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Kredit von Privat an Privat
Ein Kredit von Privat an Privat ist am Markt auch unter der Bezeichnung Privatkredit zu finden. Hierbei sind Kreditnehmer und Kreditgeber Privatpersonen. Der Kredit kann in unterschiedlichen Varianten vergeben werden, und wird der Bezeichnung gerecht. Unter Freunden und Verwandten kann der Privatkredit zur Auszahlung kommen. Aber auch von fremden Menschen kann er genutzt werden.
Die sicherste Variante ist für beide Parteien der Fall, wenn der Kredit über eine der vielen Plattformen, die sich zu diesem Thema spezialisiert haben, vergeben wird. Die Dienstleister bieten dem Kreditgeber gute Zinssätze an, wenn sie ihr Geld verleihen. Der Kreditsuchende, der bei Banken nur schwer einen Kredit erhält, kann so vielleicht eine Chance bekommen. Auch sind die Zinsen sehr oft geringer, als bei den von der Bank vergebenen Krediten, sodass alle Menschen Profit schlagen können. Egal, ob Kreditgeber und -nehmer, die Kunden der Plattformen müssen sich identifizieren und müssen allen Sicherheitsstandards, wie sie Banken auch haben, unterziehen, damit der Kredit auch sicher bezogen werden kann. Die Kunden treten bei der Kreditvergabe und auch danach nicht persönlich miteinander in Kontakt, dieses regelt die Plattform für sie. Kreditsuchende müssen ihren Kreditwunsch einstellen und die Kreditgeber können frei entscheiden, wem der Suchenden sie Geld leihen möchten. Wenn die Kreditsumme erreicht ist, wird der Kredit umgehend von der angeschlossenen Bank an den Kreditnehmer ausgezahlt. Die Rückzahlung der Raten erfolgt ebenso über die Bank. Die Plattform schaltet sich dazwischen und will dafür bezahlt werden. So ist neben der Kreditsumme und den Kreditkosten in der monatlichen Kreditrate auch die Provision enthalten.
Der Kredit von Privat an Privat ist eine der modernsten Formen, ein Kreditgesuch umzusetzen. Der Kreditgeber hat den großen Vorteil, dass er frei verfügbares Geld zu einem guten Zinssatz sicher anlegen kann.
Der Privatkredit
Der Privatkredit wird als ein Kredit angesehen, bei dem der Kreditgeber eine natürliche Person ist. Als natürliche Person wird ein Mensch bezeichnet, der seine Rolle als ein Rechtssubjekt wahrnimmt, d. h. er ist Träger von zum einen Rechten und zum anderen Pflichten. Kreditinstitute verwenden zu Werbezwecken den Begriff Privatkredit auch als ein Synonym für den Konsumentenkredit. Als Konsumentenkredite (Konsumkredite) werden Bankkredite bezeichnet, die den Verbrauchern zur Finanzierung von Dienstleistungen und Konsumgütern dienen. Der Konsumentenkredit kann entweder als Dispositionskredit über ein Kontokorrentkonto oder als Ratenkredit über ein Darlehenskonto bereitgestellt werden.
Allgemeines
Durch das Wort Privatkredit verdeutlicht man, das die Kreditgeber Privatpersonen sind. Die Kreditinstitute (gewerbliche Kreditgeber) und die Nichtbanken, die gewerblich tätig sind, werden vom Privatkredit nicht erfasst. In den meisten Fällen fehlt bei dieser Kreditart ein gewerblicher Aspekt. Nach dem Handelsgesetzbuch bedeutet gewerblich, jede am Markt nach außen und dauerhaft angelegte Tätigkeit. Es ist dabei unerheblich, ob die Absicht besteht, einen Gewinn zu erzielen. Falls mehrere Privatkredite (auch zinslose) von einer Person gewährt werden, kann dies zur Anerkennung als ein Gewerbe in steuerlicher Hinsicht führen. Als Verwendungszweck sind Konsumausgaben eines Privathaushalts, Mitfinanzierung einer Baufinanzierung oder Umschuldung eines anderen Kredit möglich.
Vorkommen
Die Privatkredite, die am häufigsten vorkommen, stammen aus dem Familien-, Kollegen-, Freundes- oder Bekanntenkreis. Die ausschlaggebende Rolle spielt hier die besondere Art des Vertrauensverhältnisses im Bezug auf die Beziehung. Der Kundenkredit entspricht dann einem Privatkredit, wenn an einen Lieferanten oder Händler ein Vorschuss, eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung von einer natürlichen Person geleistete wurde. Gewährt eine Privatperson einer Gemeinde einen Kredit, liegt ein Bürgerkredit vor, dieser stellt für Kommunalunternehmen oder kommunale Gebietskörperschaften eine alternative Form der Finanzierung dar. Gehört sowohl Kreditnehmer als auch Kreditgeber zu den Privatpersonen, wird von einem Peer-to-Peer-Kredit gesprochen, dies geschieht ohne Finanzinstitut als Vermittler. Wird ein Peer-to-Peer-Kredit mithilfe des Internets abgeschlossen, handelt es sich um einen Crowdlending (Crowdinvesting). Über Online-Kreditbörsen können Privatpersonen als Kreditgeber für andere Privatpersonen als Kreditnehmer Finanzmittel bereitstellen.
