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Was ist ein Rahmenzins?
Die Restschuldversicherung (auch als Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung bezeichnet) ist eine Absicherung des Kreditnehmers bzw. für dessen Hinterbliebene im Fall von Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Dem Kreditgeber dient sie dabei als zusätzliche Kreditsicherheit. Der Kreditnehmer schließt hier im Zusammenhang mit der Kreditnahme eine Lebensversicherung (z. B. gegen vorzeitigen Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit) bei einem Versicherer ab. Im Todesfall wird die noch ausstehende Restschuld des Darlehens durch die Leistung der Versicherung getilgt, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit werden die Raten gezahlt. In der Regel handelt es sich bei der Restschuldversicherung um eine Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme und die Beiträge entsprechend der Tilgung geringer werden. Aus diesem Grund ist die Restschuldversicherung in der Regel günstiger als eine reguläre Risikolebensversicherung mit einer festen Versicherungssumme und gleichbleibenden Beiträgen. Ein Vorteil der Restschuldversicherung ist dabei die fehlende Gesundheitsprüfung , die einen notwendigen vereinfachten und schnellen Vertragsabschluss ermöglicht.
Der Rahmenzins dient zur Sicherung zusätzlicher Nebenleistungen, die durch die alleinige Eintragung einer Grundschuld nicht abgedeckt werden können.
Eingetragen wird der Rahmenzins zusammen mit der Grundschuld. Sollt der Schuldner ein Darlehen, das durch ein Grundstück mittels Grundschuld gesichert ist, nicht mehr tilgen können, so hat der Gläubiger die Möglichkeit durch Zwangsvollstreckung der Sicherheit an Geld zu kommen. Kann die bestehende Forderung nicht allein durch die Höhe des Grundschuldbetrages abgedeckt werden, wird zusätzlich ein jährlicher Rahmenzins von 12-18 % angesetzt.
Bei dem Rahmenzins handelt es sich um einen Zins, der vor allem in der Immobilienbranche sehr bekannt ist und der als zusätzliche Sicherheit für Banken bei Zwangsversteigerungen von Gebäuden dient. Es handelt sich dabei um einen Zins, der gemeinsam mit der Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird. Was sich genau hinter diesem Begriff verbirgt und welche Folgen ein Rahmenzins haben kann, dass ist den Betroffenen meist nicht bekannt.
Bei dem Rahmenzins handelt es sich um einen fiktiven Zins. Er wird zusätzlich zu der Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Er dient als zusätzliche Sicherheit für den Gläubiger – in der Regel die Bank. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung einer Immobile, dann ist diese mit der Bank mit Mehrkosten verbunden. Es fallen etwa Gerichtskosten, Mahngebühren, usw. an. Genau diese Kosten soll der Rahmenzins decken. Das bedeutet, dass sich die Bank im Falle eines Falles dem Gesamtwert der Immobilie plus dem Wert des Rahmenzinses bedienen kann. Dabei darf der Wert, den die Bank sich zu Nutze macht jedoch nicht die Gesamtkosten und Auslagen übersteigen. Je nach Bank beträgt der Rahmenzins zwischen 12 und 18% des Gesamtwertes der Immobilie.
Wie funktioniert der Rahmenzins?
Bei dem Rahmenzins handelt es sich um einen fiktiven Zinsbetrag, der von der Bank auf den Gesamtwert aufgeschlagen wird. Er liegt bei 12 bis 18% je nach Kreditinstitut. Beträgt die Grundschuld etwa 100.000 Euro, dann kann die Bank bei 12% Rahmenzins insgesamt 120.000 Euro geltend machen. 100.000 Euro die der Schuldner dem Gläubiger schuldet und 12.000 Euro Rahmenzins, die für die Deckung der Kosten genutzt werden können. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die Kosten auch tatsächlich 12.000 Euro betragen. Sollten die Auslagen der Bank für die Versteigerung, etc. zum Beispiel nur bei 10.000 Euro liegen, dann hat die Bank auch nur ein Recht darauf, diese 10.000 Euro geltend zu machen. Ungeachtet dessen, dass der Betrag des Rahmenzinses höher war.
