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Was bedeutet Provision?
Bei einer Provision handelt es sich um eine Zahlung, welche für die Vermittlung von Krediten, Wohnungen oder den Verkauf von Häusern durch Makler fällig wird. Hierbei stellt die Provision – auch Courtage genannt – das Gehalt der jeweiligen Person dar. Dabei errechnet sich der entsprechende Wert jeweils an der Höhe der Kredit- oder Kaufsumme, jeweils zu einem prozentualen Anteil. Desto höher also ein Kredit ausfällt oder desto teurer ein entsprechendes Objekt ist, umso mehr kann ein Makler mit dem Abschluss eines Vertrages verdienen. Allerdings sind diesem Vorgehen entsprechende Grenzen gesetzt, denn die Provision darf sich nur in einem entsprechenden Rahmen bewegen.
Wo werden Provisionen vergeben
Provisionen werden zum einen im Bankwesen vergeben. Da hier entsprechende Kreditmakler auch für die Banken direkt tätig sind, werden diese pro abgeschlossenem Vertrag jeweils mit einem prozentualen Anteil vergütet. In vielen Fällen steht hier auch ein Grundgehalt im Raum, welches für den Mitarbeiter ohnehin ausgezahlt wird. Auch bei Kreditvermittlern erfolgt die Entlohnung meist auf Basis einer Provision, wobei in beiden Fällen gilt, dass die Entlohnung nur dann stattfindet, wenn es auch wirklich zu einem gültigen Vertragsschluss gekommen ist.
Ein weiterer Bereich, in dem Provisionen ausgezahlt werden, sind Versicherungen. Hier gibt es sogenannte Versicherungsmakler, die entweder direkt für eine Gesellschaft oder aber auch in selbstständiger Arbeit, die entsprechenden Policen verkaufen. Diese werden ebenfalls prozentual an den Vertragsabschlüssen beteiligt, wobei hier aber auch pauschale Summen zum Tragen kommen können. Provisionen in der Versicherungswirtschaft sind dabei meist vom Versicherungsvolumen abhängig, wobei hier aber auch die Art des Vertrages eine Rolle spielt.
Letztlich ist ein weiterer großer Bereich in dem Provisionen vergeben werden, die Immobilienwirtschaft. Hier werden Makler für den Verkauf, die Vermittlung oder die Vermietung von Wohnungen und Häusern in einem prozentualen Verhältnis zum Verkaufswert oder zum Verkehrswert entlohnt. Dabei gilt auch in diesem Bereich der Grundsatz, dass desto höher der Kaufpreis ausfällt, desto weiter wächst die Provision des Maklers an.
Berechnung der Provision
Die Berechnung der Provision darf nur nach objektiven Gesichtspunkten vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass der Provisionsempfänger zum einen nur die Leistungen abrechnen darf, die er auch tatsächlich erbracht hat, zum anderen aber auch die Relation zum jeweiligen Verkaufsvolumen einhalten muss. Ein Rechenbeispiel soll dies genauer verdeutlichen:
Ein Haus soll für einen Preis von 120.000 Euro verkauft werden. Der Makler berechnet in diesem Zusammenhang eine Provision von 5,4 Prozent. Aus dem reinen Verkaufserlös stehen ihm demnach 6.480 Euro zu. Auf diese Kosten darf der Makler nun noch auslagen und Gebühren für seine Tätigkeit aufschlagen. Diese beinhalten zum Beispiel Fahrkosten, gebühren für den Schriftverkehr oder andere im Rahmen der Käufersuche getätigte Ausgaben. Maximal darf sich dieser Wert aber nur noch auf weitere drei Prozent der bereits berechneten Courtage belaufen. Dies bedeutet, dass in diesem Beispiel lediglich noch knapp 195 Euro hinzugerechnet werden dürften.
Ausgenommen hiervon sind allerdings die sogenannten Realkosten, also jene Summen, deren Ausgabe der Makler auch tatsächlich nachweisen kann. Musste er also für die Fahrt zum Kunden mehrere hundert Kilometer zurücklegen, kann er die Auslagen für diese Fahrt als tatsächliche Kosten in die Berechnung mit einfließen lassen, wobei hier die Obergrenze keine Rolle spielt.