Diese Plattformen stellen insbesondere für Kreditsuchende, die ein ungewöhnliches Finanzierungsvorhaben oder nur ein unregelmäßiges Einkommen haben, zu den klassischen Banken eine Alternative dar. Die zwei bedeutendsten Online-Kredit-Plattformen in Deutschland sind Smava und Auxmoney. Die Stiftung Warentest hat die Kreditangebote der beiden Online-Kreditbörsen analysiert. Eine besondere Finanzierungsform wir von der ROSCA dargestellt. Bei der ROSCA (rotating savings and credit association) hat sich eine Gruppierung von Privatpersonen mit dem Zweck des gemeinsamen Sparens zusammengeschlossen. In Afrika, Asien und Mittelamerika sind ROSCAS verbreitet, da für breite Bevölkerungsanteile keine Bankdienstleistungen aufgrund der Einkommenshöhe und der Distanz zur Verfügung stehen.
Rechtliche Fragen
Gemäß des § 488 Abs. 1 BGB ist der Privatkredit ein Darlehen, dessen Rechtswirksamkeit auch in mündlicher Form besteht. Aus Beweisgründen bleibt es ratsam, den Abschluss des Kreditvertrags in Schriftform vorzunehmen, das gilt auch für Fälle eines besonderen beziehungsbedingten Vertrauensverhältnisses. Der Kreditvertrag verpflichtet den Kreditgeber, einen Geldbetrag, dessen Höhe vereinbart wurde, an den Kreditnehmer zu übergeben. Der Kreditnehmer besitzt wiederum die Verpflichtung zur Zahlung eines eventuell geschuldeten Kreditzins sowie bei Fälligkeit zur Zurückzahlung des gesamten geliehenen Darlehensbetrags. Etwaige Kreditsicherheiten, Fälligkeit, Kreditbetrag, Kreditzins und Tilgung sind vertragstypische Bedingungen eines Kredits. Nach dem § 488 Abs. 3 BGB besitzt der Kreditnehmer die Berechtigung, ein unverzinsliches Darlehen ohne eine Kündigung zurück zu erstatten.
Die Bestimmungen der Verbraucherdarlehensverträge sind bei Gefälligkeitsdarlehen unter Freunden und Familienangehörigen und Freunden nicht anwendbar. Wenn ein zinsloser Privatkredit gewährt oder die Kreditzinsen die Marktzinsen nicht erreichen, entspricht die steuerliche Einstufung einer Schenkung. Auch falls gemäß § 516 BGB eine Schenkung zivilrechtlich nicht vorliegt, kann nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein unverzinstes Darlehen unter steuerlichen Aspekten als eine Schenkung unter Lebenden angesehen werden. Eine Person, die ein zinsloses Darlehen erhält, bekommt die Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung des überlassenen Kapitals. Der Bundesfinanzhof (BFH) fasst diesen Fall dann als eine Vermögensmehrung auf, denn es liegt eine Schenkung des ersparten Kreditzinses vor. Der Grund dafür ist, dass der Erwerb von zugewandten Gegenständen, die nicht durch einen Rechtsanspruch gekennzeichnet sind, unentgeltlich ist, solange diese rechtlich nicht abhängig sind von einer Gegenleistung, die den Erwerb des Erwerbers ausgleicht.
Die Überschreitung der Schwelle zu einem gewerblichen Bankgeschäft ist schnell möglich: Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG werden Kreditgeschäfte im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG gewerbemäßig ausgeübt, wenn die Absicht des Betreibers ist, Gewinne zu erzielen, und die Anlegung des Betriebs auf eine gewisse Dauer erfolgt. Eine geschäftliche Betätigung ist dann auf Dauer angelegt, wenn eine Tätigkeit sowohl nachhaltig als auch planmäßig ausgeübt wird und wenn die Absicht erkennbar wird, die Tätigkeit fortzusetzen. Für eine Tätigkeit, die nur zufällig oder gelegentlich ausgeübt wird und lediglich auf eine vorübergehende Zeit ausgerichtet ist, gilt das nicht. Weder der Umfang der jeweiligen Geschäftstätigkeit noch der betriebene organisatorische Aufwand im Bezug auf diese Tätigkeit spielen eine Rolle. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG werden auch dann Kreditgeschäfte betrieben, wenn im Kontext von privaten Vermögensverwaltungen Darlehen ausgegeben werden. Im Rahmen der 6. KWG-Novelle vom 22. Oktober 1997 (BGBl I, 2518) wurde der Begriff des Kreditinstituts auf den gewerblichen Betrieb von Bankgeschäften erweitert und das ist mit dem Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren.
Risiken der Privatkreditverträge
Die äußere Gestaltung eines Privatdarlehens kann formlos geschehen. Naturgemäß führt diese Möglichkeit zu Problemen bei der Beweisführung, deshalb sollten Privatkreditverträge aus Gründen der Sicherheit immer schriftlich abgeschlossen werden. Nachdem es durch eine Bank zu einer Kreditablehnung gekommen ist, entsteht häufig der Wunsch, sich einen Privatkredit zu beschaffen. Beim Kreditantrag überprüft die Bank oft das Kreditrisiko, was zu der Entscheidung führen kann, dass sie dieses Risiko nicht tragen will. Für eine Privatperson bedeutet die Gewährung eines derartigen Kredits, sowohl das Tragen eines deutlich erhöhten Kreditrisikos als auch für die Banken mehr Sicherheiten. Weitläufige Anwendung für Unternehmenskredite findet die persönliche Haftung. Auch unter Privatpersonen können sämtliche bankübliche Sicherheitsleistungen vereinbart werden. Ein Risiko hinsichtlich des Rechts entsteht hier durch die Notwendigkeit der rechtlich korrekten Formulierung der Sicherungsverträge und der Überwachung der Einhaltung.
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