindet sich dieser Zins unterhalb des üblichen Marktzinses, so wird dies steuerlich und rechtlich als Schenkung betrachtet. Wenn der Kreditnehmer durch ein zinsloses Darlehen frei über das überlassene Kapital verfügen kann, zählt dies nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Vermögensvermehrung dar. Da sich der Kreditnehmer den marktüblichen Kreditzins spart.
Ein Beispiel für diese Thematik war die Kreditaffäre des Ehepaars Wulff im Jahr 2008. Damals hatten diese einen Privatkredit über 500.000 Euro von einer befreundeten Unternehmerfamilie zu einem Zinssatz von 4 % zur Verfügung gestellt bekommen. Laut eines Kölner Finanzrechtlers hätte ein marktüblicher Zinssatz bei 8 % – 10 % gelegen. Hierdurch konnte sich Herr Wulff einen Vorteil von rund 20.000 Euro pro Jahr verschaffen. Schlussendlich wurde das Verfahren nach mehreren Jahren eingestellt. Allerdings zeigt sich hieran sehr deutlich, dass dies ein wichtiges Thema ist, das nicht vernachlässigt werden sollte.
Risiken
Ein Risiko ist, dass Verträge für Privatdarlehen formlos, also auch mündlich, geschlossen werden können. Aus diesem Grund werden immer schriftliche Privatdarlehensverträge empfohlen.
Zudem können Privatdarlehen auch teilweise oder vollständig ausfallen oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Dies kann für großen Ärger sorgen und die Beziehung zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer nachhaltig negativ belasten. Dieses Risiko ist nicht unerheblich, da Kreditnehmer von Privatkrediten oftmals ein hohes Kreditrisiko aufweisen und nicht selten keinen Kredit von einer Bank gewährt bekommen haben.
Gegen diese Risiken können Sicherheiten vereinbart werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass diese Verträge eine hohe Rechtssicherheit aufweisen.
Laut einer Umfrage von YouGov aus dem Jahr 2012 werden 37 % der Privatdarlehen als bedenklich eingestuft.
« Zurück zum Wiki Index