Definition der Provision
Die Provision wird als Betrags- und mengenabhängige Größe deklariert. Dabei darf als Berechnungsgrundlage nur der Bruttobetrag der Leistungssumme als Ausgangswert genommen werden. Sollten in diesem zum Beispiel Nebenkosten oder andere Arten von gebühren und Nachlässen enthalten sein, dürfe diese in die Berechnung nicht mit einfließen. Dies bedeutet, dass sowohl Kosten für einen Notar als auch Nachlässe aufgrund von Mängeln seitens des Eigentümers, hier keine Rolle spielen.
Gleiches gilt auch für die Kreditwirtschaft, wo lediglich die Bruttosumme als Referenz herangezogen werden darf. Auch in der Versicherungswirtschaft gilt nur der Wert der Versicherungssumme. Weitere in diesem Vertrag festgelegte Kosten, dürfen dabei nicht aufgeführt werden.
Abgrenzung zur Prämie
In Abgrenzung zur Provision stellt die Prämie eine Zahlung dar, die unabhängig von der Höhe der Leistungssumme, vergeben wird. Hierbei wird meist schon im Vorfeld eine entsprechende Summe festgelegt, die bei einem erfolgreichen Abschluss eines Vertrages, an den Makler, Versicherungsagenten oder Bankangestellten ausgezahlt wird. Unter Prämien sind auch Vergütungen gegenüber sehr treuen Kunden zu verstehen, die für ihre langjährige Treue mit Preisnachlässen oder anderen Vergünstigungen beschenkt werden können. Somit ist eine Prämie, anders als eine Provision, nicht zwangsläufig von der Erbringung einer Leistung abhängig, sondern kann einer bestimmten Person auch als Geschenk verliehen werden.
Steuerfreiheit von Provisionen
Provisionen unterliegen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuerpflicht. Dies bedeutet, dass auf sie keine Vorsteuer gezahlt werden muss, da diese keine 19 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Dies trifft auf die meisten Arten von Provisionen zu, wobei diese Methode vor allem im Bankwesen und in der Versicherungswirtschaft zur Anwendung kommt. Bei Immobilienmakler herrscht ebenfalls die Freiheit von der Umsatzsteuer, allerdings kann dies in sofern abweichen, da hier oftmals Festleistungen im Raum stehen, die bei jedem Vertragsschluss erbracht werden müssen. Diese sind dann gemäß der Gewerbeordnung umsatzsteuerpflichtig.
Allerdings bedeutet dieser Umstand nicht, dass die Provision frei von jeglicher Besteuerung ist. Da sie in den Bereich der Selbstständigkeit fällt, müssen die erzielten Gewinne in jedem Fall in der Steuererklärung vermerkt werden. Dies kann entweder im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung erfolgen oder muss in Form einer Bilanz bei größeren Gesellschaften erfolgen. Eine grundsätzliche Befreiung gibt es nicht.
Vermerk im Handelsrecht
Die Provision als fester Bestandteil des Handelsrechtes vermerkt. Hiermit ist sie für jeden Kaufmann und Händler ein Begriff, denn auch in anderen Bereichen können durchaus Provisionen gezahlt werden. Dabei wird auch vom Maklerlohn gesprochen, wobei es sich um eine abweichende Bezeichnung für die Provision handelt, die in Folge einer Abgrenzung zum international häufig verwendeten Terminus Commission, genutzt wird,
Hintergrund ist hier, dass vor allem bei internationalen Geschäften, oftmals Missverständnisse beim Begriff Provision auftreten, denn im englischsprachigen Raum, werden mit diesem Terminus die im Rahmen einer Bilanz erfolgten Rückstellungen bezeichnet. Um entsprechende Verwirrungen zu vermeiden, hat man sich bei internationalen Kontrakten daher auf den Begriff Maklerlohn, welcher dem Terminus Commission am nächsten kommt, geeinigt.
In der inländischen Wirtschaft spielt dies aber in der Regel keine Rolle – hier wird grundsätzlich der Begriff Provision für entsprechende Zahlungen verwendet.
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