Der Rahmenzins wird – anders als wie sonst bei Zinsen üblich – nicht im Kreditvertrag festgelegt. Es handelt sich um einen fiktiven Zins, den die Banken auf die Grundschuld berechnen.
Worauf ist bei dem Rahmenzins zu achten?
Es handelt sich bei dem Rahmenzins um einen fiktiven Zins. Das bedeutet, dass er nicht von dem Schuldner direkt gezahlt wird und das auch keine Rückzahlung, etc. erfolgt. Es handelt sich vielmehr um einen prozentualen Anteil des Gesamtwertes einer Immobilie, über den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung, etc. zusätzlich verfügen kann. Es handelt sich nicht um einen Zins im klassischen Sinne, wie man ihn etwa bei der Aufnahme von einem Ratenkredit kennt.
Rechtliches zum Rahmenzins
Auch wenn der Rahmenzins für viele Betroffene auf den ersten Blick unfair und gesetzeswidrig erscheint, so ist er rechtlich doch vollkommen legitim und zulässig. Er soll dazu dienen, der Bank die notwendigen Auslagen im Falle einer Zwangsversteigerung oder eines vergleichbaren Falles zu erstatten. Der Hintergedanke dabei ist, dass die Bank nicht nur das geschuldete Geld zurückbekommen soll. Sie soll außerdem nicht für die Kosten für das Verfahren und die Abwicklung aufkommen müssen, welches sich ja schließlich nicht verschuldet hat.
Dennoch gibt es klare Bestimmungen darüber, wie ein Rahmenzins auszusehen hat und bis zu welcher Höhe die Bank diesen in Anspruch nehmen kann. Ein Einzelnen heißt das: Auch wenn die Banken einen Rahmenzinssatz von 12 bis 18 Prozent des Gesamtbetrages erheben, dürfen sie diesen unter Umständen nicht voll berechnen. Das Geld, welches die Bank aus dem Rahmenzins erhält bzw. berechnen darf, darf nämlich die Ausgaben und Gesamtkosten der Bank nicht übersteigen. Liegen die Gerichtskosten und weiteren Auslagen einer Zwangsversteigerung einer Immobilie etwa bei 150.000 Euro, dann darf die Bank auch nur über diesen Betrag aus dem Rahmenzins verfügen. Dabei ist es ganz egal ob der Betrag des Rahmenzinses insgesamt höher war oder nicht.
Der Rahmenzins wird individuell von den Banken berechnet, die auch die Höhe festlegen. Ob und in welcher Höhe die Bank schließlich auch von dem Rahmenzins Gebraucht macht oder nicht, liegt jedoch ebenfalls in ihren Händen. So kann sie zum Beispiel auf die Auszahlung verzichten oder auf einer geringeren Summe bestehen. In der Regel werden die Banken dies jedoch nicht tun, da sie bereits aufgrund der offenen Forderung, die überhaupt erst zur Zwangsversteigerung geführt hat, sowie aufgrund der sehr hohen Auslagen, die aufgrund dieser entstehen bereits so hohe Kosten hat, dass sie ein großes Interesse daran hat, den Schaden soweit wie möglich in Grenzen zu halten und auf weitere Ausgaben so gut es geht zu verzichten.
Vor- und Nachteile des Rahmenzinses
Vorteile von dem Rahmenzins ergeben sich vor allem für die Bank. Sie bekommt zusätzliche Sicherheiten und Möglichkeiten um die Kosten einer Zwangsversteigerung, etc. zu decken. Für den betroffenen Schuldner hingegen ist der Rahmenszins ein erheblicher Nachteil. Er muss nämlich zusätzlich zu den Kosten, die er der Bank ohnehin schon schuldet, noch tiefer in die Tasche greifen und auch noch für den Rahmenzins aufkommen. Unter dem Strich bedeutet das, dass nach der Versteigerung noch weniger Geld für ihn übrig bleibt. Wenn überhaupt noch etwas in die eigene Tasche fließt.
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